12.12.2006


Erwin Quambusch

Die sozialen Folgen der Rechtschreibreformen

Von der Willkür der Schreibreform zur Willkür der Schreibenden

Prof. Quambusch geht (sozial-)rechtlichen Aspekten einer staatlich oktroyierten Reform nach und untersucht die Hinwendung zur Beliebigkeit, der durch die Reform Vorschub geleistet wird.

Einleitend schreibt er:
»Für die Begründung und Veränderung sozialer Beziehungen werden unter den komplizierten gesellschaftlichen Verhältnissen der Gegenwart gut differenzierende und leicht verständliche Formen der schriftlichen Kommunikation benötigt. Indem die Kultusministerien in das von der Sprachgemeinschaft geschaffene System der Rechtschreibung eingegriffen, neue Schreibregeln eingeführt, diese z. T. wieder aufgehoben, zum großen Teil aber mit Wirkung ab August 2006 in alternative Schreibweisen für den Schulgebrauch umgewandelt haben, haben sie nicht nur das Prinzip der Einheitlichkeit des Schreibens erschüttert, sondern auch zu einer Schreibkultur der Beliebigkeit beigetragen. Der Vorgang ist gravierend, weil ohnehin das Schreiben ohne Bindung an feste Regeln im Vordringen begriffen ist. Es kommt den verminderten Bildungsmöglichkeiten und -erwartungen in Schule und Elternhaus entgegen. Sollte sich das Schreiben nach Belieben durchsetzen, wäre es gleichwohl von der Gesetzeslage gedeckt; denn diese gebietet, in den Schulen wie auch in den Behörden jenen Regeln zu folgen, die in der Sprachgemeinschaft überwiegend akzeptiert sind.«

(Den vollständigen Text finden Sie hier als PDF-Datei. Erschienen in der Ausgabe 09/2006 der Zeitschrift ZFSH/SGB – Sozialrecht in Deutschland und Europa. Wir danken dem Verlag R. S. Schulz für die freundliche Erlaubnis, diesen Beitrag hier zu veröffentlichen.)



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