24.07.2009


Theodor Ickler

„Vereinfachung“

Da schwirrt einem der Kopf!

Nach Auffassung der Wörterbücher muß geschrieben werden: abhandenkommen, aber zugrunde liegen.
Die Zusammenschreibung des ersten wird damit begründet, daß „der erste Bestandteil als frei vorkommendes Wort ungebräuchlich ist", die Getrenntschreibung des zweiten damit, daß der erste Teil auch getrennt geschrieben werden kann (zu Grunde) (K51 im Duden). Frage: Was hat die fakultative Getrenntschreibung des ersten Gliedes mit der obligatorischen Zusammenschreibung des ganzen Gefüges zu tun? Wäre nicht logischer: zugrundegehen / zu Grunde gehen? Auch zugrunde kommt ja nicht frei vor. Für den Schreibenden ist es eine enorme Erschwernis, immer zwei Kriterien im Auge zu behalten: 1. Kommt der erste Teil frei vor? 2. Ist beim ersten Teil fakultative Getrenntschreibung möglich? Wenn das zweite Kriterium zutrifft, wird das erste aufgehoben.

Ebenso unbegreiflich:
eislaufen – laufe eis, aber brustschwimmen – schwimme Brust (nur so, obwohl dies zur Variante Brust schwimmen gehört).


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