04.07.2005


Theodor Ickler

„Adjektivisch gebraucht“

Vor Monaten hatte ich mich erkundigt, was „adjektivisch gebraucht“ eigentlich bedeuten soll.
Der Generalsekretär der KMK, Prof. Dr. Erich Thies, teilte am 10.1.2005 brieflich mit, daß es zu den Aufgaben des neuen „Rates für deutsche Rechtschreibung“ gehören werde, den Sinn des Begriffs „adjektivisch“ in der neuformulierten Regel und im Wörterverzeichnis zu klären.

Da die Arbeitsgruppe den Begriff übernommen, aber nicht erklärt hat, regte ich während der 5. Sitzung an, den Begriff „adjektivisch gebraucht“ endlich zu definieren. Nach längerer wirrer Diskussion rückt ein österreichisches Mitglied mit der Deutung heraus: es sei gemeint „eine Eigenschaft bezeichnend“. Niemand widersprach, es wurde aber auch keine Bestätigung laut.
Das wäre freilich eine sehr überraschende Deutung. Ich hatte immer gedacht, es bezöge sich auf die Wortart im grammatischen Sinne (wie alle anderen wortartbezogenen Aussagen im Regelwerk) und nicht auf die Semantik. Vgl. auch den Begriff „substantivisch gebraucht“ im amtlichen Regelwerk. „adjektivisch gebraucht“ kommt im Originalregelwerk nur einmal vor, im revidierten zweimal, im revidierten amtlichen Wörterverzeichnis vom November 2004 wird „adjektivisch“ in diesem Sinne über 90mal vermerkt, um die wiederhergestellte Zusammenschreibung zu begründen! Es ist also eine sehr wichtige Neuerung, die unbedingt geklärt werden muß.
Wahrscheinlich hat sich niemand darüber Gedanken gemacht. Eine so folgenreiche Unklarheit wird sich noch rächen.


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