03.04.2006 Theodor Ickler VerfassungsklageAuf diese Meldung habe ich lange gewartetNachdem die Ministerpräsidenten beschlossen haben, ab 1. Januar 2007 von Internetbenutzern Fernsehgebühren zu verlangen, hat nun ein frisch gegründeter Verein dagegen Verfassungsklage erhoben (Meldung in der FAZ vom 1. April, näher unter www.vrgz.org).Ich weise hier auf diesen Vorgang hin, weil für mich und sicher auch für andere das Internet in Zukunft noch wichtiger werden wird, wenn wir nämlich die letzten Zeitungsabonnements wegen der Rechtschreibreform gekündigt haben. Ich bin Hörfunkteilnehmer und zahle dafür Gebühren. Ob ich mit meinem PC Fernsehen empfangen könnte, weiß ich nicht und will es nicht wissen, denn wir haben uns vor 27 Jahren gegen das Fernsehen entschieden. Dagegen nutzen wir das Internet täglich zur Information und zum Einkaufen, und außerdem führe ich dort mein „Rechtschreibtagebuch“. Unsere Kinder werden in der Schule aufgefordert, zu bestimmten Themen im Internet zu recherchieren. Das Internet gehört heute zweifellos zur „Grundversorgung“, das Fernsehen dagegen nicht. Ich habe die Rundfunkanstalten nicht darum gebeten, ihr TV-Angebot ins Netz zu stellen, und bin fest entschlossen, niemals für etwas zu bezahlen, was ich nicht bestellt habe. Eigentlich war ich darauf vorbereitet, von der Gebühreneinzugszentrale verklagt zu werden, aber die jetzt angestrengte Verfassungsklage ist vielleicht der bessere Weg. Ich werde diese Klage durch eine Spende unterstützen, schon weil mir hier derselbe Ungeist wie bei der Rechtschreibreform am Werke zu sein scheint. Auch die haben wir nicht bestellt und sollen trotzdem dafür bezahlen.
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