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27.01.2007
Erbarmen mit Stoiber II
Die Süddeutsche Zeitung stolpert über die eigenen Füße
In der heutigen Wochendendbeilage bietet Kurt Kister einen Auszug aus dem fingierten Tagebuch von Edmund Stoiber.
Teils ganz witzig, aber die Textsorte ist nicht getroffen, es ist eher ein innerer Monolog, gut für den Hörfunk geeignet. Aber davon abgesehen: Wie wahrscheinlich ist es, daß Stoiber in Reformorthographie Tagebuch führt? Und dann auch noch in der 1996er Fassung: "wie Leid ihm alles tut?" Damit stellt die SZ nicht Stoiber bloß, sondern sich selbst, denn so blöde Sachen findet man ja gerade in dieser Zeitung.
Dafür entschädigt eine ganze Seite Wondratschek: "Im Sinne des Autors haben wir den Text in der alten Rechtschreibung belassen." Die Nachbemerkung kennzeichnet implizit die "alte" Rechtschreibung als die bessere, seriösere. Weiter so! Die Neuschreibung muß wieder und wieder als die Dummheit gebrandmarkt werden, die sie nun mal ist.
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Kommentar von jms, verfaßt am 27.01.2007 um 12.06 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=784#7476
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Wondratschek darf das also; andere bekannte Schriftsteller werden ebenfalls respektiert. Nur einfache Journalisten und Leserbriefschreiber müssen sich dem Diktat beugen. Das nennt man eine Zweiklassengesellschaft. Was Orthographie alles bewirken kann. Jeder Schreiber, dessen Texte nicht in alter Rechtschreibung veröffentlicht werden, obwohl er dies lieber sähe, wird auf diese Weise diskriminiert und in seiner Freiheit eingeschränkt. Ist das mit dem Grundgesetz vereinbar? Könnte dies nicht Gegenstand einer Verfassungsklage sein? Was meinen die Juristen?
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