02.02.2006 Theodor Ickler Hübsch ausgedacht!Wer Änderung begehrt, ist begründungspflichtig, andernfalls bleibt es beim Status quo anteDaran hat Wolfgang Kopke vor zehn Jahren erinnert. Die Reformer haben es durch ihre Strategie vollendeter Tatsachen hingekriegt, daß die erst noch angestrebte Herrschaft der Neuregelung als Status quo zu gelten hatte. So beim bewußt irreführenden Stimmzettel in Schleswig-Holstein.Das wiederholt sich nun im Rat für deutsche Rechtschreibung: Erhält ein Korrekturvorschlag nicht die Zweidrittelmehrheit der (als besonders änderungsunwillig bekannten und ausgewählten) Mitglieder, so bleibt es bei der Neuregelung. Auf diese Weise sind die Reformer niemals in die Lage geraten, ihre Neuregelung begründen zu müssen, und es gibt auch keine Untersuchung, die ihnen nachträglich recht gäbe, im Gegenteil. Kompliment!
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