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08.01.2006
 

Wider das Duodezentum in der Rechtschreibung
93 % wünschen Bundeskompetenz

Liechtenstein und Südtirol sind im Rat für deutsche Rechtschreibung mit je einem Delegierten vertreten, und Eupen-Malmédy möchte gerne auch einen Sitz.

Während Namibia noch zögert, haben 93 % der vom Bildungsbarometer Befragten die Faxen dicke: Statt der KMK-Kompetenz wünschen sie eine gesamtstaatliche Verantwortung für die deutsche Rechtschreibung. Die Ergebnisse des von der Universität Koblenz-Landau betreuten Bildungsbarometers werden in der Sendung Kulturzeit bei 3sat sowie in der Hamburger Wochenzeitung Die Zeit veröffentlicht. Es handelt sich jedoch nicht um eine Repräsentativumfrage.



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Kommentare zu »Wider das Duodezentum in der Rechtschreibung«
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.11.2019 um 10.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=379#11013

Im Schreiben des BMI (s. o.) heißt es abschließend:

Es wird gebeten, die sonstigen Einrichtungen des Bundes (Stiftungen, eingetragene Vereine usw.) entsprechend zu informieren.

Mir ist nicht klar, welche eingetragenen Vereine "Einrichtungen des Bundes" sind. Kann jemand helfen?


Kommentar von Kai Lindner, verfaßt am 09.01.2006 um 16.57 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=379#2668

Ganz grundsätzlich machen mich Verwaltungstexte immer ärgerlich...

Unsere Politikerkaste kann nur froh sein, daß wir nicht das amerikanische Rechtssystem haben, denn sonst könnten Begrifflichkeiten wie "allein stehend" in einem Gesetztestext zu völlig neuen Auslegungsmöglichkeiten führen.
Wahrscheinlich werden die Gesetztestexte und Verordnungen in Zukunft noch länger und ausschweifender werden, um ihnen durch mehr Erklärungen wieder etwas inhaltliche Eindeutigkeit zu schaffen.

Und natürlich braucht die "Stiftung" keine Politiker zu schmieren... aber tun, tut sie es doch... Man erinnere sich an so manch eine Christiansen-Sendung, in der ausnahmslos Bertels-Stiftler saßen und "kontrovers" miteinander diskutierten, nur um zu dem Ergebnis zu kommen, daß wir in Deutschland mehr Reformen brauchen. Man braucht nicht sonderlich paranoid zu sein, um Angst um unsere Zukunft zu bekommen.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 08.01.2006 um 16.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=379#2667

Der Bertelsmann-Konzern braucht keine Kulturpolitiker zu schmieren, weil er die Kulturpolitik in zunehmendem Maße selbst macht (Centrum für Hochschulentwicklung usw.).

Was die Bundeskompetenz betrifft, so hat sich bekanntlich schon die Regierung Schröder in ihrer letzten Phase aus der Verantwortung stehlen wollen. Sie hat aber kräftig durchregiert, wie die beiden folgenden Dokumente beweisen, die vielleicht nicht bekannt genug sind (andernfalls kannn man sie auch wieder löschen). In der Regierung Merkel sind die Durchsetzer von einst sogar noch stärker vertreten (Müntefering, Schäuble).


BMI
O 1 – 131 212 – 1/10

Bonn, den 7. Juni 1999
BMI-Rundschr.sdwc

AGM: RD'n Peters
Ref.: RR'n Sawinsky
Sb: OAR Knaack
1) Kopfbogen
Organisationsreferate
der Bundesregierung


Deutscher Bundestag

Bundesrat

Bundesrechnungshof



Betr.: Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
Anlg.: - 2 -

1. Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz informieren über die am 27. Januar 1999 durch das Bundeskabinett getroffenen Festlegungen:

1.1 Der Bund führt zum 1. August 1999 die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung in der im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung in den amtlichen Schriftverkehr ein (Bundesanzeiger vom 31. Oktober 1996 Nr. 205a). Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2005.

1.2 Ab dem Stichtag sollte für die Anwendung der veränderten Rechtschreibung Sorge getragen werden. Gleichzeitig können aber auch nach diesem Termin, insbesondere aus Kostengründen, nach der herkömmlichen Rechtschreibung verfaßte Formulare und andere Materialien noch verwendet werden. Auch die Umstellung der Software kann unter diesem Gesichtspunkt auch nach dem Stichtag erfolgen.

1.3 Vorhandene Texte, Materialien, Datenbanken etc. werden nur dann auf die neue Rechtschreibung umgestellt, wenn eine Gesamtüberarbeitung notwendig wird.

1.4 Die Anwendung der in der Neuregelung vorgesehenen Varianten (alternative Schreibweisen) wird entsprechend der Wiener Absichtserklärung freigestellt. Innerhalb eines Textes ist jedoch dieselbe Schreibweise zu wählen.

1.5 Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist auch in der Normsprache umzusetzen. Gesetz- und Verordnungsentwürfe sind daher ab dem 1. August 1999 unter Beachtung der Neuregelung zu erstellen und zu verkünden. Dies gilt sowohl für neue Stammgesetze und Stammverordnungen als auch für Gesetze und Verordnungen, durch die bestehende Regelungen geändert werden. Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist auch bei der Bekanntmachung von Neufassungen von Gesetzen und Verordnungen zu beachten; die Gesetzes- oder Verordnungstexte, die neu bekanntgemacht werden, sind unter Berücksichtigung der neuen Regelung zu erstellen. Auch bei anderen Bekanntmachungen in den Verkündungsblättern des Bundes muß die Neuregelung beachtet werden. Die bei der deutschen Rechtschreibung zu beachtenden Regeln sind in dem Regelwerk "Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis", das als Beilage zum Bundesanzeiger vom 31. Oktober 1996, Nummer 205a, veröffentlicht ist, enthalten.

Im Bereich der Rechtsetzung ist eine einheitliche Schreibweise wünschenswert. Anders als im amtlichen Schriftverkehr wird deshalb in der Normsprache die Verwendung der Varianten festgelegt. Wenn nach der Neuregelung mehrere Schreibweisen eines Wortes zulässig sind, sind in Gesetzen und Verordnungen die bisher gebräuchlichen Varianten zu verwenden. Dies kann aber nicht als eine starre Regelung verstanden werden. Wenn sich im Bereich einer bestimmten Fachsprache, die von den Adressaten eines Gesetzes oder einer Verordnung verwendet wird, eine bestimmte Schreibweise eines Wortes herausgebildet hat oder herausbildet, ist es gerechtfertigt, sich der Schreibweise dieser Fachsprache zu bedienen, um den Erwartungen der Normadressaten zu genügen. Allerdings ist es erforderlich, innerhalb eines Rechtsbereiches die Schreibweise einheitlich zu gebrauchen.

Durch die vorstehend genannte Vorgehensweise sind im Bereich der Varianten bei der Normsprache in der Regel keine Anpassungen erforderlich.

Die Redaktionen des Bundesgesetzblattes (Teil I und II) und des Bundesanzeigers sind in Verbindung mit den Druckereien, in denen die Verkündungsblätter des Bundes erstellt werden, in der Lage, ab dem 1. August 1999 die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung durch den Einsatz eines entsprechenden Software-Programmes zu berücksichtigen.

2. Beigefügt ist ein Merkblatt zur IT-unterstützten Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung (Anlage 1) sowie ein Informationsblatt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Anlage 2). In diesem Informationsblatt wird auf einen von der Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik herausgegebenen Sonderdruck hingewiesen. Dieser Sonderdruck "Die Reform auf einen Blick" steht auch in elektronischer Form zur Verfügung und kann in das jeweilige Haus-Intranet eingestellt werden.

3. Es wird gebeten, die sonstigen Einrichtungen des Bundes (Stiftungen, eingetragene Vereine usw.) entsprechend zu informieren.

Im Auftrag
z.U.
Cornelia Peters




Bundesministerium der Justiz Berlin, den 28. September 1999

Geschäftszeichen IV B 1-6103/2-40220/99


Bundeskanzleramt
Bundesministerien
Deutscher Bundestag
Bundesrat
Bundesrechnungshof



Betr.: Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
hier: Normsprache
Bezug: Rundschreiben des BMI vom 7. Juni 1999
- O1-131 212-1/10-


Mit dem Rundschreiben des BMI vom 7. Juni 1999 ist in Abstimmung mit mir darauf hingewiesen worden, dass die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung auch in der Normsprache umzusetzen ist.

Bei der Abfassung von Änderungsgesetzen oder -verordnungen sowie der Vorbereitung der Verkündung solcher Normen ist es wiederholt zu Unklarheiten und Schwierigkeiten hinsichtlich der Schreibweise von Worten in den Bezeichnungen solcher Gesetze oder Verordnungen gekommen, die vor dem 1. August 1999 (Stichtag für die Einführung der Neuregelung) verkündet, nunmehr aber in neuen Vorschriften oder der Bezeichnung von Änderungsgesetzen oder -verordnungen zitiert werden sollen.

Auch in diesen Fällen ist künftig wegen der Einheitlichkeit der Normsprache die Schreibung nach der geänderten Rechtschreibung zu beachten, unabhängig davon, dass bestimmte Worte in der Vergangenheit anders geschrieben worden sind.

So ist es nunmehr bei dem Zitieren von Gesetzen oder Verordnungen erforderlich, z. B. statt der Schreibung „Strafprozeßordnung“ immer die Schreibung „Strafprozessordnung“ oder statt der Schreibung „Küstenschiffahrt“ immer die Schreibung „Küstenschifffahrt“ zu verwenden.

Das Beachten der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung gilt auch, wenn in der Bezeichnung einer Verordnung oder in einer Verordnungsvorschrift auf die Bezeichnung, eine einzelne[n] Vorschrift oder ein einzelnes Wort eines Gesetzes Bezug genommen wird, das vor dem 1. August 1999 verkündet worden ist.

Die in der Bezeichnung eines Gesetzes oder einer Verordnung oder in den Normen verwandten Wörter sowie die Gesetzes- oder Verordnungsbezeichnungen selber sind keine Eigennamen, so dass die für Eigennamen geltende Regel des Beibehaltens der bisherigen Schreibung nicht gilt.

Die Änderung der Schreibung eines Wortes stellt nur eine Anpassung an die geänderten Rechtschreibregeln dar, ohne eine Änderung der Wortbedeutung zur Folge zu haben. Daher sind rechtliche Konsequenzen durch die neue Schreibung nicht verbunden.

Die vorstehenden Ausführungen sind auch zu beachten, wenn ein Gesetz oder eine Verordnung im Entwurf vor dem 1. August 1999 erstellt worden ist, aber erst jetzt zur Verkündung ansteht, eine Ausnahme kann lediglich bei völkerrechtlichen Vereinbarungen gemacht werden, die vor dem 1. August 1999 unterzeichnet worden sind.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Schreiben allen Mitarbeitern, die mit dem Erstellen von Entwürfen zu Gesetzen oder Rechtsverordnungen beauftragt sind, zur Kenntnis geben können.

Im Auftrag

(Freytag)



Kommentar von Kai Lindner, verfaßt am 08.01.2006 um 14.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=379#2666

Durch immer mehr Mitglieder entwickelt sich der Rat immer mehr in Richtung totaler und endgültiger Handlungsunfähigkeit. Letztlich wird damit nur der aktuelle Status (ohne quo) festgeschrieben.
Und bei Überrepresentanz kleiner Gruppen gegenüber der sprachlichen Mehrheit leidet auch die Demokratie (die im Rat ohnehin schon jetzt bitterste Tränen vergießt).

Und wer glaubt denn wirklich, daß eine bundestagsstaatliche Gruppe klüger/logischer/bürgerfreundlicher agiert als die KMK? Natürlich kann man davon träumen, daß eine Rechtschreib-Enquetekommission aus echten Fachleuten und angesehenen Autoren (und nicht nur Verbändlern) im Interesse der Bürger die RSR beendet... aber was auch immer in die hohe Bundespolitik verlagert wird, das wird dadurch nicht besser.

Die Verlagerung in den Bund würde die Bertelsmänner nur freuen, denn so bräuchten sie weitaus weniger Kultuspolitiker schmieren (schmieren = zu maßlos überbezahlten und für niemanden interessanten Vorträgen einladen).



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