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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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28.12.2005
 

recht haben
„avoir raison“?

Ich glaube, im dritten Bericht war es, wo „Recht haben“ mit „avoir raison“ vergleichen wurde.
Das sollte zugleich der Rechtfertigung dienen, tut es aber nicht. Die französische Wendung "comme tu as raison" ist nicht mit "wie recht du hast", sondern mit "wie sehr du recht hast" zu vergleichen (ungeachtet der Übersetzung, das ist was anderes!). Entsprechend kann man zwar sagen "comme j'ai peur" usw., aber nicht "wie angst ich habe" usw.

Nebenbei: Ob "recht haben" eine Lehnübersetzung von "avoir raison" ist, wie behauptet wird, scheint mir auch nicht sicher, ich bin der Sache aber noch nicht nachgegangen.



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Kommentare zu »recht haben«
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Kommentar von Karsten Bolz, verfaßt am 28.12.2005 um 17.38 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#2066

Ja, es war der dritte Bericht (S. 74):
"Die französische Entsprechung avoir raison legt es nahe, dass in dieser Verbindung das Substantiv (das) Recht und nicht das Adjektiv recht vorliegt."
Aber warum impliziert eine "französische Entsprechung", die offensichtlich sogar schief ist, eine Lehnübersetzung?
 
 

Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 28.12.2005 um 20.15 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#2068

Unabhängig davon, inwieweit die französische Grammatik für die deutsche (oder umgekehrt) etwas beweisen kann, fällt auf, daß das Wort "raison" in "avoir raison" (ebenso wie "tort" in "avoir tort") sich genauso wie das Adjektiv in "avoir chaud (froid)" verhält. Es duldet weder einen Begleiter noch ein (weiteres) Adjektiv als Attribut, und intensiviert wird der Ausdruck jeweils mit "bien". Mal ganz laienhaft strukturalistisch argumentiert: Wenn ein Wort, ungeachtet seines Ursprungs, sich wie ein Adjektiv verhält, dann ist es auch eines. Falls also "recht haben" tatsächlich eine Lehnübersetzung von "avoir raison" ist, konnte die Übersetzung nicht anders ausfallen als eben so.
 
 

Kommentar von Walter Lachenmann, verfaßt am 28.12.2005 um 20.31 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#2069

»Aus ein Paar angenommenen Worterklärungen in der schönsten Ordnung alles, was wir nur wollen, herzuleiten, darauf verstehen wir uns, Trotz einer Nation in der Welt.«
(Jawohl: »ein Paar«. Jan-Martin darf wieder raten, von wem das und die nachfolgenden Zitate sind.)

Als Laie sollte man sich in einer solchen Diskussion wohl besser zurückhalten, dennoch will ich meinen kleinen Senf der Öffentlichkeit hier nicht vorenthalten:

Die Entsprechung von »avoir raison« zu »Recht haben« ist wahrscheinlich schon deshalb keine wirkliche, weil »raison« etwas anderes ist als »Recht«, nämlich »Vernunft«. Wer recht hat, hat nicht Recht im juristischen Sinne (das könnte ja bei einer Gesetzesänderung schon morgen Unrecht sein), sondern Vernunft im Sinne der Wahrheit: er liegt richtig, und was er meint ist recht - und gut. Man könnte aber nicht sagen, er hat gut (es sei denn, man hieße Trappatoni, der hatte sogar fertig). Also knifflig ist der Fall schon, und so haben schon Klügere in früheren Zeiten, wie mein Autor, Recht für ein Substantiv genommen: »Alles was der einen Recht ist, soll auch der andern vergönnt sein; …«, »Aber wir haben nicht immer Recht, wenn wir lachen …«. Wer so schreibt, kann natürlich nicht gut auch schreiben: »So Recht wir auch haben …«, und vielleicht wurde das zu Zeiten, als diese Art zu schreiben üblich war, weder gesagt noch geschrieben. »Recht haben« ist eben so eine vordergründig einleuchtende Errungenschaft der Reform, von deren Zweifelhaftigkeit man die wenigsten Menschen wird überzeugen können. So Blöd das auch ist.
 
 

Kommentar von Reinhard Markner, verfaßt am 28.12.2005 um 22.02 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#2070

recht haben findet sich schon bei Luther und außerdem in den skandinavischen Sprachen: har ret/rett/rätt. Das spricht nicht für eine Entlehnung aus dem Französischen.

Kierkegaard (bzw. die Zeitung, in der er gedruckt wurde: Fædrelandet) schreibt 1845 har Ret.
 
 

Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 29.12.2005 um 00.26 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#2071

Ergänzend dazu: Im Niederländischen heißt es gelijk hebben, und gelijk ist definitiv kein Substantiv.
 
 

Kommentar von Stefan Stirnemann, verfaßt am 29.12.2005 um 10.43 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#2072

recht und nicht recht

Es ist nicht schwer, in der Literatur des 19. Jahrhunderts das groß geschriebene Recht zu finden. Die Wendung wird so gebraucht wie heute. Schleiermacher übersetzt Platon: „Sieh nur, wie Recht ich habe.“ Das beweist oder widerlegt aber nichts. Man muß diese Dinge in ihrem Zusammenhang anschauen und fragen, was alles in früheren Zeiten groß oder getrennt geschrieben worden ist.

In meinem Beitrag zur Festschrift für Reiner Kunze (‚Im Wundergarten der Sprache’) habe ich angeführt, was Gottfried Keller in einem Brief schrieb: „und hat wohl auch recht (sehen Sie, das kleine ‚recht’ kam mir nun doch unbewußt, also gewohnheitsmäßig)“.

Die Schreibweisen haben ihre Entwicklung. Aus Preis geben hat sich preisgeben entwickelt usf. Wenn man diese Dinge untersuchen will und herausfinden will, was alles im Ausdruck „hat sich entwickelt“ steckt, so hat man sehr viel zu tun und hält sich mit Änderungen zurück.

Auf der letzten Pressekonferenz des Rates für Rechtschreibung sagte Prof. Eichinger, Leiter des Instituts für deutsche Sprache: „Recht haben ist sicher so was Ähnliches wie leidtun, das ist irgendwie fehl eingerodnet worden, kann man fast sagen.“

Peter Müller hat die Mühe auf sich genommen, den Wortlaut aufzuschreiben.

Also denken sogar die Verfechter der Reform, daß „Recht haben“ falsch sei. Sie denken sich mit solchen Änderungen freizukaufen. Herr Zehetmair soll sagen können: Schaut, was ich erreicht habe. Mehr war nicht möglich, aber immerhin das.

Und die Öffentlichkeit: nimmt das zur Kenntnis, was soll sie auch anderes tun? Gerade deswegen ist es nötig, daß die sich bemerkbar machen, die in diesen Fragen Bescheid wissen. Sie können der Öffentlichkeit zeigen, was richtig oder falsch, schön oder häßlich, geschmackvoll und flott oder plump ist. Nicht zuletzt können sie zeigen, wie man viel Geld spart. Im Rat für Rechtschreibung sind sie in der Minderheit.
 
 

Kommentar von Sigmar Salzburg, verfaßt am 29.12.2005 um 19.01 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#2074

In der Erstausgabe von Goethes „Werther“ 1774 finden wir:

Gewiß Du hast recht, Bester. (S.5)
… denn darin sind die Weiber fein, und haben recht. (S.73)
… hast wenigstens hier gewiß unrecht. (S.83)

Adelung bemüht sich anscheinend, Reste vermeintlich alter Kleinschreibung abzustreifen:
… Tochter, du hast sehr Recht, Gell. du sagest vollkommen die Wahrheit. Sie haben Recht, wenn sie sagen, daß er ihrer Wohlthaten unwürdig ist. Viele schreiben es in diesen Fällen mit einem kleinen r, als wenn es ein Nebenwort wäre; allein das Hauptwort wird bey einer genauern Untersuchung immer mehr Gründe für sich haben.

Am 2.9.1786 schreibt Goethe an Charlotte v. Stein: „Im ganzen ist die Absicht: der Adelungschen Rechtschreibung vollkommen zu folgen“. Nicht zuletzt deswegen wird die Großschreibung im 19. Jahrhundert zugenommen haben und erst mit Konrad Dudens genauerer grammatischer Bestimmung aufgegeben worden sein.
 
 

Kommentar von Kai Lindner, verfaßt am 29.12.2005 um 20.04 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#2075

Folgendes mag die dumme Frage/Anmerkung von jemandem sein, der das Thema mehr von der technischen Seite betrachtet... aber... wieviel Einfluß hatte seinerzeit überhaupt der Autor auf "sein" Druckerzeugnis?

Sicher. Heute bekommt ein Autor eine Korrektur vor dem Druck und darf (ggf) noch einmal etwas (an seinem elektronischen Original) ändern. Der Setzer um 1800 erhielt jedoch vielleicht eine dahingeschmierte Handschrift und machte daraus ein fertiges Buch. Jede Druckplatte einmal und nur einmal für sich... Bogen für Bogen... und der Autor bekam ein Buch zurück, dessen Rechtschreibung sicherlich vom Verleger/Setzer beeinflußt waren. Gerade die Erstausgaben waren früher sehr fehlerhaft, und für einen Sammler sind diese Fehler die beste Möglichkeit, die erste (und damit wertvollste) Druckauflage/Bindung einer ersten Auflage zu identifizieren. Alle weiteren Druckauflagen waren soweit immer eine "Abschrift" der ersten Auflage, die um die offensichtlichen Fehler (was nicht bedeutet Rechtschreibfehler, wohl aber falsch geschriebene Worte) korrigiert waren.

Also... welchen Wert hat die Aussage, daß in diesem oder jenem Werk (insbesondere einer Erstauflage), etwas groß- oder kleingeschrieben war? Mich überzeugt so etwas nicht.
 
 

Kommentar von Wolfram Metz, Den Haag, verfaßt am 30.12.2005 um 01.17 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#2077

Chr. Schaefer: „Im Niederländischen heißt es gelijk hebben, und gelijk ist definitiv kein Substantiv.“

gelijk kann sowohl Adjektiv als auch Substantiv (het gelijk) sein. In Fällen wie gelijk hebben (recht haben), gelijk krijgen (recht bekommen), iemand gelijk geven (jemandem recht geben) wird es in den Wörterbüchern traditionell als Substantiv behandelt und mit Wendungen wie het gelijk aan zijn kant hebben (das Recht auf seiner Seite haben) in eine Reihe gestellt. Allerdings sagt man im Niederländischen auch, jemand habe groot gelijk, wenn er vollkommen recht hat, während man im Deutschen niemandem so schnell *großes Recht attestieren würde. Da hilft wohl nur der Hinweis auf den hinkenden Vergleich: Deze vergelijking gaat mank.
 
 

Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 30.12.2005 um 19.02 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#2085

Geachte heer Metz ;)

herzlichen Dank für die Korrektur. Das passiert eben, wenn man längere Zeit nicht mehr im Lande gelebt (und gesprochen) hat.

Indes wirft dies einige interessante Fragen auf:

1. Da es im Niederländischen neben gelijk auch noch recht, als Substantiv wie auch als Adjektiv (auch Adverb im Sinne von direkt), gibt, wäre interessant zu wissen, woher das gelijk kommt. Da ich kein etymologisches niederländisches Wörterbuch zur Hand habe, stelle ich die Frage hier einfach einmal.

2. Das mir zum Zeitpunkt meines Beitrages nicht gewärtige "groot gelijk hebben" erscheint mir besonders spannend, denn es gibt natürlich auch "volstrekt gelijk hebben". Muß man hier von schwankender Zuordnung im Gebrauch ausgehen oder handelt es sich um eine versteinerte Wendung? Auch die Wortart von "groot" wäre zu definieren: Adjektiv oder Adverb? Immerhin gibt es auch in der deutschen Umgangssprache das Adverb "groß" ("Da muß man gar nicht erst groß raten"). Sogar "groß recht haben" ist in diesem Zusammenhang vorstellbar. Andererseits existiert im Niederländischen auch die Wendung "het grootste gelijk hebben", was wiederum für adjektivischen Gebrauch spricht.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 03.02.2021 um 08.47 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#45176

Was ist das für eine Wörterbuchredaktion, die zuerst auf Wunsch der Kultusminister „Recht haben“ als allein richtig einführt, später aus demselben Grund auch „recht haben“ wiederherstellt und sogar empfiehlt, sich aber bis heute um die Auskunft drückt, ob auch das vorübergehend vorgeschriebene „wie Recht du hast“ zulässig ist?
Solche Leute kann man doch nicht ernst nehmen.
 
 

Kommentar von Georg Hilscher, verfaßt am 03.02.2021 um 13.19 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#45179

Im Duden-Online-Wörterbuch gibt es in den Einträgen zu "recht" und zu "Recht" jeweils oben einen langen Kasten "recht oder Recht?", und darin steht unter anderem:
"recht oder Recht haben; aber nur: wie recht sie hat!; du hast ja so recht!; damit hat er völlig recht".
Im Eintrag zu "recht haben" findet man diesen Hinweis leider nicht.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 03.02.2021 um 16.45 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#45181

Ich bezog mich auf die 25. Auflage des gedruckten Dudens. Die früheren habe ich weggeworfen, so daß ich das Schicksal einzelner Einträge nicht mehr nachzeichnen kann (und will).
Man sollte die Unterscheidung von nicht recht haben und kein Recht haben auf jeden Fall in ihren grammatischen Zusammenhang stellen. S. Konrad Duden, zitiert hier: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591
 
 

Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 05.02.2021 um 01.23 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#45189

Ist das »aber nur« vom amtlichen Regelwerk eigentlich gedeckt (auch wenn ich ihm inhaltlich zustimme)?

––-

§ 56
Klein schreibt man Wörter, die formgleich als Substantive vorkommen, aber selbst keine substantivischen Merkmale aufweisen.

Dies betrifft

(1) Wörter, die vorwiegend prädikativ gebraucht werden, wie angst, bange, feind, freund, gram, klasse, leid, pleite, recht, schuld, spitze, unrecht, weh in Verbindung mit den Verben sein, bleiben oder werden.
Beispiele:
Mir wird angst. Uns ist angst und bange. Wir sind ihr gram. Sein Spiel ist klasse. Mir ist das alles leid. Die Firma ist pleite. Das ist mir recht. Er ist schuld daran.
E1: Das gilt auch für Zusammensetzungen mit diesen Wörtern, zum Beispiel:
Er ist ihm spinnefeind.

E2: Groß- wie kleingeschrieben werden können recht/Recht und unrecht/Unrecht in Verbindung mit Verben wie behalten, bekommen, geben, haben, tun, zum Beispiel:
Ich gebe ihm recht/Recht. Du tust ihm unrecht/Unrecht.

––-

Fälle wie »du hast ja so recht!« und »wie recht sie hat!« sind von den Verfassern des Regelwerks offenbar übersehen und in über zwanzig Jahren nicht nachgetragen worden. Es bleibt offen, warum die Dudenredaktion hier nur Kleinschreibung für korrekt hält. In anderen Fällen läßt sie den Spielraum, den ihr das Regelwerk gewährt, ungenutzt. Bei »heute Abend« usw. gibt es kein Vertun, so und nur so steht es im amtlichen Wörterverzeichnis. Aber warum um alles in der Welt trägt der Duden mit seinen Empfehlungen und Produkten dazu bei, daß anachronistische und heutzutage kaum nachvollziehbare Schreibungen wie »vor Kurzem« und »bei Weitem« eine nennenswerte Verbreitung finden? Das paßt für mich alles nicht zusammen.

Unter dem Strich lautet die niederschmetternde Erkenntnis: Die Reform hat fast nichts einfacher, wohl aber vieles noch schwieriger gemacht. Ihr vorgebliches Ziel wurde vollständig verfehlt. Wer die Duden-Rechtschreibung von 1991 für nicht erlernbar hielt, müßte ehrlicherweise zugeben, daß der zufällig letzte Stand der Reformschreibung erst recht nicht beherrschbar ist. Viele haben längst resigniert und verlassen sich auf das, was die Rechtschreibprüfung ausspuckt. Das hätte man auch ohne dilettantische Eingriffe haben können, allerdings mit günstigerem Ergebnis für die Leser, also diejenigen, für die man das alles überhaupt macht.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.02.2021 um 07.45 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=340#45192

"...für die Leser, also diejenigen, für die man das alles überhaupt macht."

Ja, da liegt der Hase im Pfeffer, lieber Herr Metz. Wir glauben natürlich, daß die Rechtschreibung für den Leser da ist, aber die Reformer in ihrem kindlichen Gemüt glauben, daß sie den Zweck hat, Grundschüler am Fehlermachen zu hindern. Dann kriegen sie auch als Kinder von Arbeitern und Bauern bessere Noten und können was werden.

Sie wundern sich mit Recht, warum die Reformer die offensichtlichen Mängel ihres Regelwerks auch nach über 20 Jahren noch nicht korrigiert haben. Meine damals aufgestellte Liste von Monita ("Was zu tun bleibt") ist nicht ansatzweise in Angriff genommen worden. Der Rat für deutsche Rechtschreibung tut rein gar nichts und ist auf Tauchstation.
 
 

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