22.11.2004


„Die Rechtschreibreform ist endgültig gescheitert“

Der Bundestag muß es nur noch beschließen

45 Bundestagsabgeordnete aus allen Fraktionen haben den Antrag eingebracht.

Es sind durchaus nicht alles »alte Männer« (Neon»das junge Magazin des Stern«). Günter Krings (CDU), einer der Wortführer der Initiative, ist z. B. 35.

Und es haben auch längst noch nicht alle Reformgegner im Bundestag unterzeichnet (Peter Gauweiler (CSU) etwa nicht, oder Reinhold Robbe (SPD), oder Antje Vollmer (B90/Grüne)).

Es formiert sich eine ganz schön breite Front.

»Antrag

der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (FDP), Jelena Hoffmann (SPD), Vera Lengsfeld (CDU/CSU), Josef Winkler (Bündnis 90/ Die Grünen), Dr. Karl Addicks (FDP), Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU), Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU), Rainer Brüderle (FDP), Anke Eymer (CDU/CSU), Axel Fischer (CDU/CSU), Dirk Fischer (CDU/CSU), Ulrike Flach (FDP), Rainer Funke (FDP), Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP), Dr. Wolfgang Götzer (CSU), Joachim Günther (FDP), Dr. Karlheinz Guttmacher (FDP), Klaus Haupt (FDP), Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU), Ulrich Heinrich (FDP), Uda Heller (CDU/CSU), Birgit Homburger (FDP), Prof. Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU), Steffen Kampeter (CDU/CSU), Dr. Heinrich Kolb (FDP), Hellmut Königshaus (FDP), Gudrun Kopp (FDP), Dr. Günter Krings (CDU/CSU), Sibylle Laurischk (FDP), Harald Leibrecht (FDP), Walter Link (CDU/CSU), Dirk Niebel (FDP), Eberhard Otto (FDP), Dr. Peter Paziorek, (CDU/CSU), Beatrix Philipp (CDU/CSU), Cornelia Pieper (FDP), Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP), Dr. Hermann Otto Solms (FDP), Erika Steinbach (CDU/CSU), Max Straubinger (CDU/CSU), Dr. Dieter Thomae (FDP), Jürgen Türk (FDP), Jörg van Essen (FDP), Dr. Claudia Winterstein (FDP), Dr. Volker Wissing (FDP).

Die Einheit der deutschen Sprache bewahren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Bundestag stellt fest:


Die Rechtschreibreform ist gescheitert. Ihre wichtigsten Ziele, die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum und mehr Klarheit bei den Regeln, hat sie verfehlt und in das Gegenteil verkehrt.

Dessen ungeachtet haben die Kultusminister der Länder auf ihrer Konferenz am 4. Juni 2004 beschlossen, die neue Rechtschreibung zum 1. August 2005 als einzig gültiges Regelwerk verbindlich einzuführen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz in Berlin am 7. und 8. Oktober 2004 diesen Beschluß bestätigt. Ein „Rat für deutsche Rechtschreibung“ soll damit beauftragt werden, die Details der Reform zu überprüfen. Eventuelle Änderungsvorschläge dieses Gremiums, welches sich aus 36 Vertretern von Verbänden und Akademien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammensetzen soll, können bis zur verbindlichen Einführung der Reform am 1. August 2005 eingearbeitet werden. Aufgrund der Besetzung dieses Gremium vorwiegend mit Reformbefürwortern und lediglich systeminternen, nicht aber grundsätzlichen Kritikern der Rechtschreibreform stellt der „Rat für deutsche Rechtschreibung“ keine neutrale Instanz dar. Angesichts des äußerst knappen Zeitrahmes sind keine grundlegenden Korrekturen zu erwarten. Zudem ist der von der Kultusministerkonferenz vorgegebene Rahmen für Korrekturen auf der Grundlage des orthographischen Regelwerkes zu gering. Aufgrund dieser Kritikpunkte haben die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung sowie das deutschen PEN-Zentrum bereits eine Mitarbeit im „Rat für deutsche Rechtschreibung“ abgelehnt. Damit hat dieser seine Berechtigung endgültig verloren.

Trotz der zwischenzeitlich mehrfach vorgenommenen Korrekturen hat die Rechtschreibreform zu einem Anstieg der möglichen Schreibweisen, zu einer Zunahme von Regeln und Ausnahmen und einer gestiegenen Fehlerhäufigkeit geführt. Die große Mehrheit der Bevölkerung ist nach wie vor gegen die Rechtschreibreform. Nach jüngsten, repräsentativen Umfragen sehen 68 Prozent der Bevölkerung keinen Grund für eine Umstellung ihres eigenen Schreibverhaltens, 60 Prozent sind gegen die Rechtschreibreform, lediglich 11 Prozent dafür. Fast alle Schriftsteller schreiben und publizieren nach den alten Regeln. Mehrere große Verlage sind bereits zur bewährten Rechtschreibung zurückgekehrt. Dies hat zur Folge, daß an den Schulen eine Rechtschreibung gelehrt wird, die außerhalb der Schulklassen so gut wie keine Relevanz hat. Auch mit den Änderungsvorschlägen eines Gremiums wie dem „Rat für deutsche Rechtschreibung“ bleibt die grundsätzliche Problematik der Reform, daß die Sprache von „Sprachlenkern“ oder Gremien weiterentwickelt wird, bestehen. Sinnvolle, im Rahmen der Rechtschreibreform eingeführte Änderungen etablieren sich durch den tatsächlichen Sprach- und Schriftgebrauch, ohne daß hierfür besondere Regeln vonnöten sind.

Bereits in der 13. Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag festgestellt, daß er mit Besorgnis zur Kenntnis nimmt, „daß die Art und Weise der Umsetzung der Rechtschreibreform und ihre Inhalte bei den Bürgern unseres Landes ein hohes Maß an rechtlicher und sprachlicher Unsicherheit über die deutsche Rechtschreibung hervorgerufen haben.“ In dem Beschluß vom 4. März 1998 heißt es weiter, daß der Deutsche Bundestag der Überzeugung ist, „daß sich die Sprache im Gebrauch durch die Bürgerinnen und Bürger, die täglich mit ihr und durch sie leben, ständig und behutsam, organisch und schließlich durch gemeinsame Übereinkunft weiterentwickelt. Mit einem Wort: Die Sprache gehört dem Volk.“ Die gegenwärtigen Entwicklungen und das Resultat der Zwischenstaatlichen Kommission sowie die Beschlüsse von Kultusminister- und Ministerpräsidentenkonferenz, die neue Rechtschreibung zum 1. August 2005 verbindlich einzuführen, widersprechen diesen Forderungen und Feststellungen des Bundestages.

Darüber hinaus ist die Rechtschreibreform in der beschlossenen Form verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht gar verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. Juli 1998 zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtschreibreform – die es grundsätzlich bejaht - festgestellt, daß der Staat die Sprache „nicht beliebig regeln“ kann. „Regulierende Eingriffe“ sind dem Staat laut Bundesverfassungsgericht erlaubt, wenn sie „Widersprüche im Schreibusus und Zweifel an der richtigen Schreibung beseitigen oder – etwa aus Vereinfachungsgründen – bestimmte Schreibweisen erstmals festlegen“. Die beabsichtigten Regelungen werden diesen Anforderungen nicht gerecht, sondern führen erst gerade zu Widersprüchen.

Die Sprache stellt als Grundelement nationaler Identität einen Grundtatbestand von gesamtstaatlicher Bedeutung dar. Daher darf die Bundesregierung die Entscheidung über die Reform der deutschen Rechtschreibung nicht allein den Ländern überlassen. Nach Artikel 91 b GG fällt die Bildungsplanung in die gemeinschaftliche Verantwortung von Bund und Ländern. Naturgemäß gehören die Pflege der Sprache und der Rechtschreibung und mithin die Entscheidung über die Einführung einer neuen Rechtschreibung zu diesem Komplex. Die Bundesregierung ist aufgerufen, sich der gesamtstaatlichen Bedeutung der Rechtsschreibreform bewußt zu werden und alles ihr mögliche zu unternehmen, die Einheit der deutschen Sprache zu bewahren. Eine völlige Rücknahme der überflüssigen und inhaltlich verfehlten Rechtschreibreform ist aus den dargelegten Gründen unumgänglich.

Hinsichtlich des Verfahrens, welches an die Stelle der reformierten Rechtschreibung treten soll, hat der Bundestag bereits 1998 die Bitte an die Kultusminister gerichtet, „an der Entwicklung eines Verfahrens mitzuarbeiten, in dem die Fortentwicklung der Sprache behutsam nachgezeichnet und festgestellt wird, was als Konsens in der Sprachgemeinschaft gelten kann.“ In diesem Sinne sollen in Zukunft die Regeln der Rechtschreibung weder vom Staat noch durch von ihm beauftragte Kommissionen festgelegt werden, sondern wie vor der Rechtschreibreform dem Sprach- und Schriftgebrauch folgen. Die Veränderungen der Rechtschreibung sollen von einer neuzuschaffenden nichtstaatlichen Instanz deskriptiv dargestellt und festhalten werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

sich bei den Ministerpräsidenten und Kultusministern der Länder für eine Rücknahme der Rechtschreibreform und die Rückkehr zur bewährten Entwicklung der Rechtschreibung einzusetzen. Für die amtliche Schreibung gilt ab dem 1. August 2005 wieder die Rechtschreibung in ihrer Form vor Einführung der Neuregelung. Die für die Rechtschreibung zuständige Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz wird aufgelöst.

Läßt sich eine vollständige Rücknahme der Reform nicht erreichen, muß die Konzeption und Zusammensetzung des „Rates für deutsche Rechtschreibung“ grundlegend verändert werden. Eine neuzuschaffende nichtstaatliche Instanz soll zukünftig die Entwicklung der deutschen Sprache beobachten und Veränderungen deskriptiv festhalten.

Berlin, den 21. November 2004

Hans-Joachim Otto (FDP)
Jelena Hoffmann (SPD)
Vera Lengsfeld (CDU/CSU)
Josef Winkler (Bündnis 90/ Die Grünen)
Dr. Karl Addicks
Dr. Wolf Bauer
Dr. Christoph Bergner
Rainer Brüderle
Anke Eymer
Axel Fischer
Dirk Fischer
Ulrike Flach
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Dr. Wolfgang Götzer
Joachim Günther
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Klaus-Jürgen Hedrich
Ulrich Heinrich
Uda Heller
Birgit Homburger
Prof. Dr. Egon Jüttner
Steffen Kampeter
Dr. Heinrich Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Dr. Günter Krings
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Walter Link
Dirk Niebel
Eberhard Otto
Dr. Peter Paziorek
Beatrix Philipp
Cornelia Pieper
Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Hermann Otto Solms
Erika Steinbach
Max Straubinger
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Jörg van Essen
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing«



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