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30.07.2015
 

Duden-Chef erklärt die häufigsten Rechtschreibfehler der Deutschen
„Möglichst viel Einheitlichkeit“

Die Rechtschreibreform wurde 1996 eingeführt und 2005 überarbeitet. Welche Fehler die Deutschen machen, erklärt der Leiter der «Duden»-Redaktion, Werner Scholze-Stubenrecht.

Die Rechtschreibreform trat 1996 in Kraft. Vor zehn Jahren wurden noch einmal überarbeitete Regeln an Schulen eingeführt. Wie fällt Ihre Bilanz aus?

Scholze-Stubenrecht: Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat eine Arbeitsgruppe «Schulen». Die berichtet, dass es Lehrer im einen oder anderen Fall noch schwierig haben, mit den neuen Regeln klarzukommen. Im Großen und Ganzen scheint das aber gut zu funktionieren. Die Diskussion ist ziemlich eingeschlafen.

Haben sich die Deutschen also weitgehend umgewöhnt?

Scholze-Stubenrecht: Die Jüngeren haben überhaupt kein Problem mehr damit. Man muss bedenken, dass es keine Schuljahrgänge mehr gibt, die noch nach alten Regeln unterrichtet werden. Die meisten wissen, dass man Mikrofon mit «ph» oder mit «f» schreiben kann - und es ist ihnen ziemlich egal, dass das früher nur mit «ph» erlaubt war.

Seit der Rechtschreibreform sind in vielen Fällen mehrere Varianten erlaubt. Ist das wirklich hilfreich?

Scholze-Stubenrecht: Wir Wörterbuchmacher hätten es lieber, wenn möglichst viel Einheitlichkeit herrscht. Wir haben auch den Eindruck, dass diejenigen, die den Duden kaufen, lieber nur eine Möglichkeit haben wollen. Je eindeutiger, desto besser.

Ein Beispiel ist «dir» oder «Dir» (alt). Wie halten Sie es da?

Scholze-Stubenrecht: Ich halte mich an die alte Regelung. Es sieht ein bisschen höflicher aus. Aber es ist in der Tat so: Vor der Reform musste es groß geschrieben werden. 1996 hat man gesagt, das muss klein. Inzwischen ist beides erlaubt.

Welche Fehler werden noch häufig gemacht?

Scholze-Stubenrecht: Ein Beispiel ist der Ausdruck «kopfstehen». Der wurde vor der Reform in einem Wort geschrieben. Danach hat man es in zwei Wörtern geschrieben, also «Kopf stehen». 2006 hat man das aber wieder zurückgedreht. Das hat nach unserer Beobachtung aber keine große Wirkung gehabt. Die meisten schreiben es weiter in getrennter Form.

Was sind denn generell gängige Fehler?

Scholze-Stubenrecht: Ein Beispiel ist das Wort «brillant». Das wird gerne mit einem «i» nach dem «ll» geschrieben. Bei «Gratwanderung» sind sich nicht alle der Tatsache bewusst, dass der Grat auf einem Berg gemeint ist - also mit «t» geschrieben wird.

Wenn man sich Kommunikation bei WhatsApp und Co anschaut, hat man den Eindruck, Rechtschreibung verliert an Bedeutung. Ist das so?

Scholze-Stubenrecht: Es ist so, dass man bei bestimmten Textsorten gerade in der digitalen Welt den Eindruck hat, manchen ist es nicht mehr besonders wichtig. Insgesamt ist diese Kommunikation eher der Mündlichen angenähert. Daher spielt die Orthografie eine untergeordnete Rolle. Im geschäftlichen Rahmen wird darauf aber durchaus noch Wert gelegt.

Hat uns die Rechtschreibreform das Leben nun leichter gemacht?

Scholze-Stubenrecht: Ich persönlich habe es in bestimmten Bereichen als Erleichterung empfunden. Früher hat man zum Beispiel «Auto fahren» getrennt und «Rad fahren» in einem Wort geschrieben. Jetzt wird das gleich behandelt und beides getrennt. Ich persönlich hätte aber mit etwas weniger Aufwand und etwas weniger Änderungen gut leben können.

Werner Scholze-Stubenrecht wurde am 30. August 1948 geboren. In Frankfurt am Main studierte er Germanistik und Anglistik. Die «Duden»-Redaktion leitet er seit 2010. Seine thematischen Schwerpunkte sind unter anderem Orthografie und Sprachberatung. dpa


Quelle: Augsburger Allgemeine
Link: http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Duden-Chef-erklaert-die-haeufigsten-Rechtschreibfehler-der-Deutschen-id34982117.html


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Kommentare zu »Duden-Chef erklärt die häufigsten Rechtschreibfehler der Deutschen«
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Kommentar von stefan strasser, verfaßt am 07.08.2015 um 22.30 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=721#10189

Es ist ein alter Trick im Vertrieb, dem Kunden einen kleinen aber für ihn nachvollziehbaren Vorteil des eigenen Produktes zu nennen und damit den Anspruch zu erheben, das ganze Paket sei besser als jenes der Konkurrenz.

Es wird einfach ohne Beweis behauptet, früher war nur „radfahren“ und „Auto fahren“ erlaubt, und schon glaubt man, ein zugkräftiges Argument für sämtliche Absurditäten der Reform(en) zu haben.

Ganz abgesehen vom Wahrheitsgehalt funktioniert der Trick, sonst wär’s eben keiner, man muß schon „Insider“ sein, um qualifiziert entgegnen zu können, aber wer ist das schon?


Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 07.08.2015 um 21.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=721#10188

Der folgende Artikel der Tiroler Tageszeitung erweckt den Eindruck einer verkappten Duden-Werbung:

Rad fahren oder radfahren? 10 Jahre neue Rechtschreibung


Kommentar von stefan strasser, verfaßt am 07.08.2015 um 19.16 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=721#10187

Warum formuliert jemand, der Deutsch kann, einen Satz so, wie er grammatisch und aussagebezogen richtig ist? Die Reigenfolge der Wörter stimmt, die Flexionen, die Fälle, eben alles. Das ist so, weil er die Sprache eben kann/beherrscht. Er weiß, was er sagen will und formuliert seine Aussage dementsprechend.

Ein großer Teil der Varianten, die seit der Reform in Wörterbüchern zu finden sind, sind in Wahrheit keine Varianten, sondern Schreibungen mit unterschiedlichen Bedeutungen. Allein die Behauptung, es handle sich um "gleichwertige" Varianten, beweist klar, Wörterbücher haben ihre Kompetenz durch die Reformen eingebüßt (oder zwangsverordnet einbüßen müssen).

Frage: wem hilft das? Auch mit viel Nachdenken bleibt statt einer Antwort nur ein amorphes Durcheinander …


Kommentar von RuhrNachrichten.de, 1. August 2015, verfaßt am 06.08.2015 um 01.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=721#10179

Die Ruhr-Nachrichten bringen das Interview mit Scholze-Stubenrecht und im Anschluß daran einen kurzen Selbsttest zur Rechtschreibung:

Machen Sie den Test
Neue Rechtschreibregeln: Ist jetzt alles erlaubt?

Die Rechtschreibreform von 1996 sollte uns das Leben leichter machen - vor zehn Jahren wurden überarbeitete Neuregelungen an deutschen Schulen eingeführt. Inzwischen gilt im Zweifel häufig: Alles kann, nichts muss. Wie gut kennen Sie sich aus? Machen Sie den Test in unserem Quiz.

(...)


Frage 3 von 5: Wenn man sich bei jemandem für etwas bedankt, das er noch gar nicht getan hat, geschieht das...

⚪ im Voraus.
⚪ im Vorraus.
⚪ im voraus.

Entscheidet man sich für die herkömmliche Schreibung, wird man wie folgt belehrt:

Leider falsch!
Die Lösung lautet: im Voraus.

Voraus ist ein Adverb und wird deshalb eigentlich kleingeschrieben. Bei im Voraus ist es aber substantiviert und wird deshalb großgeschrieben. Korrekte Schreibweise ist mit einem „r“.

(www.ruhrnachrichten.de)


Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 02.08.2015 um 18.22 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=721#10145

Zu 721#10130 (Stefan Strasser):
»Daß 2005(?) ausgerechnet die Schulen neue Regeln einführten, die heute wie beklagt dem Dudenredaktionschef Scholze-Stubenrecht Kopfzerbrechen bereiten, ist mir neu.«

Mich hatte das auch erst irritiert, bis ich mich an die Formalien der Vergangenheit erinnerte: Die (erste) Übergangszeit endete am 1. August 2005; so stand es in der „Wiener Absichtserklärung“ (Artikel II, siehe z. B. hier), und dementsprechend bezieht sich auf dieses Datum auch das Urteil des Bundeverfassungsgerichts zur Rechtschreibreform von 1998 (dort »diese Regelung«, siehe unten). Daraus möchte ich eine gewisse Passage zitieren (Absätze 163 und 164):

»Soweit dieser Regelung rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden. Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben. Auch durch die faktische Breitenwirkung, die die Reform voraussichtlich entfaltet, werden sie daran nicht gehindert. Dies liegt für die Zeit bis zum 31. Juli 2005, dem Ende der für die Umsetzung der Rechtschreibreform an den Schulen geltenden regulären Übergangsfrist, auf der Hand. Solange bisherige Schreibweisen selbst im Schulunterricht nicht als falsch gelten, sondern nur als überholt gekennzeichnet werden, kann deren Verwendung auch in der allgemeinen Schreibgemeinschaft nicht zu negativen Beurteilungen führen.

Aber auch für die Zeit nach dem 31. Juli 2005 ist nicht erkennbar, daß ein Festhalten an den überkommenen Schreibweisen für den Schreibenden mit gesellschaftlichem Ansehensverlust oder sonstigen Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsentfaltung verbunden sein könnte. Die Schriftsprache wird sich wie bisher trotz bestehender amtlicher Regeln weiterentwickeln. Traditionelle Schreibweisen werden sich noch längere Zeit erhalten und, wie dies schon im ersten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung vom Januar 1998 für eine Reihe von Fällen vorgeschlagen worden ist, als Schreibvarianten neben den reformierten Schreibweisen verwendet werden. Allenfalls auf lange Sicht läßt sich vorstellen, daß einzelne Schreibweisen von neuen - im hier behandelten Regelwerk enthaltenen oder später hinzugetretenen - abgelöst werden, sofern sich diese im Schreibusus der Schreibgemeinschaft durchsetzen. Es ist unter diesen Umständen nicht erkennbar, inwieweit durch die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung Grundrechte derjenigen, die ihrer Schreibung die alten Regeln und Schreibweisen zugrunde legen wollen, beeinträchtigt werden könnten.«

(www.bundesverfassungsgericht.de)


Kommentar von stefan strasser, verfaßt am 31.07.2015 um 13.04 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=721#10136

Anmerkung zu 721#10130

Der Beitrag wurde offenbar getauscht. Zum meinem Kommentarzeitpunkt lautete der Beitrag noch anders, darauf bezog sich mein Kommentar. Zum jetzigen Beitrag paßt dieser Kommentar nicht und sollte daher gelöscht werden!

(Sie haben recht, der Haupteintrag wurde geändert; zuvor war es das, was jetzt unter 721#10131 steht. Insofern paßt Ihr Kommentar trozdem hierher. – Red.)


Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 31.07.2015 um 12.41 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=721#10135

Herr Ickler ist noch viel zu freundlich, denn was Herr Scholze-Stubenrecht gesagt hat (wenn er es den gesagt hat), sind ja nichts als Lügen.

Wie Herr Ickler schon erwähnt hat, gab es im unreformierten Duden sowohl "Mikrofon" als auch "Mikrophon".

Die Aussagen zu "dir/Dir" sind ebenfalls unzutreffend.

"Kopfstehen" und anderen Fällen wird auch die aktuell gültige 2006er Regelung nicht gerecht, und Herr Scholze-Stubenrecht vergißt den Schaden zu erwähnen, an dessen Anrichtung sein Arbeitgeber, wenn auch unfreiwillig, beteiligt war.

Der Irrtum bei "radfahren" versus "Auto fahren" ist längst aufgeklärt. Warum reitet er heute noch darauf herum?

Die übrigen Beispiele zeigen, daß sich an den alten Schwierigkeiten nichts geändert hat.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 31.07.2015 um 05.46 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=721#10132

Scholze-Stubenrecht hält die Rechtschreibreform für einen schädlichen Unsinn, darf es aber nicht sagen. Warum er "Mikrofon" erwähnt, weiß ich nicht, es war ja keine Neuschreibung.

Die Dudenredaktion hätte es schon vor den Reformen in der Hand gehabt, Rad- und Autofahren gleich zu behandeln. Wegen "eislaufen" usw. und des Hin und Hers ist es inzwischen nicht leichter geworden; es kommt ja noch die Eisenbergsche Rabulistik hinzu, und der lahmgelegte Rechtschreibrat tut nichts.

Freilich haben die Jüngeren "kein Problem" mit der Rechtschreibreform, sie haben ein Problem mit der Rechtschreibung, hinter dem die Reform einfach verschwindet. Es kann eigentlich nur die s-Schreibung gemeint sein, und da werden, auch und gerade von Erwachsenen, unvergleichlich mehr Fehler gemacht als vor der Reform.


Kommentar von Berliner Morgenpost, 30. Juli 2015, verfaßt am 30.07.2015 um 21.04 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=721#10131

Sprache
Duden-Chefredakteur: Bei Rechtschreibung zu viele Möglichkeiten

In der Rechtschreibung sind nach Ansicht des Duden-Chefredakteurs inzwischen zu viele Varianten erlaubt.

(siehe www.morgenpost.de)


Kommentar von stefan strasser, verfaßt am 30.07.2015 um 21.04 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=721#10130

Man lernt nie aus
Daß 2005(?) ausgerechnet die Schulen neue Regeln einführten, die heute wie beklagt dem Dudenredaktionschef Scholze-Stubenrecht Kopfzerbrechen bereiten, ist mir neu. Nebenbei fällt auf, der verfassende Journalist hat von den damaligen Ereignissen keinen blassen Schimmer, wenn er sowas schreibt.

Und daß Duden zu Beginn auf seine mehrfärbige Variantendarstellung inkl. Dudenempfehlung ganz besonders stolz war, daran scheint sich heute auch niemand mehr zu erinnern.

Das Regelwerk auf der HP des Rates titelt aktuell:
Überarbeitete Fassung des amtlichen Regelwerks 2004
mit den Nachträgen aus dem Bericht 2010
München und Mannheim – Februar 2006(!)
Im Text dann: Nachtrag 2011


Kommentar von Die Presse, 30. Juli 2015, verfaßt am 30.07.2015 um 20.52 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=721#10129

Rechtschreibung: Neue Regeln noch immer umstritten

Friseur oder Frisör? Auch viele Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform gibt es noch Kritik. Es seien zu viele Varianten erlaubt, so der Duden.

(siehe http://diepresse.com)

(desgleichen auch im Kurier)



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