20.05.2006 Theodor Ickler Haare spaltenNicht ausgekämmter Duden"Das schließende Komma nach einer Erläuterung darf jedoch nicht gesetzt werden, wenn diese in eine substantivische oder verbale Fügung einbezogen ist. Das ist der Fall, wenn die Erläuterung zwischen einem Attribut und dem zugehörigen Substantiv steht und das Attribut erläutert: »Das ist eine WINTERHARTE, d. h. nicht frostempfindliche PFLANZE.«"(Aus dem Duden-"Newsletter" [= Rundbrief] vom 19. 5. 2006) Das ist ein schönes Beispiel für die Haarspaltereien, die es auch künftig erforderlich machen, den Duden zu kaufen. Muß sich eine Rechtschreibung, die ohnehin nur für die Schule verbindlich ist, wirklich mit solchen Quisquilien belasten? Zumal die Regel in vielen Fällen nicht einleuchtet, da eine parenthetische Deutung möglich ist, die folglich durchaus mit zwei Kommas versehen werden sollte.
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