21.09.2006


Theodor Ickler

Unsaubere Verhältnisse

Noch ein Blick hinter die Kulissen des Rechtschreibrates

In der Geschäftsordnung des Rechtschreibrates heißt es:

"Das Institut für Deutsche Sprache bestellt in Abstimmung mit dem/der Vorsitzenden des Rates einen Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin." (§ 4 (3)

Im Protokoll der zweiten Ratssitzung vom 18. 2. 2005 steht:

"Vor dem Eintritt in die Beratung über eine Geschäftsordnung erläutern Dr. h. c. mult. Zehetmair und Prof. Eichinger die Vorgehensweise bei der Besetzung der Geschäftsführerstelle, die in Abstimmung mit Staatsministerin Ahnen sowie mit Dr. Blüml für die österreichische Delegation und mit Prof. Gallmann für die Schweizer Delegation erfolgte."

Die Geschäftsführerin ist also nach einem in der Geschäftsordnung (die zu diesem Zeitpunkt auch nur in einem Entwurf der KMK vorlag und erst am April 2005 vom Rat verabschiedet wurde) nicht vorgesehenen, willkürlich anmutenden Verfahren bestimmt worden. Warum zwei Altreformer und die Politikerin Ahnen zu Rate gezogen wurden, ist unerfindlich. Der Rat hatte auch keine Möglichkeit, auf die Ausschreibung der Geschäftsführerstelle Einfluß zu nehmen. Als er am 17. 12. 2004 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, war die Ausschreibungsfrist bereits seit einer Woche abgelaufen. Das IDS wußte zweifellos lange vorher, daß seine frühere Mitarbeiterin Kerstin Güthert, die bereits dem Geschäftsführer der Zwischenstaatlichen Kommission zur Hand gegangen war, die Stelle bekommen sollte. Warum überhaupt das IDS die Geschäftsführerstelle zu besetzen haben soll, ist nicht zu erkennen. Der Rat hätte auf seiner ersten oder zweiten Sitzung über die Besetzung beraten, das IDS die Geschäftsführung bis dahin provisorisch übernehmen können (wie es ja auch beim Führen des Protokolls der ersten Sitzung offenbar der Fall war).

In der konstituierenden Sitzung, so hält das Protokoll fest, herrschte die Meinung vor, der Rat "solle sich in seiner Arbeit nicht unter Zeitdruck setzen lassen." Genau dies geschah jedoch etwa ab Herbst 2005. Die Kultusminister drängten darauf, die nächste Revision zum 1.8.2006 in Kraft treten zu lassen. Der Vorsitzende gab diesen Druck an den Rat weiter, und der Zeitdruck war so stark, daß große Teile der Neuregelung nicht mehr bearbeitet und zwei bereits anberaumte Sitzungen sowie eine Anhörung – unter Ausladung der Anzuhörenden – abgesagt wurden.


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