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22.08.2015
 

Henryk Goldberg über eine missglückte Rechtschreibreform

Vor zehn Jahren trat die neue Rechtschreibung in Kraft – ein Beispiel für den unsäglichen deutschen Bildungsföderalismus, meint TA-Autor Henryk Goldberg.

Konrad Duden, gleichsam der Erfinder der deutschen Rechtschreibung, starb am 1. August 1911, vor 104 Jahren in Sonnenberg bei Wiesbaden. Und es passt, dass an diesem Tag des Jahres 2005, also vor zehn Jahren die neue Rechtschreibung für deutsche Schulen und Behörden offiziell in Kraft trat. Um exakt ein Jahr darauf von der reformierten Reform ergänzt und korrigiert zu werden.
Diese sogenannte Reform, die ihre Gestalt seit 1996 in einem kaum zu überblickenden Chaos aus politischem Trotz und philologischer Federfuchserei mehrfach geändert hat, bedeutete den teilweisen Tod von eben dem, was die kulturhistorische Leistung Konrad Dudens ist: die Vereinheitlichung der Rechtschreibung, die normative Kraft eines deutschen Wörterbuches.
Die Mutter aller Wörterbücher entstand in Thüringen, in Schleiz. Hier lebte Konrad Duden von 1869 bis 1876 als Gymnasialdirektor und veröffentlichte 1872 den Schleizer Duden, unter dem Titel „Die deutsche Rechtschreibung. Abhandlungen, Regeln und Wörterverzeichnis mit etymologischen Angaben“.
Natürlich war das ein Reflex auf die Reichsgründung, die sich ja lang abgezeichnet hatte und zwangsläufig das Bedürfnis einer Einheit auch der deutschen Schriftsprache mit sich brachte.

Verschiedene Haus-Orthografien

1880 folgte dann der Urduden mit etwa 28 000 Stichwörtern, doch erst ab 1915, vier Jahre nach dem Tod seines Begründers, hieß der Duden auch Duden und setzte so dem Begründer der Rechtschreibung ein Denkmal, wie es wenigen beschieden ist.
Man darf Konrad Duden den Erfinder der deutschen Rechtschreibung nennen, weil Rechtschreibung im Grunde nichts ist als Konvention. Rechtschreibung ist kein Wert an sich, sie entsteht durch die normative Vereinbarung einer Sprachgemeinschaft, bestimmte Schreibweisen für verbindlich zu erklären.
Diese Verbindlichkeit, diese normative Kraft war der eigentliche, substanzielle Wert des Duden. Im Zweifelsfalle schaute man dort nach und verfügte über eine zweifelsfreie Schreibweise, deren grundlegende Beherrschung auch als Ausweis von Bildung und Kultur galt, was sich mit der Einführung der Variantenschreibung vor zehn Jahren zwangsläufig geändert hat. Heute gibt es etwa 3000 Varianten.

Privatverlag setzt Normen für die deutsche Sprachgemeinschaft

Es galt, nachvollziehbar, als ein etwas merkwürdiger Umstand, dass ein Privatverlag de facto die Normen für die deutsche Sprachgemeinschaft setzte.
Doch retrospektiv ist festzustellen, dass das privatwirtschaftliche Monopol besser funktionierte als das staatliche, weil es frei war von politischer Raison und philologischen Profilneurosen. Damals sah sich der neue Duden, im Wettbewerb mit gleichrangigen anderen Wörterbüchern, zu etwa 3000 Empfehlungen veranlasst, um so eine Art fertiger Hausorthografie zu schaffen.
Wie es heute in Deutschland in Verlagen und Redaktionen verschiedene solche „Haus-Orthografien“ gibt. Alle ein bisschen anders.
An diesem Todestag, dem 1. August vor zehn Jahren, wurde es gleichsam amtlich, dass die Kultusministerkonferenz durch Inkompetenz und Förderalismusfolklore einen Teil dessen zerstört hat, was Konrad Duden einst schuf.
Die geschriebene Sprache ist, neben der Architektur, das einzige Kulturgut, mit dem jeder zwanghaft in Berührung gerät, ausgenommen die Analphabeten. Der Schriftkörper der Muttersprache ist Teil eines kulturellen Kanons, eines ästhetischen Empfindens auch, in das ohne Not und Konsens nicht eingegriffen werden sollte.
Eben weil Sprache kein konserviertes Museumsgut ist, sondern ein atmender Organismus, kann ihre Reform kein anmaßend administrativer Akt sein, sondern lediglich ein behutsamer Nachvollzug der sich verändernden Gewohnheiten der Sprachgemeinschaft.

Mehr Regeln und weniger Verbindlichkeit

Einschneidende Regel-Änderungen sollten nicht dem Empfinden der Sprachgemeinschaft vorausgehen, sondern ihm folgen, es nicht dekretieren, sondern formulieren. Denn Sprache, gesprochen wie geschrieben, ist etwas, das tatsächlich dem Volke gehört, das ist tatsächlich Volkseigentum.
Es kann in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen nicht die Aufgabe einer Versammlung von Landesministern sein, Millionen von Menschen ein Sprachgefühl zu diktieren.
Dieses Eingeständnis bekundete jetzt offiziell Hans Zehetmair, damals als bayerischer Kultusminister Mitglied der Kultusministerkonferenz und später Vorsitzender des Rates für deutsche Rechtschreibung. Auf die Frage, ob die Reform überflüssig war, antwortete er „In dieser Form sicher“.
Und die, ob es richtig war, dass sich die Politik der Rechtschreibung angenommen hat: „Nein, das sollte nie wieder vorkommen“. Diese Reform hat beinahe nichts verbessert, sie hat ihre Absurditäten zu mildern versucht, indem sie Varianten erlaubt – was im Grunde die allergrößte Absurdität ist.
Das einzig wirklich greifbare Ergebnis ist die gewachsene Beliebigkeit: Es gibt mehr Regeln und weniger Verbindlichkeit. So ist diese Reform am Ende nichts als die Mahnung, endlich den deutschen Bildungsförderalismus zu reformieren. Es sind die Schulen und die Schüler, die heute leiden unter der deutschen Kleinstaaterei.


Quelle: Thüringer Allgemeine
Link: http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/kultur/detail/-/specific/Henryk-Goldberg-ueber-eine-missglueckte-Rechtschreibreform-1503698813


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Kommentare zu »Henryk Goldberg über eine missglückte Rechtschreibreform«
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 27.08.2015 um 04.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=732#10234

Schon Konrad Duden hat sich und andere damit getröstet, daß die Einheitlichkeit damals wichtiger war als die "Richtigkeit", wie er sie verstand, aber das kann man trotzdem nicht mit heute vergleichen. Die Sprachrichtigkeit war nämlich selbstverständliche Voraussetzung, während man heute grammatisch Falsches mit dem Argument der Einheitlichkeit rechtfertigt. Der Niveauverlust im rein Sprachwissenschaftlichen ist ja überhaupt das hervorstechende Merkmal der Entwicklung. Die Orthographie-Reformer von 1876 oder 1900 hätten einen solchen Entwurf wie von 1996 den Verfassern um die Ohren geschlagen, unter herzhaftem Beifall der gebildeten Bevölkerung (einschließlich der Schulministerien). Dagegen leben wir im Land der unbegrenzten Zumutbarkeiten. (So Leid es mir tut... - du lieber Himmel!)


Kommentar von Bernhard Strowitzki, verfaßt am 26.08.2015 um 16.59 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=732#10233

Es gibt die anscheinend unausrottbare jakobinische Vorstellung der Zentralisten, daß alles schon dadurch besser würde, wenn es zentral entschieden wird. In diesem ideologischen Tunnelblick übersieht Goldberg völlig, daß die Schulorthographie bundesweit – und sogar weit über die Grenzen der BRD hinaus! – einheitlich geregelt ist. Daß diverse Verlage ihre eigene Hausorthographie pflegen, läßt sich wohl kaum (oder höchstens bildlich) als Kleinstaaterei bezeichnen. Allenfalls könnte man ein fehlendes staatliches Durchgriffsrecht monieren. Auch der Widerspruch, daß er gerade den Staatsinstanzen die Regelungskompetenz abgesprochen hat, stört ihn nicht.

Überhaupt dreht sich bei Goldberg (fast) alles um den Fetisch der "Einheitlichkeit" (plus Dudenfetischismus). Er erinnert dabei fatal an Schmachthagen, der so gerne die "Verwässerung" der Reform beklagt. Inhaltlich (staatlich verordnete Volksetymologien, minderwertige ss-Schreibung, lesefeindliche mechanistische Worttrennung,...) weiß er nichts zu sagen. Im Gegenteil: Die Wendung von "philologischer Federfuchserei" spricht nicht dafür, daß er ein Gefühl vom Wesen der Kritik hat.


Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 26.08.2015 um 09.30 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=732#10231

Meiner Meinung nach hat Herr Goldberg, wenn auch wahrscheinlich nicht bewußt, einen wunden Punkt getroffen, nämlich die Verselbständigung der Exekutive in Form der verschiedenen Minister- und Beamtenkonferenzen, die es erlauben, die Landesparlamente und den Bundestag zu umgehen.

Meines Erachtens benötigten wir dringend eine Ergänzung des Grundgesetzes, die vorsieht, daß Beschlüsse dieser Vereine (denn das ist ihr rechtlicher Status) nur dann wirksam werden können, wenn sowohl der Bundestag als auch die Mehrheit der Landesparlamente zugestimmt haben.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 24.08.2015 um 12.14 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=732#10228

Wie heute üblich, ist in den reformkritischen Artikel ein Rechtschreibtest eingelagert, mit dem man prüfen kann, ob man die Reformschreibung auch wirklich beherrscht. Und was steht oben drüber?

Wir haben ein kleines Quizz zum testen.


Kommentar von R. M., verfaßt am 24.08.2015 um 11.29 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=732#10227

Goldberg scheint zu übersehen, daß ein Bundeskulturminister eine ebenso schwachsinnige Reform hätte erlassen können. In der Republik Österreich war es ja auch so, denn dort haben die Bundesländer keine Kulturhoheit.


Kommentar von Horst Ludwig, verfaßt am 24.08.2015 um 00.22 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=732#10226

"So ist diese Reform am Ende nichts als die Mahnung, endlich den deutschen Bildungsförderalismus zu reformieren. Es sind die Schulen und die Schüler, die heute leiden unter der deutschen Kleinstaaterei." - Wieso? Was hat denn diese Schlußfolgerung mit dem Vorausgehenden zu tun?



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