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Nachrichten rund um die Rechtschreibreform

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20.08.2009
 

Autoren verlangen Respekt für die Gestalt ihrer Texte
„Auch Rechtschreibanpassungen bedürfen der Einwilligung der Urheber.“

Der Verband AdS, Autorinnen und Autoren der Schweiz, verlangt, dass die von ihnen gewählte Gestalt eines Textes respektiert wird. Zur Gestalt gehöre ausdrücklich auch die Rechtschreibung.
Der Verband ersucht die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates in einer Eingabe vom 20. August 2009, „dafür zu sorgen, dass das amtliche Regelwerk endlich unabhängig von Politik, Ideologie und wirtschaftlichen Interessen korrigiert wird und dass die neue Rechtschreibung in der dafür nötigen Zeit in Schule und Verwaltung ausgesetzt wird. Für einen gangbaren Weg halten wir die Empfehlungen der Schweizer Orthographischen Konferenz (SOK).“

Die Eingabe ist vom Präsidenten des AdS, Francesco Micieli, und der Geschäftsführerin, Nicole Pfister Fetz, unterschrieben. Erstunterzeichner sind die Autoren Jürg Amann, Urs Faes, Charles Linsmayer, Klaus Merz, Pirmin Meier, Adolf Muschg, Suzann-Viola Renninger, Peter von Matt, Gisela Widmer, Urs Widmer und Peter Zeindler.

Beispielhaft ist die Vereinbarung zwischen der Interessengemeinschaft österreichischer Autorinnen und Autoren und den österreichischen Schulbuchverlagen, die am 1. Januar 2010 in Kraft treten soll. Danach haben die Schulbuchverlage das Recht, Ausschnitte aus Werken zu publizieren, dürfen die Texte dabei aber nicht bearbeiten und entstellen. „Auch Rechtschreibanpassungen (inklusive Interpunktion) bedürfen der Einwilligung der Urheber.“ Die Vereinbarung hat auch die Unterstützung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

(www.sok.ch)



Zürich, 20. August 2009

Die neue Rechtschreibung und die Gestalt eines Textes
Eingabe an die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur

Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte

Nach dreizehn Jahren versuchter Verbesserung gibt die neue Rechtschreibung unseren Texten noch immer keine feste Gestalt.

Lichtenbergs Aphorismus „Mir tun viele Dinge weh, die andern nur leid tun“ wurde acht Jahre lang in diese Form gezwungen: „Mir tun viele Dinge weh, die andern nur Leid tun“. Das ist korrigiert worden, dafür schreibt die neueste Doktrin der Reformer die Formel „recht und gut daran tun“ zu „Recht und gut daran tun“ um.

Wenn unser Kollege Thomas Hürlimann von Bibliothekaren schreibt, die „gräulich verstaubt“ sind, und so die Farbe des Staubs bezeichnet, so wollen die Reformer, dass mit diesem „gräulich“ auch „greulich“ gemeint sein kann. Im neuen Schweizer Schülerduden schliesslich lesen wir, dass ein „wohl bekannter“ Schriftsteller dasselbe sei wie ein „wohlbekannter“ Schriftsteller. Wir sind der Meinung, dass es nicht reicht, wohl bekannt zu sein, um flugs als wohlbekannt zu gelten.

Friedrich Dürrenmatt sagte 1954, als eine Vorform der aktuellen Reform eingeführt werden sollte: „Ändert man die Orthographie, ändert man die Sprache. Gegen Sintfluten kann man nicht kämpfen, nur Archen bauen: Nicht mitmachen.“ Heute werden Autorinnen und Autoren mit dem Hinweis auf angebliche Bedürfnisse der Schule unter Druck gesetzt und sollen entgegen der besseren Einsicht mitmachen und sich an untaugliche und letztlich beliebige Regeln halten.

Wir erwarten im Gegenteil von der Schule, dass Schülerinnen und Schüler, also unsere zukünftigen Leserinnen und Leser und vielleicht selbst einst Autoren, sorgfältig in die Formen des schriftlichen Ausdrucks eingeführt werden. Sie dürfen nicht den Eindruck erhalten, dass an der Gestalt eines Textes eigentlich nichts liegt.

Wir erwarten, dass die von uns gewählte Gestalt eines Textes respektiert wird.

Wir ersuchen die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, ihre Verantwortung wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass das amtliche Regelwerk endlich unabhängig von Politik, Ideologie und wirtschaftlichen Interessen korrigiert wird und dass die neue Rechtschreibung in der dafür nötigen Zeit in Schule und Verwaltung ausgesetzt wird.

Für einen gangbaren Weg halten wir die Empfehlungen der Schweizer Orthographischen Konferenz (SOK).

Freundliche Grüsse

Im Namen von Vorstand und Geschäftsleitung:

Francesco Micieli, Präsident AdS

Nicole Pfister Fetz, Geschäftsführerin AdS

(Quelle: PDF-Datei)



Vereinbarung österreichischer Schulbuchverlage und der Interessengemeinschaft österreichischer Autorinnen und Autoren zum Umgang mit Texten im Rahmen der gesetzlich geregelten Freien Werknutzung

Präambel

Literarische Texte, Gedichte, Prosa, Dramen, Essays sind Kunstwerke. Sie dürfen nach dem Urheberpersönlichkeitsrecht nicht entstellt wiedergegeben werden. Dies gilt auch für den Bereich der Freien Werknutzung.

Die Freie Werknutzung im Bildungsbereich ist das geeignete Instrument, jungen Menschen die Begegnung mit literarischen Werken nach den Kriterien der jeweils gültigen Lehrpläne bei leistbarem Aufwand für die Schulbuchverlage zu ermöglichen. Auch wird dadurch garantiert, daß das gesamte literarische Schaffen für Bildungszwecke zur Verfügung steht.

Aus unterschiedlichen Gründen entsprach in der Vergangenheit die Übernahme von Originaltexten in Lehrbücher und andere Unterrichtsbehelfe vielfach nicht der von den Urhebern zu Recht erwarteten Qualität. Verschärft wurde das Problem durch Umstände, die sich aus der Rechtschreibreform 1996 und deren teilweiser Rücknahme bzw. Weiterentwicklung in den Jahren seither ergaben.

Die unterzeichneten Schulbuchverlage sowie die IG österreichischer Autorinnen und Autoren sind übereingekommen, die unten im Detail ausgeführte freiwillige Vereinbarung abzuschließen, um in Zukunft der österreichischen Schule die bestmögliche Wiedergabe literarischer Kunstwerke ganz oder in Ausschnitten anbieten zu können.

Als Voraussetzung für diese Vereinbarung wird von beiden Parteien sowie dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) folgendes außer Streit gestellt:

Die freiwillige Vereinbarung bezieht sich auf Texte österreichischer Autorinnen und Autoren, deren Werke urheberrechtlich geschützt sind.

Die Schulbuchverlage haben gemäß der Freien Werknutzung das Recht, Ausschnitte zu publizieren bzw. ausgewiesene Kürzungen an den gewählten Werkausschnitten vorzunehmen.

Die je gültige amtliche Rechtschreibung ist im Bildungsbereich verpflichtend anzuwenden. Das BMUKK stellt unmißverständlich klar, daß urheberrechtlich geschützte literarische Texte davon nicht betroffen sind. Die freie Werknutzung räumt keinerlei Bearbeitungsrechte ein. Auch Rechtschreibanpassungen (inklusive Interpunktion) bedürfen der Einwilligung der Urheber oder ihrer Erben bzw. einer von beiden Seiten akzeptierten Grundsatzregelung, wie sie mit dem Beitritt zu dieser Vereinbarung gegeben ist.

Wie von namhaften Schriftstellerinnen und Schriftstellern in zahlreichen Publikationen ausführlich dargelegt, bestehen zwischen der schriftlichen Wiedergabe von Sprache und dem gesprochenen Akzent bzw. semantischen Aspekten Beziehungen, die durch amtliche Orthographieregelwerke in gewissen Bereichen nur unzulänglich abgebildet werden. Im Rahmen der Freiheit der Kunst nehmen Autorinnen und Autoren das Recht in Anspruch, eine vom verordneten Standard abweichende Rechtschreibung zu verwenden. Dieses Recht auf Integrität eines Kunstwerkes schließt ausdrücklich die Ablehnung ganzer Orthographiereformen oder bestimmter Teile davon ein. Ab der 9. Schulstufe wird allen österreichischen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten, literarische Werke im Rechtschreiboriginal kennenzulernen, auch wenn, etwa in der s-ss-ß-Schreibung, kein automatischer Zusammenhang mit ästhetischen Überlegungen der Urheber gegeben scheinen mag. Ob sich ein literarisches Kunstwerk auch durch seine Orthographie definiert, liegt im Ermessen der Urheber oder ihrer Erben. Den Schulbuchverlagen steht es frei, in geeigneter Form auf den Umstand zu verweisen, daß Texte abweichend vom amtlichen orthographischen Regelwerk publiziert werden.

Die Publikation urheberrechtlich geschützter literarischer Werke oder Werkausschnitte in Lehrbüchern und anderen Unterrichtsbehelfen der ersten acht Schulstufen setzt das Einverständnis der Urheber oder ihrer Erben voraus, orthographische Anpassungen an das amtliche Regelwerk vornehmen zu dürfen. Dieses Einverständnis wird als gegeben angesehen, wenn die betreffenden Autorinnen, Autoren und Erben sich nicht auf die Liste derer setzen lassen, die nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung über beabsichtigte Veröffentlichungen und deren Gestalt im Rahmen der Freien Werknutzung informiert werden müssen.

Die Partner der Vereinbarung

Die IG österreichischer Autorinnen und Autoren wurde 1971 als gemeinsame Verhandlungsdelegation österreichischer Schriftstellerverbände gegründet und 1981 als eigenständige Mitgliederorganisation neu aufgebaut. Sie vertritt derzeit rund 4.000 Mitglieder sowie ca. 70 Mitgliedsverbände und ist unter anderem in folgenden Bereichen aktiv: Förderung und Wahrung der beruflichen, rechtlichen und sozialen Interessen der österreichischen Schriftstellerinnen und Schriftsteller – insbesondere Vertragspartnern und Behörden gegenüber; generelle und individuelle soziale und rechtliche Beratung und Information; Rechtsberatung und Rechtsschutz in vertraglichen Angelegenheiten und in allen Fällen von Zensur; Initiativen auf dem Gebiet des Steuer-, Sozial- und Urheberrechts; Entwicklung und Begutachtung von für schriftstellerisches Arbeiten relevanten Gesetzen und generellen vertraglichen Regelungen.

Die österreichischen Schulbuchverlage entwickeln und vertreiben im Rahmen der österreichischen Schulbuchaktion approbierte Schulbücher und Unterrichtsmaterialien.

(Quelle: PDF-Datei)



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Kommentare zu »Autoren verlangen Respekt für die Gestalt ihrer Texte«
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 24.06.2016 um 06.30 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=632#10476

Zu http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=632#8053

"Bei Arbeiten, die auf Deutsch verfasst werden, ist die neue Rechtschreibung anzuwenden (http://www.neue-rechtschreibung.de/regelwerk.pdf)." (Hochschule Augsburg, Fakultät für Maschinenbau und Verfahrenstechnik 2014)

Warum schreiben Professoren das vor? Warum lassen es sich die Studenten gefallen? (Das ist allerdigs leichter zu beantworten.)



Kommentar von B Janas, verfaßt am 12.01.2010 um 11.26 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=632#8058

"Es bleibt eine Schande für unseren Berufsstand, dieses Übel nicht früher erkannt..."
In vielen, wenn nicht allen Berufsständen wurde wohl zu spät gemerkt, auf was man sich unkritisch eingelassen hatte. Und dann wagt sich kaum einer vor und gibt zu, man habe nicht aufgepaßt. Und wenn es einer tut, wie hier ein Richter, greift das keiner auf. Dabei bleibt es dann, das Problem wird verharmlost, totgeschwiegen, ausgeblendet, einfach nicht mehr thematisiert.
Mittlerweile ist es mehr als 10 Jahre zu spät, aber die Schande geht nicht von selber weg, es wird kein Schnee von gestern draus, die Konsequenzen bleiben sichtbar...


Kommentar von Robert Roth, verfaßt am 11.01.2010 um 22.52 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=632#8056

"Persönlichkeitsentfaltung und Nichtdiskriminierung ist das eine, das andere ist die Frage, bei Sachtexten wohl mehr als in der Belletristik, wie man am besten den Interessen der Leser dient. Diese lesen nicht um des Verfassers willen..." (B Janas).

Was mir in diesem Forum bisher nicht begegnet ist, ist die Frage, wie gehen Richter, Staatsanwälte oder die öffentliche Verwaltung, die ja per ordre du mufti gleich den Lehrern zur RSR vergattert wurden, damit um.
Folgendes Beispiel: Gerade steht wieder in der Zeitung, daß mehrere Jugendliche jemanden zusammen geschlagen haben.
Haben sie ihr Opfer alle zusammen geschlagen, oder haben nicht alle es zusammengeschlagen?

In dem bemerkenswerten Aufsatz "Willkür in den Worten. Die Rechtschreibreform und das Recht", FAZ v. 23.12.2002, beschreibt der Emeritus für Arbeitsrecht Prof. Bernd Rüthers das Dilemma, in das die RSR die Sprache des Rechts führt. "Recht existiert nur in Sprache....Die Jurisprudenz ist eine Textwissenschaft...", beginnt er. "Für die juristischen Berufe ist der Verfall der Sprache besonders folgenreich", an anderer Stelle. "Es bleibt eine Schande für unseren Berufsstand, dieses Übel nicht früher erkannt..."

Täuscht mich mein Eindruck, daß neben den Lehrern die gesamte öffentliche Verwaltung sowie die Justiz als willige Vollstrecker angesehen werden können? Hat man je etwas darüber gehört, daß ein Verbandsblatt bei der schnellen gehorsamen Umstellung auf Neuschrieb sich auch kritisch geäußert hätte? In dem meinigen war nichts zu finden, und meine Leserbriefe blieben unbeantwortet!
Haben denn alle die Ohren brav angelegt?


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.01.2010 um 10.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=632#8055

Das scharfe ß ist allgegenwärtig, und ich glaube nicht, daß es irgend jemanden stört - bis auf einen Personenkreis, der wie die Lehrer in der entsprechenden Richtung konditioniert worden ist. In einer Vortragsreihe für die Öffentlichkeit an der hiesigen Universität wird, wie ich gerade im Vorbeigehen sehe, auch über "Eßstörungen" gesprochen. Das stört wahrscheinlich immer noch weniger als die "Essstörungen".
Mit den Konditionierten meine ich Leute wie den Leiter der katholischen Leihbücherei von Schrobenhausen, der gerade vermeldet, alle Bücher in alter Rechtschreibung aus den Beständen entfernt zu haben ...


Kommentar von B Janas, verfaßt am 10.01.2010 um 10.23 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=632#8054

Persönlichkeitsentfaltung und Nichtdiskriminierung ist das eine, das andere ist die Frage, bei Sachtexten wohl mehr als in der Belletristik, wie man am besten den Interessen der Leser dient. Diese lesen nicht um des Verfassers willen, sie wollen etwas lernen, den Text zu irgendeinem Zweck verwenden. Wer also einen Sachtext, wie auch immer und wozu auch immer, veröffentlicht und dies ohne engen Bezug auf seine Person tut, muß interessiert sein, dem Leser jedwede vermeidbare Irritation zu ersparen. Und da haben wir nun das Dilemma: man weiß nicht, womit man mehr Leser irritiert, mit alter oder neuer Schreibung. Oder merkt fast keiner mehr was, und will auch kaum jemand noch was hören davon? Dann wär's ja auch egal, wie man schreibt.
Ich vermute aber, einzig das endständige ß, wo jetzt ss erwartet wird, hat vielleicht noch ein Irritationspotential, alles andere merkt so gut wie keiner.


Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 09.01.2010 um 17.27 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=632#8053

In diesem Zusammenhang lohnt es sich, erneut auf folgende Passage des Rechtschreibreform-Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1998 hinzuweisen:

„Soweit dieser Regelung [= reformierte Rechtschreibung] rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden. Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben. [...] [A]uch für die Zeit nach dem 31. Juli 2005 ist nicht erkennbar, daß ein Festhalten an den überkommenen Schreibweisen für den Schreibenden mit gesellschaftlichem Ansehensverlust oder sonstigen Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsentfaltung verbunden sein könnte.“
(Absätze 163 und 164; www.bverfg.de)


Kommentar von Edelgard Mank, verfaßt am 02.11.2009 um 20.40 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=632#8002

Das ist doch mal eine gute Nachricht.
Soweit mir bekannt ist, berücksichtigt der Suhrkamp Verlag diese Interessen der Autoren – nicht zuletzt zu sehen bei Peter Sloterdijks "Du mußt dein Leben ändern".



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