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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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23.05.2006
 

Große Mäuler, kurze Beine
Ein Gedenkblatt aus Österreich (2000)

»Neue Rechtschreibung – Zwei Jahre nach offizieller Inkraftsetzung

Zwei Jahre nach der offiziellen Inkraftsetzung der Rechtschreibreform am 1.8.1998 kann gesagt werden, dass im Schulbereich die Umsetzungsmaßnahmen sehr weit gediehen und an vielen Schulen bereits abgeschlossen sind.
Um den Schülerinnen und Schülern ein späteres Umlernen zu ersparen, wurden unmittelbar, nachdem eine Erklärung zur Neuregelung von politischen Vertretern aus Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein sowie einer Reihe von Ländern, in denen Deutsch Minderheitensprache ist, unterzeichnet wurde, alle Schulen über die Reform informiert und man hat es den Schulen freigestellt, bereits ab dem Schuljahr 1996/97 nach der neuen Schreibung zu unterrichten. Dies wurde dann auch im Interesse der Kinder wahrgenommen. Mit Schuljahr 1998/99 haben dann alle Schulen auf die neue Rechtschreibung umgestellt.
Um die zeitgerechte Umsetzung der Rechtschreibreform sicherzustellen, wurden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur schon im Jänner 1997 die Leistungsbeurteilungs-Verordnung novelliert und die Lehrplan-Teile "Rechtschreiben" geändert, die dann ab 1. September 1998 vorlagen.
Weiters wurden allen Lehrerinnen und Lehrern die Kenntnisse über die neue deutsche Rechtschreibung im Rahmen der Fort- und Weiterbildungskurse der Pädagogischen Institute und der Arbeitsgemeinschaften vermittelt.

Hand in Hand mit der Umstellung auf die neue Rechtschreibung im Schulbereich begannen die Umstellungsarbeiten für die österreichischen Schulbuchverlage. Bereits im Schuljahr 1996/97 war die Nachfrage nach "rechtschreibreformierten" Schulbüchern sehr groß.
· Im Schuljahres 1999/2000 war das Gros der Schulbücher bereits umgestellt, speziell die sprachrelevanten Bücher.
Erste Erhebungen im Schulbereich haben ergeben, dass die Neuregelung an den Schulen insgesamt positiv aufgenommen wird.
· Zwei Drittel der Lehrerinnen und Lehrer sind der Ansicht, dass die neuen Schreibweisen Vereinfachungen bringen. Dies wird auch durch die Abnahme von Rechtschreibfehlern bestätigt.
· Die 19. Auflage des Duden (bisherige Rechtschreibung) enthielt nicht weniger als 212 Regeln, die meist zahlreiche Unter- und Sonderregeln aufwiesen.
· Durch die Rechtschreibreform wurden die Regeln gestrafft und auf die Hälfte reduziert (nach der Reform ca. 110 Regeln) und somit Lernhindernisse abgebaut.
Bereits bei den ersten Umfragen (Dez. 1997) wurde von den Volksschulen in Österreich mitgeteilt, dass in folgenden Bereichen methodisch-didaktische Erleichterungen durch die neue Rechtschreibung festzustellen sind.
Erleichterungen in den einzelnen Bereichen:
· 56% bei der Wortstammschreibung (inkl. s/ß-Schreibung)
· 45% bei der Worttrennung
· 22% bei der Beistrichsetzung
· 8% bei der Groß- und Kleinschreibung
· 8% bei der Getrennt- und Zusammenschreibung
Positive Ergebnisse gibt es auch in Deutschland, wie eine dpa-Umfrage in mehreren Bundesländern ergab.

Auch die Umsetzung der Rechtschreibreform im Bereich der öffentlichen Verwaltung ist bereits sehr gut angelaufen. Der rechtliche Ausgangspunkt der Umsetzung der Rechtschreibreform im inneren Dienst der Bundesministerien ist der Beschluss der Bundesregierung vom 23. Juli 1998. Mittels Ministervortrages des Bundeskanzlers wurde die Bundesregierung betreffend die Umsetzung der Rechtschreibreform in der Bundesverwaltung informiert und die Bundesminister/innen eingeladen, in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich in geeigneter Weise für die Umsetzung der neuen Rechtschreibregeln Sorge zu tragen. Ziel ist es, dass im Bereich der öffentlichen Verwaltung mit der Jahrtausendwende nur mehr Texte in der neuen Schreibweise produziert werden.
Auf Grund der dem bm:bwk vorliegenden Informationen kann auch gesagt werden, dass die Umstellung auf die neue Rechtschreibung in allen Bereichen bereits gut angelaufen ist. Neben der Umstellung in der öffentlichen Verwaltung haben u.a. bereits der ÖGB, das Österr. Normungsinstitut, Banken, Versicherungen, Krankenanstalten, Wirtschaftskammer Östereichs, Arbeiterkammer auf die neue Rechtschreibung umgestellt bzw. befinden sich in der Umstellungsphase.
Auch viele Firmen und Privatpersonen haben vom bm:bwk Unterlagen angefordert und befinden sich ebenfalls in der Umstellungsphase.
Es war Schülerinnen und Schülern aber auch vielen Erwachsenen bisher nicht ganz verständlich, dass "mit Bezug auf," aber "in bezug auf" geschrieben wurde. Gleiches gilt für: "Schlange stehen", aber "kopfstehen", oder "diät leben", aber "eine Diät halten". Warum hat es dem "st" geschmerzt, wenn man es trennte, aber nicht dem "sp"? Warum schrieb man nach der bisherigen Rechtschreibung "numerieren" mit einem "m", obwohl dieses Wort offensichtlich von "Nummer" abgeleitet wird? Weiters wurde "Schifffracht" aber "Schiffahrt" geschrieben. Diese wenigen Beispiele zeigen auf, wie kompliziert und unübersichtlich die bisherige Rechtschreibung war.
Ziel dieser Reform war es deshalb, das System für die Schreibenden zu vereinfachen, ohne dass aber die Lesenden daraus Nachteile haben. Im Computerbereich wird z.B. ständig an der Erleichterung des Umgangs mit der Software gearbeitet, um die Programme benutzerfreundlicher zu machen. Und wir sollten die Rechtschreibung absichtlich kompliziert halten?
Natürlich werden auch in der Zukunft in der deutschen Rechtschreibung Fehler gemacht werden, da es die "einfache" deutsche Rechtschreibung nicht gibt und es sie nicht geben kann. Doch durch die neuen Regeln werden es weniger Fehler sein.
Das Koordinationskomitee für Orthographie beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das im Auftrag der Unterzeichnerländer die internationale und für Österreich die nationale Koordination der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung wahrnimmt, bietet kostenlose Hilfestellungen und Schulungen an und steht für diesbezügliche Anfragen unter
Tel.-Nr. 01/53120-4600/4601 und
Fax Nr. 01/53120-4605 sowie unter der
E-Mail-Adresse renate.poelzl@bmuk.gv.at
zur Verfügung.«


Bisher hat sich noch niemand für die so offensichtliche Lüge mit den reduzierten Regeln entschuldigt. Ich spreche weiterhin von "Lüge", weil die verantwortlichen Miturheber der Reform ja genau wußten, was sie taten, als sie die Numerierung änderten.

Es hat übrigens keinen Zweck, die angegebene Adresse zu benutzen, denn Frau Pölzl ist nicht mehr im Dienst, ebenso wie der Hauptverantwortliche in Österreich, Ministerialrat Fritz Rosenberger. Auch sonst haben sich fast alle verkrümelt, nur Karl Blüml, ein Wunder an Sitzfleisch, ist weiterhin im Rechtschreibrat und anderswo für die Reform tätig, die er ebenso ungerührt wieder abbaut, wie er bei ihrem Aufbau mitgeholfen hat.



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Kommentare zu »Große Mäuler, kurze Beine«
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 27.05.2006 um 23.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=516#4201

Kratzbaum: »Am meisten verblüffen (und erheitern) mich immer die exakten Prozentangaben bezüglich der "Erleichterungen". Das erinnert mich immer an die von gewissen Heilsbringern, z.B, Ernährungsaposteln, in Aussicht gestellte Lebensverlängerung, wenn ich dies und jenes esse bzw. meide.«

Diese Angaben sind reine Tatsachenangaben – in dem Sinne, daß soundsoviel Prozent der Befragten (!) wie angegeben geantwortet haben; siehe dazu hier.
 
 

Kommentar von Ballistol, verfaßt am 26.05.2006 um 09.53 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=516#4171

Zum Handwerkszeug empirischer Untersuchungen gehören insbesondere transparente Aussagen. Transparenz bedeutet in diesem Fall, genau zu sagen, auf was sich die Prozentzahlen denn überhaupt beziehen:

Auf Lehrer, die Erleichterungen sehen?
Oder auf Schulen? Oder Hausmeister oder Putzkräfte? Oder Schulleiter?
Oder beziehen sich die Prozentsätze auf Wortmeldungen der Schüler?
Könnten sich die Prozentsätze auch auf die Wörter, Fälle oder Fallgruppen beziehen, in denen "Erleichterungen" festgestellt wurden?
Oder geben die Prozentzahlen vielleicht die relativen Verbesserungen der klassenweisen Notenspiegel in Diktaten wieder?
Oder hat man an den Schulen ganz demokratisch darüber abgestimmt, wo Erleichterungen zu sehen sind?

Es stimmt, was Herr Achenbach sagt (vorausgesetzt, es handelt sich um Prozentsätze, die sich auf Lehrer beziehen): 8 % sehen Erleichterungen? Das ist genau so ein Fiasko, wie wenn man dem Hundertjährigen Kalender bescheinigt, bei seinen Wetterprognosen mit einer Wahrscheinlichkeit von 8 % richtig zu liegen. In 92 % der Fälle sehen wir dann glattes Versagen!
 
 

Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 25.05.2006 um 16.33 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=516#4170

Bereits bei den ersten Umfragen (Dez. 1997) wurde von den Volksschulen in Österreich mitgeteilt, dass in folgenden Bereichen methodisch-didaktische Erleichterungen durch die neue Rechtschreibung festzustellen sind.
Erleichterungen in den einzelnen Bereichen:
· 56% bei der Wortstammschreibung (inkl. s/ß-Schreibung)
· 45% bei der Worttrennung
· 22% bei der Beistrichsetzung
· 8% bei der Groß- und Kleinschreibung
· 8% bei der Getrennt- und Zusammenschreibung
Positive Ergebnisse gibt es auch in Deutschland, wie eine dpa-Umfrage in mehreren Bundesländern ergab.


Interessant an dieser Statistik ist das vernichtende Urteil über die Paradestücke der Rechtschreibreform, nämlich Groß- und Kleinschreibung und Getrennt- und Zusammenschreibung. Nur 8% sehen in diesen Bereichen Erleichterungen.
Auch die anderen Ergebnisse sind keineswegs "positiv". Nur bei der "Wortstammschreibung (inkl. s/ß-Schreibung)" sieht tatsächlich eine knappe Mehrheit Erleichterungen. Das ist ja nicht erstaunlich, denn das Ergebnis dürfte ausschließlich auf die s/ß-Schreibung zurückzuführen sein. Daß die reformierte s/ß-Schreibung wohl den meisten als "logisch" erscheint, ist ja hinreichend bekannt.
In allen anderen Bereichen sehen nur Minderheiten Erleichterungen. Das ist besonders erstaunlich bei der Worttrennung und der Kommasetzung. Die durch die Reform in diesen beiden Bereichen eingeführte Beliebigkeit ist ja für die Schüler objektiv eine "Erleicherung", jedenfalls in dem Sinne, daß sie nicht mehr so viele Fehler machen können. Die Verständlichkeit des Geschriebenen steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

Ich hielte folgende Wiedergabe des Umfrageergebnisses für ehrlicher:

Bereits bei den ersten Umfragen (Dez. 1997) wurde von den Volksschulen in Österreich mitgeteilt, dass in folgenden Bereichen keine methodisch-didaktische Erleichterungen durch die neue Rechtschreibung festzustellen sind.
Keine Erleichterungen in den einzelnen Bereichen:
· 92% bei der Getrennt- und Zusammenschreibung
· 92% bei der Groß- und Kleinschreibung
· 78% bei der Beistrichsetzung
· 55% bei der Worttrennung
· 44% bei der Wortstammschreibung (inkl. s/ß-Schreibung)
 
 

Kommentar von Norbert Schäbler, verfaßt am 23.05.2006 um 13.20 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=516#4155

"Maikäfer flieg!"

Nach bestem Wissen und Gewissen kann ich versichern, daß in den Jahren 1996 bis 2000 im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken keine Lehrveranstaltung zum Thema Neuschreibung durchgeführt wurde. Auch aus den anderen sechs bayerischen Regierungsbezirken ist mir keine Lehrveranstaltung zu diesem speziellen Thema bekannt.
Bayerische Hauptschulen waren ab dem Schuljahr 1996/97 mit der Umstellung des Lehrplanes beschäftigt. Es war der Schul- und Kultusbehörde seinerzeit wichtiger, die neu geschaffenen Fächer „GSE“ (Geschichte-Sozialkunde-Erdkunde) und „PCB“ (Physik/Chemie-Biologie) vorzustellen. In vier Nachmittagsveranstaltungen wurde den Lehrern nahegelegt, künftighin „vernetzend“ zu unterrichten, d.h. ähnlich gelagerte Erkenntnisse aus verwandten Fachbereichen in ihre didaktischen Analysen und ihre Unterrichtsstunden einfließen zu lassen „Derart vernetztes Wissen sei resistenter gegen das Vergessen.“

1997 habe ich (als Leiter der Lehrerinitiative gegen die Rechtschreibreform in Bayern) darauf hingewiesen, daß es zwingend notwendig sei, auch zum Thema „Rechtschreibreform“ Lehrveranstaltungen durchzuführen. „Sprache“ – so meine Begründung – „ist übergeordnet“. „Dagegen ist die Neuzusammenstellung eines Fächerkanons zweitrangig.“
Eingaben und mündliche Äußerungen habe ich im übrigen aktenkundig gemacht. Sie sind an anderem Ort (www.nachrichtenbrett.de) und auch in meinem Personalbogen nachlesbar.

Merk- und denkwürdig sind im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform die Aktionen der Behörde. Auch in der österreichischen Verlautbarung, die Herr Prof. Ickler als Tagebucheintrag (s.o.) veröffentlichte, herrscht ausschließlicher Propagandastil. Einwände und Einwendungen finden keinen Platz. Kritik wird totgeschwiegen.
Was die Behandlung des Themas in Bayern angeht, habe ich oben dargestellt, daß parallel zur Einführung der Rechtschreibreform der Lehrplan geändert wurde. Ich bezeichne dies als Ablenkungsmanöver und ausgeklügelte taktische Raffinesse.
Daß auch in Bayern „österreichische Methoden“ angewandt wurden, liegt auf der Hand. Meine aktenkundigen Eingaben wurden zu keinem Zeitpunkt ernstgenommen. Auch hier hat man einen „Kläger“ totgeschwiegen, konnte aber gleichwohl nicht verhindern, daß sich das Problem selbst über einen Zeitraum von zehn Jahren in der öffentlichen Diskussion als Streitpunkt behaupten sollte.

Ein Wort noch zum Umgang der Bürokraten mit dem Unliebsamen:
Behörden definieren! Sie haben das Recht, etwas als „strittig“ oder als „unstrittig“ zu erklären. Wenn Behörden etwas erklären, dann ist das so, auch wenn es nicht so ist.
Auf zwei Definitionen möchte ich gesondert hinweisen: die Begriffe „weisungsbefugt“ und „weisungsgebunden“.
Wenn laut Behörde ein Mensch nicht „weisungsbefugt“ ist, dann ist er nicht existent, selbst wenn er etwas weiß. „Weißungsbefugnis“ ist behördlich etwas Unvorstellbares. Schon vom Schriftbild her entspricht es nicht der Norm.
Wenn laut Behörde ein Mensch „weisungsgebunden“ ist, dann hat er sich der Weisung zu fügen, auch wider besseres Wissen.
Und hier ist genau der Punkt, an dem sich mein wohlgesunder Menschenverstand und das aufflammende Gefühl zu Worte melden und eine nie beantwortete Frage formulieren.
„Gibt es ein Dokument der Kultusbehörde, das die weisungsbefugten Schulrektoren im Jahre 1996 abhängig gemacht bzw. indoktriniert hat?“
Zumindest Telefonate zwischen Staat und Regierung, Regierung und Schulamt, letztlich Schulamt und Einzelschulen muß es gegeben haben, denn es ist nicht vorstellbar, daß sämtliche Lehrer urplötzlich die gleiche Gesinnung haben. Normalerweise ist es nämlich so, daß nicht einmal zwei Lehrer/Pädagogen gleicher Meinung sein können.
Der Wortlaut eines solchen Dokumentes wäre äußerst aufschlußreich und würde die Machenschaft der Behörde entlarven. (Maikäfer flieg!)
 
 

Kommentar von bm:würg, verfaßt am 23.05.2006 um 10.22 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=516#4154

...nur Karl Blüml, ein Wunder an Sitzfleisch, ist weiterhin im Rechtschreibrat und anderswo für die Reform tätig, die er ebenso ungerührt wieder abbaut, wie er bei ihrem Aufbau mitgeholfen hat.

In Österreich ist man froh, wenn man so einen von der Straße weghat.
 
 

Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 23.05.2006 um 09.53 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=516#4152

Am meisten verblüffen (und erheitern) mich immer die exakten Prozentangaben bezüglich der "Erleichterungen". Das erinnert mich immer an die von gewissen Heilsbringern, z.B, Ernährungsaposteln, in Aussicht gestellte Lebensverlängerung, wenn ich dies und jenes esse bzw. meide.
 
 

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