28.06.2005


Theodor Ickler

Nun wird es ernst

Verwaltungsvorschriften für Lehrer – Aushang in Schulen

(Beispiel aus Rheinland-Pfalz)


Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

Verwaltungsvorschrift
des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend
vom 15. Juni 2005 (9321 – Tgb. Nr. 1095/05)

Bezug: Verwaltungsvorschrift
des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung
vom 5. Juli 1996 (1541A – Tgb. Nr. 1583/96)


Für den Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung gelten mit Beginn des Schuljahres 2005/06 die folgenden Bestimmungen:

1.Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich aus der Amtlichen Regelung von 1996 in der Fassung von 2004 ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichts an allen Schulen.

2.Für die in den Teilen A (Laut-Buchstaben-Zuordnungen), C (Schreibung mit Bindestrich) und D (Groß- und Kleinschreibung) enthaltenen Regeln und dadurch festgelegten Schreibweisen endet am 31.07.2005 die Übergangszeit. Davon abweichende Schreibweisen werden ab dem 01.08.2005 als Fehler markiert und bewertet.

3.Für die in den Teilen B (Getrennt- und Zusammenschreibung), E (Zeichensetzung) und F (Worttrennung am Zeilenende) enthaltenen Regeln und festgelegten Schreibweisen wird die Übergangszeit bis zu einer abschließenden Regelung verlängert, das heißt vor 1996 geltende Schreibweisen werden bis auf Weiteres nicht als falsch markiert und bewertet. Dies gilt auch für den Überschneidungsbereich von Getrennt- und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung.

4.Der aktuelle Stand des Regelwerks und des Wörterverzeichnisses ist aus der Anlage ersichtlich und im Internet (auf der Homepage des Instituts für deutsche Sprache, www.ids-mannheim.de, unter „Service-Einrichtungen“) und im Buchhandel zugänglich.

5.In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlags den aktuellen Stand der Regelung vollständig enthalten.

6.Die Bezugsvorschrift wird aufgehoben.

7.Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2005 in Kraft.


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