27.09.2006


Theodor Ickler

„Lügenpropaganda“

Ein Briefwechsel

Der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. E. Thies, merkte über den „Umgang mit der Kultusministerkonferenz“ an:


Bonn, 06.10.2005

rsch-fu-166-lu-05-GS-Ickler.doc

Sehr geehrter Herr Kollege,
auf der Internetseite www.sprachforschung.org ist am 30.06.2005 unter Ihrem Namen ein Beitrag unter dem Titel „Lügenpropaganda“ eingestellt worden. Auf dieser Seite zitieren Sie einen Auszug aus einem Brief des Sekretariats der Kultusministerkonferenz an einen Bürger vom 29.06.2005 und gehen danach auf die Frage ein, ob bestimmte Bereiche der neuen Rechtschreibung strittig oder unstrittig seien. Sie bezichtigen die Kultusministerkonferenz der Lüge, wobei offen bleibt, ob Sie hier einzelne Mitarbeiter oder die Konferenz insgesamt angreifen.

Diesen Umgang mit Veröffentlichungen oder Schreiben der Kultusministerkonferenz halte ich im höchsten Maße für unangemessen und behalte mir rechtliche Schritte hierzu vor. Sie dürfen in jedem Fall davon ausgehen, dass dieser Umgang mit der Kultusministerkonferenz Auswirkungen auf den Umgang der Kultusministerkonferenz mit Ihnen haben wird.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Prof. Dr. Erich Thies



An den Generalsekretär der
Kultusministerkonferenz
Herrn Prof. Dr. E. Thies
Postfach 2240
53012 Bonn

Erlangen, 11.10.2005


Ihr Schreiben vom 6.10.2005


Sehr geehrter Herr Thies,

es tut mir sehr Leid, dass in Ihrem Hause der Eindruck entstanden ist, ich hätte die KMK oder bestimmte Personen wie Herrn Dr. Funk, dem ich so manche wertvolle Information verdanke, der Lüge bezichtigen wollen. Lügenpropaganda kann auch darin bestehen, dass man die Lügen Dritter weiterverbreitet.
Ich habe den Anstoß erregenden Titel meines Tagebucheintrags, der schon von der Textsorte her naturgemäß nicht im wörtlich juristischen Sinne gemeint war, entsprechend geändert und bitte Sie herzlich von den angedrohten Maßnahmen gegen mich absehen zu wollen.

Mit den besten Wünschen

Ihr

Theodor Ickler




Nachtrag: Mir war natürlich klar, daß es keinen "Umgang" des juristischen Nullums KMK, das man als solches auch nicht beleidigen kann, mit mir gab und daher auch keine Auswirkungen auf solchen Umgang möglich waren. Das Vergnügen einer superschleimigen Antwort konnte ich mir nicht versagen. So habe ich denn auch weiter nichts davon gehört, und die schrecklichen Auswirkungen blieben mir erspart.
Wer den KMK-Mitarbeiter Funk (denn um ihn geht es, Thies ist bloß vorgeschoben) mit einer Verzögerung von einem Vierteljahr auf den Internet-Eintrag hingewiesen hat, glaube ich zu wissen.


Den Beitrag und dazu vorhandene Kommentare finden Sie online unter
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=639