Zum vorherigen / nächsten Tagebucheintrag
Zu den Kommentaren zu diesem Tagebucheintrag | einen Kommentar dazu schreiben
18.11.2006
2005
Was gilt, was wird toleriert?
Die Teilverbindlichmachung vom Sommer 2005 ist nie aufgehoben worden, obwohl die letzte Revision ihr stellenweise widerspricht.
Auch die Kultusministerien blicken nicht mehr durch. Erkundigungen haben ergeben, daß die Minsterialbeamten nicht zu sagen wissen, wie sich das verordnete Tolerieren von nichtreformierten, erstreformierten und revidiertreformierten Schreibweisen heute auswirkt. Man lese noch einmal den seltsam formulierten Vorspann zur Liste der geänderten Schreibungen, die man von der IDS-Seite herunterladen kann (PDF-Datei, 88 KB). Darin wurde im Sommer 2005 festgelegt, welche Schreibweisen ausschließlich richtig sein sollten. Darunter folgende, im Sommer 2006 schon wieder überholte Einzelheiten:
zu Eigen machen (2006 wieder ausschließlich klein)
dein usw. in Briefen (2006 auch wieder groß)
jenseits von gut und böse (2006 wieder ausschließlich groß)
der letzte Wille (2006 auch wieder groß)
Pleite gehen (2006 pleitegehen, ebenso bankrottgehen, das nicht angeführt ist)
Recht haben, Unrecht haben (2006 auch wieder klein)
Die Verfasser schreiben im Vorspann: »Die Wörterliste versteht sich als Orientierungshilfe und ermöglicht einen Vergleich. Es wird damit keine Präferenz für oder wider eine bestimmte Schreibweise ausgedrückt.«
Soll damit gesagt sein, daß die Verfasser sich nicht einmal darauf festlegen wollen, die Neuschreibung sei die bessere? Wie überzeugend wirkt eine solche Reform auf die daran gebundenen Lehrer, wenn nicht einmal die Urheber sich dazu bekennen?
Diesen Beitrag drucken.
Kommentare zu »2005« |
Kommentar schreiben | älteste Kommentare zuoberst anzeigen | nach oben |
Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 18.11.2006 um 12.37 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=715#6736
|
Ich möchte hier gleich noch ein paar verstreute Beobachtungen zur Neuregelung anfügen.
Die Ersetzung von an meiner Statt durch an meiner statt ist eigentlich nicht zulässig, weil es sich um verschiedene Konstruktionen handelt und nicht um verschiedene Schreibweisen. Die erste bedeutet "an meiner Stelle", die zweite "anstelle meiner" – im ersten Falle liegt also ein Substantiv mit Possessivartikel vor, im zweiten eine Zirkumposition.
Die bisherigen Großschreibungen auf Null stellen, bei Null anfangen, unter Null sinken, gegen Unbekannt wurden zugunsten der Kleinschreibung geändert. Der österreichische Reformer Richard Schrodt vertritt bekanntlich die These, daß "universalgrammatisch" nach Präpositionen ein Substantiv bzw. eine Nominalphrase stehe. Dem wird die bisherige Schreibweise gerecht, die reformierte nicht. Es ist aber nicht bekannt geworden, daß Schrodt sich entsprechend kritisch geäußert hätte.
Während laut Neuregelung das griechische Element phot(o)- wahlweise mit f geschrieben werden kann, soll das offenbar für das Wort Foto nicht gelten, hier ist die eingedeutschte Schreibweise verpflichtend vorgeschrieben – eine weitere Ausnahme vom Regelwerk.
|
nach oben
Zurück zur vorherigen Seite | zur Tagebuchübersicht
|