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14.03.2005
 

Theodor Ickler
Worauf ist bei der Revision der reformierten Groß- und Kleinschreibung zu achten?
Neufassung des Textes zur Diskussion beim Rat für deutsche Rechtschreibung vom 8. März 2005

Die Großschreibung hat sich von Luther bis Gottsched zunächst zur Substantivgroßschreibung (also zur Auszeichnung einer Wortart) entwickelt und ist im Laufe der letzten Jahrhunderte zu einer textsemantischen Profilierungstechnik weitergebildet worden:

Die sinntragenden Einheiten sind durch große Anfangsbuchstaben visuell auffällig gemacht, das bloße adverbiale und pronominale (v. a. textverweisende) Beiwerk ist durch Kleinschreibung in den Hintergrund gedrängt worden. Die Neuregelung stemmt sich gegen diese Entwicklung, indem sie Kleinschreibung bei Nominationsstereotypen (also „festen Begriffen“ wie erste Hilfe) und Großschreibung bei Adverbialien und Pronomina (im Allgemeinen, des Öfteren, bei Weitem; Folgendes, Letzterer) durchzusetzen bzw. wiedereinzuführen versucht. Beides war schon im 19. Jahrhundert bereinigt worden, die Reform ist in hohem Maße rückwärtsgewandt. Im einzelnen ergeben sich folgende Forderungen (Paragraphen nach der Neuregelung von 1996):

§ 55 (3) Die Regel, daß substantivische Bestandteile im Inneren fremdsprachiger Fügungen groß geschrieben werden sollen, stellt außerordentlich hohe Anforderungen an den Schreibenden, der ja die Wortart in der Fremdsprache kennen muß: Herpes Zoster, Dativus Commodi (?) usw. Außerdem ist es widersprüchlich, fremde Substantive groß, fremde Adjektive aber keineswegs klein zu schreiben; konsequent wäre ultima Ratio, dolce Vita usw. Die Neuregelung ist daher zugunsten der sehr einfachen bisherigen Regelung aufzugeben: das erste Wort groß, alles übrige klein: Ultima ratio, Commedia dell'arte usw. (Da bei englischen Entlehnungen, die im Deutschen eine Sonderstellung haben, bisher schon eine große Unsicherheit herrschte, könnte man die Regel hierauf ausdehnen und verallgemeinern: Centre court, Big band, Hot jazz usw.)

§ 55 (6) Die Kleinschreibung der Tageszeiten (heute morgen usw.) ist wiederherzustellen. An der zweiten Stelle solcher Verbindungen kann, wie bereits Wilmanns im 19. Jahrhundert gesehen und Peter Gallmann 1991 gezeigt hat, kein Substantiv stehen, gerade nach den Kriterien, die im Regelwerk selbst genannt sind. Es kommt nicht darauf an, ob irgendein Grammatikmodell hier ein „Adverb“ nachweisen kann oder nicht.

§ 56 Die falsche Einstufung einiger Wörter wie leid als ehemalige Substantive ist zu korrigieren. Man kann nicht oft genug an Konrad Dudens klassisch-klare Darlegung erinnern:
„Bei Ausdrücken wie leid tun, not tun, weh tun, schuld sein, gram sein; mir ist angst, wol, wehe, not ist von selbst klar, daß das zum einfachen Verbum hinzugetretene Element nicht als Substantivum fungiert; (man erkennt) die nicht substantivische Natur jenes Zusatzes am besten durch Hinzufügung einer nähern Bestimmung. Man sagt er (...) hat ganz recht, hat vollständig unrecht u. dgl. Die Anwendung von Adverbien, nicht von Adjektiven, zeigt, daß man einen verbalen Ausdruck, nicht ein Verb mit einem substantivischen Objekt vor sich hat.“ (Die Zukunftsorthographie … Leipzig 1876, S. 70)

§ 57 ist im Sinne von H. H. Munskes ausführlich begründeter Darstellung zu korrigieren:
– Kleinschreibung gilt in weitem Umfang für pronominal gebrauchte „Substantivierungen“ wie das gleiche, jeder einzelne, der erste, der letztere usw.
– Ebenso ist die eingebürgerte Kleinschreibung bei phraseologisch gebrauchten „Substantivierungen“ anzuerkennen: im allgemeinen, im voraus, des öfteren usw.
Großschreibung ist hier – besonders bei Hervorhebung der lexikalischen Bedeutung – nicht falsch, aber längst unüblich geworden. Die ausschließliche Zulassung der Großschreibung läuft der modernen Sprachentwicklung entgegen.
§ 62 Die Verknüpfung von Apostroph und Großschreibung (Goethe'sche Gedichte) ist eine unnötige Änderung, die gestrichen werden sollte. Der Apostroph hat andere Aufgaben.
§ 63 Diese Regel wird der Sprachwirklichkeit noch weniger gerecht als die bisherige Dudenregelung. Es gibt viele „appellativische Nominationsstereotype“, die man gewöhnlich groß schreibt nach dem Muster von Schwarzes Brett. Hier sollte man eine breite Übergangszone anerkennen, die sich nicht abschließend regeln läßt.
§ 66 Die neu verordnete Kleinschreibung der Briefanrede (du, ihr) ist ein unzulässiger Eingriff des Staates in private Ausdruckskonventionen und daher zurückzunehmen. (Die Presseagenturen haben im Widerspruch zur Neuregelung die Großschreibung sogar noch ausgedehnt, was ebenfalls nicht gutzuheißen ist.)
Insgesamt sollte bei der Groß- und Kleinschreibung gar nichts neu geregelt werden, ausgenommen die manchmal zu dogmatische Darstellung im Wörterverzeichnis des Duden (im trüben fischen, sein Schäfchen ins trockene bringen). Der Regelapparat von 1996 ist zu fehlerhaft, die Revision von 2004 zu verworren, als daß man da noch etwas reparieren könnte.

Wenn man sieht, wie viele Ratsmitglieder in ihren Stellungnahmen die Einführung der „gemäßigten Kleinschreibung“ fordern, muß man sich wundern. Alle wissen, daß dieser Punkt nicht auf dem Programm steht; die Politiker hatten schon den Internationalen Arbeitskreis darauf festgelegt, das Thema nicht mehr anzurühren. Mit der so offensichtlich abwegigen Forderung (wie auch mit der ebenso aussichtslosen Forderung, den Buchstaben ß ganz abzuschaffen) soll entweder nur von den verbliebenen Fehlern der Reform abgelenkt werden, oder die Reformer wollen tatsächlich doch noch die Kleinschreibung einführen, nachdem sie durch absurd übersteigerte Großschreibung für hinreichende Verwirrung gesorgt haben. Daß diese Reductio ad absurdum der heimliche Zweck der ausgedehnten Großschreibung gewesen sein könnte, hatten Kritiker schon vor Jahren vermutet.



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Kommentare zu »Worauf ist bei der Revision der reformierten Groß- und Kleinschreibung zu achten?«
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Kommentar von Reinhard Markner, verfaßt am 14.03.2005 um 21.58 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=220#456

§ 66 - Die angegebene Begründung für die nötige Wiederherstellung der Großschreibung ist natürlich nicht die einzig mögliche. Es läßt sich leicht feststellen, daß diese Änderung willkürlich war und die Akzeptanz der Kleinschreibung der Anrede gering geblieben ist. Bücher wie jenes mit dem Titel PS: Ich liebe Dich belegen das (es ist im übrigen in Neuschrieb gesetzt).

Erkennbar ist auch der durchaus einleuchtende Usus insbesondere der Werbeindustrie, jede persönlich gemeinte Anrede, auch wenn sie auf anonyme und öffentliche Weise geschieht, analog zur Tradition des Briefschreibens zu behandeln ("Bild Dir Deine Meinung"). Da das Du in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter vorgedrungen ist, auch über den im weitesten Sinne jugendlichen Bereich hinaus, und an die Stelle des stets großgeschriebenen Sie tritt, ist es nur folgerichtig, daß auch der Bezirk seiner Großschreibung sich ausdehnt. Eine zeitgemäße Rechtschreibregelung müßte darauf Rücksicht nehmen.



Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 15.03.2005 um 10.20 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=220#460

Herr Markner hat recht. In meinem - vor der Arbeit an meinem eigenen Wörterbuch verfaßten - Kommentar zum alten Duden (hier R 71) hatte ich folgendes geschrieben

"Wann immer es sich um eine wirkliche Anrede von Person zu Person handelt, wird groß geschrieben. Man spricht mit Recht von Höflichkeitsgroßschreibung, denn jede Anrede ist ein potentiell lästiger Eingriff in die Privatsphäre. Das Gebot der Höflichkeit entfällt natürlich, wenn überhaupt keine echte Beziehung vorliegt oder gestiftet werden soll. - In Lehrbüchern usw. liegt nur eine konventionelle Darstellungsweise vor; der Verfasser kennt den Leser nicht und bleibt auch selbst als Person ganz im Hintergrund. Der anführende Gebrauch wie bei der 'Wiedergabe von Reden' usw. kommt ohnehin nicht in Betracht. Bei 'Mitteilungen des Lehrers' unter Schülerarbeiten kann die Anlehnung an die Briefgewohnheiten ein stilistisches bzw. pädagogisches Mittel sein. Das gilt auch für Werbetexte, die gewissermaßen metaphorisch von der Höflichkeitsgroßschreibung Gebrauch machen. Die Regel hätte auch ohne Bezug auf die Textsorte Brief formuliert werden können: Jede wirkliche (nicht bloß angeführte oder als Darstellungstechnik benutzte) pronominale Anrede wird durch Höflichkeitsgroßschreibung gekennzeichnet.
In Gebet- und Gesangbüchern findet man die Anrede Gottes auch klein geschrieben, weil die Beziehung zu Gott ohnehin jenseits aller menschlichen Rücksichtnahme liegt. In entgegengesetzter Richtung liegt die Anrede von Tieren, die jedoch nie in direktem Gebrauch zu Papier gebracht wird, da Tiere nicht lesen können."

(In fiktionalen Texten kann man natürlich auch mit Tieren korrespondieren und wird dann die Briefanrede an den Kater Murr ebenfalls groß schrieben.)



Kommentar von Sigmar Salzburg, verfaßt am 15.03.2005 um 10.51 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=220#461

noch zu § 66:
Leider hat das Bundesverfassunggericht in seinem Urteil v. 14.6.1998 die Klein-Duz-Vorschrift nur referiert, aber nicht reflektiert. Sonst hätte es zu dem Schluß kommen müssen, daß es nicht Aufgabe des Staates sein könne, überkommene Höflichkeitsformen durch Ahndung als Schreibfehler an den Schulen auszumerzen – schon gar nicht aus Gründen des angeblich erleichterten Schreibenlernens. Die schriftliche Anredeform wird ja nur der Vollständigkeit halber unter den orthographischen Regeln aufgeführt, gehört jedoch einem anderen Lebensbereich an. Die einzige erlaßweise Höflichkeitsreform an den Schulen war bisher die Einführung des „Deutschen Grußes“ 1933.

Ein unangenehme Begleiterscheinung dieser Neuregelung ist auch, daß sich die Medien im Hinblick auf die lernende Jugend bemüßigt fühlen, alte Briefzitate der „gültigen“ Schreibung anzupassen, so daß der Eindruck entsteht, die Schreiber hätten die auch damals üblichen Höflichkeitsregeln mißachtet.
Beispiele: „Die Ruhe, die ich mir immer für die letzten Stunden gewünscht habe, ist nun auch wirklich bei mir und gibt mir die Kraft, mit meinen Gedanken bei dir zu weilen. Ich sagte dir schon bei der letzten Sprechstunde, dass ich es als eine Gnade empfinde, jede Nacht in meinem Träumen bei Euch in Fischerhude zu sein". (Aus Cato Bontjes van Beeks Abschiedsbrief an ihre Mutter 1943, zitiert nach: Nachtkultur – SWR.de).– „ Nun bitte ich dich, meine liebe Hannele, dass du dich gut um Ingelin kümmerst.(Hertha Josias vor dem Abtranstransport nach Auschwitz an ihre ältere Tochter, zitiert in Bruchfeld und Levine „Erzählt es euren Kindern“, Bertelsmann Jugendbuch Verlag, verteilt an den Schulen vom Kieler Bildungsministerium). – „Ich brauche dir nicht zu sagen", schrieb Lassalle im Juni 1848 an Marx, „wie erfreulich diese Bewegung ist. (Rückspiegel Band 3, Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 1996/2000.)



Kommentar von Fritz Koch, verfaßt am 15.03.2005 um 13.39 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=220#462

"du" gibt es auch in der Umgangssprache für "man", und dann ist es gar keine Anrede: "Da kannst du nichts machen" oder: "Da kannst nichts machen" und ähnliche Feststellungssätze.


Kommentar von Hans-Jürgen Martin, verfaßt am 15.03.2005 um 20.51 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=220#463

Das kleine "du" hat tatsächlich eine ganz ähnliche Bedeutung wie "man" – das hat Herr Koch richtig beobachtet –, allerdings nicht nur im Register der Umgangssprache, und es ist quasi die vertrautere Variante, während "man" deutlich distanzierter ist.

Eine ausführliche Betrachtung der Anrede-Pronomen habe ich auf einer vierseitigen PDF-Datei veröffentlicht (siehe hier).


Kommentar von Reinhard Markner, verfaßt am 16.03.2005 um 10.48 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=220#464

§ 62: Auch dies eine archaisierende Bestimmung. Und wie in anderen Fällen, so zeigt sich auch hier, daß die orthographischen Konventionen früherer Zeiten von den Reformern zwar wiederbelebt, aber nicht wirklich verstanden wurden. Varnhagen von Ense z. B. unterschied noch ganz säuberlich zwischen Goethe'schen Schriften und Bodonischen Schriften (nachzuprüfen an der Ausgabe der Denkwürdigkeiten von Feilchenfeld).



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