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22.10.2006
Neues Päckchen von Ausnahmen
Obligatorische Zusammenschreibungen
Wenig beachtete Neuerungen im neuen Wörterverzeichnis, die der Rechtschreibrat gar nicht bemerkt hat.
zugutehalten, -kommen, -tun sind erst seit 2006 obligatorisch zusammenzuschreiben. Das fällt ganz aus der sonst vorgesehenen fakultativen Groß- und Kleinschreibung von zugrunde-/zu Grunde, zuleide-/zu Leide usw. heraus. Im Info-Kasten zu (Duden S. 1146) ist der Sonderfall gar nicht erwähnt, erst im laufenden Wörterverzeichnis. Nur das neuerdings ebenfalls zusammenzuschreibende zunichtemachen, zunichtewerden ist vergleichbar. Neu sind ferner noch zuhandenkommen, zupass(e)kommen, zustattenkommen und zuteilwerden (nur zusammen). Das alles ist unlernbar, da hatten die Schweizer Reformer um Sitta schon recht.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 16.03.2016 um 07.14 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=681#31971
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Das Googel-Doodle ehrt mit Recht Caroline Herschel. Im Wikipedia-Eintrag über die Astronomin steht:
Sie war die erste Frau, der Anerkennungen dieser Art zuteilwurden.
Das erinnert uns an die krasse Neuerung der revidierten Reform, s. a.
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1346#25751
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1443#19595
Wie man jedoch leicht sehen kann, wollen die Medien es nicht recht glauben, Google unterringelt sogar den Sucheintrag zuteilwird.
Den Rechtschreibrat interessiert das anscheinend nicht. Ich habe ihn vor zehn Jahren an seine unerledigten Aufgaben erinnert, aber er reagiert einfach nicht.
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