04.03.2007 Antwort des Schweizer Bundesrates„Mit dem neuen Regelwerk ist der grösstmögliche Konsens erreicht worden.“Am 21. 2. 2007 hat der Schweizer Bundesrat Filippo Leuteneggers Anfrage zur Neuen deutschen Rechtschreibung beantwortet. Am Sachverstand des Bundesrates darf gezweifelt werden.Hier die Antwort: Der Bundesrat wird in seinem "Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2006" die Abschreibung des Postulats 04.3462 Riklin beantragen, mit der Begründung, dass im überarbeiteten amtlichen Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung, das der Rat für deutsche Rechtschreibung im Frühjahr 2006 vorgelegt hat, gewichtige Mängel des ursprünglichen neuen Regelwerks behoben und der grösstmögliche Konsens in der Rechtschreibung erreicht wurden; die Gefahr, dass die Einheitlichkeit in der deutschen Rechtschreibung verloren gehen und dass Schule und Praxis auseinanderdriften könnten, ist gebannt. Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt: 1. Mit dem neuen Regelwerk, das im Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung mehr Freiheiten lässt, sind wieder vermehrt Bedeutungsdifferenzierungen durch unterschiedliche Schreibung möglich. Die Idee, mit der Schreibung könnte die Bedeutung ganz genau ausgedrückt werden, muss aber ohnehin aufgegeben werden, da die Zahl möglicher Bedeutungsnuancen unbegrenzt ist, in der Schreibung jedoch jeweils höchstens zwei Varianten möglich sind (zusammen oder getrennt, gross oder klein). 2. Wie einleitend ausgeführt, ist mit dem neuen Regelwerk der grösstmögliche Konsens erreicht worden. 3. Das überarbeitete Regelwerk lässt in Bereichen, die besonders umstritten oder einer eindeutigen Regelung nicht zugänglich sind, Varianten in der Schreibung zu. Damit wird den Schreibenden die Möglichkeit eröffnet, mit unterschiedlichen Schreibungen Bedeutungsunterschiede auszudrücken, und die natürliche Entwicklung der Schreibregeln wird nicht künstlich in eine Richtung gedrängt. Die Bundeskanzlei lässt im Grundsatz die vom Regelwerk erlaubten Varianten zu. Für Einzelfälle aus dem spezifischen Wortschatz der amtlichen Texte des Bundes (Recht, Politik, Verwaltung, gewisse Fachsprachen) hat sie allerdings – nach reiflicher Abwägung der Entscheidungen anderer (Wörterbücher, Verlage, Schule etc.) – Variantenpriorisierungen vorgenommen, um eine gewisse Einheitlichkeit im Erscheinungsbild der Texte zu wahren und um Auslegungsprobleme zu vermeiden, die durch eine schwankende Schreibung der Begriffe in Erlasstexten und Botschaften entstehen könnten. 4. Schulen haben u. a. die Aufgabe, Menschen die Kulturtechniken des Lesens und Schreibens beizubringen und sie in ihrer sprachlichen Ausdrucksfähigkeit zu fördern. Dazu müssen sie Sprachnormen – auch Rechtschreibregeln – vermitteln sowie die Fähigkeit, damit sinnvoll umzugehen. Indem die Schule Sprach- und Schreibregeln vermittelt, wirkt sie notgedrungen ein Stück weit auf den Sprach- und Schreibgebrauch in der Gesellschaft ein. Den Vorwurf der Sprachlenkung kann man ihr deshalb aber nicht machen. 5. Wie ausgeführt, hat der Rat für Rechtschreibung das zurzeit Mögliche erreicht. Es ist sehr wichtig, dass nun Ruhe und Konstanz einkehren. Das neue Regelwerk lässt der Rechtschreibung die nötige Freiheit, sich weiterzuentwickeln. Diese Entwicklungen wird der Rat beobachten und zu gegebener Zeit im Regelwerk berücksichtigen. 6. Die Schulen unterstehen zumeist kantonaler Hoheit. Auch da, wo schulische Bereiche in den Kompetenzbereich des Bundes fallen, hat der Bundesrat weder die Kompetenz noch den Willen, den Schulen in Fragen der Lehrmittel Vorschriften zu machen. 7. Wie ausgeführt, hält der Bundesrat die Einheitlichkeit der Rechtschreibung in dem Masse, in dem dies möglich ist, für erreicht. Auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre muss bezweifelt werden, ob es möglich ist, Konsens herzustellen darüber, was "sprachrichtige Rechtschreibung" ist. Dieses Ideal mag Ansporn für sprachwissenschaftliche Forscherinnen und Forscher sein. Es wäre jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt und möglicherweise grundsätzlich verfehlt, wenn die politischen Behörden eine Konferenz einberufen würden, an der die "Einheitlichkeit und Sprachrichtigkeit der Rechtschreibung wiederhergestellt" werden sollte. Zuständig: Bundeskanzlei (BK) Erstbehandelnder Rat: NR
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