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15.07.2005
 

Nach den Ferien als Fehler taxiert
Die Schweizer Erziehungsdirektoren wollen eine «geeignete Information ermöglichen»

Die Schweizer Erziehungsdirektoren reden nicht mit dem Vorsitzenden des Rates für Rechtschreibung, Herrn Zehetmair, sondern mit den Schweizer Vertretern im Rat, das heißt mit den alten Reformern.
Für ihre Absprache mit der EDK haben die Schweizer Reformer nicht einmal die Ratssitzung vom 1. Juli abgewartet.
Die Kantonsverwaltungen müssen nun in wenigen Sommerwochen eine Handreichung zusammenstellen, damit die Lehrkräfte vom ersten August an die Fehlerstriche am richtigen Ort setzen und am falschen Ort nicht.
Genau deswegen haben sie Ausbildung und Studium auf sich genommen, daß man ihnen Befehle auf den Tisch legt, was wie zu bewerten ist (nach dem Warum wird nicht gefragt).

Der Bund, Donnerstag, 14. Juli 2005, S. 7:

Nach Ferien als Fehler taxiert
Neue Rechtschreibung
Die neuen Regeln für die deutsche Rechtschreibung werden ab dem 1. August 2005 mit wenigen Ausnahmen verbindlich. Dies bedeutet, dass veraltete Schreibweisen nach den Sommerferien von den Lehrerinnen und Lehrern als Fehler angestrichen werden. Dies hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gestern bekanntgegeben. Davon ausgenommen sind noch die Getrennt- und Zusammenschreibung, die Zeichensetzung und die Worttrennung am Zeilenende. Für diese drei Bereiche hat der Rat für deutsche Rechtschreibung baldige Änderungsvorschläge angekündigt. Deshalb werden Abweichungen in diesen drei Bereichen weiterhin angestrichen, aber nicht als Fehler gewertet. In Absprache mit der Schweizer Delegation im Rat für deutsche Rechtschreibung hat die EDK Ende Juni die kantonalen Erziehungsdepartemente hierüber informiert, um den Kantonen eine geeignete Information ihrer Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn des neuen Schuljahres zu ermöglichen (ap)



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Kommentare zu »Nach den Ferien als Fehler taxiert«
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Kommentar von Basler Zeitung, verfaßt am 20.07.2005 um 17.49 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=299#1257


»Neue Rechtschreibung: Bern will Moratorium

Bern. SDA/baz. Am 31. Juli endet die 7-jährige Übergangsfrist zur neuen Rechtschreibung - teilweise. Wie in Deutschland sollen nur die «unstrittigen» Neuerungen obligatorisch werden. Der Kanton Bern allerdings will sogar ganz verschieben.

«Der Regeltext für die Rechtschreibung, wie er 1996 beschlossen und 2004 leicht modifiziert worden ist, ist ab 1.8.2005 verbindliche Grundlage für den Rechtschreibunterricht an den Schulen». So informierte die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK am 29. Juni die Kantone, die ihrerseits die Lehrer dahingehend unterrichten müssen.

Auf den Brief der EDK reagiert hat der Kanton Bern: In einem Schreiben mit Datum vom 15. Juli schlägt er der EDK vor, die bisherige Übergangsregelung weiterzuführen, und zwar so lange, bis die umstrittenen Bereiche vom Rat der deutschen Rechtschreibung defintiv geregelt worden sind.

Bern hofft auf weitere Mitstreiter

Die von der EDK vorgeschlagene Regelung sei «nicht praxistauglich» und schaffe weitere Verunsicherung bei Lehrerschaft und Schülern, sagte Johannes Kipfer, Vorsteher der Abteilung für Volksschule in der bernischen Erziehungsdirektion auf Anfrage.

Dem Kanton Bern sei jedoch nicht an einem Alleingang gelegen, sagte Kipfer. Nach seinem Kenntnisstand hätten auch andere Kantone ähnliche Bedenken geäussert.

Keine Vorbehalte hat offenbar der Kanton Zürich: Die EDK-Empfehlungen würden mit Beginn des kommenden Schuljahres umgesetzt, sagte Martin Wendelspiess, Leiter des Zürcher Volksschulamtes auf Anfrage. Die noch bestehenden Ausnahmen seien zu wenig gewichtig, um deshalb von den internationalen Vereinbarungen abzuweichen.

Die EDK wollte am Mittwoch auf Anfrage noch nicht Stellung nehmen. Sowohl das Generalsekretariat in Bern wie das Sekretariat von EDK-Vorsteher Hans Ulrich Stöckling in St. Gallen sagten, sie hätten den Brief noch nicht vorliegen.

Teilmoratorium

Nach dem Willen der EDK sollte ab 1. August wie in 14 deutschen Bundesländern ein Teilmoratorium gelten: Bei Zeichensetzung, Worttrennung am Zeilenende und Getrennt-/Zusammenschreibung, sowie im Überschneidungsbereich zwischen Getrennt-/Zusammen- und Gross-/Klein-Schreibung gelten die alten Schreibweisen nach wie vor nicht als Fehler.

Definitiv geregelt sind nur die Laut-Buchstaben-Zuordnung, Bindestrich und Gross-/Klein-Schreibung, sofern sie nicht das Problem Getrennt-/Zusammen-Schreibung tangiert.

Richtig ist falsch und falsch ist richtig

Im Bereich Getrennt/Zusammenschreibung - der mithin zu den schwierigsten gehört - hat der Rat für Rechtschreibung im Juni bereits Änderungsvorschläge vorgelegt, die eine Rückkehr zur alten Schreibweise bedeuten. Die Empfehlungen des Rats müssen noch von den zuständigen politischen Stellen genehmigt werden.

Der Rat empfiehlt beispielsweise, wieder wie vor 1996 «eislaufen» und «kopfstehen» zu schreiben, wie er auf www.rechtschreibrat.com informiert. Dabei wäre laut der nun amtlich gültigen «Neuregelung 2004» (www.ids-mannheim.de/reform, Stichwort «Service») - «Eis laufen» und «Kopf stehen» gültig.

Lehrer sind also verpflichtet, «nottun» als falsch zu markieren, obwohl die Schreibweise aller Wahrscheinlichkeit nach wieder richtig sein wird, sobald die politischen Gremien die Vorschläge des Rats genehmigt haben werden.

Zahlreiche Moratoriumsbefürworter

Diese nicht nur pädagogisch problematische Situation hat nicht erst der Kanton Bern erkannt: Bayern und Nordrhein-Westfalen haben ein Moratorium beschlossen, bis der Rat für deutsche Rechtschreibung alle Bereiche bereinigt hat - voraussichtlich also bis Ende 2006.

Bereits im Juni hatten auch die drei Akademien der Künste in Berlin, München und Dresden Einspruch gegen die definitive Einführung erhoben. Es sei «fahrlässig, Partiallösungen mit Amtsgewalt zu fixieren», monierten sie.

Noch deutlicher formulierte es der «Sprachkreis Deutsch» SKD in Bern: «Die neue Rechtschreibung, die ausschliesslich für die Schule entwickelt wurde, ist am Ort ihrer Bestimmung nicht handhabbar: die Reform der Rechtschreibung ist gescheitert», schreibt der St. Galler Gymnasiallehrer Stefan Stirnemann im Mitteilungsblatt des SKD.«


( Basler Zeitung, 20. Juli 2005 )


Kommentar von Martin Gerdes, verfaßt am 15.07.2005 um 20.28 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=299#1178

Wenn es um Trennungen geht, beherzigt DER BUND die BRaZ wohl. In Text und PDF schreibt er normkonform "bekannt gegeben".

Etwas erstaunt war ich allerdings über die Schreibung "Dekoletee" auf der gleichen Seite links unten. Ist das eine schweizerische Variante?



Kommentar von Peter Müller, verfaßt am 15.07.2005 um 10.54 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=299#1173

Pressemitteilung der EDK hier (Übersicht: www.edk.ch/Aktuell_d_f_e/mainPresse_d.html).



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