22.10.2006


Theodor Ickler

Neues Päckchen von Ausnahmen

Obligatorische Zusammenschreibungen

Wenig beachtete Neuerungen im neuen Wörterverzeichnis, die der Rechtschreibrat gar nicht bemerkt hat.
zugutehalten, -kommen, -tun sind erst seit 2006 obligatorisch zusammenzuschreiben. Das fällt ganz aus der sonst vorgesehenen fakultativen Groß- und Kleinschreibung von zugrunde-/zu Grunde, zuleide-/zu Leide usw. heraus. Im Info-Kasten zu (Duden S. 1146) ist der Sonderfall gar nicht erwähnt, erst im laufenden Wörterverzeichnis. Nur das neuerdings ebenfalls zusammenzuschreibende zunichtemachen, zunichtewerden ist vergleichbar. Neu sind ferner noch zuhandenkommen, zupass(e)kommen, zustattenkommen und zuteilwerden (nur zusammen). Das alles ist unlernbar, da hatten die Schweizer Reformer um Sitta schon recht.


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