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06.03.2007
Interpellation im St. Galler Kantonsparlament
„Absehbar ist, dass auch das dritte amtliche Regelwerk keinen Bestand haben wird.“
Am 20. Februar 2007 wurde die St. Galler Kantonsregierung von Frau Nietlispach Jaeger und über 40 weiteren Abgeordneten gebeten, einige Fragen zur Rechtschreibreform zu beantworten (Aktenzeichen 51.07.12). Hier der Text:
Interpellation Nietlispach Jaeger (43 Mitunterzeichnende):
«Unsichere Rechtschreibung: Schule und gesellschaftliche Realität driften immer mehr auseinander
Rund zehn Jahre nach dem Beginn der Rechtschreibereform liegt das dritte amtliche Regelwerk vor, ausgearbeitet vom Rat für Rechtschreibung. An unseren Schulen soll es mit Hilfe des neuen Schweizer Schülerdudens (‹Schweizer Schülerduden Rechtschreibung›, Neuausgabe 2006) umgesetzt werden.
Absehbar ist, dass auch das dritte amtliche Regelwerk keinen Bestand haben wird. Der Rat für Rechtschreibung hat die Fehler der Reform nur zum kleinen Teil beseitigt und schleppt sie zum grössten Teil als Varianten mit. Zudem steckt der Schülerduden voller Fehler, und zwar in einem Ausmass, das nicht zu akzeptieren ist.
Wegen der Fehlerhaftigkeit der Neuregelung werden vielerorts, so auch bei Printmedien, Hausorthographien aufgestellt. Zurzeit gibt es weder eine einheitliche und sprachrichtige
Rechtschreibung noch ein zuverlässiges Lehrmittel. Vor allem auch driften Schule und gesellschaftliche Realitäten immer mehr auseinander. Zehn Jahre Experimente sind genug. Es braucht ein Moratorium und eine unabhängige Überarbeitung des ganzen Regelwerkes. Der Rat für Rechtschreibung sollte deshalb neu zusammengesetzt, der Schülerduden zurückgezogen und überarbeitet werden.
Die Regierung wird höflich gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Stimmt die Regierung der Feststellung zu, dass angesichts der zahlreichen Hausorthographien eine konsensfähige Rechtschreibung auch jetzt nicht erreicht ist und dass gesellschaftliche Realität und Schule immer weiter auseinander driften?
2. Stimmt die Regierung der Feststellung zu, dass es nicht in erster Linie Aufgabe des Staates ist, über die Schulen die Rechtschreibung und den Sprachgebrauch zu verändern?
3. Wird die St.Galler Regierung ihren Einfluss geltend machen und darauf hinwirken, dass
der Rat für Rechtschreibung in neuer Zusammensetzung das ganze Regelwerk überarbeitet?
4. Teilt die Regierung die Auffassung, dass der Schülerduden zu fehlerhaft ist und im Kanton St.Gallen nicht eingeführt werden sollte?»
20. Februar 2007
Nietlispach Jaeger (St. Gallen)
Alder (St. Gallen), Antenen (St. Gallen), Bärlocher (Bütschwil), Breitenmoser (Waldkirch), Bruderer (St. Gallen), Bürgi (St. Gallen), Cristuzzi (Widnau), Eberhard (St. Gallen), Eggenberger (Hinterforst), Etter (Buchs), Göldi (Gommiswald), Habegger (Neu St. Johann), Hartmann (Rorschach), Hasler (St. Gallen), Hippmann (Rorschach), Hug (Muolen), Jöhl (Amden), Kaufmann (St. Gallen), Kempter (Au), Klee (Berneck), Kühne (Flawil), Locher (St. Gallen), Lorenz (Kronbühl), Lüdi (Flawil), Lusti (Niederuzwil), Mächler (Zuzwil), Mathis (Mels), Rehli (Walenstadt), Richener (Oberuzwil), Roth (Amden), Rüegg (Rüeterswil), Rüesch (Wittenbach), Schläpfer (Wattwil), Schlegel (Grabs), Schuler (Benken), Signer (Altstätten), Stadler (Bazenheid), Stadler (Ganterschwil), Tinner (Azmoos), Trunz (Oberuzwil), Wild (Wald), Wittenwiler (Krummenau), Zuberbühler (Uetliburg)
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