02.06.2009


Theodor Ickler

Kühnles Werther

Mitnahmegewinn durch Rechtschreibreform

Unter www.wissen-im-netz.info kann man klassische Literatur lesen, z. B. Goethes Romane, aber Vorsicht! Der Betreiber der Website warnt:

"Dieser Roman wurde von mir überarbeitet und der aktuellen Rechtschreibung angepasst und unterliegt damit wieder dem Urheberrecht."

Noch krasser zum Briefwechsel mit Schiller (Originalschreibweise und -grammatik):

"Hinweis: Die allgemeinen HInweise wurden von mir überarbeitet und der aktuellen Rechtschreibung angepasst und unterliegt damit wieder dem Urheberrecht."

Und auf der Homepage:

"Ich besitze einige Bücher, die ich gerne öfters lesen möchte, aber auf Grund ihres Alters zu empfindlich sind."

Kann man sich vorstellen, daß ein erwachsener Mensch sich hinsetzt und die deutschen Klassiker auf Reformschreibung umstellt – um dann das Urheberrecht zu beanspruchen? Geht die Bearbeitung etwa über die Orthographie hinaus – worauf das "und" ja hindeutet? Die eigentümliche Handhabung der deutschen Grammatik durch den "Bearbeiter" läßt Schlimmes befürchten.


Den Beitrag und dazu vorhandene Kommentare finden Sie online unter
http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1168