Nachrichten rund um die Rechtschreibreform
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15.04.2005
Hans Krieger
Keine Chance für Sprachvernunft
Die Kultusminister mißachten die Arbeit ihres Rechtschreibrates
»Ein Sieg der Sprachvernunft in der leidigen Rechtschreibdebatte schien zum Greifen nahe.
Der neue Rat für deutsche Rechtschreibung, von der Kultusministerkonferenz eingesetzt, um die umstrittene Rechtschreibreform kurz vor dem Ende der Übergangsfrist durch Nachkorrektur konsensfähig zu machen, war auf dem besten Wege, die ärgsten Auswüchse der Reform zurückzunehmen und damit die Sprachkultur vor schwerwiegenden Substanzschäden zu bewahren. Dem diplomatisch geschickt agierenden Ratsvorsitzenden, dem früheren bayerischen Kultusminister Hans Zehetmair, schien so etwas wie ein Paradigmenwechsel zu gelingen: weg vom zwanghaften Regelfetischismus und hin zum Respekt vor der Unverfügbarkeit der lebendigen Sprache.
Über die Vorlage einer Arbeitsgruppe des Rates, die für das besonders dornenvolle Feld der Getrennt- oder Zusammenschreibung die nahezu vollständige Rücknahme der Reform vorsieht, konnte auf der Münchner Sitzung vom 8. April zwar noch keine abschließende Einigung erzielt werden, aber Zehetmair war zuversichtlich, daß dies auf der nächsten Sitzung am 3. Juni gelingen werde. Man hätte dann wieder „nottun“ und „volltanken“ geschrieben, wieder „fertigstellen“, „sich auseinandersetzen“, „heiligsprechen“ oder „übrigbleiben“. Man hätte wieder dem Sprachgefühl und dem Bedeutungsverständnis vertrauen dürfen, statt undurchschaubaren Willkürregeln zu gehorchen, man hätte die von den Reformern kaltblütig eliminierten Wörter und damit zahllose Differenzierungsmöglichkeiten zurückgewonnen, die sträflich dem Verlangen nach rigider Regelhaftigkeit geopfert worden waren. Und beendet worden wäre ein Zustand, den selbst ein so entschiedener Reformverfechter wie Dieter E. Zimmer bitter beklagt hatte: daß der Schreibende, also Zimmer, gezwungen war, etwas anderes zu sagen, als er meinte.
Mit unüberbietbarem Zynismus hat die Kultusministerkonferenz das zarte Hoffnungsflämmchen nach vier Tagen wieder ausgeblasen. In einer am 12. April veröffentlichten Erklärung bekräftigt die KMK ausdrücklich den im Herbst 2004 gefaßten Beschluß, die 1996 eingeführte Neuregelung der Rechtschreibung vom 1. August 2005 an zur „verpflichtenden Grundlage“ für die Fehlerkorrektur an den Schulen zu machen. Vom Rat für Rechtschreibung etwa noch zu beschließende Änderungen könnten zu einem späteren Zeitpunkt „Grundlage des Unterrichtes“ werden. Die KMK desavouiert also den von ihr selbst eingesetzten Rat und demütigt seinen Vorsitzenden, indem sie die geleistete und noch zu leistende Arbeit für unerheblich erklärt und ihm allenfalls das Recht auf marginale Retuschen am Reformkonzept zugesteht.
Oder können die Kultusminister ernstlich wollen, daß sprachrichtige Schreibungen wie „(sich) auseinandersetzen“ oder „eislaufen“ und tausend andere nun eine Zeitlang als Fehler gewertet werden und zu schlechten Noten führen, wenn abzusehen ist, daß sie demnächst wieder als richtig anerkannt werden müssen? Daß die grammatikwidrige Schreibung „so Leid es mir tut“ als richtig gilt, aber die bisher übliche Schreibung „es hat ihm sehr leid getan“ als Fehler geahndet wird? Daß Schüler, um deren Lerninteressen es angeblich geht, das Sprachwidrige nicht nur zu lernen, sondern unter Strafdrohung auch anzuwenden haben, obwohl die Wiederherstellung des Sprachrichtigen (des „sinngemäßen Schreibens“, wie Zehetmair das nennt) bereits eingeleitet ist?
Was hätte es denn gekostet, die Übergangsfrist zu verlängern, bis der Rechtschreibrat seine Arbeit abgeschlossen hat und revidierte Wörterbücher vorliegen? Ohnehin ist das Reformkonzept durch Neuauflagen des Duden bereits so dereguliert und verwässert worden, daß niemand mehr weiß, was eigentlich als „amtliche Neuregelung“ gilt. Die Neuschreibung ist zum Phantom geworden, und wie korrigiert und bewertet wird, hängt davon ab, welche Duden-Auflage zufällig zur Hand ist. Wenn die Kultusminister in ihrem Starrsinn verharren, brauchen sie Wörter wie „Bildung“, „Geist“, „Eliteförderung“, „Leistung“, „Verantwortung“, gar „pädagogische Verantwortung“ nicht mehr in den Mund zu nehmen, sie können damit nur noch Hohngelächter ernten, denn was sie den Schulen zumuten, ist auf skandalöse Weise unverantwortlich. Hans Zehetmair aber wird hart zu kämpfen haben, um seine Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren.
Kasten:
„Zierat“
… ist mit dem Suffix -at aus „Zier“ abgeleitet wie „Heimat“ aus „Heim“. Die Rechtschreibreform aber fordert den „Zierrat“ als handle es sich um einen Rat fürs Zieren. Wer sich nach dem 1. August diesem Unfug nicht beugt, macht einen Fehler. Wer „eine Handvoll Kirschen essen“ schreibt statt „eine Hand voll Kirschen“ (als äße man eine Hand, die mit Kirschen gefüllt ist), macht einen Fehler. Wer von der Forderung schreibt, den verstorbenen Papst „heiligzusprechen“ („heilig zu sprechen“) macht einen Fehler. Und kriegt, wenn die Fehler sich häufen, eine schlechte Note. Die Kultusminister, die dies ungerührt verordnen, haben offenbar nicht begriffen, daß von der Nuanciertheit der Sprache die Differenziertheit der Wahrnehmung und des Denkens abhängt. Sie begreifen nicht, daß es ohne hochdifferenzierte sprachliche Artikulationsfähigkeit keine Elitebildung und keine Spitzenstellung der deutschen Forschung geben kann. Sie begreifen auch nicht, daß Versimpelung der Sprache durch eindeutige Regelhaftigkeit nicht einmal den Schülern hilft, weil Kinder nicht durch Regelanwendung lernen, sondern durch übenden Gebrauch: wie sonst könnten schon Kleinkinder sich die Grundlagen der Grammatik aneignen, ohne je von Regeln gehört zu haben? Die Kultusminister müssen umdenken, wenn sie nicht zu Kulturzerstörungsministern werden wollen.«
( Bayerische Staatszeitung, 15.4.2005 )
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Kommentar von Johannes Hauberger, verfaßt am 21.04.2005 um 21.17 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=241#646
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http://www.freitag.de/2005/16/05161101.php
Unter dieser Webadresse finden die Leser einen polemischen, dabei aber außerordentlich gut recherchierten Artikel von Michael Braun zur gegenwärtigen Auseinandersetzung mit der Rechtschreibreform: Wem gehört die deutsche Orthografie? - NULLPUNKT *Anmerkungen zu einer kulturpolitischen Besitzergreifung. Hier ein paar Leseproben:
Noch immer krankt die Debatte an dem Umstand, dass sich die Akteure in diesem Streit in dogmatischer Selbsterhitzung in ihre normativen Vorgaben verbissen haben. Seit ihrer Konzipierung laborierte die Rechtschreibreform an einem grundsätzlichen Paradox: Eine staatlich verfügte Reglementierung der Schriftnorm sollte - entgegen mancher Gewohnheit der Sprachgemeinschaft - zu einem Abbau von orthografischer Überregulierung führen. Die literarische Intelligenz reagierte erwartungsgemäß mit einem kulturkonservativen Reflex und witterte "das dümmste und überflüssigste Unternehmen in der deutschen Kulturpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg" (Thomas Steinfeld). In ihrer forcierten Entrüstung verhielten sich die orthografischen Bürgerkrieger um Friedrich Denk ebenso argumentations-resistent wie die Mitglieder der Rechtschreibkommission, die sich zunehmend in einer Bunkermentalität gefiel.
"Eine linguistische Theorie", so wird immer wieder der Sprachwissenschaftler Gerhard Augst (ein ehemaliges Mitglied der Zwischenstaatlichen Rechtschreibkommission) zitiert, "die nicht die üblichen Schreibungen erzeugt, ist falsch." Aber sind denn die "üblichen Schreibungen", die uns die alte Rechtschreibung nahe legt, so konsistent, wie das die Reformgegner immer wieder behaupten? Mit dieser Berufung auf die "übliche Schreibung" könnte man auch den weit verbreiteten "Deppen-Apostroph" (zum Beispiel "Armin´s Treff") rechtfertigen. Denn der hat sich so epidemisch vermehrt, dass er, folgt man der Argumentation der Reformgegner, bald im Duden Platz finden müsste. Auch dem jämmerlichen Selbstbetrug der Kritiker, dass mit der Rückkehr zur "bewährten Rechtschreibung" das "orthografische Chaos" (Michael Klett) an den Schulen zu beheben sei, sollten wir nicht verfallen. Was ist an einer Regelung bewahrenswert, die uns vorschreibt, dass "der einzelne" klein zu schreiben ist und dass wir "Auto fahren" getrennt schreiben sollen, nicht aber "radfahren"? Und wie sollen wir unserem "Sprachempfinden" einverleiben, dass - nach alter Regel - "jemandem Recht geben" ebenso logisch richtig sein soll wie "recht haben"?
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Kommentar von glasreiniger, verfaßt am 21.04.2005 um 22.22 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=241#647
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@ Herrn Hauberger:
"Eine linguistische Theorie, die nicht die üblichen Schreibungen erzeugt, ist falsch."
Der Satz kann nicht von Augst sein, denn *seine* linguistische Theorie erzeugt Schreibungen, die - zumindest vorher - nie üblich waren. Nun, vielleicht ist's ja doch von ihm, und er merkt den Widerspruch nicht
Zum Deppen-Apostroph: Ich sehe nicht, warum man den Apostroph beim Genitiv von Eigennamen nicht - der Entwicklung folgend - akzeptieren kann, solange man ihn nicht *allen anderen* vorschreibt, bevor er sich flächendeckend durchgesetzt hat.
Daß die Rückkehr zur bewährten Rechtschreibung das orthografische Chaos beseitigen würde, glaubt vermutlich niemand. Aber sie wäre die unabdingbare Voraussetzung dafür, weil die amtlich angeordneten Schreibweisen der Grammatiik der deutschen Sprache widersprechen, insbesondere das von Ihnen zitierte "recht haben". Es ist evident, und mit vielerlei Proben belegbar, daß "recht" in diesem Zusammenhang Adverb ist, und nicht Substantiv sein kann.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 22.04.2005 um 06.05 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=241#648
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Das Augst-Zitat steht in Gerhard Augst / Mechthild Dehn: Rechtschreibung und Rechtschreibunterricht. Stuttgart 1998, S. 48.
Michael Braun geht von der Voraussetzung aus, daß eine Gewichtung der Quellen nicht in Erwägung gezogen, sondern alles Geschriebene und Gedruckte gleichermaßen ausgewertet wird. Ich denke, das hat noch niemand so gemacht oder gewollt.
Der Apostroph als Zeichen des Genitivs könnte sich nach englischem Muster einbürgern, aber davon sind wir weit entfernt. In keiner seriösen Zeitung liest man "Schröder's Politik" usw. Was jemand auf sein Ladenschild schreibt, ist ohne Belang.
Mit seiner rhetorischen Frage nach dem Bewahrenswerten an einer Regelung, "die uns vorschreibt ...." gibt Braun zu erkennen, daß er schon wieder den Usus mit der Dudennorm verwechselt. Daß nicht wir die normierungsbesessenen Eiferer sind, geht über sein Verständnis hinaus, ebenso wie die Idee eine deskriptiven Vorgehens.
Von uns Reformkritikern ("um Friedrich Denk") zu behaupten, wir seien "argumentationsresistent", ist so ignorant wie die anderen flotten Sprüche von den erhitzten Bürgerkriegern usw. Braun will nichts sehen und hören, redet aber munter drauflos, argumentationsresistent.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 22.04.2005 um 06.24 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=241#649
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Mir fällt gerade noch ein, daß Michael Braun schon früher einmal an derselben Stelle (11.6.2004) ein ganz ähnliches Wortgetöse angestellt hat, sogar mit denselben falschen Beispielen ("Recht geben"). Ich hatte mich irgendwo auch schon mal mit ihm befaßt, und dafür scheint er sich nun revanchieren zu wollen. Schade ist nur, daß die Leser nun gar nicht erfahren, worum es eigentlich geht.
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Kommentar von Günter Loew, verfaßt am 25.04.2005 um 13.17 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=241#654
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Leserbrief im HANAUER ANZEIGER zu der KMK-Presseerklärung
Hanauer Anzeiger, 23.4.2005, S. 46
Leserbrief zu:
Drei „f“ bei Schifffahrt bleiben
Kultusministerkonferenz: Rechtschreibreform wird am 1. August nur teilweise verbindlich
Hanauer Anzeiger Nr. 85, 13.4.2005, S. 2
Reformfehler und Regelungsgewalt
Zur neuen Rechtschreibung schreibt Günter Loew in alter Rechtschreibung:
Wer wirklich geglaubt haben sollte, die deutschen Kultusminister hätten ernsthaft im Sinne gehabt, den Rechtschreibfrieden durch die Einberufung des Rates für Deutsche Rechtschreibung wiederherzustellen und zu dem bewährten Prinzip zurückzukehren, daß sich die Orthographie allein nach dem tatsächlichen Sprachgebrauch zu richten habe, wird durch die im Bericht des Hanauer Anzeigers erwähnte Pressemitteilung der KMK vom 12.4. wieder eines Schlechteren belehrt. Die KMK bildet sich noch immer ein, sie könne dekretieren, welche Teile der Reform „unstrittig“ seien und deswegen auch nicht von dem von ihr eigens zur Beseitigung von Reformfehlern eingesetzten Rat überprüft werden dürften. Sie hat dabei die Rechnung allerdings ohne den Wirt gemacht, denn die sprachlich sensiblen Mitglieder der deutschen Sprachnation denken nicht im Traume daran, orthographische Reformungetüme wie Schlammmasse (oder alternativ: Schlamm-Masse), Kennnummer (Kenn-Nummer), Schlussspurt (Schluss-Spurt) oder gar Flussschifffahrt (Fluss-Schifffahrt) tatsächlich zu verwenden. Mit Ausnahme der Schüler kann der Staat sie auch nicht zwingen, sich solchen Reformunfug zu eigen zu machen, weil weder die Kultusminister noch die Ministerpräsidenten noch irgendwelche andere politische Amts- und Würdenträger ein Sanktionsrecht in Rechtschreibfragen haben. Durch das unsinnige Festhalten an so plumpen Schreibweisen oder sogar an grammatisch falschen Großschreibungen wie „gestern Abend“, „heute Morgen“ oder „morgen Früh“ machen sich die staatlichen Autoritäten, die sich einbilden, die orthographische Regelungsgewalt zu besitzen, im Endeffekt nur lächerlich. Es wird sich höchstwahrscheinlich auch bald zeigen, daß die Kultusminister nicht einmal Schülern den Gebrauch der herkömmlichen Schreibweise als Fehler anrechnen dürfen, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 ganz bewußt nicht der Frage nachgegangen ist, „ob das allgemeine Freiheitsrecht des Art. 2 Abs.1 GG oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dem Einzelnen einen Anspruch darauf gewährt, weiterhin so schreiben zu dürfen, wie dies bisheriger Übung der Schreibgemeinschaft entspricht.“ (C. II., S. 59)
Alle in den Streit über diese unsägliche „Reform“ verwickelten staatlichen Autoritäten sollten sich jetzt genau überlegen, ob sie nicht die durch die Einberufung des Rates für Deutsche Rechtschreibung unerwartet entstandene Chance nutzen sollten, noch halbwegs ungerupft aus dieser peinlichen Affäre herauszukommen. Sie haben nämlich, vermutlich sogar unbeabsichtigt, mit diesem bisher überraschend kompetent arbeitenden Gremium selbst eine Institution geschaffen, der man zutrauen kann, daß sie die deutsche Orthographie wissenschaftlich korrekt und damit für alle akzeptabel zu beschreiben vermag.
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Kommentar von Dr. Maria Theresia Rolland, verfaßt am 25.04.2005 um 14.07 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=241#656
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General-Anzeiger, Bonn, 25.4.2005, S.13: Leserbrief zur Rechtschreibreform
"Kennenlernen, heiligsprechen, verlorengehen"
Es ist zu begrüßen, daß der von der Kultusministerkonferenz (KMK) eingesetzte "Rat für deutsche Rechtschreibung" die "besonders umstrittene Getrennt- und Zusammenschreibung" korrigiert und Wörter, die eine Sinneinheit bilden, wie zum Beispiel: "kennenlernen, heiligsprechen, verlorengehen" wieder zusammenzuschreiben sind. Irrtümlich steht auch dort "leidtun", was es vor der Reform nicht gegeben hat; korrekt wäre: leid tun. Der Rat soll auch die Problemfälle bei der Zeichensetzung und der Worttrennung am Zeilenende klären.
Hierbei geht es um Fälle wie:
Zeichensetzung, Kannbestimmung, neu: Er aß seinen Hut auf dem Kopf den Teller leer. Korrekt: Er aß, seinen Hut auf dem Kopf, den Teller leer. Neu: Der Vater riet dem Lehrer nicht zu widersprechen. Korrekt: Der Vater riet, dem Lehrer nicht zu widersprechen. Oder: Der Vater riet dem Lehrer, nicht zu widersprechen. Neu: Fritz verhörte den Angeklagten und dessen Frau wartete derweil im Nebenzimmer. Korrekt: Fritz verhörte den Angeklagten, und dessen Frau wartete derweil im Nebenzimmer.
Bei den Trennungsregeln liegt ebenfalls einiges im argen. Neu auch: Kast-rat statt nur korrekt: Ka-strat; neu auch: Musse-he statt nur korrekt: Muß-ehe; neu auch: Obst-ruktion statt nur korrekt: Ob-struktion.
Alle anderen von der Reform betroffenen Gebiete erklärt die KMK für unstrittig – was jedoch keineswegs zutrifft. Bei der Laut-Buchstaben-Zuordnung geht es dabei unter anderem um falsche Etymologien wie neu: verbläuen statt korrekt: verbleuen; aufwändig statt aufwendig (als Variante) beziehungsweise die überholte ss-Schreibung: Fluss statt Fluß. Bei Fremdwörtern steht neu: Happyend (Happy End als Variante) statt korrekt: Happy-End. Beim Zusammentreffen von drei Konsonanten, wie bei Schifffahrt, kann um der besseren Lesbarkeit willen Schiff-Fahrt geschrieben werden. Warum erst etwas kompliziert machen, wenn dann doch eine veränderte Schreibweise empfohlen wird? Die Schreibung mit Bindestrich ist insgesamt problematisch, zum Beispiel: Hier steht neu: 17-jährig statt korrekt 17jährig; 80er-Jahre statt korrekt: 80er Jahre (als Variante). Völlig außer acht gelassen ist die Groß-/ Kleinschreibung. Hier steht grammatisch falsch: gestern Abend statt korrekt: gestern abend; neu: aufs Schönste statt korrekt: aufs schönste; neu: zum Besten geben statt korrekt: zum besten geben. Es handelt sich also keineswegs um objektiv "unstrittige Fälle".
Schreibung ist geschriebene Sprache und fungiert damit als Bedeutungsträger. Wir hatten bis zur sogenannten Rechtschreibreform 1996 und haben bis heute bei 80 Prozent der Bevölkerung noch diese sprachlich korrekte Schreibung. Da nunmehr der eingesetzte Rat begonnen hat, eine Korrektur der "Reform" gemäß dem Sprachgebrauch vorzunehmen und alle Gebiete der Reform sich als strittig erweisen, wäre es das Gebot der Stunde, wenn die KMK die jetzige Chance ergreifen würde, die Reform insgesamt zurückzunehmen, dadurch die Einheitlichkeit in der Rechtschreibung wiederherzustellen und damit gerade auch den geplagten Schülern zum 1. 8. 2005 die Grundlage für Rechtschreibsicherheit in sprachlicher Korrektheit wiederzugeben.
Dr. Maria Theresia Rolland, Bonn
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