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24.07.2009
„Vereinfachung“
Da schwirrt einem der Kopf!
Nach Auffassung der Wörterbücher muß geschrieben werden: abhandenkommen, aber zugrunde liegen.
Die Zusammenschreibung des ersten wird damit begründet, daß „der erste Bestandteil als frei vorkommendes Wort ungebräuchlich ist", die Getrenntschreibung des zweiten damit, daß der erste Teil auch getrennt geschrieben werden kann (zu Grunde) (K51 im Duden). Frage: Was hat die fakultative Getrenntschreibung des ersten Gliedes mit der obligatorischen Zusammenschreibung des ganzen Gefüges zu tun? Wäre nicht logischer: zugrundegehen / zu Grunde gehen? Auch zugrunde kommt ja nicht frei vor. Für den Schreibenden ist es eine enorme Erschwernis, immer zwei Kriterien im Auge zu behalten: 1. Kommt der erste Teil frei vor? 2. Ist beim ersten Teil fakultative Getrenntschreibung möglich? Wenn das zweite Kriterium zutrifft, wird das erste aufgehoben.
Ebenso unbegreiflich:
eislaufen – laufe eis, aber brustschwimmen – schwimme Brust (nur so, obwohl dies zur Variante Brust schwimmen gehört).
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Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 26.07.2009 um 10.23 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1198#14850
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Nach dem Wortlaut des Regelwerks kommt es nicht darauf an, ob ein Wort frei vorkommt, sondern darauf, ob Bestandteile (einer Zusammensetzung) die Merkmale frei vorkommender Wörter verloren haben. Was soll das heißen? Welche Merkmale, außer ihrem freien Vorkommen, machen Wörter zu frei vorkommenden Wörtern? Daß etwa das Wort bevor frei vorkommt, dürfte unstrittig sein. Welche Merkmale mag das frei vorkommende Wort bevor haben, die der in § 34 (1.3) aufgeführte »Bestandteil« bevor- (wobei der Bindestrich eigentlich nicht Bestandteil des Bestandteils ist, sondern diesen nur als solchen kennzeichnet) nicht hat oder genauer: verloren hat? Die Tatsache, daß der Bestandteil als Bestandteil nicht frei vorkommt, kann nicht gemeint sein. Es kann also vernünftigerweise nur darum gehen, ob der Bestandteil als Wort die Merkmale eines frei vorkommenden Wortes hat oder nicht. Hat bevor alle Merkmale eines frei vorkommenden Wortes?
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Kommentar von stefan strasser, verfaßt am 26.07.2009 um 09.39 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1198#14849
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OWID im Textkorpus unter 'zunichte':
Doch genau diese Hoffnungen machte Klinsi schon im Vorfeld zunichte.
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Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 26.07.2009 um 08.45 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1198#14848
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Dem Wörterverzeichnis von 2006 zufolge darf man zunichtemachen nur zusammenschreiben, weil zunichte angeblich die "Merkmale von frei vorkommenden Wörtern verloren" habe. Unmittelbar vor diesem Eintrag steht aber, daß man nur zunichte sein schreiben dürfe. Kommt zunichte nun frei vor oder nicht?
Auch zurechtrücken darf man mit der gleichen Begründung nur zusammenschreiben. Unmittelbar diesem Eintrag steht aber der Eintrag zurecht – ohne Beispiel oder Erörterung (so übrigens auch im alten Duden). Ist zurecht nun ein eigenständiges Wort oder nicht?
Nach dem Wörterverzeichnis von 2006 gibt es aber auch die Schreibung zu Recht. Warum dann nicht zurecht rücken oder zu Recht rücken?
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