06.01.2007


Theodor Ickler

Grammatischer Irrtum

Folgen der nichtamtlichen „Handreichung“

Beim IDS kann man außer den Empfehlungen des Rates immer noch die nichtamtliche Handreichung herunterladen, die von der Wörterbuchgruppe erarbeitet, vom Rat aber nicht mehr zur Kenntnis genommen oder gar gebilligt worden ist. Die neuen Wörterbücher zeigen, daß diese Handreichung mit ihren skurrilen Sonderregeln („Blumen sprechenlassen“) als verbindlich angesehen wird.

Ich will nur noch einmal auf einen elementaren Irrtum hinweisen:

»§ 34(2.1) sieht für resultative Prädikative die Getrennt- wie auch Zusammenschreibung vor.
Wie bereits aus den Beispielen hervorgeht, bezieht sich die Regel auf Objektsprädikative,
nicht aber auf Subjektsprädikative. Subjektsprädikative werden nach § 34(2.3) getrennt geschrieben,
z.B. „sich satt essen“, „warm laufen (Motor)“.«

Der Duden hat daraus die nichtamtliche Regel K 56 gebastelt, mit gravierenden Folgen. Resultativzusätze werden mit dem Verb zusammengeschrieben, aber nicht, wenn das Ganze reflexiv konstruiert ist usw., daher „bloßlegen“ (Drähte), aber „sich bloß strampeln“, wegen vermeintlichen Subjektsprädikativs laut Handreichung. Dies betrifft zahllose Verben und hat, wie später noch am neuesten Wahrig-Produkt gezeigt werden soll, äußerst unliebsame Konsequenzen.

Das Reflexiv kann natürlich nicht Subjektsprädikativ sein. (Darüber gibt es Arbeiten von Gisela Zifonun, die sich Frau Güthert im eigenen Hause besorgen könnte.)

Das IDS sollte sich öffentlich davon distanzieren, daß solcher Unsinn unter seinem Dach ausgebrütet und verbreitet wird.


Den Beitrag und dazu vorhandene Kommentare finden Sie online unter
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=764