18.10.2008


Theodor Ickler

60 Jahre KMK

Da fehlt doch was!

Pressemitteilung
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
Saarbrücker Erklärung zum sechzigjährigen Bestehen der Kultusministerkonferenz
Saarbrücken, 17.10.2008

Vor sechzig Jahren am 19. und 20. Februar 1948 trafen sich Kultusminister aus 16 von damals 17 deutschen Ländern, darunter auch die fünf Länder in der sowjetischen Besatzungszone, in Hohenheim zu einer "Konferenz der deutschen Erziehungsminister". Dies war die Geburtsstunde der Kultusministerkonferenz der Länder.

Die wichtigste Aufgabe war 1948 der Aufbau eines funktionierenden modernen demokratischen Bildungssystems. Nach der erfolgreichen deutschen Wiedervereinigung 1990 galt es, die unterschiedlichen Bildungssysteme zusammenzuführen und vergleichbare Verhältnisse für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Auch heute, nach 60 Jahren und im Vorfeld des Treffens von Ministerpräsidenten und Kanzlerin, stehen die Bildungspolitik und die Rolle der Kultusministerkonferenz verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit. Durch die Föderalismusreform sind die Aufgaben von Bund und Ländern in Bildungsfragen klar definiert worden. Zum einen wurde die Kulturhoheit der Länder bekräftigt und zum anderen wurden Möglichkeiten für eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern aufgezeigt.

Die Kultusministerkonferenz hat zur notwendigen inhaltlichen Weiterentwicklung des deutschen Bildungssystems entscheidende Impulse gesetzt. 1997 haben die Kultusminister der Länder die Teilnahme an PISA und die vergleichenden Untersuchungen in den Bundesländern auf den Weg gebracht und damit die Epoche der empirisch gestützten Bildungspolitik eingeleitet. Auf den Ergebnissen aufbauend wurde ein Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik durchgesetzt und in mehreren Schritten eine Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring entwickelt. Die Kultusministerkonferenz hat dabei vielfältige Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssteigerung im Bildungswesen ergriffen und grundlegende Handlungsfelder definiert (z.B. Sicherung der Qualität von Unterricht, Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich, bessere Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule, Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit). Sie sind bis heute die Grundlage für die Modernisierungsanstrengungen im deutschen Bildungssystem. So wurden zum Beispiel seit 2003 nationale Bildungsstandards für verschiedene Fächer festgelegt. Die Gründung des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich (IQB) als Einrichtung der Länder zur Normierung und Präzisierung der Bildungsstandards erfolgte 2004. Gemeinsam mit der Jugendministerkonferenz haben sich die Länder auf einen gemeinsamen Rahmen für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen festgelegt.

Die Einbindung in die internationalen Vergleichsuntersuchungen, zentrale Überprüfungen der Umsetzung der Bildungsstandards, Vergleichsarbeiten zur landesweiten Überprüfung der Leistungsfähigkeit von Schulen und die gemeinsame Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern sind die Eckpfeiler einer Reformstrategie, die auch die Hochschulen einschließt.

Neben einer Verabredung, die Studiengänge zu akkreditieren, wurden die Voraussetzungen für die von allen Ländern getragene Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland geschaffen und so das System der Qualitätssicherung von Studium und Lehre organisiert.

Darüber hinaus wird zum Beispiel von den Ländern gemeinsam mit dem Stifterverband für die deutsche Wissenschaft in wenigen Wochen der Startschuss zum Wettbewerb "Exzellente Lehre" gegeben.

Durch das Zusammenwirken mit dem Bund, etwa bei der gemeinsamen Forschungsförderung und dem Hochschulpakt, werden die Anstrengungen der Länder zur Sicherung der Ausbildungschancen der kommenden akademischen Generation und die Leistungsfähigkeit von Forschung und Lehre unterstützt.

Im Rahmen der Koordination der allgemeinen Kulturpflege der Länder organisiert die Kultusministerkonferenz einen vielfältigen Dialog. Sie ist auch Ort der Abstimmung gemeinsam getragener Institutionen wie der Kulturstiftung der Länder und formuliert gemeinsame Positionen, so zum Beispiel 1999 zur Zukunft der Theater und Orchester oder 2007 zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung.

Zurzeit ist die Kultusministerkonferenz dabei, mit den inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken ein neues Fundament für die künftige Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu schaffen.

Die Kultusministerkonferenz sieht sich darüber hinaus in folgenden Bereichen besonders gefordert:

* Die neue föderale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und die Kulturhoheit der Länder müssen den gestiegenen Anforderungen an die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger auch im europäischen Kontext Rechnung tragen. Weitere ländergemeinsame Absprachen und Regelungen sind notwendig, ohne dass hierfür der Spielraum für länderspezifische Regelungen aufgegeben werden muss.
* Die nach PISA festlegten Handlungsfelder werden fortgeschrieben und weiterentwickelt. Dies geschieht insbesondere vor dem Hintergrund der nach wie vor im internationalen Vergleich bestehenden Defizite. An erster Stelle muss es gelingen, den Zusammenhang von Bildungschancen und sozialer Herkunft zu entkoppeln.

Dies gilt insbesondere für:

* die Verbesserung der Sprachkompetenz und die individuelle Förderung bereits im vorschulischen Bereich,
* die bessere Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule mit dem Ziel einer frühzeitigeren Einschulung,
* die wirksame Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund,
* die konsequente Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schule auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie deren Evaluation,
* den Ausbau von schulischen und außerschulischen Ganztagsangeboten mit dem Ziel erweiterter Bildungs- und Fördermöglichkeiten, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsdefiziten oder besonderen Begabungen.

Im Rahmen der geplanten Qualifizierungsinitiative von Bund und Ländern liegen abgestimmte, realisierbare und nachhaltige Vorschläge der Kultusministerkonferenz vor. Sie dienen der Verbesserung des Bildungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Besondere Aufmerksamkeit muss dabei der intensiven Verzahnung von Schnittstellen zwischen schulischer Bildung, betrieblicher Bildung und Hochschulbildung gewidmet sein. Dort wo eine gemeinsame Verantwortung der Länder definiert ist, ist die Kultusministerkonferenz der Ort, um die Kooperation zu organisieren und mit dem Bund zusammenzuarbeiten.


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