13.07.2005


Was darf die KMK?

(Wie wäre es z. B. mit einer Reform der englischen Orthographie?)

Der ehemalige Verfassungsrichter Gottfried Mahrenholz bezweifelt, daß das Verfassungsgericht sich seine Zustimmung zur Rechtschreibreform im Jahr 1998 gut überlegt hat.

Mahrenholz war damals schon nicht mehr im Amt – sonst, so sagt er in einem Gespräch mit Dankwart Guratzsch, hätte er sich »auf alle Fälle gegen das ganze Verfahren gewehrt«.



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