08.08.2012


Theodor Ickler

Komma in angeführter Rede

Ergänzung zum Rechtschreibwörterbuch

Ein freundlicher Benutzer meines Rechtschreibwörterbuchs hat mich darauf hingewiesen, daß in § 19(4) etwas nicht klar ausgesprochen ist. Es geht um Fälle wie das dort angeführte:

"Es ist möglich", sagte sie, "daß ich morgen verreise."

Hier steht – eigentlich unlogisch, aber traditionell – ein Komma nach dem ersten Teil der angeführten Rede (dasselbe Komma, das die Reformer auch nach Ausrufe- oder Fragezeichen setzen wollen), aber vor dem Anführungszeichen müßte ja eigentlich das Nebensatzkomma (oder bei Hauptsatzreihung eben das dort vorgesehene Komma) stehen. Dessen Wegfall müßte ausdrücklich vermerkt werden. Das war mir bei der Abfassung der Regeln nicht klar, und der alte Duden scheint dazu auch nichts zu enthalten.


Den Beitrag und dazu vorhandene Kommentare finden Sie online unter
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1534