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03.04.2006
Verfassungsklage
Auf diese Meldung habe ich lange gewartet
Nachdem die Ministerpräsidenten beschlossen haben, ab 1. Januar 2007 von Internetbenutzern Fernsehgebühren zu verlangen, hat nun ein frisch gegründeter Verein dagegen Verfassungsklage erhoben (Meldung in der FAZ vom 1. April, näher unter www.vrgz.org).
Ich weise hier auf diesen Vorgang hin, weil für mich und sicher auch für andere das Internet in Zukunft noch wichtiger werden wird, wenn wir nämlich die letzten Zeitungsabonnements wegen der Rechtschreibreform gekündigt haben.
Ich bin Hörfunkteilnehmer und zahle dafür Gebühren. Ob ich mit meinem PC Fernsehen empfangen könnte, weiß ich nicht und will es nicht wissen, denn wir haben uns vor 27 Jahren gegen das Fernsehen entschieden. Dagegen nutzen wir das Internet täglich zur Information und zum Einkaufen, und außerdem führe ich dort mein „Rechtschreibtagebuch“. Unsere Kinder werden in der Schule aufgefordert, zu bestimmten Themen im Internet zu recherchieren. Das Internet gehört heute zweifellos zur „Grundversorgung“, das Fernsehen dagegen nicht. Ich habe die Rundfunkanstalten nicht darum gebeten, ihr TV-Angebot ins Netz zu stellen, und bin fest entschlossen, niemals für etwas zu bezahlen, was ich nicht bestellt habe. Eigentlich war ich darauf vorbereitet, von der Gebühreneinzugszentrale verklagt zu werden, aber die jetzt angestrengte Verfassungsklage ist vielleicht der bessere Weg.
Ich werde diese Klage durch eine Spende unterstützen, schon weil mir hier derselbe Ungeist wie bei der Rechtschreibreform am Werke zu sein scheint. Auch die haben wir nicht bestellt und sollen trotzdem dafür bezahlen.
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Kommentare zu »Verfassungsklage« |
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Kommentar von H. Maturrat, verfaßt am 03.04.2006 um 19.01 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#3657
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Eine sehr begrüßenswerte Haltung! Diese von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene GEZ-Pflicht für Internet-PC ist in der Tat absurd. Bedenkt man noch, daß ja gar nicht das TV-Angebot vollständig ins Netz gestellt werden kann, da es sich beim Internet nicht um Rundfunk im eigentlichen Sinne handelt, und es auch dafür die erforderliche Bandbreite nicht gibt, damit alle potentiellen Angebotsnutzer zeitgleich darauf zugreifen könnten, faßt man sich an den Kopf. Immer wieder hört bzw. liest man, das sei dasselbe, als würden Zeitungsverlage einem ohne Bestellung ihre Produkte in den Briefkasten stopfen und man habe diese zu bezahlen.
Aber so ist das mit der per Rechtschreibreform bewiesenen Reformfähigkeit (sprich Politik gegen die Interessen der Mehrheit der Bürger). Zu dieser GEZ-Blüte dürften sich noch so manche hinzugesellen, wenn wir nicht bereit sind, z. B. endlich von den Franzosen zu lernen.
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Kommentar von Ronald Leideck, verfaßt am 03.04.2006 um 22.24 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#3663
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Ich hoffe sehr, daß sich die Meldung nicht als Aprilscherz entpuppt! Ansonsten ist das Thema Internet-Rundfunkgebühr mindestens genauso beachtenswert wie die leidige Rechtschreibänderung.
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Kommentar von Harald Keilhack, verfaßt am 04.04.2006 um 00.38 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#3667
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Die Kontinuität des Ungeistes hat einen Namen:
Heide Simonis, uns hinlänglich bekannte "Demokratin".
Siehe z.B. http://www.heise.de/newsticker/meldung/18905
Für alle Freiberufler und Ich-AGler, bestimmt auch viele Übersetzer und Autoren, wird für den geschäftlichen PC noch mal die volle Fernsehgebühr fällig, auch wenn sie für ihren privaten Fernseher bereits bezahlen.
Der Grundsatz "wer bestellt, bezahlt" gilt doch ohnehin nicht in Deutschland, Herr Maturrat, siehe z.B. Schornsteinfeger, IHK-Zwangsgebühr, usw.
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Kommentar von j.k., verfaßt am 04.04.2006 um 06.34 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#3669
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Als ich die Überschrift des Themas gelesen hatte, hoffte ich eigentlich, daß es hier um eine erneute Verfassungsklage wegen der Rechtschreibreform ginge, und was ist: Um Fernsehgebühren aufs Internet.
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Kommentar von tk, verfaßt am 04.04.2006 um 07.38 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#3672
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Als Fernseh- und Radioverweigerer betrifft mich das ebenso, allerdings fürchte ich, daß die Klage nicht rechtzeitig angenommen oder gar entschieden wird, um zum 1.1.2007 wirksam zu werden.
Hoffentlich reiten die nicht zu sehr auf den Problemen für Selbständige und Gewerbetreibende herum, sonst kommt am Ende heraus, daß gewerblich Internetnutzung gebührenfrei ist, private jedoch nicht!
Über Simonis’ Verständnis von Demokratie und was man davon zu halten hat, wenn ein Abgeordneter von seinem Recht auf geheime Stimmabgabe Gebrauch macht, kann man in der Berliner Zeitung nachlesen:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/ archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0314/blickpunkt/0001/index.html
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Kommentar von Lost, verfaßt am 04.04.2006 um 10.31 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#3677
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Diese Idee entspricht dem Grundmuster bundesrepublikanischer Politik:
Viel Geld wird in ein ineffizientes System gesteckt, und wenn das Geld aufgebraucht ist, versuchen die Politiker, neue Geldquellen zu erschließen, anstatt endlich einmal Strukturreformen durchzuführen. Argumentiert wird dann häufig mit politischen Sachzwangargumenten.
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Kommentar von Frank Dreyer, verfaßt am 01.06.2006 um 16.36 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#4240
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Es gibt gute Gründe, anzunehmen, daß die GEZ-Zwangsgebühr für PCs ab 2007 in jedem Fall verfassungswidrig ist. Zudem verstößt sie garantiert gegen den EU-Gleichheitsgrundsatz. Der Rundfunkstaatsvertrag ist zudem Ländersache - doch nur der Bund darf (evtl.) solcherlei Abgaben überhaupt einführen usw. usw. usw.
Ich habe vor rund 15 Jahren das Fernsehen abgeschafft, bin seit mehr als 10 Jahren im Internet aktiv, arbeite mit meinem PC und werde sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, falls erforderlich, um mich gegen die Zwangsabgabe für dieses überflüssige GEZ-Ding (G wie Gier, E wie Erpressung Z wie zwanghaft) zur Wehr zu setzen.
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Kommentar von Ursula Morin, verfaßt am 01.06.2006 um 17.01 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#4242
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Mir ist nicht ganz klar, wie man solche Gebühren motivieren möchte. Man braucht zum Empfang meines Wissens entsprechende Ausstattung für den PC. Ich habe z.B. noch nicht einmal eine Audio-Karte, weil ich nicht an Musik übers Internet interessiert bin. Man müßte dann praktisch auch gezwungen werden, diese Ausstattung zu kaufen, denn für einen nicht "TV-fähigen" PC kann man doch keine Gebühren verlangen, oder?
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Kommentar von Christoph Kukulies, verfaßt am 01.06.2006 um 17.28 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#4243
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Liebe Frau Morin,
seit Aufkommen des "Word Wide Web" versuchen die Rundfunkanstalten ständig über ihren Auftrag hinauszuschießen und haben panische Angst, daß das Medium Internet ihnen den Rang abläuft. Deshalb definieren sie eigenmächtig ihren Staatsauftrag über das ihnen aufgetragene Maß hinaus und betätigen sich zunehmend als Dienstanbieter über ihre Webseiten (Kochrezepte, Chat, Nachrichtenschnippsel). Also auch der Webauftritt der Sendeanstalten scheint als "Rundfunk" definiert zu werden.
Jeder internetfähige Computer wird somit zum Empfangsgerät.
Meines Erachtens ein Fehlentwicklung, die schnellstens korrigiert gehört.
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Kommentar von F.A.Z., 15.08.2006, Nr. 188 / Seite 34, verfaßt am 15.08.2006 um 13.05 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#5330
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Auf dem Prüfstand
Länder beraten PC-Gebühr neu
Die umstrittene Einführung der Rundfunkgebühr auf Computer mit Internetzugang kommt auf den Prüfstand. Nach einer Beratungsrunde am Montag in Mainz hieß es, das Thema stehe im September auf der Tagesordnung der zuständigen Rundfunkkommission der Länder. Deren Vorsitzender ist der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck. Bislang hatten die Bundesländer die zusätzliche Gebühr dagegen einhellig verteidigt. Bereits in der vergangenen Woche hatte sich jedoch abgezeichnet, daß mehrere Länder nicht mehr an der Zusatzabgabe, deren Einführung bisher für Januar 2007 geplant ist, festhalten wollen (F.A.Z. vom 12. August).
"Es gibt keine einheitliche Linie der Länder mehr", heißt es aus Verhandlungskreisen. Anfang September wollen auch die ARD-Intendanten über mögliche Kompromisse bei der Computergebühr beraten. Als denkbar gilt unter anderem, daß die Einführung der Computergebühr abermals verschoben wird. Nach den bisherigen Plänen der Länder soll die Rundfunkgebühr von zur Zeit 17,03 Euro im Monat vom kommenden Jahr an auch auf Computer und Handys mit Internetzugang erhoben werden. Privathaushalte, die bereits Rundfunkgebühr zahlen, sollen davon nicht betroffen sein. Doch wehren sich vor allem Unternehmen, die in Zukunft zur Kasse gebeten werden sollen, heftig gegen die Regelung. theu.
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 07.12.2008 um 22.36 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#13555
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Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) gibt es leider nicht mehr – und das schon lange, wie ich aber erst jetzt merke (siehe http://www.vrgz.de/).
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.03.2012 um 08.26 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#20219
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Die Praxisgebühr soll beibehalten werden. Es ist eigentlich seltsam, daß schon der Versuch, eine Dienstleistung (für die man ohnehin bezahlt hat oder bezahlen wird) in Anspruch zu nehmen, gebührenpflichtig ist. Daran zeigt sich, wie marktfremd das Gesundheitswesen organisiert ist. Zugrunde liegt die Ideologie, Gesundheit dürfe, ebenso wie Bildung, nichts kosten. Natürlich kostet sie doch etwas, und zwar um so mehr, je entschiedener sie nichts kosten darf. Das Geld muß also auf recht krummen Wegen eingetrieben werden. Auch für Bildung soll man sein Geld nicht ausgeben dürfen. Bleibt kaum noch etwas, wofür es sich zu arbeiten lohnt.
Noch weiter ist es mit den Fernsehgebühren getrieben. Hier soll nicht erst der Versuch des Fernsehempfangs, sondern schon die Existenz des Angebots gebührenpflichtig werden. Das wäre so, als wenn ich, bloß weil ich das hiesige Ärztehaus betreten könnte, eine regelmäßig wiederkehrende Gebühr zu entrichten hätte. Das ist keineswegs absurd. Man könnte ja gleich alle Ärzte und ebenso das Fernsehen vom Staat, also aus Steuermitteln bezahlen, wie in einigen Ländern üblich. Das sollte man dann aber ehrlich sagen und nicht diese absurden Konstruktionen verfechten wie jetzt bei uns.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.08.2013 um 05.38 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#23882
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Der Vorsitzende der Piratenpartei, Bernd Schlömer, hat die Abschaffung der Rundfunkgebühren und eine tiefgreifende Reform der öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland gefordert. „Ich bin der Ansicht, dass das derzeitige Gebührenmodell nicht zukunftsfähig ist“, sagte Schlömer. Der Rundfunkbeitrag in seiner bestehenden Form müsse abgeschafft werden. Stattdessen sei eine Finanzierung aus Steuermitteln und damit eine Entlastung der Bürger anzustreben.
Auf diese Meldung hin habe ich den Piraten gemailt, was zum Thema zu sagen ist. Umgehend kam die Antwort der "virtuellen Bundesgeschäftsstelle":
Informationsfreiheit ist wichtig für uns. Es ist auch wichtig, einen gewissen Qualitätsanspruch an das Informationsangebot zu stellen. Diese Aspekte rechtfertigen ein Angebot, das aus Mitteln der Allgemeinheit finanziert wird. Naturgemäß ist es Angeboten zu eigen, dass sich nicht nachgefragt werden müssen. Das gehört zur freien Entscheidung dazu. Ebenso ist die Frage berechtigt, welchen Beitrag dazu eine teure Tatort-Sendung leistet.
Das ist, wie man sieht, inhaltlich und bis in den Wortlaut genau die Argumentation der Rundfunkanstalten, der Regierungsstellen und des Kirchhof-Gutachtens.
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Kommentar von Bernhard Strowitzki, verfaßt am 14.08.2013 um 14.34 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#23896
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Ohne mich dafür begeistern oder einsetzen zu wollen: Eine Steuerfinanzierung von Rundfunk und Fernsehen wäre zumindest ehrlicher und weniger bürokratischer Aufwand, und es gäbe bei den jährlichen Haushaltsdebatten und dem Jahressteuergesetz zumindest theoretisch Gelegenheit zu einer politischen Auseinandersetzung, anders als beim jetzigen, in irgendwelchen Staatsverträgen ausgemauschelten System. Eine Entlastung der Bürger (Bürgerinnen?!?) ergibt sich damit natürlich, abgesehen von der Abschaffung der GEZ, nicht – Prinzip linke Tasche, rechte Tasche. Gegenüber der jetzigen Fernsehabgabe wäre es immerhin das kleinere Übel.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 15.08.2013 um 04.18 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#23897
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Freilich, der Staat finanziert mit meinem Geld vieles, was ich für Unsinn halte, und mir bliebe kein anderer Weg, als mein Mißfallen durch meine Wählerstimme zum Ausdruck zu bringen. Staatsfernsehen gibt es ja auch in anderen Ländern. Allerdings würde ich auf den Gesetzgeber keine Hoffnung setzen, denn die Parteien sind alle miteinander an der Erhaltung des Staatsrundfunks mit seinen vielen Pöstchen und Einflußmöglichkeiten interessiert. Schon jetzt sorgen ja Rundfunkräte und andere förmliche wie formlose Instanzen dafür, daß der Rundfunk durchweg staatstragend wirkt.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 06.12.2013 um 07.13 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#24560
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Man tut überrascht, weil die Haushaltsabgabe nun doch Mehreinnahmen von vielleicht 250 Mill. Euro jährlich bringt. Aber wenn ein bis zwei Millionen Menschen, die nicht am Fernsehen teilnehmen, nun dafür zahlen müssen, ist diese Einnahmensteigerung zu erwarten gewesen. Das wußte ja auch jeder.
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Kommentar von Bernhard Strowitzki, verfaßt am 19.12.2013 um 11.56 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#24651
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Nach neuesten Medienberichten rechnet die KEF nun mit jährlichen Mehreinnahmen von 1,146 Milliarden Euro, ausdrücklich wegen der "Haushaltsabgabe", also Fernsehabgabe. Netterweise schlägt sie vor, die Hälfte davon ans Volk zurückzugeben und den Beitrag auf monatlich 17,25 € zu senken – die herkömmliche Rundfunkgebühr betrug 17,28 € für jeweils drei Monate. Nur für die Fernseher ergibt sich eine geringfügige Senkung. Faktisch werden sie nun durch die Nichtfernseher subventioniert – umso weniger werden sie Grund haben, sich über das neue System zu beschweren. Auch eine Art von Korrumpierung.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 15.05.2014 um 11.39 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25824
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Wir haben es nun höchstrichterlich: Die bloße Möglichkeit, Fernsehen zu nutzen, begründet eine Zahlungspflicht. Non olet? Doch, zum Himmel!
Juristen ist nichts unmöglich. Das hat uns ja der Heidelberger Professor schon vorgetanzt.
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Kommentar von Bernhard Strowitzki, verfaßt am 15.05.2014 um 13.05 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25826
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Wenn man selber die Möglichkeit schafft, indem man sich ein Empfangsgerät in die Bude stellt – das war ja noch plausibel. Aber wenn der Staat ungefragt die theoretische Möglichkeit aufdrängt ... – Unsere Stadt stellt ein großes und teures Opernhaus bereit. Also kann ich doch auch verpflichtet werden, ein Opernabonnement zu zahlen. Ich warte...
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 15.05.2014 um 13.18 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25827
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Der Staat und seine Rundfunkanstalten müssen nun darauf bestehen, daß es nicht möglich ist, ihr Angebot so zu verschlüsseln, daß nur der zahlende Nutzer es empfangen kann.
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Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 15.05.2014 um 14.53 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25828
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Zu behaupten, flächendeckende Verschlüsselung ginge nicht, dürfte schwer fallen, denn in der Schweiz und Österreich geht es auch. Man kann allerdings den Schlüssel nicht auf Dauer geheim halten, denn die Verteilung an sehr viele Kunden macht jeden Schlüssel angreifbar.
Der entscheidende Punkt ist natürlich, daß Verschlüsselung nicht erwünscht ist, denn der Wert des Propagandamediums liegt nun mal gerade darin, daß man sich ihm nicht entziehen kann.
Ein besserer Ansatz, die Haushaltsabgabe politisch anzugreifen, ist der Umstand, daß zum Einzug der Gebühr eine umfassende Datenbank notwendig ist, die bisher stets für verfassungswidrig gehalten wurde.
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Kommentar von Pt, verfaßt am 15.05.2014 um 16.36 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25829
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Passend zum Thema ist diese Webseite:
www.gez-abschaffen.de
Hier wird ein alternative Finanzierungskonzept vorgestellt:
www.gez-abschaffen.de/finanzierung.htm
Wofür die Gebühren ausgegeben werden:
www.gez-abschaffen.de/Gier.htm
Hätten wir Volksentscheide auf Bundesebene, würde sich das Problem
schnell durch Volksentscheid lösen:
Repräsentative Demokratie wird repräsentativer
... Die Bürgerinnen und Bürger können, wenn sie wollen, selbst entscheiden. Das sorgt dafür, dass Volksvertreter und -vertreterinnen mehr mit dem Volk reden und weniger über unsere Köpfe hinweg entscheiden. So macht die direkte Demokratie die repräsentative Demokratie repräsentativer
www.mehr-demokratie.de/argumente-fuer-volksentscheide.html
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 15.05.2014 um 18.01 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25830
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Ich kenne mich nicht gut aus, aber es gibt doch vieles, was man nur gegen Bezahlung anschauen kann - warum sollte das beim Fernsehen nicht möglich sein. Auch von "Pay-TV" habe ich mal gehört. Aber unsere Anstalten und ihre staatlichen Schutzherren müssen nun für alle Zeiten so tun, als sei das nicht möglich.
Oder sich eben auf Kirchhofs Begründung zurückziehen, das Fernsehen sei auch für den, der es nicht nutzt, so wertvoll, daß er dafür rechtens bezahlen müsse.
Parteien, die so etwas in die Welt gesetzt haben, kann ich nicht wählen, und das habe ich ihnen auch schon mitgeteilt.
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Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 15.05.2014 um 18.08 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25831
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Es ist nicht anzunehmen, daß Volksentscheide auf Bundesebene eine höhere Beteiligung hätten als die auf Länderebene, die wir jetzt schon haben. Wenn 30% der Wahlberechtigten mitmachen und eine Frage mit 51% entschieden wird, kann ich darin keinen Gewinn für die Demokratie erkennen.
Volksentscheide eignen sich ohnehin nur für Ja-oder-Nein-Entscheidungen und zur Auswahl zwischen vorgegebenen Optionen. Die Welt ist aber so komplex, daß man mit Schwarz-Weiß-Fragen nicht weit kommt.
Und wenn Volksentscheide dazu führen sollen, daß Volksvertreter mehr mit den Leuten sprechen, müßte das in Ländern mit Volksentscheiden ja schon passiert sein.
Es ist schon jetzt so, daß jeder Bürger über seine Steuern das Opernhaus mitfinanziert, auch wenn es ihn nicht die Bohne interessiert und er im Leben keine Aufführung sieht.
Was die GEZ angeht, fand ich die Regelung, nach der eine Zahlungspflicht besteht, sobald man ein Empfangsgerät hat, auch schlüssiger. Jetzt haben wir de facto eine Rundfunksteuer. Dann soll man sie auch so nennen und entsprechend eintreiben.
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Kommentar von Pt, verfaßt am 15.05.2014 um 21.23 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25832
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Zu #25831:
''Es ist nicht anzunehmen, daß Volksentscheide auf Bundesebene eine höhere Beteiligung hätten als die auf Länderebene, die wir jetzt schon haben. Wenn 30% der Wahlberechtigten mitmachen und eine Frage mit 51% entschieden wird, kann ich darin keinen Gewinn für die Demokratie erkennen.''
Es geht nicht darum, was Sie, Herr Mahlmann, annehmen oder nicht. Es geht darum, was ist und was passieren würde wenn. Und um das herauszufinden, muß man es einführen. Und dann könnte ein frischer Wind durch Deutschland wehen. Aber manche haben davor Angst, weil sie fürchten, sich verkühlen zu können. Wenn man sich aber immer nur fürchtet, dann kommt man nie in den Genuß einer frischen Prise. Dann wird das Immunsystem nie mit der Wirklichkeit konfrontiert, und dann ist man ohne Abwehrkräfte, wenn man dann doch mal gezwungen wird,
das ach so bequeme und klinisch reine Wohnzimmer zu verlassen.
''Volksentscheide eignen sich ohnehin nur für Ja-oder-Nein-Entscheidungen und zur Auswahl zwischen vorgegebenen Optionen.''
Immerhin! Was velangen Sie mehr. Ich wäre schon froh, wenn ich zwischen verschiedenen Optionen, und das heißt auch zwischen mehr als zwei Optionen, wählen könnte.
''Die Welt ist aber so komplex, daß man mit Schwarz-Weiß-Fragen nicht weit kommt.''
Sie sollten die angegebene Webseite mal genau lesen, dann würde sie erkennen, daß es eben nicht nur um schwarz und weiß geht.
''Und wenn Volksentscheide dazu führen sollen, daß Volksvertreter mehr mit den Leuten sprechen, müßte das in Ländern mit Volksentscheiden ja schon passiert sein.''
Kann das nicht beurteilen. Es geht aber eher darum, daß die Bürger mehr miteinander sprechen.
''Was die GEZ angeht, fand ich die Regelung, nach der eine Zahlungspflicht besteht, sobald man ein Empfangsgerät hat, auch schlüssiger. Jetzt haben wir de facto eine Rundfunksteuer. Dann soll man sie auch so nennen und entsprechend eintreiben.''
Ich denke, daß die auf der Webseite vorgeschlagene Gebührenregelung sehr nahe am Optimum für alle ist. Eine Regelung, die die Gebührenpflicht nur ein einer Sache festmacht, z. B. den Besitz eines Fernsehgerätes oder einer Wohnung, in vielerlei Hinsicht ungerecht und entspricht einem Schwarz-Weiß-Denken.
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Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 15.05.2014 um 23.32 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25833
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Lieber Pt, Sie haben mich in jedem Punkt bestätigt. Danke dafür.
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Kommentar von Bernhard Strowitzki, verfaßt am 16.05.2014 um 14.04 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25836
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Juristische Feinheit: Es handelt sich nicht um eine Rundfunksteuer, sondern um eine Fernsehabgabe.
Steuern sind nicht zweckgebunden, sondern fließen in den allgemeinen Haushalt, und es ist Sache der zuständigen politischen Gremien, zu entscheiden, wofür sie im jeweiligen Haushaltsjahr ausgegeben werden. Hier aber handelt es sich um eine zweckgebundene Zahlung für die Produktion des Fernsehprogramms der Rundfunkanstalten ARD und ZDF.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 16.05.2014 um 17.11 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25838
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Ist diese juristische Feinheit denn ein Hindernis?
Kann man nicht eine Rundfunksteuer erheben und dann eben die zuständigen politischen Gremien entscheiden lassen, daß der entsprechende Betrag an die Rundfunkanstalten geht?
Eine Zahlung, die unabhängig von der Nutzung gefordert wird, ist nun mal eine Steuer und keine Nutzungsgebühr. Ich finde auch, das Mindeste, was man verlangen kann, ist, die Tatsachen nicht zu verschleiern!
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Kommentar von Pt, verfaßt am 16.05.2014 um 17.32 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25840
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Weitere interessante Seite zum Thema:
http://online-boykott.de/en/buergerwehr/112-grundversorgung-was-die-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten-daraus-ableiten-oder-die-quelle-die-nie-versiegt
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Kommentar von Pt, verfaßt am 16.05.2014 um 17.46 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25841
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Sehr geehrter Herr Riemer,
soweit ich es verstanden habe, will man dadurch, daß der Rundfunk nicht steuerfinanziert ist, eine gewisse Unabhängigkeit vom Staat garantieren. Ich halte diese Argumentation für blauäugig, da ein Staat letztlich durchsetzen kann was er will, wenn er es will, siehe Rechtschreibreform. Aber der Schein muß ja gewahrt bleiben.
Wenn "politische Gremien" über den Rundfunk entscheiden, dann haben wir einen Staatsrundfunk, und diesen Vorwurf will man sich nicht machen lassen, obwohl der Staat natürlich immer genügend Möglichkeiten der Einflußnahme hat, z. B. über die Intendanten.
Ich denke nicht, daß es möglich ist, mit einer Konstruktion wie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Staat daran zu hindern, in die Totalitarität abzugleiten, dafür ist ein System wie das amerikanische besser geeignet, d. h. unabhängige Privatsender, die nur eine technische Möglichkeit vorhalten müssen, durch die sich der Präsident jederzeit an sein Volk wenden kann.
''Eine Zahlung, die unabhängig von der Nutzung gefordert wird, ist nun mal eine Steuer und keine Nutzungsgebühr. Ich finde auch, das Mindeste, was man verlangen kann, ist, die Tatsachen nicht zu verschleiern!''
Da stimme ich Ihnen zu!
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 16.05.2014 um 22.39 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25842
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Ja, das mit der Unabhängigkeit vom Staat ist eben die Verschleierung, die ich meinte. Blauäugig ist auch ein gutes Wort für die, die's glauben: Man zieht eine Steuer ein, läßt sie aber formal wie eine Gebühr aussehen. Wir haben de facto ein Staatsfernsehen!
Wenn man sich so die Nachrichten der letzten Zeit (z. B. die Verspottung der sogenannten Rußland- und Putinversteher) anhört, vielleicht schon seit der Rechtschreibreform, dann sieht man auch praktisch immer deutlicher, wie weit wir mit der Medienunabhängigkeit schon gekommen sind.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 17.05.2014 um 06.21 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25843
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An die SPD brauchen Sie nicht zu schreiben, das habe ich für Sie erledigt. Man bekommt folgendes vor die Tür gekübelt:
Sehr geehrter Herr Ickler,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 16.05.2014 erreicht hat.
Wir Sozialdemokratinnen und -demokraten sind für den neuen Rundfunkbeitrag und halten ihn für gerechter und für unbürokratischer als das alte System, das nicht an den Haushalt als Gebührenzahler anknüpfte, sondern an das Betreiben eines zum Empfang geeigneten Gerätes. Damit folgen wir den Grundsätzen unserer Verfassung und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes. Das "neue" System ist ja nicht in Willkür entstanden, sondern aufgrund der Überlegung, die Unzulänglichkeiten und auch die Ungerechtigkeiten des "alten" zu verändern. Das bezieht sich auf die derzeitige Rechtsprechung. Wir wissen derzeit nicht, wie Karlsruhe auf einige Klagen zum Haushaltsbeitrag reagieren wird. Wie man hört, gibt es diese schon.
Ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist für eine freie Informations- und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar. Die deutsche Rundfunkordnung ist maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geprägt. Ihre gesetzliche Ausgestaltung fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Rundfunk – öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk – - hat nach der Rechtsprechung des BVerfG eine essentielle Funktion für die demokratische Ordnung. Gerade auch im weltweiten Vergleich kann man feststellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten einen unverzichtbaren Beitrag für Qualitätsjournalismus, pluralistische Meinungsbildung sowie Vielfalt und damit für unser demokratisches Gemeinwesen leisten – und zwar im Hörfunk, im Fernsehen und auch im Onlinebereich. Auch von daher ist es wichtig, ein Beitragssystem zu schaffen, das am Ende die größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung erfährt – und dies soll mit der Neuregelung des Rundfunkbeitrages erreicht werden.
Mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag haben sich die Länder auf eine Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt, welche Anfang 2013 in Kraft getreten ist. Diese sieht im Kern einen Wechsel vom bisherigen Modell der geräteabhängigen Gebühr hin zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag vor, der für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte erhoben werden soll. Künftig gilt der Grundsatz, dass für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag bezahlt werden soll, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Ziel der Umstellung ist es, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum einen auf eine in finanzieller und verfassungsrechtlicher Hinsicht dauerhaft tragfähige Grundlage zu stellen. Zum anderen soll das neue Beitragsmodell zu mehr Transparenz, größerer Gerechtigkeit und weniger Bürokratie beitragen.
Mit dem neuen haushalts- und betriebsstättenbezogenen Beitrag wollen die Länder diesen Vorgaben gerecht werden. Dabei gehen sie davon aus, dass jede Bürgerin und jeder Bürger und auch die Wirtschaft direkt oder indirekt vom Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und einer pluralen Medienordnung profitieren. Deshalb wird ein geräteunabhängiger Beitrag mit Beitragspflicht für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte erhoben, der von der Höhe des Beitrages einheitlich auf Grundlage der bisherigen vollen Rundfunkgebühr (derzeit 17,98 Euro) berechnet ist. Die Differenzierung zwischen Rundfunk- und Fernsehgebühr und damit zwischen TV, Radio, Handy und PC wird aufgegeben. Im nicht-privaten Bereich wird der Beitrag pro Betriebsstätte erhoben und nach der Anzahl der regelmäßig dort beschäftigten Personen gestaffelt.
Die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich bleiben unverändert. Dabei knüpfen alle Befreiungstatbestände an bestehende Sozialleistungen an. Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.
Es gibt generell keine Reduzierung oder Befreiung mehr vom Rundfunkbeitrag, wenn jemand nur ein Radio oder gar keine Rundfunkgeräte nutzt. Eine Befreiung oder Reduzierung ist in diesem Fall nicht vorgesehen, denn anders als die geräteabhängige Rundfunkgebühr ist der Rundfunkbeitrag geräteunabhängig angelegt. Kerngedanke ist der: Alle sollen sich gemeinsam und solidarisch an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms beteiligen, unabhängig davon, ob jemand einzelne Geräte besitzt oder nutzt. Es gilt für den Rundfunkbeitrag der Grundsatz: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und welche Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag wird also für die Möglichkeit gezahlt, sich über das Rundfunkangebot informieren, bilden und unterhalten lassen zu können. Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen sollen – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten.
Insgesamt soll mit dieser Neuordnung die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine zeitgemäße und zukunftssichere Grundlage gestellt werden. Derzeit gibt es kein Modell, das sowohl Zustimmung als auch Kritik erfahren wird. Unter dem Strich entscheidend ist letztlich, ob es hierzu bessere Alternativen gegeben hätte. Bisher ist kein Modell bekannt, das sowohl den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt als auch die notwendige Finanzierungssicherheit langfristig sicherstellt.
Nach der Einführung des neuen Systems muss nun abgewartet werden, wie sich die Praxis entwickelt. Es ist leider so, dass man die eine oder andere Ungerechtigkeit und Konsequenz nicht immer voraussehen kann. So kann es sein, dass noch das eine oder andere geändert werden muss, etwa im Bereich der Ausnahmetatbestände , ohne jedoch die Grundstruktur zu ändern. Grundsätzlich wird es bei der Umstellung bleiben.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus
Nikolaus Kilian
SPD-Parteivorstand
Direktkommunikation
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Also: nicht wählen!
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Kommentar von Pt, verfaßt am 17.05.2014 um 14.00 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25845
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Ob die Leute von der SPD an das glauben, was sie schreiben?
"... sondern an das Betreiben eines zum Empfang geeigneten Gerätes."
Wenn das so gewesen wäre, hätte es keine Probleme gegeben. Ein zum Empfang ungeeignetes Gerät wird wohl kaum zum Fernsehen zu verwenden sein, und wenn es zum Empfang geeignet ist, ich es aber nicht betreibe, also es ausgeschaltet habe, dann bräuchte ich keine Gebühren zahlen. Es ging ja gerade darum, daß man zahlen sollte, wenn man ein (zum Empfang geeignetes) Gerät vorhielt, unabhängig davon, ob man es auch betrieb oder nicht.
"Dabei knüpfen alle Befreiungstatbestände an bestehende Sozialleistungen an."
Und damit bürdet man denjenigen, die eh schon ein einer schlechten sozialen Situation sind, noch weitere Unannehmlichkeiten auf. Wäre es einkommensabhängig und und würde gleich einbehalten, hätte der Zahler keine weiteren Mühen damit.
"Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen."
D. h., daß von den betroffenen Personen wieder zusätzlicher Aufwand verlangt wird. Das ist asozial.
"Alle sollen sich gemeinsam und solidarisch an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms beteiligen, unabhängig davon, ob jemand einzelne Geräte besitzt oder nutzt."
Solidarisches Verhalten kann nur auf Freiwilligkeit basieren, anderenfalls ist es nicht solidarisch, sondern nur Zwang.
"Alle sollen sich gemeinsam und solidarisch an . . . beteiligen, unabhängig davon, ob jemand . . . "
Das ist typisch behördendeutsch, Zwang wird – heuchlerisch – hinter Menschlichkeit und Solidarität versteckt! Wir werden erst dann ein freies Land sein, wenn wir dieses Denken überwunden haben.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 17.05.2014 um 14.10 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25846
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Ich habe den Text gar nicht ganz gelesen, weil ich ihn ja schon anderswoher kenne - von der Koalition, von Kirchhof, von den Gerichten, von den Piraten usw. - Seit Jahr und Tag bekommt jeder denselben Text, vgl. etwa hier: http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_katzmarek-1031-70958.html
(Am schönsten ist die Rede von der "größtmöglichen Akzeptanz in der Bevölkerung".)
Habe also der SPD nur kurz mitgeteilt, daß sie demnach für mich nicht wählbar ist. Das wird dort niemanden jucken, aber gesagt haben wollte ich es doch einmal.
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 17.05.2014 um 15.40 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25847
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Jetzt müssen auch diejenigen bezahlen, die bisher ihr Fernsehgerät wegen zu schlechter Programmqualität abgemeldet hatten. Jetzt können die Sender beliebig schlechte Programme machen. Vermutlich werden sie darin von der DVD-Industrie unterstützt, damit die unzufriedenen Zuseher auf DVD-Filme ausweichen.
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Kommentar von Pt, verfaßt am 19.05.2014 um 16.54 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25856
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. . . oder auf Youtube!
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Kommentar von Bernhard Strowitzki, verfaßt am 20.05.2014 um 16.40 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25861
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Es ist echt eine Zumutung, im einzelnen zu lesen, was da aus dem Mehr-Demokratie-wagen-Haus kommt (Kübeln ist wirklich der richtige Ausdruck!). Wenn man wenigstens den Eindruck hätte, sie würden irgendwie auf das eingehen, was man gesagt hat (vielleicht soll die Länge des Ergusses das simulieren) und nicht nur mit kräftig rotierender Phrasendreschmaschine erzählen, was man ohnehin schon weiß.
(Es gibt es schön dazu passende Szene bei Kishon: Jemand will eine Einfuhrgenehmigung für den Rubik-Würfel und wird beim Amt ziemlich unsanft hinausgeworfen. Auf seine öffentliche Beschwerde gibt die Behörde ein heftiges Dementi heraus, wobei sie exakt die Worte des Beschwerdeführers wiederholt.)
Besonders widerlich die Arroganz, mit der Kilian so tut, als sei das neue System von Verfassung und Gesetz gefordert (auch keine neue Masche), geradezu als hätten die Gerichte verlangt, das bisherige System zu kippen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 20.05.2014 um 17.53 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25862
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Was die bayerischen Richter betrifft, so bleiben sie sich treu (und stets zu Diensten). Ich erinnere daran, was ich hier schon zitiert habe:
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1319#24523 (Damals ging es um die Frage, warum der Kircheneintritt gratis, der Kirchenaustritt jedoch gebührenpflichtig ist.):
"Der Normgeber handelt nicht schon dann willkürlich, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat."
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 20.05.2014 um 18.18 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#25864
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Dank Herrn Steinmeier haben wir es amtlich: "Zwischen der Meinung der Bevölkerung und der der politischen Eliten klafft ei tiefer Graben." Das hat man ja auch bei der Rechtschreibreform gesehen. Es erinnert mich an Milovan Djilas und sein Buch "Die neue Klasse", mit dem er bei seinem bisherigen Freund und Mitkämpfer Tito in Ungnade fiel. Wir haben wirklich wieder eine Klassengesellschaft, vergleichbar der im früheren Ostblock. Was ganz früher der Adel war, ist jetzt die Politiker-Kaste. Eine Demokratie ist es nicht.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 04.09.2014 um 04.35 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#26653
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In diesen Tagen geht durch die Presse, daß auch Berghütten des Alpenvereins die Haushaltsabgabe zahlen müssen. Ein Hüttenwirt dazu:
"Die haben uns angeschrieben, weil die im Internet rausgefunden haben, dass wir 43 Übernachtungsmöglichkeiten haben. Die meinen, dass unsere Zimmer Gästezimmer sind. Dabei haben wir hauptsächlich Betten- und Matratzenlager. Wir sind kein Hotel, wir sind ein reines Schutzhaus. Da ist nicht einmal eine Steckdose oben in den Zimmern. Es wäre nicht mal die Möglichkeit da, dass man fernschauen könnte. Kommen Sie einfach mal auf ein Bier oder Radler vorbei und schauen Sie sich's selber an: keine Steckdosen, wirklich nicht."
Die Journalistin:
"Haben Sie einen Computer auf der Hütte?
- Wie, Computer?
Einen Computer halt.
- Ja, einen Arbeitscomputer. Der gehört mir alleine, da wird nicht herumgespielt. Aber ich verstehe die Frage nicht, mit dem Computer schau ich doch nicht fern.
Die Rundfunkgebühr gilt auch für Computer, man kann ja über Internet fernsehen.
- Echt jetzt? Das hab ich gar nicht gewusst."
Das ist allerdings jetzt irrelevant, da man ja nicht mehr fürs Gerät zahlt, sondern für den Haushalt. Nach der Argumentation von Paul Kirchhof profitieren die fernsehlosen Menschen auf ihrer Hütte indirekt von der Tatsache, daß es Fernsehen gibt, und müssen zahlen. Es gibt viele solche Dinge. Zum Beispiel zahlen wir hier auf der Nordseeinsel einen erheblichen "Kurbeitrag" für Leistungen, die wir nicht wahrnehmen (im doppelten Sinn des Wortes). Immer mehr Gemeinden kommen auf diesen Dreh zum Abkassieren. Die Berghütten können ja die Preise erhöhen oder einfach dichtmachen.
Am "einfachsten" (im Sinne des "Gebührenservice") und "gerechtesten" (im Sinne der Kirchen) wäre eine pauschale Daseinsabgabe für alle (ich meine natürlich: von allen). Jeder profitiert davon, daß er diese Erde eine Weile bewohnen darf. Daß er diese Option nicht gewählt hat, ist kein Argument. Die meisten treten ja auch nicht in die Kirche ein, müssen aber beim Austritt 30 Euro zahlen - nicht an die Kirche, sondern an den Staat, der damit zu erkennen gibt, daß er den Austritt nicht wünscht.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 25.10.2014 um 15.30 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27148
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Wie erwartet, hat das Verwaltungsgericht Hannover seine vaterländische Pflicht getan und die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Der Tenor ist längst vorgegeben.
Der Rundfunkbeitrag sei keine Steuer, da mit ihm die „Möglichkeit“ abgegolten werde, „öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf verschiedenen Wegen zu empfangen“. Schon der „strukturelle Vorteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunkempfangs“ schließe eine „Befreiungsmöglichkeit“ aus.
...
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks habe eine für die demokratische Meinungsbildung „hervorstehende (?) Bedeutung“.
Es bleibt also dabei, daß wir Nichtfernsehteilnehmer die Meinungsbildung anderer Leute finanzieren, während wir unsere eigene Meinungsbildung durch die Zeitung usw. selbst bezahlen. Dieses Verfahren dient nach Mitteilung der Rundfunkanstalten der "Gerechtigkeit".
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Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 25.10.2014 um 16.09 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27149
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Ich finde diesen ganzen Winkelzüge lächerlich. Der Rundfunkbeitrag ist eine Steuer, ob er nun so heißt oder nicht.
Daß Nichtfernseher für das Programm für die Fernseher bezahlen, ist sicher so, aber das allein ist kein Problem. Nichttheaterbesucher finanzieren Theater mit, Autofahrer finanzieren Radwege mit.
Ist es überdies so sicher, daß Printmedien ihre Informationen allesamt selbst recherchieren und nicht aus dem Fernsehen haben?
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 26.10.2014 um 17.42 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27157
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Der "strukturelle Vorteil" stammt übrigens aus dem verhängnisvollen Gefälligkeitsgutachten Paul Kirchhofs. Schon bei ihm vertuschte der unklare Ausdruck das unsaubere Denken. Die Berliner Zeitung hat es vor vier Jahren in einem immer noch recht zahmen Kommentar aufgegriffen:
Worin besteht denn der strukturelle Vorteil einer Telenovela wie "Lena - Liebe meines Lebens" (ZDF), eines Boulevardmagazins wie "Brisant" (ARD) und der Wiederholung eines Hollywoodklassikers wie "Pretty Woman" heute Abend im ZDF? Worin besteht der Nutzen von Sportübertragungen, die ganze Nachmittags- oder Abendprogrammstrecken belegen? Worin der Wert von Vorabend-Quizshows?
Zahm war der Kommentar, weil er die windige Konstruktion nicht ablehnte, sondern nur auf Verbesserung und Straffung des Programms bestand. Außerdem lag er falsch, als er die Finanzierung von Kindergärten durch die Steuern von Kinderlosen zum Vergleich heranzog. Kinderaufzucht ist in Wirklichkeit eine Vorleistung der Eltern, die nun tatsächlich der ganzen Gesellschaft zugute kommt und von den Kinderlosen bisher viel zu wenig mitgetragen wird. Das ist alles längst durchgerechnet, und die Nichtbeachtung dieser Zusammenhänge (seit Adenauers: "Kinder bekommen die Leute immer...") führt denn auch folgerichtig zum Aussterben der Deutschen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 26.10.2014 um 17.49 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27158
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Zu Herrn Mahlmann: Rundfunkbeiträge sind keine Steuern, weil sie zweckgebunden sind. Über Theatersubventionen kann man reden. Die Kfz- und Mineralölsteuern sind nicht zweckgebunden. Daher ist es nicht möglich, die Kosten der Radwege mit den Abgaben der Autofahrer in Verbindung zu bringen.
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Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 26.10.2014 um 22.00 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27159
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Herr Mahlmann hat keine Verbindung zwischen den Kosten der Radwege und speziellen Abgaben für Autofahrer hergestellt. Er hat nur festgestellt (so habe ich ihn zumindest verstanden), daß Autofahrer – nämlich als Steuerzahler – die Kosten der Radwege mitfinanzieren, und zwar auch dann, wenn sie sich selbst niemals mit dem Fahrrad fortbewegen.
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Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 26.10.2014 um 22.05 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27160
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Die Kfz- und Mineralölsteuern sind steuerrechtlich nicht zweckgebunden, damit der Staat ungehinderten Zugriff darauf hat, sie werden aber zweckorientiert begründet; so werden dieselbetriebene und (angeblich) schadstoffreiche Fahrzeuge höher besteuert, die Mineralölsteuer enthält eine Öko-Steuer.
Bei 48 Milliarden Euro Steueraufkommen für Kfz und Mineralöl im Jahr kann man indes davon ausgehen, daß auch die Infrastruktur mit solchen Mitteln finanziert wird; stünde das Geld komplett dafür zur Verfügung, hätten wir in Deutschland kein einziges Schlagloch mehr.
Ich sage ja gar nicht, daß der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form richtig und zielführend ist. Ich halte nur eine Rundfunksteuer für gerechtfertigt, weil Art. 5 Abs. 1 GG jedem Bürger die freie Information garantiert. Daraus ergibt sich für den Staat die Verpflichtung, für solche Informationsquellen zu sorgen. Der Staat darf aufgrund desselben Artikels die Medien nicht kontrollieren; er kann also nicht sicherstellen, daß nichtstaatliche Medien ausgewogen und vollständig informieren. Die privaten Zeitungsverlage und Sender dürfen schließlich bringen, was sie wollen, und wenn sie politisch, wissenschaftlich usw. einseitig berichten, wenn sie Unsinn reden, kann ihnen das keiner verbieten. Sie können sogar von heute auf morgen ihre Verlage und Sender schließen.
Daraus ergibt sich für den Staat als Ausweg, selbst für grundgesetzkonforme Information zu sorgen. Er kann das mit jedwedem Medium tun, das dem Volk frei zugänglich ist; er tut das mit Radio, Fernsehen und neuerdings Internet.
Zur Finanzierung kann er mithin sehr wohl den Steuerzahler heranziehen.
Ich äußere mich nicht zu der Frage, ob ARD und ZDF diesem Auftrag gerecht werden. Ich sage allerdings, daß sie diesen Auftrag haben.
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Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 26.10.2014 um 22.07 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27161
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Sie haben recht, Herr Metz, so habe ich es gemeint.
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Kommentar von R. M., verfaßt am 26.10.2014 um 23.22 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27162
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Die privaten Sender sind keineswegs völlig frei, sondern lizenziert von den Landesmedienanstalten. Es ist kein Zufall, daß der private Rundfunk seine Wurzeln in Luxemburg hat, denn bis dort reichte der Arm der deutschen Behörden nicht. Heutzutage sendet RTL aber nicht mehr bloß nach Deutschland hinein, sondern von Köln aus, und ist somit der gleichen Überwachung unterworfen wie andere Sender auch.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 27.10.2014 um 16.02 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27163
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Das grundgesetzlich garantierte Recht auf freien Zugang zu Informationen soll die Pflicht des Staates begründen, entsprechende Informationsquellen bereitzustellen? Da kann ich nicht folgen. Er darf den Zugang nicht behindern.
Zu Herrn Markner: Die Privatsender müssen ja sogar Sendeplatz für die Kirchen freihalten!
Radwege werden aus Steuermitteln finanziert wie tausend andere Sachen - wenn es nicht so gemeint war, warum haben Sie dann den Autofahrer eigens erwähnt? Die Gegenüberstellung von zahlendem Autofahrer und genießendem Radfahrer war doch wohl Absicht.
Die Anlage von Radwegen wird von staatlichen Stellen beschlossen und dürfte eine sehr breite Zustimmung in der Bevölkerung finden (die allenfalls manchmal verkehrssicherheitstechnische Bedenken vorträgt, z. B. weil rechtsabbiegende Autofahrer Radfahrer leichter übersehen, gerade weil sie sie nicht auf der gemeinsamen Fahrbahn überholt haben). Wie bei anderen dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen (WCs, Universitäten, Parks) spielt die Quelle des Geldes keine Rolle. Auch Radfahrer zahlen Steuern und finanzieren folglich die Autobahnen mit, und Autofahrer zahlen für WCs, auch wenn sie immer nur dran vorbeirasen.
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 27.10.2014 um 16.28 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27164
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Radwege werden weniger zum Schutz der Radfahrer gebaut als vielmehr zum ungehinderten Fortkommen der Autofahrer, die sich ärgern, wenn sie hinter Radfahrern langsam fahren müssen, wenn sie sie wegen Gegenverkehr nicht überholen können. Die Mitfinanzierung durch die Kfz-Steuer liegt also ganz im Interesse der Autofahrer.
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Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 27.10.2014 um 19.08 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27165
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Der Staat muß sicherstellen, daß die Bürger ihre Grundrechte wahrnehmen können. Wenn es ein Grundrecht auf Information gibt, muß der Staat auch Informationsquellen garantieren.
Natürlich gibt es jetzt Zeitungen und Sender in privater Hand, die diese Informationen bereitstellen. Diese privaten Firmen können aber ihren Betrieb einstellen. Wenn sich alle privaten Medienbetriebe entschließen, den Laden dichtzumachen, dann gibt es eben keine mehr. Das kann der Staat nicht verhindern.
Gewiß unterliegen private Medienanstalten einer staatlichen Kontrolle. Der Rahmen ist aber sehr weit gesteckt und berührt im Grunde nur strafrechtliche Vorgaben und einen Katalog an Themen oder Sachgebieten, über die berichtet werden muß. Wie sie das aber tun, entscheiden die Sender selbst. So verhindert das Medienrecht nicht, daß die Medien einseitig und falsch berichten.
Vielleicht war es zuviel gesagt, daß die Privaten senden können, was sie wollen, programmatisch kann ihnen der Staat jedenfalls nichts vorschreiben.
Wenn alle privaten Medien ausschließlich rot-grüne Weisheiten herumreichen, wenn sie Sigmar Gabriel zum mit Abstand beliebtesten und glaubwürdigsten Politiker küren, wenn sie behaupten, 94,38% der Deutschen wünschen sich eine rot-grüne Koalition im Bund, welches Medienrecht bringt sie davon ab? Welches Gericht verbietet das?
Wie man es dreht und wendet: Der Staat kann nur dann eine ausgewogene und vollständige Information garantieren, wenn er es selbst macht – auch wenn das natürlich mißlingen kann; wie geschrieben, behaupte ich nicht, daß ARD und ZDF ihren Auftrag untadelig wahrnehmen; das ändert aber nichts daran, daß sie ihn haben.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 27.10.2014 um 19.12 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27166
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Ob das Ding nun Steuer oder Gebühr heißt, scheint mir immer mehr nur eine juristische Finesse zu sein.
Meiner Ansicht nach sollten zweckgebundene Abgaben nur von den Nutzern/Verursachern (z. B. Fernsehzuschauern) und nicht zweckgebundene Abgaben von allen (nicht nur von Autofahrern/Benzinverbrauchern) gezahlt werden.
Autofahrer müssen gerechterweise einen Preis dafür zahlen, daß Straßen (auch Radwege) gebaut und Umweltschäden ausgeglichen werden. Umweltfreundlichere Transportmittel dürfen auch von Auto- und Benzinsteuern gestützt werden. Meiner Meinung nach dürfen Bahnkosten nicht teurer sein als Autofahren (sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr). Für andere Dinge dürfen Auto- und Benzinsteuer nicht benutzt werden. Aber ich weiß, das sind leider nur meine utopische Wünsche.
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Kommentar von Pt, verfaßt am 27.10.2014 um 21.13 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27167
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Wenn denn die Radfahrer die Radwege nur nutzen würden. Zumindest gibt es einige, insbesondere solche mit Rennrädern, die aus nicht nachvollziehberen Gründen die Straße benutzen, auch wenn es einen Radweg gibt.
Der Staat muß Infrastruktur bereitstellen, hier ein Verkehrsnetz. Den Hauptnutzen haben dabei die Auto- und Lastkraftwagenfahrer bzw. die Firmen, die hinter ihnen stehen. Daß es da auch noch andere gibt, die aus dieser Infrastruktur einen Nutzen ziehen können, spielt da eher ein untergeordnete Rolle. Wir sind angeblich eines der reichsten Länder der Welt, warum müssen wir da so kleinlich sein, und jedem, der auch nur den geringsten Nutzen aus einer Sache zieht, auch dafür zahlen lassen? Weiterhin sollte bedacht werden, daß der massive Kfz-Verkehr die Umwelt schädigt, also Kosten erzeugt, die nicht in der Kalkulation der Steuer enthalten sind. Radfahrer schädigen die Umwelt nicht, warum sollte sie dann nicht auch eine Infrastruktur frei nutzen können?
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 28.10.2014 um 04.54 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27169
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"Wenn der Staat es selbst macht..." Das spricht also für staatlichen Rundfunk, nicht bloß für die umständliche Konstruktion des öffentlich-rechtlichen. Dann sind wir alle objektiv informiert und können uns das Geld für die Zeitungen sparen. (Außer für staatliche Zeitungen natürlich.) Ich sehe, daß wir hier zu weit auseinanderliegen.
Den Unterschied zwischen Steuern und Gebühren bzw. Mitgliedsbeiträgen möchte ich doch hochhalten, auch wenn er durch die Haushaltsabgabe verwischt worden ist (das war ja der Ausgangspunkt).
Die Tabaksteuer ist auch eine bedeutende Einnahmequelle. Die Raucher finanzieren unfreiwillig das zehn Jahre längere und ohnehin glücklichere Leben der Nichtraucher mit. Sind sie nach vielen Krankheiten mit ihrem sozialverträglichen Frühableben nicht schon genug bestraft?
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 31.10.2014 um 23.11 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27211
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Nun soll sie also kommen, die PKW-Maut. Der Streit geht ja ausgerechnet darum, ob Ausländer benachteiligt werden, weil sie nun zahlen sollen, während für Deutsche zwar exakt der gleiche Betrag gilt, dieser aber komplett mit einem Steuererlaß ausgeglichen wird. Das halte ich aber gar nicht für ungerecht. Ich finde etwas ganz anderes dabei unzumutbar.
Anscheinend soll die Gebühr von allen Deutschen kassiert werden, die eine Autosteuer bezahlen, egal wo sie fahren. Das heißt, genau wie beim Fernsehen, das auch die mitzahlen müssen, die es gar nicht nutzen, so müssen auch die Autofahrer zahlen, die gar nicht auf Autobahnen oder Bundesstraßen fahren. Die Gebühr wird einfach (anstelle des bisherigen KFZ-Steueranteils) eingezogen, keiner wird die Steuer zurückerstattet bekommen, der Autobahnen und Bundesstraßen gar nicht braucht und nicht befährt! Zumindest verstehe ich die aktuelle Diskussion so.
Mein zweiter Kritikpunkt ist, daß Ausländer damit weiterhin ungleich behandelt werden. Die, die keine Autobahnen benutzen, werden bevorzugt, denn sie dürfen Bundesstraßen gebührenfrei befahren.
Ausländer, die auf Autobahnen fahren, werden jedoch benachteiligt, denn sie zahlen für die Autobahn einen höheren Preis als Deutsche. Sie zahlen zwar insgesamt das gleiche, aber in der Gebühr für Deutsche sind ja auch die Bundesstraßen enthalten, die für Ausländer frei sind. Ausländer müssen damit für die Autobahn genausoviel bezahlen, wie Deutsche für Autobahn und Bundesstraßen zusammen!
Für mich ist das, was die CSU hier veranstaltet, ein einziges unwürdiges Theater.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 31.10.2014 um 23.20 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#27212
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Und mein dritter Kritikpunkt:
Daß die Maut umso höher ausfällt, je größer und umweltbelastender das Auto ist, ist eigentlich logisch.
Aber wie läßt sich eigentlich begründen, daß der KFZ-Steuererlaß auch umso höher ausfällt, je größer und umweltbelastender das Auto ist?
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Kommentar von Pt, verfaßt am 27.02.2015 um 12.19 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#28211
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Hinweis: Bundesweiter Aktions- und Informationstag gegen den Zwangs-Rundfunkbeitrag
Hallo.
Am Samstag, dem 28. Februar, findet in zahlreichen deutschen Städten ein bundesweiter Aktions- und Informationstag gegen den Zwangs-Rundfunkbeitrag statt. In Hessen ist es Frankfurt.
Zeit: 12 - 15 Uhr,
Ort: Bockenheimer Warte, Frankfurt/Main
Gebt diese Information bitte weiter und nehmt an dieser Veranstaltung teil!
–––– Original Message ––––
Subject: Nachricht zur Petition: ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Hessen)
Date: Mon, 23 Feb 2015 21:37:05 +0100
From: openPetition Service
Sie haben auf openPetition die Petition \'ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Hessen)\' unterschrieben.
Der Autor der Petition Andreas Heinrich hat Ihnen eine neue Nachricht zu dieser Petition geschickt:
–
Betreff: Petition in Zeichnung
Werte Mitstreiter gegen den Zwangs-Rundfunkbeitrag!
Am Samstag, dem 28. Februar, findet in zahlreichen deutschen Städten ein bundesweiter Aktions- und Informationstag gegen den Zwangs-Rundfunkbeitrag statt. In Hessen ist es Frankfurt.
Zeit: 12 - 15 Uhr,
Ort: Bockenheimer Warte, Frankfurt/Main
Man kann sich dort informieren und mit anderen Betroffenen und Kritikern des Zwangs-Rundfunkbeitrags sprechen.
Interessenten sind herzlich eingeladen.
Wer noch nicht eine der Petitionen unterschrieben hat, kann dies auch dort tun.
Weitere Informationen hierzu u.a. auch im Forum unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12035.0.html
–
Alle weiteren Informationen zur Petition erhalten Sie unter diesem Link:
https://www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-hessen
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Bitte beachten Sie auch diese Petition:
https://www.change.org/p/deutschen-bundestag-enterben-zwangsversteigerung-zur-aufhebung-der-erbengemeinschaft-abschaffen
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.05.2015 um 12.10 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#28798
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In meiner Bekanntschaft ist jemand gemahnt worden, Rundfunkgebühren nachzuzahlen, obwohl er weder einen eigenen Haushalt noch gar ein Fernsehgerät besitzt. Auch der Hinweis auf drohende Haftstrafe fehlte nicht. Die Sache konnte zwar aufgeklärt werden, aber der Ton ist, wie ich finde, seit GEZ-Zeiten noch rüder geworden.
Ich selbst habe Dutzende von GEZ-Mahnungen, endlich meinen Fernseher anzumelden, in den Papiermüll geworfen, meistens ungeöffnet. Zwei- oder dreimal stand auch ein Schnüffler vor der Tür, ich habe ihn aber nicht reingelassen. Inzwischen geht das nicht mehr so einfach, man muß Porto oder Telefongebühren ausgeben, um sich zu wehren.
Es will mir nicht in den Kopf, daß sich der Staat so sehr mit den Interessen der Unterhaltungsindustrie identifiziert. Ist es wirklich eine hoheitliche Aufgabe, nachzuprüfen, ob auch wirklich jeder für ein bloßes Angebot (und was für eins!) zahlt?
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.08.2015 um 11.32 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#29717
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„Nicht messbar, aber ebenso wirksam ist das, was seine gesellschaftliche Bedeutung ausmacht: der Anteil an der öffentlichen Grundversorgung mit Erlebniswert, Gesprächsstoff, Emotionalität.“ (Christian Eichler über Fußball und seine wirtschaftliche Bedeutung, FAZ 14.8.15)
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 25.09.2015 um 09.00 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#30064
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Die Praxisgebühr ist zwar abgeschafft, aber die Ärzte haben nebenbei eine neue Einnahmequelle entdeckt. Auf jeder Arztrechnung erscheint zunächst eine "eingehende Beratung, auch telefonisch" für 10,72 €, jedenfalls bei Privatpatienten. Sie kann auch mehrfach auftreten. Lange konnte ich mich nicht erinnern, was das damals für eine Beratung gewesen sein könnte. Inzwischen weiß ich, daß es die telefonische Anmeldung zwecks Terminvereinbarung war. Die Kassen zahlen es, darum ja die Verklausulierung.
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Kommentar von Argonaftis, verfaßt am 25.09.2015 um 09.38 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#30065
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Ganz so kann ich das nicht bestätigen.
Immerhin haben Privatpatienten Einblick in die Liquidation, im Gegensatz zu GKV-Versicherten. Dort wird alles unbesehen abgerechnet.
So habe ich in letzter Zeit als kostenbewußter Versicherter einige Male nicht stattgefundene ärztliche Leistungen beanstandet, die Korrektur kam postwendend.
Noch mehr wirken sich die Kosten teurer Medikamente aus. Als Privatpatient kann ich z.B. auf einen um vieles billigeren Reimport des Originals zugreifen.
Dazu braucht man allerdings eine integere Apotheke.
Man nehme nicht an, bei einem GKV-Versicherten würde sich wer darüber Gedanken machen.
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Kommentar von Erich Virch, verfaßt am 25.09.2015 um 13.19 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#30068
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Die Praxisgebühr war nie eine Einnahmequelle der Ärzte.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 25.10.2015 um 07.20 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#30329
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Herr Virch hat recht, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 25.10.2015 um 07.30 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#30330
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Über die Erhöhung des Briefportos kann ich mich nicht aufregen. Erstens weil ich kaum noch Briefe schreibe. Nur ein einziger Bekannter verzichtet auf Computer und Internet und muß entsprechend lange warten, bis ich auf seinen Schreibebrief antworte. Leider habe ich selbst erst sehr spät den Rat von Freunden befolgt, doch endlich auf E-Mail umzusteigen. Dabei war ich ziemlich früh mit dem PC dran, 1985 nämlich. Aber meinen Sendungen im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform haben mich viele tausend DM und Euro gekostet, zumal es meist Großbriefe mit Beilagen waren.
Zweitens kommen mir 70 Cent für die Beförderung eines Gegenstands nicht besonders teuer vor, rein intuitiv. Dafür geht es bis auf die sprichwörtliche Hallig, in meinem Fall also eher nach Juist.
Umgekehrt würde ich die Abschaffung der kostenlosen E-Mail begrüßen. Schon 1 Cent könnte die Flut der Spams eindämmen.
Ich möchte noch bemerken, daß die meisten E-Mails, die ich von Bekannten oder Kollegen bekomme, sprachlich ziemlich gut sind, keine Rede von Verwahrlosung. Der Brief als Kunstwerk hat freilich ausgedient.
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Kommentar von abc, verfaßt am 25.10.2015 um 13.18 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#30331
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Einstellen oder Abschaffen der Rundfunkgebühr - GEZ- Gebühren
''Mithin kann eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über eine „Rundfunksteuer“ nur über eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes und einer ausdrücklichen Ermächtigung zum Erlass einer Rundfunksteuer in zulässiger Weise erreicht werden.
Bis dahin ist aber je denfalls festzuhalten, dass der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Ausgestaltung abgabenrechtlich als Steuer zu qualifizieren ist, für deren Erhebung weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Art. 105 f. GG besteht. Dies führt dazu, dass der Rundfunkbeitrag formell verfassungswidrig ist.
Was also verfassungswidrig ist kann auch nicht rechtlich eingeklagt werden. Alle die der Meinung sind dass diese Abgabe nicht in Ordnung ist sollten diese Petition unterzeichen. Nur so kann der "offenen Hand" vorgebeugt werden.''
''Auf die Frage, ob sich dieser mühsame Weg überhaupt lohnt, meint Rechtsanwalt Koblenzer: „Eine Änderung wird man nur erzwingen können, wenn sich eine breite Masse zur Wehr setzt.“''
https://www.change.org/p/einstellen-oder-abschaffen-der-gez-geb%C3%BChren#petition-letter
Bitte unterstützen Sie auch diese Petitionen:
Abänderung des Paragraphen a1666 BGB (Kindeswohl Gefährdung)
https://www.change.org/p/frau-ekin-delig%C3%B6z-mitglied-des-deutschen-bundestages-vorsitzende-der-kinderkommission-des-deutsch-ab%C3%A4nderung-des-paragraphen-a1666-bgb-kindeswohl-gef%C3%A4hrdung?source_location=petitions_share_skip
Aufklärung im Fall Sadegh - Ausführliche Untersuchungen für Dara Rubens "Luki" Sadegh
https://www.change.org/p/an-die-%C3%B6sterreichische-justiz-an-die-%C3%B6sterreichische-politik-an-die-%C3%B6sterreichische-%C3%A4rzt-innenschaft-aufkl%C3%A4rung-im-fall-sadegh-ausf%C3%BChrliche-untersuchungen-f%C3%BCr-dara-rubens-luki-sadegh-%C3%BCber-mr-ct-schwarzlicht-psychiatrisch-die-seit-2011-akribisc
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 25.10.2015 um 17.26 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#30332
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Wie schon bemerkt: Petitionen werden vermutlich zu den übrigen gelegt und das war's dann. Klagen sind etwas wirksamer, aber das hatten wir schon, was die Rundfunkgebühren betrifft. Laßt alle Hoffnung fahren!
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Kommentar von Pt, verfaßt am 05.04.2016 um 16.15 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#32188
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Es gibt bei www.change.org immer wieder Petitionen, die die Abschaffung der Rundfunkgebühren oder die Unterstützung von Opfern unseres Gebührensystems zum Ziel haben:
Freiheit für Sieglinde Baumert / GEZ Staatsfunk Opfer
https://www.change.org/p/bundespr%C3%A4sident-freiheit-f%C3%BCr-sieglinde-baumert-gez-staatsfunk-opfer
Die Abschaffung der Rundfunkgebühren
Giovanni Di Benedetto Deutschland
https://www.change.org/p/das-betroffene-volk-die-abschaffung-der-rundfunkgeb%C3%BChren
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Kommentar von Pt, verfaßt am 05.04.2016 um 16.29 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#32189
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Hier etwas zu Sieglinde Baumert
Freispruch und Freiheit für Sieglinde Baumert!
https://www.change.org/p/justizminister-sebastian-gemkow-freispruch-und-freiheit-f%C3%BCr-sieglinde-baumert
Es wäre besser, wenn man beide Petitionen zusammenlegen würde.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 03.09.2017 um 05.09 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#36120
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Ein Leser hat eine Eisenbahnabgabe vorgeschlagen. Damit wären alle Reisen abgegolten, es gäbe keine Fahrscheine und keine Kontrollen mehr, eine enorme Einsparung. Auch ist der struturelle Vorteil der Existenz von Eisenbahn viel weniger bestreitbar als der von Fernsehen. Das Semesterticket für Studenten gibt es ja schon: Auch wer direkt neben der Uni wohnt (und dafür eine höhere Miete zahlt), muß zahlen, wegen der Solidarität. Erwürgende Daseinsfürsorge.
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Kommentar von Pt, verfaßt am 12.10.2017 um 11.47 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#36545
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Antrag zur Organisation und Durchführung einer Volksabstimmung zum Rundfunkbeitrag
https://www.change.org/p/antrag-zur-organisation-und-durchführung-einer-volksabstimmung-zum-rundfunkbeitrag
Hier geht es also nicht mehr nur um eine Petition,
sondern um eine Volksabstimmung, die dann bindenden Charakter hätte. Plattformen wie Change.org können sehr wohl etwas bewirken: sie können die Leute auf Probleme aufmerksam machen und so – langfristig gesehen – zu Verbesserungen führen.
Zu #36120:
"Das Semesterticket für Studenten gibt es ja schon: Auch wer direkt neben der Uni wohnt (und dafür eine höhere Miete zahlt), muß zahlen, wegen der Solidarität. Erwürgende Daseinsfürsorge."
Ich weiß nicht, wie es an der Erlangener Uni ist, aber an der Frankfurter Uni kann man unter bestimmten Umständen eine Rückerstattung der Kosten für das Semesterticket beantragen:
https://www.studentenwerkfrankfurt.de/beratung-service/semesterticket-haertefonds/
"Studierende der Goethe-Universität können bei Vorliegen bestimmter Gründe einen Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets bei der Härtefondsstelle des Studentenwerks Frankfurt am Main stellen. Als Gründe können u.a. geltend gemacht werden: Urlaubssemester, gesundheitliche oder soziale Gründe."
https://www.studentenwerkfrankfurt.de/fileadmin/user_upload/Beratung_und_Service/Haertefonds/Haertefondsantrag_ws1718.pdf
[_] Urlaubssemester
[_] Auslandssemester
[_] Praktikum außerhalb des RMV-Gebietes
[_] Kinderbetreuung / Pflege von nahen Angehörigen
[_] gesundheitliche Gründe
[_] Promotion (nur bei Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des AStA-Semestertickets)
[_] Examensvorbereitung (nur bei Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des AStA- Semestertickets)
[_] Schwerbehinderung (unentgeltliche Beförderung)
[_] Doppelimmatrikulation
[_] soziale Gründe (Zusatzblätter bitte bei der Härtefondsstelle anfordern!)
Insgesamt gesehen ist das Semesterticket, zumindest das der Goethe-Universität in Frankfurt, eine sehr gute Sache, und Ihre – berechtigten – Einwände sind zur Genüge berücksichtigt. Die "erwürgende Daseinsvorsorge" gibt es auf einem ganz anderen Gebiet: der Krankenversicherung. Gerade für die Ärmsten sind die Beiträge unverhältnismäßig hoch, da der geringste Beitag sich an einer Beitragsbemessungsgrenze von über 900 Euro Einkommen orientiert (das war zumindest noch vor Jahren so). Also, der geringste Beitrag bemißt sich nach einem monatlichen Einkommen von über 900 Euro – selbst dann, wenn man deutlich weniger oder gar nichts verdient. Auf diese Art und Weise werden gerade auch Studenten, die nicht mehr familienversichert sind, in die Katastrophe getrieben. Aber da sagt niemand etwas. Stattdessen wird die (zumindest nach Frankfurter Modell) geniale Einrichtung des Semestertickets kritisiert.
Es gibt noch viele weitere Sachverhalte, die Studenten in eine Situation bringen, in der sie nicht mehr effektiv studieren können, z. B. Mobbing, aber auch darüber wird nicht gesprochen. Stattdessen werden die Leute als "Langzeitstudenten" beschimpft und Strafgebühren unterzogen, wie vor einigen Jahren in Hessen. Auch das ist "erwürgend". Skandalös ist aber, wie sowohl die Politik als auch die Mitmenschen die wahren Gründe für bestehende Probleme nicht sehen wollen. Auch die Medien thematisieren das nicht. Die Politik definiert stattdessen Scheinprobleme, für die sie Scheinlösungen durchsetzt. Kritik wird ignoriert.
Change.org sowie andere Petitionsplattformen sind heute die einzige Möglichkeit, öffentlich auf Mißstände aufmerksam zu machen, ohne daß dies wegzensiert wird. Ihre Verachtung von Petitionen ist mir unverständlich. Petitionen bei Change.org sind zuerst einmal an die Allgemeinheit gerichtet, die sie unterstützen muß, das ist etwas anderes als Petitionen an das Parlament, von der die Allgemeinheit kaum etwas erfährt. Deswegen sind letztere weniger effektiv.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.10.2017 um 13.01 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#36546
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"Verachtung"? Wo denn?
Ich veranschlage die Erfolgsaussichten von Petitionen anders als Sie, und dabei stütze ich mich auf Erfahrungen. Da ich selbst an einem Volksentscheid mitgewirkt habe (unter einigen Opfern an Zeit und Geld) und andere zumindest unterstützt habe, weiß ich ungefähr, wovon ich rede.
Wenn es möglich wäre, etwas gegen den Rundfunkbeitrag zu tun, wäre ich dabei. Aber wissen die Petenten, was bedeutet, "in den einzelnen Bundesländern" Volksabstimmungen zu organisieren? (Abgesehen davon, daß die Gerichte es wahrscheinlich nicht zulassen würden, nach allem, was höchstrichterlich schon entschieden ist. Allerdings kann Kichhofs Autorität auch mal schwinden.)
Übrigens sind wir ein Volk von Fernsehern, vielleicht kriegen wir schon deshalb keine Mehrheit zusammen. Alternativ wird gern ein ganz steuerfinanziertes Fernsehen empfohlen (von links wie von rechts).
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 06.07.2018 um 04.35 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=481#38991
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Durch die Gesundheitsreformen der 90er Jahre sind die "Kurorte" zunächst in große Bedrängnis geraten. Aus meiner Kindheit ist mir der Satz in Erinnerung: "Die ist wieder mal zur Kur in Bad W. – als ob die es nötig hätte!" Das Kuren und der Kurlaub auf Kosten der Krankenkassen waren aus dem Ruder gelaufen.
Einige dieser Orte, auch Bad W., haben es geschafft, erfolgreich in das Reha-Geschäft einzusteigen und besser zu gedeihen als je zuvor.
Das hat auch sprachliche Folgen. Statt der "Kurgäste" gibt es jetzt "Patienten". Aber Kurpark, Kurorchester und natürlich die Kurtaxe sind geblieben. Es gibt noch eine Reihe weiterer Zusammensetzungen dieser Art. An einem Gebäude der Gründerzeit ist die verblaßte Schrift "Kurvilla" zu lesen.
Übrigens heißen die Spaziergänge der Krebspatienten jetzt "Onko-Walking" und werden mit der Kasse abgerechnet, die Kurtaxe aber nicht, das ist ja Privatvergnügen. Ich beobachte eine Gruppe junger Leute, die von Pflegern in das Rollstuhlfahren eingeführt werden. Ich weiß nicht, was ihnen fehlt. Auch sie zahlen Kurtaxe.
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