18.06.2006


Peter Müller

Der Grundsatz „Bei Varianten die herkömmliche“

Referat vor der Schweizer Orthographischen Konferenz

Lesen Sie hier das Referat von Peter Müller, das er am 1. Juni 2006 in Zürich gehalten hat.


Meine Damen und Herren, als ich heute morgen in Bern von der SDA zum Bahnhof spaziert bin, bin ich an einem Restaurant vorbeigekommen, davor eine schwarze Tafel, darauf die Ankündigung mit Kreide, was es heute zu Mittag gibt. Es gibt Gnoggi! Ist es nicht tröstlich, dass die Leute ganz andere Rechtschreibprobleme haben als die, die wir hier diskutieren?

Sachlich-fachlich verteidigt die Rechtschreibreform eigentlich niemand mehr. Zu offenkundig ist, dass sie alle ihre Ziele verfehlt hat oder schlimmer: sich weiter von ihnen entfernt hat.

Die Einheitlichkeit der Rechtschreibung bewahren.

Dies stand in allen Aufträgen an Kommissionen und Räte. „bewahren“ ist bemerkenswert. Es bedeutet, dass die Einheitlichkeit bestand. Von daher wäre also keine Reform notwendig gewesen. Die Einheitlichkeit ist nun zerstört, wegen der mangelnden Akzeptanz der Reformschreibung und wegen der Vervielfachung der Varianten.

Mehr Schreibweisen von weniger Regeln ableiten, weniger nachschlagen.

Die Reform hat nicht weniger Regeln gebracht, der Nachschlagbedarf ist grösser geworden. Das hat sogar der Dachverband der Schweizer Lehrer bemängelt. Er lehnte die letzte Revision der Rechtschreibung ab. Es ist wahr: Nun ist vor allem bei der Getrennt-/Zusammenschreibung ein Mischmasch von formalen und semantischen Regeln entstanden, die nicht mehr zueinanderpassen. Niemand weiss mehr, was wirklich gilt. Auch Leute, die sich intensiv mit Rechtschreibung befassen, müssen immer wieder nachschlagen, auch ich muss immer wieder nachschlagen.

Ist nun beim Typ Adjektiv + Verb bei einer „neuen, idiomatisierten Gesamtbedeutung“ (früher: „übertragene Bedeutung“), z. B. krankschreiben, freistellen, richtigstellen die Zusammenschreibung obligatorisch oder bei den „resultativen Prädikativen“, blankputzen, kaltstellen, kaputtmachen?

(Auflösung: Bei der neuen idiomatisierten Gesamtbedeutung, ausser bei -bleiben und -lassen, da ist sie wieder fakultativ: sitzen bleiben/sitzenbleiben für „nicht versetzt werden“.)

Manche formalen Kriterien sind fallengelassen worden, die Steigerbarkeit (frei sprechen für „ohne Manuskript sprechen“, man kann eben auch noch freier sprechen) oder die berühmt-berüchtigte Suffixregel: Fälle, in denen der erste Bestandteil eine Ableitung auf -ig, -isch, -lich ist, schreibt man getrennt, zum Beispiel: übrig bleiben; kritisch denken, gründlich säubern. Das hatte dazu geführt, dass man richtig stellen, aber klarstellen schreiben musste. Und heilig sprechen!

In der neuesten Revision wird die Semantik wieder zum Kriterium, aber man ist ins andere Extrem gefallen. Man soll nun tatsächlich schreiben können die Muskeln spielenlassen, einen Gegner kommenlassen, eine Veranstaltung platzenlassen, Blumen sprechenlassen, Projekte sterbenlassen, Feingefühl vermissenlassen. Diese Zusammenschreibungen waren in keiner Weise angebahnt.

Wer kann sich übrigens merken

amtlich neu: leidtun – leid sein – nottun – not sein – weh tun/wehtun
(herkömmlich: leid tun – leid sein – not tun – not sein – weh tun)

Aber nicht nur in der Getrennt-/Zusammenschreibung:

amtlich neu: 19-jährig – 32stel – 2fach/2-fach – 90er – 90-mal
(herkömmlich: 19jährig – 32stel – 2fach – 90er – 90mal)

amtlich neu: rau/Rauheit – roh/Rohheit – jäh/Jähheit – hohe/Hoheit
(herkömmlich: rauh/Rauheit – roh/Roheit – jäh/Jäheit – hohe/Hoheit)

Als der Erfinder der -ig/-isch/-lich-Regel, Richard Schrodt (Fügungen, in denen der erste Bestandteil eine Ableitung auf -ig, -isch, -lich ist, schreibt man getrennt, zum Beispiel: richtig stellen, aber klarstellen, und natürlich: heilig sprechen!), als er gefragt wurde, was die Endung des ersten Bestandteils mit der Zusammenschreibung des Ganzen zu tun habe, soll er geantwortet haben: "Gar nichts, aber eine willkürliche Regel ist besser als gar keine." Diesen Geist atmet die Reform auch heute noch.

Sie geht von zwei elementaren Irrtümern aus: Die Rechtschreibung müsse dem Schreibenden dienen. Und sie sei systematisch umfassend in Regeln zu beschreiben. Die Rechtschreibung muss dem Lesenden dienen! Wir sind alle tausendmal mehr Leser als Schreiber. Dem Schreiber ist eine kleine Anstrengung zuzumuten, um dem Leser das Lesen zu erleichtern. Die Frage der Regelhaftigkeit wird von vielen Germanisten als eine Frage wie in irgendeiner andern Wissenschaft betrachtet: Man schaut, wie es funktioniert, und versucht, die Regelhaftigkeit herauszufinden, und beschreibt sie so gut wie möglich. Man schreibt sie nicht vor. Entscheidend ist der (überwiegende, nachhaltige) Sprachgebrauch. Es ist die „unsichtbare Hand“, wie manchmal gesagt wird, die zu einem bemerkenswert konsistenten System geführt hat, in das nicht ohne Schaden eingegriffen werden kann.

Weniger Fehler machen.

Die Schüler machen mehr Fehler, das zeigen Untersuchungen und Erfahrungen. Zwar betrifft es besonders die s-Schreibung ausserhalb der Schweiz, wo der Schüler beim Wörtchen dass jetzt unter drei Schreibweisen auswählen muss: das, dass, daß.

Aber es gilt in vermindertem Masse auch bei andern neuen Rechtschreibzwickmühlen.

Es fällt auch auf, dass die angestrebte Erleichterung für die Schüler sehr widersprüchlich angegangen wird. Beispiel: Einerseits wird die Worttrennung bei Fremdwörtern weitgehend freigestellt, weil Fremdwörter für Schüler offenbar grundsätzlich undurchschaubar sind (Res-pekt, Mikros-kop, Tee-nager, Tes-tat, Frust-ration), anderseits müssen die Schüler bei mehrteiligen Entlehnungen die Wortart in der Quellsprache kennen, um entsprechend gross schreiben zu können: Herpes Zoster, Ultima Ratio, Primus inter Pares, L'Art pour l'Art. Und das in Sprachen, die selbst gar keine Grossschreibung der Substantive kennen.

Gegen den eigentlich fälligen Abbruch der Reform werden andere als fachliche Gründe angeführt: Die Kinder sollen nicht wieder umlernen müssen, die Schulbücher sollen nicht neu gedruckt werden müssen, die Staatsräson!

Es geht um viele Gesichter, die nicht verlorengehen wollen.

Die deutsche Staatsräson sollte uns doch eigentlich egal sein. Die Schweiz muss sich nicht scheuen, in der Rechtschreibung einen eigenen Weg zu gehen, wenn mit Deutschland kein Konsens für eine vernünftige Rechtschreibung zu erzielen ist. Die Schweiz geht seit Jahrzehnten einen eigenen Weg, das wird häufig vergessen: fehlendes ß/zurückhaltendere Eindeutschungen. Das fehlende ß sorgt für Hunderte Male mehr Abweichungen in den Schreibweisen als alle von der Reform betroffenen Wörter insgesamt.

Loben kann man die Reform höchstens noch für den guten Willen, wenn man den unterstellt und nicht Wissenschafter-Eitelkeit, ideologische Verbohrtheit, Geschäftemacherei oder anderes Unschönes. Es wäre in der Tat grossartig, wenn man die Rechtschreibung nur noch aus ein paar Regeln jederzeit ohne Nachschlagen ableiten könnte, wenn die Schüler damit weniger Fehler machen würden, die Rechtschreibung kein Hindernis für bildungsferne Schichten mehr wäre, wie vermutet und befürchtet wurde. Und noch grossartiger, wäre all dies möglich, ohne dem Schreibenden die Vielfalt der Ausdrucksmöglichkeiten zu nehmen und dem Leser die Bedeutung ohne Umwege klarzumachen. Es ist aber leider nicht möglich. Man hätte es wissen müssen.

Irgend jemand wird einmal ein Buch darüber schreiben. „Wie war es möglich, dass ...“ Wie war es möglich, dass eine Gruppe von Linguisten, in der Mehrzahl aus der damaligen DDR, eine Rechtschreibreform ausheckte, die die Kleinschreibung der Substantive und die Vereinheitlichung der Vokaldehnungen bringen sollte und die, nachdem sie damit Schiffbruch erlitt, eine völlige Kehrtwende vollzog und nun mit Schreibweisen aus dem 19. Jahrhundert eine vermehrte Grossschreibung einführen konnte (seit Langem, im Voraus). Dazu eine vermehrte Getrenntschreibung unter Preisgabe der Möglichkeit, Bedeutungsunterschiede auszudrücken („Die werden aus dem Zusammenhang schon klar“). Und dies gegen den erklärten Willen der Sprachwissenschafter, gegen den erklärten Willen der Schriftsteller von links und rechts, gegen den erklärten Willen der Bevölkerung? Und der Abbruch ist nicht möglich, obwohl schliesslich sogar die Politik die Reform als Fehler sieht? Es bleibt ein Phänomen. Für mich am betrüblichsten ist: Hier haben die Journalisten versagt, sie haben fast widerspruchslos hingenommen, dass ihr Handwerkszeug beschädigt wird.

Statt Abbruch also Varianten! Stellt uns das zufrieden? Zum Teil. Es erlaubt, innerhalb der amtlichen Rechtschreibung zu bleiben und trotzdem wieder nahe an die herkömmliche heranzukommen.

Gegen Varianten spricht aber einiges:

Zunächst einmal „besteht das Wesen einer orthographischen Regelung selbstverständlich in der Einschränkung und Beseitigung von Varianten“ (der führende Reformer Dieter Nerius).

Varianten zerstören oder vermindern zumindest die Einheitlichkeit der Rechtschreibung, ein weiteres wichtiges Anliegen, dessentwegen orthographische Regelungen überhaupt geschaffen werden.

Und besonders ärgerlich: Varianten wirken für uns in den Verlagen und Redaktionen kostentreibend. Sie führen zu Unsicherheit, Diskussionen und Hinundherkorrekturen. Elektronische Systeme werden in ihren Suchfunktionen behindert. Der Austausch von Artikeln mit andern Zeitungen wird erschwert, weil sie der eigenen Hausorthographie angepasst werden müssen.

Damit sind wir bei der Hausorthographie. Wenn wir uns für eine einheitliche entscheiden können, fallen solche Kosten weg. Der einfachste einleuchtendste Schritt dazu ist der Grundsatz: „Bei Varianten die herkömmliche“. Grosse Verlage (Spiegel, Springer, NZZ) und die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen haben erklärt, diesen Grundsatz in ihren Publikationen anzuwenden.

Wir können mit grosser Sicherheit davon ausgehen, dass diese neuen alten Schreibweisen Bestand haben werden. Wir können sogar davon ausgehen, dass der Rückbau der Reformschreibweise zur herkömmlichen Orthographie weitergehen wird: Der Vorsitzende des Rates für deutsche Rechtschreibung, Zehetmair, hat bereits verkündet, dass der Rat „die Rechtschreibung auch weiterhin peu à peu den Schreibgewohnheiten anpassen“ wolle. Die Literatur bleibt ohnehin weitgehend bei den herkömmlichen Schreibweisen, auch bei noch nicht wieder zugelassenen.

Die Einhaltung des Grundsatzes „Bei Varianten die herkömmliche“ bietet also die erfolgversprechendste Basis für eine grössere Einheitlichkeit der Rechtschreibung, wie es die erklärte Zielsetzung dieser Schweizer Orthographischen Konferenz ist.

Ein paar Beispiele:

aufwendig nicht: aufwändig
nicht im mindesten nicht: Mindesten
aufs äusserste gespannt sein nicht: Äusserste
ein naheliegender Gedanke nicht: nahe liegender
kennenlernen nicht: kennen lernen
achtgeben nicht: Acht geben
masshalten nicht: Mass halten
bekanntgeben nicht: bekannt geben
zeitraubend nicht: Zeit raubend
er hat recht nicht: Recht
hierzulande nicht: hier zu Lande
sogenannt nicht: so genannt
Asylsuchende nicht: Asyl Suchende

Die herkömmliche Variante bedeutet auch, dass die herkömmlichen Kommaregeln angewendet werden:

Sie suchte, den Plan in der Hand, nach dem Weg
Er empfahl, dem Lehrer nicht zu widersprechen
Er lobte den Geehrten, und die Anwesenden klatschten

wie auch die morphologische Worttrennung am Zeilenende (Chir-urg, Inter-esse, hin-auf).

Unterschiedliche Schreibweisen, die einen Bedeutungsunterschied ausdrücken, sind nicht als Varianten anzusehen. Das heisst, dass in diesen Fällen, anders als in der amtlichen Schulorthographie, die Wiederzulassung der herkömmlichen Schreibweise dazu genutzt wird, den Bedeutungsunterschied klarzumachen: eine Handvoll Kirschen (ungefähr eine Anzahl Kirschen, die in eine Hand hineinpassen), eine Hand voll Kirschen (die Hand ist voller Kirschen), ein nahestehender Mann (ein vertrauter Mann), ein nahe stehender Mann (ein Mann, der in der Nähe steht).

Einige Ausnahmen sind aber aufgrund von Besonderheiten in der Schweiz unumgänglich, namentlich bei der Eindeutschung von Fremdwörtern: Communiqué ist in der Schweiz nicht die „alte“ (Duden, für Kommuniqué), sondern die einzige gebräuchliche Schreibweise.

Die Grundsatzregel kann ausserdem in zwei Fällen nicht angewendet werden. Es sind dies:

• gleiche Varianten in herkömmlicher und amtlicher Rechtschreibung (z. B. aufgrund/auf Grund)

• Varianten in der amtlichen Rechtschreibung, von denen keine der herkömmlichen Schreibweise entspricht: z. B. aufseiten/auf Seiten (herkömmlich: auf seiten), mehrgliedrige englische Fügungen wie Cashflow/Cash-Flow (herkömmlich: Cash-flow)

Ich rege an, dass die Schweizer Orthographische Konferenz für diese Fälle eine Arbeitsgruppe bildet, die möglichst umfassende Listen für diese Fälle erstellt.

Ich bekenne: Wir sollten noch einen Schritt weitergehen. Literatur und Presse sollten sich nicht an eine für die Schüler vereinfachte Schul-Orthographie gebunden fühlen. Es kann nicht sein, dass Erwachsene sich an die Schreibweise Zierrat gebunden fühlen, nur weil sie amtlich so festgelegt worden ist in der Annahme, die Schüler (die dieses entlegene Wort kaum je verwenden werden) vermuteten hier einen „Rat“! (Zier-at ist wie Heim-at gebildet.)

Aber das ist ein Thema für die Konferenz nach dem Mittagessen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche guten Appetit.


Peter Müller ist Direktor Marketing & Informatik bei der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und dort Leiter der für Rechtschreibfragen zuständigen Arbeitsgruppe. Er vertritt die SDA in der Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Nachrichtenagenturen. Er war 10 Jahre lang Chefkorrektor des Zürcher Tages-Anzeigers.



Die Quelldatei dieses Ausdrucks finden Sie unter
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