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25.01.2005
Ich liebe unsere Sprache
Dieses schlicht-ergreifende Bekenntnis will die Präsidentin des Goethe-Instituts vor Publikum ablegen.
Jutta Limbach hat dazu das Renaissance-Theater in Berlin-Charlottenburg gewählt. Und den Sonntag, schließlich handelt es sich um eine Art säkulare Predigt (30. 1., 11:30 Uhr).
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Kommentar von Berliner Morgenpost, verfaßt am 31.01.2005 um 10.58 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=thorheiten&id=37#28
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Jutta Limbachs Plädoyer für die deutsche Sprache
Berliner Lektion
Zum Schluß wurde Jutta Limbach gefragt, wie sie denn zur Rechtschreibreform stehe, zur umstrittenen. Ein launiger Einwurf, wurde doch die Rechtschreibreform 1998 durch das Bundesverfassungsgericht gebilligt, deren Präsidentin Jutta Limbach damals noch war. Doch als sie 2002 aus dem Amt schied, hatte sie ihr Wort gegeben, sich zu diesem Thema nicht zu äußern, um sich nicht einzumischen in laufende oder künftige Entscheidungen. Als Präsidentin des Goethe-Instituts freilich räumte sie ein, daß das ein oder andere überdacht werden wollte. "Das ist ja auch der Vorzug des Wechsels in ein Kulturinstitut." Und um Kultur ging es gestern, als Jutta Limbach im Renaissance-Theater eine "Berliner Lektion" hielt, die letzte dieser Saison. Thema: "Ich liebe unsere Sprache".
Das ist ein bemerkenswerter Satz. Zum einen ist er seit 1945 nicht mehr sehr gebräuchlich. Zum anderen lassen sich Heimatgefühl, kulturelles Selbstverständnis und die Verbundenheit mit anderen Menschen kaum konzentrierter ausdrücken. Natürlich weiß Jutta Limbach, daß dieser Satz ein "kleines Geschmäckle" hat, wie sie es formuliert. Die Präsidentin des Goethe-Instituts und damit Botschafterin der deutschen Sprache und Kultur im Ausland spricht an diesem Sonntagmittag auch über den Holocaust, Israel und die Frage, ob der deutsche Bundespräsident in der Knesset in seiner Muttersprache reden oder besser Englisch sprechen sollte. Ein Votum gibt sie nicht ab, aber sie formuliert ihr Verständnis für Opfer und Angehörige, die auch 60 Jahre danach nicht in der Lage sind, die Sprache der damaligen Mörder zu ertragen. Damit markiert sie den einen Pol, der das Spannungsfeld der deutschen Sprache beherrscht. Allerdings ist sie keineswegs bereit, die Nationalsozialisten immer noch den Sieg davontragen zu lassen. Die deutsche Sprache und Literatur können tiefe Freude bereiten, das ist die andere Botschaft an diesem Sonntag.
"Englisch ist ein Muß, Deutsch ist ein Plus" formuliert sie das Credo des Goethe-Instituts und macht lebhaft deutlich, daß Sprache sehr viel mehr ist als nur ein Mittel der Kommunikation. "Mit jeder Sprache gewinnst du eine neue Seele", zitiert sie ein slawisches Sprichwort und bringt damit ihr Plädoyer für die Mehrsprachigkeit auf den Punkt. Dahinter steht gleichzeitig die Absage an eine sprachliche Monokultur, nämlich die des Englischen. Auch hier scheinen Deutsche und Franzosen den Schulterschluß zu proben. Bedenkt man, daß Bastian Sicks Buch "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" - auf seine Art auch ein Plädoyer für die deutsche Sprache - in kurzer Zeit die zehnte Auflage erreicht hat, scheint nun auch in puncto deutsche Sprache das Selbstbewußtsein an Kontur zu gewinnen. Jutta Limbachs Vortrag selbst war nicht das schlechteste Argument dafür.
Birgit Warnhold
( Berliner Morgenpost, 31. Januar 2005 )
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 06.04.2009 um 18.59 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=thorheiten&id=37#718
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Jutta Limbach wird 75, und die Presse erinnert daran, daß in ihre Amtszeit als Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts auch die Rechtschreib-Entscheidung des Ersten Senats fällt. Ich sehe im Augenblick nicht, daß der Essay, den sie Jahre später dazu verfaßt hat, hier schon angeführt wäre.
Die unendliche Geschichte der Rechtschreibreform
Ein Essay von Jutta Limbach
Die Streitgeschichte der Rechtschreibreformen lehrt, dass man Sprache besser nicht administrieren sollte. Auch nicht die Schriftsprache. Zwar ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts die Orthographie im Interesse der Einheitlichkeit Gegenstand schulbehördlicher Anordnungen. Doch noch jedes der bisherigen amtlichen Regelwerke wurde zu einer schweren Geburt und hatte die heftigsten Nachwehen zur Folge. Vor allem die Versuche, verändernd in den Schreibgebrauch einzugreifen, lösten heftigen Widerstand aus. Einige der Regelwerke sind schließlich an der mangelnden Gefolgschaft gescheitert.
Die Kultusminister waren also vorgewarnt. Gleichwohl ließen sie sich auf das Wagnis einer neuerlichen Reform ein. Sie sahen wohl nicht voraus, dass in der Mediengesellschaft der Kampf um das ß und das Getrenntschreiben erst richtig heiß werden und der Kultusministerkonferenz das Sterbeglöckchen geläutet werden würde.
Auch die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht den Kulturministern und -ministerinnen das Handwerk legen werde, erfüllte sich nicht. Dieses sah den Staat nicht von Verfassungswegen gehindert, die richtige Schreibweise der deutschen Sprache für den Unterricht in Schulen zu regeln. Schließlich benötigten Lehrer wie Schüler sichere und verbindliche Grundlagen für richtiges Lehren und Lernen der deutschen Schriftsprache sowie zuverlässige Maßstäbe für die Benotung. Selbst gestaltende Eingriffe in die Schriftsprache begegneten im Grundgesetz keinem generellen Verbot. Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde der Eltern zurück, weil es weder das elterliche Erziehungsrecht noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht als verletzt ansah. Zum einen hätten die Eltern keinen ausschließlichen Erziehungsanspruch. Dieser konkurriere in der Schule mit dem Erziehungsauftrag des Staates. Zum anderen sei die Rechtschreibreform nur für den Schulunterricht verbindlich. Angesichts der Geringfügigkeit der Änderungen werde die elterliche Erziehung, insbesondere die Kommunikation, nicht wesentlich beeinträchtigt.
Es war nicht Sache des Gerichts, die Notwendigkeit, den Nutzen, die Güte oder die Logik der Reform zu überprüfen. Dafür hält das Grundgesetz keine Maßstäbe parat. Diese Fragen zu beurteilen und zu entscheiden, ist Sache der Politik und der Fachwelt. Aber auch wenn der Staat – verfassungsrechtlich betrachtet – Schreibregeln für die Schule erlassen darf, ist es doch die Frage wert, ob er klug beraten ist anzuordnen, dass „Roheit“ künftig „Rohheit“ und „Schiffahrt“ künftig „Schifffahrt“ geschrieben werden soll. Die Sprache ist Bestandteil der Kultur eines Volkes. In seinem Beschluss zur Rechtschreibreform drückte der Bundestag seine Überzeugung aus, dass sich die Sprache durch den Gebrauch seiner Bürgerinnen und Bürger ständig, behutsam und organisch weiterentwickele. „Mit einem Wort: Die Sprache gehört dem Volk.“
Zu Recht plädiert der Bundestag für ein Gremium, an dem alle jene beteiligt werden sollten, „die wegen ihrer beruflichen oder wissenschaftlichen Bezüge der Sprache besonders verpflichtet sind.“ Von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung wie auch von Verbänden der Schriftsteller und Journalisten ist beispielsweise die Rede. Die Kultusministerkonferenz wäre gut beraten, wenn sie auf diese Vorschläge einginge und sich selbst der Eingriffe in die deutsche Schriftsprache enthielte.
Aber das ist Zukunftsmusik. Gegenwärtig wird das Spiel fortgesetzt und um neue Varianten bereichert. Statt für ein rasches Ende mit Schrecken hat sich die Kultusministerkonferenz für ein Schrecken ohne Ende entschieden: Zwar tritt zum 1. August – wie ursprünglich vorgesehen – die Neuregelung in Kraft, allerdings nur in Teilen. Und das auch nicht überall, Bayern und Nordrhein-Westfalen verlängern die Übergangsfrist um ein Jahr. Der beabsichtigte Ordnungsruf der Ministerpräsidenten der Länder fand nicht die notwendige Einstimmigkeit. Mit einem Moratorium von der Dauer eines Jahres wollten diese dem von der Kultusministerkonferenz einberufenen Rat für Rechtschreibung die Gelegenheit geben, die Reform zu reformieren. Wen wundert es, dass die Bürger und Bürgerinnen einmal mehr an der Funktionstüchtigkeit des bundesstaatlichen Systems zweifeln.
Die Reformgegner, die ihr Waffenarsenal einschließlich der in einigen Ländern möglichen Volksbegehren ausgeschöpft haben, suchen nunmehr Trost in der Maxime, dass die Ironie die beste Waffe der Vernunft ist. Sie loben die Rechtschreibreform als eine der gelungensten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Was einst als Argument gegen eine totale Rücknahme der Neuregelung der Schriftsprache ins Feld geführt wurde, nämlich der Neudruck aller Schul- und Rechtschreibbücher, wird jetzt eintreten. Hoffentlich hat die Kultusministerkonferenz die Chaosverträglichkeit ihrer Normadressaten nicht überschätzt.
Erschienen am 17. August 2005
(http://www.bundestag.de/blickpunkt/101_themen/0506/0506003.html)
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