19.11.2015


Friedrich Dieckmann

Die Diktatur des Gelbdrucks

Orthographische Praxiserfahrungen

Der Umgang von Verlagen, Lektoraten, Redaktionen mit der deutschen Rechtschreibung hält für den einzelnen Autor Erfahrungen bereit, die der Vorstellung spotten, mit der zweiten Stufe der Rechtschreibreform sei auf dem Feld der umstrittenen Fälle ein Maß an Freiheit gewonnen worden.
Die in den Nachschlagwerken (Duden, Wahrig u. a.) seit dem Jahr 2006 verzeichneten Varianten werden von Verlagen und Redaktionen häufig nicht anerkannt; manche von ihnen haben sich eine eigene, hausgemachte Rechtschreibung zurechtgelegt, die sie gegenüber den Autoren autoritativ durchzusetzen versuchen. Andere setzen ohne weiteres auf die vom Dudenverlag durch grellen Rot+Gelbdruck hervorgehobene Primärstufe jener unseligen Reform, die uns um eine einheitliche Rechtschreibung gebracht hat; sie soll durch diesen optischen Terrorismus erzwungen werden.
Ich spreche aus jüngster Erfahrung, die in einem langen Telefonat mit dem Chef eines auf soziologisch-politologische Themen orientierten Verlagshauses kulminierte, dessen Korrektoren und Lektoren mir nicht hatten erlauben wollen, „tiefgreifend“ (in „tiefgreifende Erfahrungen“) und „nichtrussisch“ (in „nichtrussische Gebiete“) zusammenzuschreiben. Aus „seit langem“ war „seit Langem“, aus „ohne weiteres“ war„ohne Weiteres“ und aus „1860er Jahre“ waren „1860er-Jahre“, also ein ganz neues Wort, geworden. Die Berufung darauf, daß meine Schreibweisen von Duden und Wahrig zugelassen seien, ließ man nicht gelten; der Verlagsleiter verfocht seine Entscheidung, in den Büchern des Verlags eine einheitliche Rechtschreibung nach dem Maß der im Duden in aggressivem Gelb+Rot, bei Wahrig in mildem Blau ausgezeichneten ersten Stufe der Rechtschreibreform zu praktizieren.
Diese Hervorhebung von Schreibweisen, denen durch eine (auch und besonders von den Vertretern der Deutschen Akademie) schwer erkämpfte Reform der Reform gleichberechtigte Varianten an die Seite gestellt wurden, konnte für ein unzulässiges Unterlaufen der vollzogenen Variantenöffnung gelten. Vor allem der Duden-Verlag machte sich zum Instrument der Normierungsbedürfnisse einer Lehrerschaft, die die einzige mit der deutschen Sprache befaßte Berufsgruppe gewesen war, die bei der übers Knie gebrochenen Reform der neunziger Jahre beratend hatte mitwirken dürfen; Autoren, Redaktionen und Verlage waren von dieser Mitwirkung bekanntlich ausgeschlossen worden. Die 2006 vollzogene zweite Reformstufe erweckte Hoffnungen darauf, daß mit ihr eine wirkliche Freigabe auf dem Gebiet vollzogener Einseitigkeiten und Fehlnormierungen eintrete; dem steht das Normierungsbedürfnis nicht nur der Pädagogik, sondern auch von Verlagen entgegen, die von der Furcht getrieben werden, daß orthographisch ununterrichtete Leser/Rezensenten das Vorkommen von Varianten innerhalb eines Buches für einen Ausdruck von Nachlässigkeit halten. So jedenfalls argumentierte der betreffende Verlagschef, der sich, was die von mir gewählten Schreibweisen anbetraf, durchaus auf meine Seite stellte. Sein Versuch, sie mir auszureden, argumentierte allein mit der Voraussetzung eines „dummen Lesers“, der von der Varianten-Zulassung nichts weiß und ihre In-Anspruch-Nahme darum für einen Fehler hält.
So dient das Auszeichungsunwesen der Nachschlagwerke, das zweifellos auch in zahlreiche Computer-Rechtschreibprogramme eingegangen ist, vielen Verlagen und Redaktionen dazu, die aus zwingenden Gründen wieder zugelassenen Schreibweisen durch eigenen Machtspruch zu unterdrücken; sie blockieren damit eine freie Entwicklung der deutschen Rechtschreibung. Dummheit siegt, wäre die kürzeste Formel für die von leichtfertig-machtberauschten Linguisten Anfang der neunziger Jahre eingeleitete Fehlentwicklung, die auch der Geltung der deutschen Sprache im Ausland schweren Schaden zugefügt hat. Der einzelne Autor sieht sich, wenn er es mit autoritativ gesteuerten Redakteuren oder Redakteurinnen zu tun hat, vor die Alternative gestellt, in Fehlschreibungen wie „tief greifend“ einzuwilligen oder mit der Zurückziehung des Textes zu drohen. Daß mir dies in dem genannten Fall nach lebhafter Debatte erspart blieb, war erfreulich. Aber welch ein Mißverhältnis zwischen der dazu in mehreren Stufen brieflich wie mündlich aufgewandten Energie und dem Resultat, der Verlagseinwilligung in amtlich genehmigte Schreibweisen! Versteht sich: bei Suhrkamp/Insel oder bei Sinn und Form muß man solche Auseinandersetzungen nicht führen. Bei weniger erprobten Verlagen sollte man sich vertraglich bescheinigen lassen, die zugelassenen Varianten der amtlichen Rechtschreibung auch anwenden zu dürfen.

Friedrich Dieckmann, August 2015

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