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07.12.2005
Sondervotum
Bedenken zur revidierten GZS
Mein Sondervotum zur GZS müßte schon im Netz stehen.
Ich weiß aber selbst nicht mehr, wo. Nun, hier ist es noch einmal, allerdings ohne Kursivierungen.
Sondervotum
zur revidierten Fassung der Getrennt- und Zusammenschreibung
Vorbemerkung:
Obwohl ich der Neufassung von § 34 wegen ihrer begrüßenswerten allgemeinen Tendenz (Orientierung am Sprachgebrauch, daher weitgehende Rückkehr zur gleichen Schreibweise wie vor der Reform) zugestimmt habe, sind in Einzelheiten wie im Grundsätzlichen zahlreiche Bedenken geblieben, die ich – wie bereits vor der Abstimmung angekündigt – im folgenden darstellen möchte. Eine dauerhafte und von der ganzen Sprachgemeinschaft, auch von anspruchsvolleren Bevölkerungsgruppen akzeptierte Regelung muß sorgfältig durchdacht sein.
Zum Vorspann:
Die Neufassung setzt sich wie schon die Neuregelung 1996 über die linguistischen Bedenken hinweg, die einer Reduzierung der Getrennt- und Zusammenschreibung auf den Gegensatz von Wortgruppe und Zusammensetzung entgegenstehen. Der Duden von 1991 hatte diesen Fehler weitgehend vermieden.
Zu § 33:
Unter E sind untrennbare Verben wie danksagen (er danksagt), gewährleisten (sie gewährleistet), staubsaugen (du staubsaugst), also echte Verbkomposita, zu denen es die Alternativen Dank sagen (er sagt Dank) usw. gibt, vermischt mit den völlig anders gebauten „Zusammensetzungen“ (= Zusammenschreibungen!) brustschwimmen, marathonlaufen usw. (wobei marathonlaufen neu erfunden ist). Aus der jetzigen Fassung muß man schließen, daß zum zusammengeschriebenen Verbgefüge delfinschwimmen (von den reformierten Wörterbüchern neu erfunden) bei entsprechender Stellung die finite Form er schwimmt Delfin und bei Kontaktstellung wahlweise daß er delfinschwimmt und daß er Delfin schwimmt gehören. Der Unterschied ist nur einer der Schreibweise, kein syntaktischer, wie behauptet. Ich hatte auf diesen Konstruktionsfehler bereits mündlich und schriftlich hingewiesen, konnte mich aber offenbar nicht verständlich machen.
Halbzusammensetzungen notlanden usw. wären ebenfalls noch zu erwähnen, wegen er notlandet, aber notgelandet, notzulanden – durchaus orthographisch relevant.
Zu § 34:
E1: Es fehlen Ausführungen zu den Doppelpartikelverben; oder sollen etwa wiederaufbauen, wiederherrichten usw. nur noch getrennt geschrieben werden?
Aus der Formulierung von E2 muß man folgern, daß Verbindungen mit darin (welche noch?) wie schon 1996 erst dann zusammengeschrieben werden, wenn das Pronominaladverb synkopiert ist: darin sitzen, aber drinsitzen. Falls dies nicht nur ein redaktionelles Versehen sein sollte, ist es abzulehnen.
E2 und E3 sind auch regeltechnisch ungeschickt, da sie den Leser über grammatische Sachverhalte aufklären, statt diese vorauszusetzen und nur die gesuchte Schreibweise zu vermitteln.
Zusammenzuschreiben sind Partikeln, die „die Merkmale von frei vorkommenden Wörtern verloren haben“. Es wird nicht erklärt, was damit gemeint ist. Aus den Beispielen geht es auch nicht hervor. Welche Merkmale haben bevor, entzwei oder inne einst besessen und nun verloren? Oder sollte gemeint sein, daß diese Elemente eben nur als Bestandteile von Zusammensetzungen vorkommen? Das wäre tautologisch und nutzlos.
Übrigens wurde abhanden kommen nach bisheriger Dudennorm nur getrennt geschrieben; das sollte zumindest nicht ausgeschlossen werden. In überhandnehmen wiederum steckt eigentlich ein Substantiv, so daß es eher zu (3) zu stellen wäre. (Wenn man denn schon auf ursprüngliche Wortarten Bezug nimmt, gerät man ins Sprachgeschichtliche und muß korrekt bleiben, es sei denn, man verschreibt sich der Augstschen Doktrin der „synchronen etymologischen Kompetenz“, also Laienlinguistik.)
E4: Bekanntlich sind feil, irre und in Grenzen auch kund und wett ('quitt') sehr wohl der Wortart Adjektiv zuzuordnen. Die 1996 verordnete Neuschreibung daß er irrewird bzw. irrwird (Duden 2004) kann m. E. nicht verpflichtend vorgeschrieben werden. Die Erwähnung von weis-, wett- und preis- ist überflüssig, da diese jeweils nur mit einem einzigen Verb zusammengefügt werden: weismachen, wettmachen, preisgeben; das gehört ausschließlich ins Wörterbuch.
Nach (2.1) wäre bereitlegen wohl fakultativ zusammenzuschreiben, aber wie steht es mit bereit+liegen, das nicht „resultativ“ gedeutet werden kann?
Beobachter haben gefragt, wozu der Begriff des „resultativen Prädikativs“ gut sein soll, der offenbar nur hier vorkommt. Die Rechtschreibregelung sollte nicht mit Bruchstücken grammatischer Theorie um ihrer selbst willen befrachtet werden.
(2.2): Die Vorschrift, Verbindungen wie krankschreiben, kaltstellen usw. bei einer idiomatischen Gesamtbedeutung zusammenzuschreiben, ist weder deskriptiv angemessen noch sinnvoll. Bei fakultativer Geltung würde auch die Ausnahmeregelung E5 entfallen, die ohnehin die Vorschrift entwertet. Hier ist entgegen der Dudennorm schon früher unterschiedlich geschrieben worden, und man kann das weiterhin der Sprachgemeinschaft überlassen. Es ist schlechterdings niemandem zuzumuten, über den Idiomatisierungsgrad von krankschreiben, krank melden und krankfeiern nachzusinnen. (Ich habe hier jeweils die in Zeitungen statistisch überwiegende Schreibweise angeführt, die jeweils andere ist aber auch nicht selten; dabei wäre noch nach finiten und infiniten Formen zu differenzieren.) Außerdem ist die Bedingung der Idiomatisiertheit fragwürdig, weil die betreffenden Zusätze durchaus offene Reihen bilden können. Das Hauptproblem liegt aber darin, daß die „nichtidiomatisierte“ Gesamtbedeutung ohnehin eine Illusion ist, die auf dem logizistischen Dogma von der Kompositionalität der Bedeutung komplexer Ausdrücke beruht. So streng fixiert ist die Bedeutung von schreiben und von krank nicht, daß sich daraus die eine buchstäbliche Bedeutung nach dem „Frege-Prinzip“ gleichsam errechnen und die andere, idiomatische, als abweichend erkennen ließe. Diese Überlegung gilt natürlich auch für viele andere Verbindungen, bei denen die Reform Neuschreibungen verordnet hatte: offen legen usw. - es dürfte schwerfallen, hier mit Hilfe der Revision zu einer Entscheidung zu kommen.
Der neuen Darstellung ist weiterhin nicht zu entnehmen, ob es für großschreiben/groß schreiben usw. tatsächlich bei der reformbedingten Umkehrung der bisherigen Norm bleiben soll. Die Zusammenstellung bereit erklären, klein beigeben macht den Leser stutzig, weil die beiden Gebilde erstens ganz verschieden gebaut sind (klein beigeben gehört überhaupt nicht hierher) und zweitens weder ein morphologisch komplexes noch ein erweitertes Adjektiv enthalten; daß sich die Beispiele möglicherweise nicht unter die Klausel „insbesondere“ fügen sollen, erschließt sich erst nach mehrmaligem Lesen. Die gesamte Regel lautet in der Vorlage:
„(2) Zusammensetzungen mit einem adjektivischen ersten Bestandteil. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden (...) In den anderen Fällen wird getrennt geschrieben. Dazu zählen insbesondere Verbindungen mit morphologisch komplexen oder erweiterten Adjektiven, zum Beispiel:
bewusstlos schlagen, ultramarinblau streichen, ganz nahe kommen, bereit erklären, klein beigeben“
Man muß das fast zwangsläufig so lesen, als handele es sich auch bei den Beispielen um „Zusammensetzungen“, nur eben um andere Fälle als die zuvor genannten.
Fraglich ist auch, ob selbst bei den Resultativzusätzen, die angeführt sind, die morphologische Komplexität das entscheidende Kriterium ist, vgl. ?orangestreichen. Außerdem leuchtet nicht ein, daß bereit erklären anders behandelt werden soll als krankschreiben.
Die leider immer noch nicht beseitigte Verkennung der Bestandteile leid und not als Substantive (!) unter (3) sollte in einem sprachwissenschaftlich seriösen Werk keinen Platz finden. Die Verbannung des herkömmlichen leid tun ist völlig willkürlich und strikt abzulehnen. Zusammenschreibung kann allenfalls zugelassen werden, auch wenn sich die schweizerische EDK in ihrer Stellungnahme zum vierten Bericht dagegen ausgesprochen hatte. Dasselbe gilt für zusammengeschriebenes nottun, das zwar angebahnt, aber keineswegs schon allgemein verbreitet war.
Das Wüstersche Prinzip „Entweder klein und zusammen oder groß und getrennt“ kommt im ganzen Regelwerk nicht vor – soll es trotzdem gelten? (Vgl. meine Abhandlung „Die verborgenen Regeln“, Fs. Munske 1997.) Es lag schon der Entscheidung des vierten Berichts der aufgelösten Kommission zugrunde, die Kritik an Leid tun usw. unter „Getrennt- und Zusammenschreibung“ zu behandeln:
„Die Kritik hat sich besonders an der Getrennt- und damit Großschreibung von Leid tun gemäß § 34 E3(5), auch an der von Bankrott gehen und Pleite gehen entzündet.“
Diese unter GKS noch einmal wiederholte Behauptung ist nicht wahr. Die Kritik hat sich an der Großschreibung und nicht an der Getrenntschreibung entzündet, denn diese war ja das Übliche: leid tun. Die Reformkritiker teilen keineswegs die Voraussetzung, mit der Getrenntschreibung müsse auch Großschreibung einhergehen. Es zeigt sich aber das Bestreben, ausgerechnet die bisher allein normgerechte Schreibweise überhaupt nicht mehr in Erwägung zu ziehen.
Im vierten Bericht findet man die falsche Behauptung, in diät leben liege ein Substantiv vor, weswegen nur noch groß geschrieben werden dürfe, und die groteske Fortsetzung:
„Das trifft auch für Pleite gehen und Bankrott gehen zu, die analog zu Ausdrücken wie Gefahr laufen, Schlange stehen zu betrachten sind.“
Hier ist Kleinschreibung das Richtige, nicht aber etwa Zusammenschreibung – nur deshalb sei dieses Phänomen schon hier erwähnt, obwohl es eigentlich unter die „Groß- und Kleinschreibung“ gehört. Der Beschluß des Rates ist zu nachgiebig gegenüber der fehlerhaften Vorgabe der Kommission. Es muß verhindert werden, daß völlig unübliche Schreibweisen wie pleitegehen (im dritten Bericht der Kommission bereits erwogen), rechthast usw. eingeführt werden. Schaeder wollte schon 1985 nicht einsehen, warum Staub aufwirbeln trotz enger semantischer Bindung nicht zusammengeschrieben wird (Augst, hg., 1985, S. 145). Auf solch abwegiges Räsonieren sind die Neuerungen der Reform zurückzuführen.
Warum kopfstehen und brustschwimmen verschieden zu behandeln sind, dürfte nicht leicht plausibel zu machen sein. Was ist der grammatische (also nicht tautologisch auf die vorgesehene Schreibweise zurückgreifende) Unterschied zwischen achtgeben und Acht geben? Warum wird er nicht genannt, wenn es ihn gibt?
Es ist zu bedauern, daß die herkömmliche Zusammenschreibung von spazierengehen usw. nicht als sinnvolle Möglichkeit vorgesehen wird, obwohl die strukturellen Unterschiede zu schwimmen gehen auf der Hand liegen und auch im Rat zur Sprache gekommen sind.
laufen lernen, arbeiten kommen, baden gehen, lesen üben – hier sind wieder höchst unterschiedliche Gebilde unter dem Titel „Verbindungen aus zwei Verben“ zusammengezwungen, so daß an der Ernsthaftigkeit des ganzen Unternehmens Zweifel aufkommen könnten. Wer sich die Mühe macht, „resultative Prädikative“ zu unterscheiden, sollte auch im Bereich der Verbkomplexe entsprechende Differenzierung nicht scheuen.
Ferner ist die Beschränkung der fakultativen Zusammenschreibung auf kennenlernen abzulehnen – wo übrigens die nichtübertragene Bedeutung ziemlich fragwürdig ist. Was ist überhaupt der Unterschied zwischen „übertragener Bedeutung“ und „neuer, idiomatisierter Bedeutung“?
E7 ist weit vom Sprachgebrauch entfernt: in Wirklichkeit werden die Positionsverben auch bei wörtlicher Bedeutung sehr oft mit bleiben und lassen zusammengeschrieben. Statt der Tendenz zur Zusammenschreibung weiterhin „entgegenwirken“ zu wollen (wie die Väter der mißglückten Reform es auf ihre Fahne geschrieben hatten), sollte man lieber nach den Ursachen fragen. Punkt (4) wird in seiner rigiden Fassung der tatsächlichen Sprachentwicklung nicht gerecht, sondern kämpft in sinn- und aussichtloser Weise dagegen an.
Zu § 35:
Das künstliche und überflüssige Verbot von Zusammenschreibungen mit sein ist aufzugeben. Es sei daran erinnert, daß das revidierte Wörterverzeichnis vom November 2004 schon wieder die Zusammenschreibungen beisammengewesen und zurückgewesen enthält. Die neuerliche Revision durch den Rat scheint dahinter zurückfallen zu wollen. Der Rechtschreibduden hat zwar kein Stichwort dagewesen mehr, aber alle Dudenwörterbücher verwenden es in ihrer Beschreibungssprache. Es wäre unplausibel und sprachfremd, wenn beisammenbleiben zusammen- und beisammen sein getrennt geschrieben werden müßte. Laut ursprünglicher Fassung wäre das erste eine Zusammensetzung, das zweite eine Wortgruppe. Um diesen allzu offensichtlich auf die Schreibweise gegründeten Zirkelschluß zu vermeiden, ist in der Neufassung nicht mehr von „Zusammensetzung“ die Rede, sondern von „Verbindungen“, aber das ist nur ein Trick, der die grundsätzlich verfehlte Auffassung der Verbzusatzkonstruktionen verschleiern soll.
Es wäre fatal, wenn bloß um der äußeren Form der Neuregelung willen der sinnlose Paragraph 35 beibehalten würde.
Zu § 36:
Vieles ist überflüssig, da es sich eigentlich um Kapitel aus der Wortbildungslehre handelt. Vor der Reform gab es hier überhaupt keine orthographischen Zweifel. Die einzigen Problemfälle sind jahrelang und meterhoch, weil bei solchen valenten Adjektiven (auch nichterwähnten wie wert, vgl. geldwert) semantisch etwas abweichende Wortgruppen möglich sind, übrigens ohne „Artikel, Präpositionen u. Ä.“. Es sind auch eigentlich nicht „Wörter“, sondern Stämme, die als Erstglieder in Zusammensetzungen eingehen: tropfnass, fernsehmüde usw. sind schon aus diesem Grunde nicht als Wortgruppen konstruierbar.
Die Paraphrasenprobe kann nur als heuristisches Hilfsmittel für den Laien angesehen werden und ist insgesamt zu vage. „Paraphrasierbar“ sind auch Wortgruppen, „die entsprechende syntaktische Fügung“ ist ebenfalls zu unbestimmt, denn was heißt „entsprechend“? Es kommt ja nur darauf an, daß das betreffende Kompositum als Wortgruppe nicht analysierbar ist: *ein Angst erfüllter Blick usw. Folglich muß mindestens ein NUR eingeschoben werden. Der Rückgriff auf Paraphrasen ist ein unnötiges Erbstück aus der Fassung von 1996, wo es an derselben Stelle geheißen hatte: „Zusammensetzungen, bei denen der erste Bestandteil für eine Wortgruppe steht“.
Unklar ist weiterhin, was „adjektivisch gebraucht“ bedeutet. Der Begriff „adjektivisch gebraucht“ kommt im Originalregelwerk nur einmal vor, im revidierten zweimal, und im revidierten amtlichen Wörterverzeichnis vom November 2004 wird „adjektivisch“ in diesem Sinne über 90mal vermerkt, um die entsprechende Zahl von wiederhergestellten Zusammenschreibungen zu begründen. Es ist also eine sehr wichtige Neuerung, die unbedingt geklärt werden muß. Der Generalsekretär der KMK teilte am 10.1.2005 brieflich mit, daß es zu den Aufgaben des neuen „Rates für deutsche Rechtschreibung“ gehören werde, den Sinn des Begriffs „adjektivisch“ in der neuformulierten Regel und im Wörterverzeichnis zu klären. Das ist im Rat trotz meiner mehrfachen Bitte bisher nicht geschehen.
Wenn man Gallmann (Dudengrammatik 2005, S. 346) folgt, könnte es scheinen, daß „adjektivisch“ soviel heißt wie „attributiv“. Sonderbar ist allerdings das Beispiel der bellende Hund, *der bellendere Hund. Denn eigentlich ist die gleich darauf behandelte Partizipialform reizend ein Beispiel für adjektivischen Gebrauch, und gerade sie ist steigerbar. Gallmanns Aussage: „Adjektivisch gebrauchte Partizipien können nicht kompariert werden“ ist also unverständlich, denn gerade diese können es. Mit dem „adjektivischen Gebrauch“ kann aber nach Duden 2004 nicht der attributive gemeint sein, sonst wären Einträge wie der folgende unverständlich: „da bist du aber schief gewickelt, auch schiefgewickelt“.
(1.2)
Es gibt viele Belege für selbständig vorkommendes schwerst; überhaupt werden in einzelnen Fällen auch die unflektierten Superlative adverbial (elativisch) gebraucht: Frührehabilitation schwerst hirngeschädigter Patienten (Buchtitel); schwerst und irreversibel geschädigte Menschen (F.A.Z. 12.7.1996); auf schwerst rufschädigende Weise (F.A.Z. 10.10.1996); da das Heck in den bis zu neun Meter hohen Wellen schwerst schlingerte (Nürnberger Nachrichten 26.11.1997); ein schwerst vorgeschädigter Angeklagter (verschiedene Zeitungen am 31.7.1998) Das Problem der Lehre Hahnemanns liegt in ihrer Machbarkeit. Sie ist eine der schwerst zu praktizierenden Medizindisziplinen. (O. Eichelberger: Kent Praktikum. Heidelberg 1984, S. XIII); ähnlich von anderen Adjektiven: die Greueltaten seines Vaterlandes, dessen Politik er heftigst kritisiert hat (F.A.Z. 16.9.1997) . – Die Behauptung des IDS (Stellungnahme vom 10.11.1997 für das Bundesverfassungsgericht), daß „schwerst als selbständiges Wort im Deutschen gar nicht vorkommt“, ist also unrichtig.
Im Fall zeitsparend usw. wird der eigentliche Grund der Zusammenschreibung nicht angegeben, der ein syntaktischer ist und nicht das Fehlen von selbständigem Vorkommen. zeitsparendst ist der Superlativ von zeitsparend und keine Zusammensetzung aus Zeit und sparendst. zeitsparend seinerseits wird gerade durch die gesamthafte Steigerbarkeit als Zusammensetzung erwiesen.
(1.5)
Die Beispielliste enthält wieder sehr heterogene Elemente, neben normalen Determinativkomposita stehen die auf dem zweiten Bestandteil betonten „Volkssuperlative“. Präfixe wie ur- und eigentlich auch die entlehnten Augmentativpräfixe gehören überhaupt nicht hierher, wo es doch um Zusammensetzungen geht. Dasselbe gilt vom heute undurchschaubaren erz-. Ich hatte auf den simplen Fehler hingewiesen, anscheinend vergeblich.
Außerdem sollten die besonders produktiven Elemente hoch-, tief- und wohl- erwähnt werden, weil sich bei deren Verwendung durch die Neuregelung viele Zweifelsfälle ergeben haben: tiefblau usw. Die Zusammensetzungen hatten sich zu einem Hauptproblem der Wörterbücher entwickelt. In den vom IDS erarbeiteten Wortlisten zur Neuregelung, wie sie z. B. den Zeitschriften „Die Woche“ und „Hörzu“ in hohen Auflagen beigelegt waren, sind sie bezeichnenderweise weggelassen. Duden 2004 läßt auch hochempfindlich wieder zu, Wahrig 2005 bestreitet es ausdrücklich, genau im Sinn der neuen Regel, daß nur adjektivisch gebrauchte Partizipien, aber nicht genuine Adjektive mit hoch zusammengeschrieben werden. Das Adjektiv wohlbekannt ist weder bei Duden noch Bertelsmann wiederhergestellt, obwohl die Reformer selbst behaupten: „wohlbekannt wird weiterhin zusammengeschrieben.“ (Augst/Schaeder SZ 14.12.96) Das Kriterium „bedeutungsverstärkend oder bedeutungsmindernd“ trifft nicht auf alle Fälle zu, z. B. nicht auf dunkel und gemein. Das amtliche Wörterverzeichnis enthält kein Beispiel für gemein- (außer gemeinsprachlich, das nicht hierher gehört). lau scheint nur in einer einzigen Zusammensetzung vorzukommen: lauwarm.
(2.1)
Ich hatte während der fünften Ratssitzung darauf hingewiesen, daß es mit der bloßen Wiederzulassung von ratsuchend usw. nicht getan sein kann und daß Steigerung und Erweiterung keineswegs ausreichen, um über die jeweilige Schreibweise zu entscheiden. Stilistische Markiertheit des erweiterten Partizips I und vor allem die syntaktische Fragwürdigkeit des prädikativ gebrauchten Partizips I müssen unbedingt erwähnt werden, sonst kommt es zu Schreibweisen wie eine Besorgnis erregende Erkrankung (Inge Jens/Walter Jens: Frau Thomas Mann. Rowohlt 2003) oder Es klang alles miteinander Furcht erregend (Astrid Lindgren: Rasmus und der Landstreicher. Oetinger 1999). Mit diesem Phänomen hatten die Reformer seit je ihre Schwierigkeiten, wird es doch schon im Reformentwurf von 1992, S. 142 falsch dargestellt. In ihrem Handbuch von 1996 stellten Sitta und Gallmann die Sache noch richtig dar: „Wenn Verbindungen aus Substantiv und Partizip I mit ‹sein› verbunden werden können, so ist das ein Hinweis darauf, dass keine Wortgruppe vorliegt, sondern eine Zusammensetzung: 'die Investition war gewinnbringend'.“
Daß die Kommission das Argument bezüglich des prädikativen Gebrauchs bis zuletzt nicht verstanden hat, zeigt sich an einem grammatischen Schnitzer noch im vierten Kommentar:
„... dass die Umsetzung der Rechtschreibregelung in den Korrekturprogrammen diverser Softwareproduzenten nicht zufrieden stellend (!) sei.“
(Näheres in meinem Krit. Kommentar.)
(2.2) E4
Die „Akzentplatzierung“ (!) höchstpersönlich halte ich für unrealistisch.
§ 37
Dieser Teil beginnt ebenfalls mit einem überflüssigen Kapitel Wortbildungslehre.
„§ 38 und § 39 verbleiben nach Vorschlag des Rats für deutsche Rechtschreibung grundsätzlich in der Fassung von 2004.“
Während der fünften Ratssitzung sagte Peter Eisenberg als führendes Mitglied der Arbeitsgruppe, daß § 38 und § 39 nur deshalb nicht bearbeitet worden seien, weil er sie für zu wirr halte. Sie scheinen der Arbeitsgruppe also irreparabel zu sein. Das würde jedoch eher dafür sprechen, sie völlig aufzugeben, als dafür, sie unkorrigiert in eine Neuregelung der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen.
Die Paragraphen § 38 und § 39 enthalten Problematisches; anderes ist übergangen: Was wird aus dem Typ Handvoll, Mundvoll, Zeitlang usw.? Soll das dem Wörterverzeichnis überlassen bleiben? Immerhin war die Aufspaltung ein Vorzeigestück der Neuregelung gewesen. Ist die Sache mit dem Hohe[n]priester usw. eigentlich geklärt? (Der Fall ist 2004 stillschweigend aus dem amtlichen Wörterverzeichnis herausgenommen worden.) Bleibt jedesmal verboten? Wie steht es mit unterderhand, unverrichteterdinge, insonderheit (alle durch die Reform aufgelöst)? Warum wird zurzeit vorgeschrieben, obwohl es in Deutschland nicht üblich war? Warum umso? Warum wird das bisher übliche von seiten für falsch erklärt und durch zwei Neuschreibungen (vonseiten, von Seiten) ersetzt? Warum ist die ganze Gruppe zu Stande, zu Gute usw. so unsystematisch und in allen Einzelheiten unvorhersehbar geregelt? Das amtliche Wörterverzeichnis unterscheidet zwischen stattdessen und statt dessen, aber wie ist das zu interpretieren?
Im einzelnen:
§ 38: „Mehrteilige Adverbien, Konjunktionen, Präpositionen und Pronomen schreibt man zusammen, wenn die Wortart, die Wortform oder die Bedeutung der einzelnen Bestandteile nicht mehr deutlich erkennbar ist.“
Beispiele sind: diesmal, einmal, zweimal, keinmal, manchmal usw.
Hier soll offenbar der Bestandteil mal als nicht mehr deutlich erkennbar gelten. Andererseits wird aber jedesmal in jedes Mal aufgelöst, das (an dieser Stelle besonders verworrene) Wörterverzeichnis behandelt Mal ebenfalls als klar erkennbares Substantiv, und für die Bindestrichschreibung nach Ziffern wird wegen der Beschränkung auf Zusammensetzungen ebenfalls die Erkennbarkeit des Bestandteils mal vorausgesetzt: 8-mal. Dieser Widerspruch muß aufgelöst werden. Die Beseitigung von millionenmal zugunsten von Millionen Mal ist unzulässig, da die Ausdrücke Verschiedenes bedeuten.
Warum sollten die Bestandteile von genauso u. ä. nicht erkennbar sein? Gerade weil sie es sind, herrschen hier seit je Zweifel, die Zusammenschreibung ist konventionell, aber keineswegs fest. Die neue Zusammenschreibung von umso darf nicht alleingültig werden.
Das Wort irgend kann nicht als unerkennbarer Bestandteil angesehen werden, die obligatorische Zusammenschreibung von irgendjemand, irgendetwas ist daher unbegründet. In der Erläuterung und in den Vorbemerkungen zur GZS wird ja zugegeben, daß irgend bei Erweiterungen wie irgend so ein getrennt geschrieben werden muß. Wie wäre das möglich, wenn irgend kein Wort wäre? Und warum hat es als solches keinen Eintrag im amtlichen Wörterverzeichnis? Die Wörterbücher kennen selbstverständlich das Wort irgend und geben an: wenn irgend möglich, wenn du irgend kannst usw. Folglich ist es ein ganz normales Wort und kein unerkennbares Element.
Zu E2(1): Bei stromabwärts und den Strom abwärts kann man nur in einem äußerst oberflächlichen Sinn sagen, daß „ein Bestandteil erweitert“ ist. In Wirklichkeit sind es vollkommen unvergleichbare Gebilde. Das gilt erst recht von ehrenhalber vs. der Ehre halber. Die Zerlegung von Zeitlang ist keinesfalls hinzunehmen.
Der Rest des Paragraphen besteht aus unlernbaren Listen von Einzelfällen, die wegen ihrer Willkür ins Wörterverzeichnis gehören. Das gilt besonders für die z. T. archaisierend wiederbelebten Getrennt- und Großschreibungen: außerstand setzen/außer Stand setzen; außerstande sein/außer Stande sein;imstande sein/im Stande sein; infrage stellen/in Frage stellen; instand setzen/in Stand setzen; zugrunde gehen/zu Grunde gehen; zuleide tun/zu Leide tun; zumute sein/zu Mute sein; zurande kommen/zu Rande kommen;zuschanden machen, werden/zu Schanden machen, werden; zuschulden kommen lassen/zu Schulden kommen lassen; zustande bringen/zu Stande bringen; zutage fördern, treten/zu Tage fördern, treten; zuwege bringen/zu Wege bringen
und für
„(3) Fügungen in präpositionaler Verwendung, zum Beispiel: anstelle/an Stelle; aufgrund/auf Grund; aufseiten/auf Seiten; mithilfe/mit Hilfe; vonseiten/von Seiten; zugunsten/zu Gunsten; zulasten/zu Lasten; zuungunsten/zu Ungunsten“,
die § 39 (3) widersprechen. Die Reihe zugunsten, vonnöten, zuschanden, zuschulden, also die alten Fügungen mit heute teilweise nicht mehr üblichem Plural von Abstrakten, wird ungleich behandelt. Die Reform hat nur Gunsten, Schanden, Schulden reanimiert, nicht Nöten. Nur bei Gunsten gibt es noch zu meinen Gunsten usw., insofern hat dies eine Sonderstellung.
Abschließend ist zur Getrennt- und Zusammenschreibung eine der letzten Äußerungen der Zwischenstaatlichen Kommission in Erinnerung zu rufen: Der „Ergänzende Bericht vom18.05.2004“ schließt mit folgenden Worten:
„[Die Kommission möchte] festhalten, dass die Diskussion in den Jahren seit der Einführung des neuen Regelwerkes und nicht zuletzt auch die Gespräche mit Vertretern der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung gezeigt haben, dass der Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung äußerst schwierig in Regeln zu fassen ist, weil sich ständig neue Entwicklungen ergeben. Eine fortlaufende Beobachtung der Sprachentwicklung ist ebenso unerlässlich wie weitere gelegentliche Anpassungen des Regelwerks. In diesem Sinne muss der Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung in ganz besonderer Weise (ähnlich wie die Entwicklung der Fremdwortintegration) sowohl offen als auch außerhalb jeder rigiden Ahndung im schulischen Bereich bleiben. Getrennt- und Zusammenschreibung kann auf Grund seiner [sic!] Komplexität, Kompliziertheit und Offenheit nicht Gegenstand eines eng normierenden schulischen Rechtschreibunterrichts bzw. schulischer Fehlerkorrektur sein.“
Ähnlich auch im vierten Bericht selbst:
„Die in diesem Teilbereich zu treffenden Normierungen haben es mit komplexen Gegebenheiten im Überschneidungsbereich von Grammatik und Semantik zu tun, denen eine orthografische Regelung kaum allseitig gerecht werden kann.“
Nach den Erfahrungen von mehr als hundert Jahren sollte der Staat am besten ganz darauf verzichten, diesen Bereich zu regeln.
Nachbemerkung: Von der Geschäftsführung in den Text hineinpraktizierte Reformschreibungen im Sinne der Neuregelung von 1996 („Akzentplatzierung“, „u. Ä.“) könnten als Präjudiz für die künftige Arbeit des Rates verstanden werden und sind daher nicht hinzunehmen.
Erlangen, den 10.10.2005
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Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 09.12.2005 um 17.06 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#1910
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Die Veröffentlichung des Sondervotums von Prof. Ickler ist sehr begrüßenswert. Nur so läßt sich der Scheinlegitimierung der vom RSR fast nur kosmetisch überarbeiteten RSR, mit der Behauptung, im RSR säßen ja auch Kritiker der RSR, entgegenwirken.
Allerdings ist fraglich, ob dieses Sondervotum von der Öffentlichkeit überhaupt wahrgenommen wird. Deshalb und nach den unzulänglichen Ergebnissen in der Silbentrennung und der Zeichensetzung, auch der Diskussionsverweigerung zu den wichtigsten Teilen der GKS, erscheint mir der Augenblick sehr nahe, wenn nicht schon überfällig, wo nur noch ein Austritt mit Eklat übrigbleibt.
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Kommentar von Muck Lamberty, verfaßt am 09.12.2005 um 19.17 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#1922
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Genaugenommen sollte sich der Rat pünktlich zur nächsten KMK-Sitzung völlig überwerfen. Nicht zu früh, sondern vielleicht 1/2 h vorher.
Dies würde die Situation der Reform und ihrer Betreiber noch verfahrener und somit aussichtsloser machen. Vor allem deshalb: Eine Nachfolgeinstanz wäre dann ja nicht mehr gründbar.
D. h., die Regeln wären da, aber sie wären überzogen und nicht einmal klar kodifiziert. Aus diesem Chaos heraus könnte sich dann die trad. Orthographie wieder durchsetzen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.12.2005 um 06.27 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#1924
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Man sollte sich keine Illusionen machen. Der gesamte Rat (außer mir) ist entschlossen, die Reform durchzusetzen. Nur über den Umfang der notwendigen Reparaturen besteht eine mäßige Uneinigkeit. Auch mir war von Anfang an klar, daß der Rat keine zufriedenstellende Lösung finden würde. Unter dem Titel „Was ist vom Rat für deutsche Rechtschreibung zu erwarten?“ hatte ich eine Analyse vorgelegt, von der ich auch heute nichts zurücknehme. Mein persönliches Problem bestand nur darin, ob ich unter der Vorgabe, „auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks“ arbeiten zu müssen, überhaupt mitmachen konnte. Ich habe wahrscheinlich am meisten von allen Ratsmitgliedern an der Sache selbst gearbeitet, und es reut mich nicht. Was aber allenfalls zu erreichen war, ist natürlich nicht eine Lösung der Probleme, sondern eine Durchsetzung der sachlichen Gesichtspunkte gegen die „Politik“ (nicht nur der Politiker, sondern auch der Ratsmehrheit). Das ist schon bis zu einem Grade gelungen, der erstens die Kultusminister hinreichend herausfordert und zweitens die Öffentlichkeit in ihrem Widerstand und ihrer Hoffnung bestärkt. Die Rechtschreibreform ist nicht aus der Diskussion geraten, wie es angestrebt wurde, sondern quicklebendiges Thema der Schlagzeilen geblieben. Hier müssen wir ansetzen und weitermachen.
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 20.09.2012 um 16.04 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21527
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Professor Ickler hat mit Recht die unsinnige Behauptung der Reformer zurückgewiesen, irgendjemand und irgendetwas seien zusammenzuschreiben, weil irgend kein Wort sei. Die traditionelle Getrenntschreibung irgend jemand, irgend etwas hatte gute Gründe und hätte jedenfalls als Option beibehalten werden sollen.
Hierzu eine auffällige Schreibung im Wikipedia-Artikel über Rastersondenmikroskopie:
Interessant ist folgender Größenvergleich: Hätten die Atome der untersuchten Probe die Größe von Tischtennis-Bällen, so wäre die Sonde (Messspitze) von der Größe des Matterhorns. Dass man mit einer derart groben Spitze so feine Strukturen abtasten kann, lässt sich wie folgt erklären. Die Spitze der Sonde kann atomar gesehen noch so stumpf sein, trotzdem wird irgend eins der Atome das oberste sein. Da die Wechselwirkungen zwischen Probe und Spitze exponentiell zum Abstand zwischen Probe und Spitze abnimmt, steuert somit nur das vorderste (oberste) Atom der Spitze einen wesentlichen Beitrag bei.
Dieses vorderste, oberste Atom von Milliarden Atomen an der Sondenspitze ist ein ganz besonderes: Es ermöglicht eine ungeheuere Genaugkeit mit einem monströs ungenau anmutenden Gerät. Seine herausragende Bedeutung rückt es in die Rolle der Person, die sich hinter einem irgend jemand verbirgt. Ich finde es nachvollziehbar, daß der Schreiber hier die Getrenntschreibung gewählt hat, obwohl es sich scheinbar nur um irgendein handelt und obwohl er sonst die reformierte Schreibung verwendet.
Man beachte auch: In irgendein Atom ist irgendein nicht viel mehr als der unbestimmte Artikel in ein Atom. Bei irgend eins der Atome ist eins oder eines jedoch Bezugswort des Genitivattributs der Atome und hat deshalb auch in grammatischer Hinsicht mehr Gewicht, so daß es nach irgend selbständig bleiben kann.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 20.09.2012 um 17.50 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21528
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Interessanterweise ist der unbestimmte Artikel (ebenso wie das entsprechende Pronomen) mindestens zweideutig. Man erkennt es an den vermeintlichen Entsprechungen in anderen Sprachen. Wie oft habe ich im Griechischunterricht darauf bestehen müssen, daß das indefinite tis nicht "irgendeiner" heißt, sondern "ein gewisser". Das heißt, der Betreffende ist für den Sprecher identifiziert, für den Hörer aber nicht. Bei irgendeiner ist er auch für den Sprecher nicht identifiziert. Identifizierbarkeit für den Hörer ruft natürlich den bestimmten Artikel hervor.
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Kommentar von R. M., verfaßt am 20.09.2012 um 19.07 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21529
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An der Stelle steht mit größter Wahrscheinlichkeit deshalb irgend eins, weil der Schreiber glaubt, das müsse man jetzt getrennt schreiben.
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 20.09.2012 um 21.39 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21530
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In Wikipedia kommt irgendeins nur einmal vor, genau an dieser Stelle (getrennt geschrieben). Bei irgendein und irgendeine überwiegt die Zusammenschreibung ungefähr mit dem Faktor 20. Bei irgendjemand und irgendetwas beträgt das Übergewicht der Zusammenschreibung knapp 5 zu 1 – ein Hinweis darauf, daß jemand und etwas im Vergleich zu ein als selbständiger wahrgenommen werden.
Die Wahrscheinlichkeit, daß ein einzelner Schreiber an der zitierten Stelle der Meinung wäre, Getrenntschreibung nach irgend sei richtig, beträgt also grob geschätzt nur 10 Prozent – sofern die Voraussetzung richtig ist, daß seine Entscheidung nur das Kriterium irgend + x kennt. Für wahrscheinlicher halte ich die Deutung, daß die besondere Bedeutung und die grammatischen Verhältnisse den Schreiber beeinflußt haben.
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Kommentar von R. M., verfaßt am 20.09.2012 um 22.16 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21532
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»Benutzen Sie also ein Kondom, das (zu) Ihnen passt und nicht irgend eins!« (berlin.de) Ist diese hyperkorrekte Getrenntschreibung auch unter irgendwelchen besonderen Bedingungen entstanden? Was ist mit den unzähligen anderen Belegen? Müssen die alle einzeln durchdekliniert werden? Wenn ja, was folgt daraus?
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 21.09.2012 um 02.05 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21533
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Aus einem einzelnen Beleg folgt natürlich nichts. Eher kann ein einzelner Beleg durch den allgemeinen Befund erhellt werden. Dieser lautet unabhängig von der Reform, daß a) irgend als selbständiges Wort existiert, b) etwas und jemand sich stärker gegen eine Zusammenschreibung mit irgend sträuben, also in dieser Kombination ihrerseits mehr Selbständigkeit haben könnnen als ein.
An dem Zitat fand ich interessant, daß ein(e)s sowohl inhaltlich als auch grammatisch eher zur Kategorie jemand gehört, was die Fähigkeit zur Selbständigkeit betrifft: ein(e)s der Atome, zwei der Atome. Das ist eine andere Schublade als ein Atom, das Atom. Während der Artikel ein nur Begleiter eines Substantivs ist, kann eines ein Genitivattribut tragen.
Es gibt Gründe dafür, daß jemand und etwas sich nicht so leicht mit irgend zusammenschreiben lassen wie ein. Das Zitat ist ein Beispiel für Umstände, unter denen sich auch eines nicht so leicht mit irgend zusammenschreiben läßt wie ein. Überhaupt werden Unterschiede bei ein, eines und eins leicht übersehen.
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Kommentar von R. M., verfaßt am 21.09.2012 um 03.35 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21534
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Der allgemeine Befund ist ganz einfach, daß die Leute unter Reformeinfluß alles mögliche getrennt schreiben, gerade wenn die Einzelbestandteile Wortformen sind, die als solche geläufig sind und zudem von den Rechtschreibmodulen als richtig geschrieben akzeptiert werden: zusammen zucken, unter Wegs, herab gesetzt u. dgl. In diese Kategorie fällt auch irgend eins. Es wirkt etwas gezwungen, angesichts der epidemischen Neigung zur hyperkorrekten Getrenntschreibung in solchen Fällen in einem Einzelfall andere Kräfte am Werk zu sehen.
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 21.09.2012 um 09.43 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21536
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Können wir uns darauf einigen, daß wir nicht wissen, warum der Schreiber die Getrenntschreibung gewählt hat? Es ist jedenfalls nicht so einfach, daß unter der Reform "alles mögliche" irrtümlich getrennt geschrieben wird. Das stimmt zwar, ist aber eine grobe Aussage. Denn die Zusammenschreibung von irgend gelingt nicht bei "allem möglichen" im gleichen Maße. Das kann man sogar quantifizieren. Die Unterschiede bei den Fehlerquoten sind erheblich. Wenn man dann genauer hinsieht, fallen plötzlich grammatische Unterschiede und inhaltliche Kriterien auf. Dazu noch ein paar Hinweise.
Im Beispielsatz mit dem Atom kann man irgend weglassen, im Beispielsatz mit dem Kondom nicht:
Trotzdem wird eins der Atome das oberste sein. (richtig)
Benutzen Sie ein passendes Kondom und nicht eins! (falsch)
Im Beispielsatz mit dem Atom ist dieses "irgendeine" Atom das wichtigste, das allein interessante; daß es sich um "irgendein" (beliebiges) Atom handle, wird sozusagen gleich widerrufen. Im Beispielsatz mit dem Kondom ist dieses "irgendeine" Kondom völlig uninteressant; es ist und bleibt beliebig, um was für ein Exemplar es sich handelt.
Im Beispielsatz mit dem Atom hat eins auch die Qualität eines Zahladjektivs: Es handelt sich um genau ein Atom und nicht um mehrere. Der Beispielsatz mit dem Kondom hätte auch im Plural formuliert werden können: "Benutzen Sie ein passendes Kondom und nicht irgendwelche!"
Das Atom ist eines von Milliarden, die auf den ersten Blick in Frage kommen. Das Kondom ist eines von ein paar Dutzend, die alternativ in Frage kommen.
Es gibt also mehrere feine Unterschiede, grammatisch und inhaltlich. Man kann im Einzelfall nicht sagen, ob und wie sie den Schreiber beeinflußt haben, aber anhand der Statistiken kann man erkennen, daß sich feine Unterschiede erheblich auf die Getrennt- und Zusammenschreibung auswirken können. Das haben wir schon anhand vieler Beispiele bei den Verbzusätzen gesehen.
Ich fand die Getrenntschreibung in dem Satz mit dem Atom wie gesagt nachvollziehbar. Als beruflich beauftragter Lektor hätte ich mich einen Moment lang gefragt, ob ich korrigieren soll, während ich in dem Satz mit dem Kondom sofort korrigiert hätte. Ich korrigiere übrigens ziemlich viel in Wikipedia, auch solche Kleinigkeiten. Dieses irgend eins in Wikipedia zu korrigieren käme mir nicht in den Sinn.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 21.09.2012 um 09.56 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21537
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Man sollte aber ein(e)s nicht zu sehr herausstellen, es gehört ja in die Gruppe einer, eine, ein(e)s.
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 22.09.2012 um 20.55 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21551
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Im Wikipedia-Artikel über Ludwig Quidde sehe ich ein Beispiel für feine inhaltliche Unterschiede, die sich auf die Schreibung auswirken können:
In sein Schweizer Exil folgten Quidde bis 1938 seine langjährige außereheliche Lebensgefährtin Charlotte Kleinschmidt (* 1891; † 1974), mit der er bis zu seinem Tod zusammen wohnte, und ihre gemeinsame Tochter [...]
Man wird sich schwer damit tun, Unterschiede zwischen zusammenleben und zusammenwohnen zu finden. Mit dem Zusammenleben ist oft eine noch engere oder umfassendere Verbindung gemeint als mit dem Zusammenwohnen. Ansonsten sind die Ausdrücke aber genau gleich gebildet und gehen semantisch Hand in Hand. Man sollte erwarten, daß die Leute zur selben Schreibung greifen. Und doch fällt die Zusammenschreibung bei zusammen_leben deutlich leichter als bei zusammen_wohnen. Ich möchte die zitierte Getrenntschreibung nicht korrigieren, während ich ein zusammen_lebte im selben Kontext korrigieren würde. Ich wäre nicht mit der Interpretation einverstanden, daß hier eindeutig "hyperkorrekte Getrenntschreibung" als typischer Effekt der Rechtschreibreform zu sehen sei. Das kann so sein, muß aber nicht.
In einem anderen Wikipedia-Artikel (über Petreius Aperbacchus) steht sogar: In Wien macht er 1510 die Bekanntschaft von Ulrich von Hutten und Joachim von Watt, mit denen er gemeinsam zusammen wohnte. Meine Deutung: Der Verfasser sträubt sich gegen zusammenwohnte. Lieber bleibt er bei zusammen wohnte und fügt davor noch ein gemeinsam ein, um die richtige Betonung und Bedeutung sicherzustellen. (Es kann auch hier sein, daß der Verfasser meinte, wegen der Reform getrennt schreiben zu müssen, und so auf seine Notlösung kam. Wir wissen es nicht.)
Die Schreibung und die Formulierung ist im zweiten Zitat mißlungen, aber im ersten Zitat kommt mir die Getrenntschreiung akzeptabel vor (warum auch immer).
Am Anfang kam mir der liberalisierende Ickler-Bogen beim Verbzusatz zusammen unmöglich vor. Die eindeutige Zusammenschreibung schien mir zur Abgrenzung vom freien Adverb zusammen notwendig und deshalb selbstverständlich zu sein. Inzwischen haben mich viele solche Beispiele – die Getrenntschreibung hat etwas für sich und sieht vielleicht sogar besser aus – überzeugt, daß es nicht so einfach ist.
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Kommentar von R. M., verfaßt am 23.09.2012 um 00.13 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21552
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»Ist es klug, sich selber aus zu sperren?« (bild.de, 21. 9. 1012) Angesichts der herrschenden orthographischen Zustände ist es eine merkwürdige Spielerei, sich darüber Gedanken zu machen, ob irgendein anonymer Autor sich bei seiner hyperkorrekten Getrenntschreibung etwas gedacht haben könnte oder nicht. Daß zusammen nicht mit Verben zusammengeschrieben wird, ist längst weithin normal, völlig unabhängig davon, um welches Verb es sich handelt. Interessant und bestürzend zugleich ist hingegen die Beobachtung, daß zunehmend sogar einsilbige Verbpräfixe abgetrennt werden (s.o.). Das war, wenn die Erinnerung nicht trügt, noch vor zehn Jahren kaum irgendwo zu sehen.
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 23.09.2012 um 03.33 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21553
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Den allgemeinen Befund, daß das Gefühl für sinnvolle Zusammenschreibung durch die Reform weithin beschädigt wurde, bestreite ich nicht. Er ist auch viel wichtiger, das bestreite ich ebenfalls nicht.
Aber das weiß man doch auch mittlerweile, und es ist nicht das einzige, was man zu dem Thema sagen kann. Beispielsweise hatte die Getrenntschreibung Verbzusatz + Modalverb schon immer die Mehrheit auf ihrer Seite: ob ich hier raus muß, daß er schnell weg will, nachdem sie nicht umhin konnte. Die Zusammenschreibungsregel war in diesem Bereich schon vor der Reform unrealistisch. Dieselbe Unregelmäßigkeit, wenn auch nicht so deutlich wie bei den Modalverben, konnte und kann man auch bei anderen Verbzusatzkonstruktionen finden.
Es läuft alles hinaus, daß Festlegungen in der Getrennt-/Zusammenschreibung nicht viel taugen. Erst recht taugen sie natürlich nichts, wenn sie in sich unausgewogen und widersprüchlich sind (Rechtschreibreform). Zum Beispiel paßt die verordnete Getrenntschreibung sonst wo nicht zur verordneten Zusammenschreibung irgendjemand (um zum Ausgangspunkt zurückzukommen).
Also, ich sehe hier keinen Widerspruch zu R. M. Ob angesichts des großen Themas "verwahrloste Rechtschreibung als Folge der Reform" alles andere uninteressant ist, kann jeder für sich beurteilen.
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Kommentar von stefan strasser, verfaßt am 23.09.2012 um 09.23 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21554
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Ich glaube kaum, daß die große Mehrheit beim Schreiben bewußt so differenzierte Abwägungen trifft, wie Hr. Wrase hier an einigen Beispielen diskutiert.
Man kann eben entweder nach Bedeutung schreiben oder nach Regeln. Durch die Reform wurden neue Regeln eingeführt, die einerseits die Bedeutung aufweichen und andererseits aufgrund ihrer Kompliziertheit aber auch nicht verstanden werden (können) und daher vom Schreibvolk vereinfacht wurden: daher wird entweder überhaupt getrennt geschrieben, was irgendwie trennbar ist (siehe Beispiele R.M.), oder die Getrenntschreibung wird gewählt, wenn sie gefühlt dem Sinn nicht widerspricht (von Leuten, die sich Sprachgefühl bewahrt haben).
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 23.09.2012 um 11.53 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#21555
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Natürlich stellt niemand beim Schreiben so genaue Überlegungen an. Ich bemerke beim nichtberuflichen Lesen, daß ich manche zweifelhaften Schreibungen nicht korrigieren will, und ich frage mich, woran das liegt. Dazu können je nach Kontext sogar scheinbar eindeutige Fehler wie irgend eins oder zusammen wohnte (mit Betonung auf dem ersten Teil) gehören. Das Ganze ist ein Plädoyer für Professor Icklers empirisch orientierte Rechtschreibung und gegen die Reformer, die neben vielem anderen Blödsinn die Behauptung zum besten gaben, irgend trete zwar in irgend so ein auf, komme aber sonst nicht als selbständiges Wort vor.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 17.07.2017 um 04.12 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#35723
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„Wir reiten ja Spring“, sagt das Mädchen. (FAS 16.7.17)
Der Duden kennt nur das Substantiv Springreiten, entgegen dem Sprachgebrauch. Bei delfinschwimmen läßt er nur den Infinitiv gelten usw.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 19.11.2019 um 07.06 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#42427
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In keiner Fassung des Wörterverzeichnisses ist das deutsche Wort irgend als eigenes Stichwort angeführt. Nur aus den Beispielen irgend so ein, irgend so etwas kann man erschließen, daß es existiert. Eigentlich sollte es nach dem Wunsch der Reformer ganz getilgt und nur noch als Erstglied von Zusammensetzungen zugelassen werden. Das wäre dann wieder eine "Vereinfachung" gewesen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 30.04.2020 um 15.17 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=315#43537
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„Mehrteilige Adverbien, Konjunktionen, Präpositionen und Pronomen schreibt man zusammen, wenn die Wortart, die Wortform oder die Bedeutung der einzelnen Bestandteile nicht mehr deutlich erkennbar ist.“ (§ 39)
Warum soll das auf genauso zutreffen? Es ist doch vollkommen durchsichtig.
Und wieso sind himmelwärts, meerwärts, seitwärts überhaupt „mehrteilig“ (= zusammengesetzt?), so daß die Zusammenschreibung eigens festgelegt werden muß?
Bei genauso wird man immer schwanken, bei heimwärts nie.
Vgl. schon mein Sondervotum oben im Haupteintrag.
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