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09.06.2005
 

Reinhard Markner
Josephine, die Klägerin
Eine Schülerin scheitert vor Gericht mit ihrer Beschwerde gegen die neue Rechtschreibung

„Die neue Rechtschreibung ist doof“, sagte Josi Ahrens, als sie noch zur Grundschule ging und ihre Klagen den niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder zwangen, die Einführung der Reform zeitweilig auszusetzen.

Inzwischen ist Josephine 16 Jahre alt. Sie besucht ein Oldenburger Gymnasium und hat ihren Wortschatz beträchtlich erweitert. An ihrer Haltung hat sich im Grundsatz aber nichts geändert.

Bisher durften Josephines Lehrer es nicht als Fehler werten, wenn sie „16jährig“ statt „16-jährig“ schrieb. Das soll sich vom kommenden Schuljahr an ändern. Weil diese Entwicklung absehbar war, haben Josephines Eltern schon vor einigen Monaten in ihrem Namen eine neue Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Damit hatten sie keinen Erfolg. Das Gericht verwies in seiner Begründung auf die „Bindungswirkung“ des Verfassungsgerichtsurteils vom 14. Juli 1998.

Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit eine Beschwerde von Eltern gegen die Einführung einer neuen Rechtschreibung an schleswig-holsteinischen Schulen abgelehnt. Das Grundgesetz enthalte „keine Vorschriften über die sprachwissenschaftlich richtige Schreibung der deutschen Sprache und die korrekte Gliederung geschriebener Texte durch Satzzeichen“. Es sei dem Staat auch nicht grundsätzlich verwehrt, diesbezügliche Regelungen „für den Unterricht in den Schulen zu treffen“.

Die Karlsruher Richter nahmen in ihrem Urteil zustimmend auf vorangegangene Entscheidungen Bezug. „Die Rechtschreibung beruhe im deutschen Sprachraum nicht auf Rechtsnormen, sondern auf sprachlichen und damit außerrechtlichen Regeln, die auf Akzeptanz angewiesen seien“, habe das Oberverwaltungsgericht Schleswig festgestellt. Wenn das Kieler Kultusministerium annehme, „daß die Rechtschreibreform die notwendige allgemeine Akzeptanz finden werde“, so sei „nach derzeitigem Kenntnisstand diese Prognose nicht zu beanstanden“. Das Verfassungsgericht billigte diese Auffassung der Vorinstanz.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand hat sich die unbeanstandete Prognose jedoch als falsch herausgestellt. Neben der reformierten Schreibung in ihren verschiedenen Varianten wird im deutschen Sprachraum auch weiterhin die herkömmliche Rechtschreibung praktiziert. Bedeutende und auflagenstarke Zeitungen und Zeitschriften wenden sie ebenso an wie nahezu alle zeitgenössischen Schriftsteller, angesehene Verlage, zahlreiche Unternehmen und sogar einige Senate des Bundesgerichtshofs. Meinungsumfragen zufolge findet die Reform nach wie vor wenig Zustimmung. Die jüngsten Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, Teile der Rechtschreibreform vom kommenden Schuljahr an notenrelevant werden zu lassen, andere hingegen vorläufig zurückzustellen, werden an dieser Situation nichts ändern.

Josephine Ahrens möchte nicht als Fehler angestrichen bekommen, was außerhalb der Schule weithin nicht als Fehler angesehen wird. Mit diesem Wunsch ist sie jedoch vor Gericht in Hannover nicht durchgedrungen. „Man versteckt sich hinter den breiten Schultern des Bundesverfassungsgerichts“, sagte gestern der Rechtsbeistand ihrer Eltern, der Jenaer Juraprofessor Rolf Gröschner. Gegenüber der Entscheidung von 1998 habe sich aber der Klagegegenstand grundlegend verändert. Gröschner und Familie Ahrens wollen nun das Oberverwaltungsgericht Lüneburg anrufen. Josephine selbst war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Sie befindet sich auf Klassenfahrt in Dresden.

Dieser Bericht wird in der Berliner Zeitung von morgen erscheinen.



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Kommentare zu »Josephine, die Klägerin«
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Kommentar von Sigmar Salzburg, verfaßt am 09.06.2005 um 17.07 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=274#869

Das Urteil war zu erwarten. Nach meinen Erfahrungen mit Gerichten sind die ersten Instanzen oft bequem, feige, nachlässig und nicht selten senil. Ich hatte 1999 gegen die Schulen unseres Landes geklagt (gegen das vorschreibende Bildungsministerium war nicht zulässig), um meine Kinder von dem vorgeschriebenen beliebigen Religionsersatzunterricht (Sport, Mathe, Bio oder bloße Beschäftigung) zu befreien. Obwohl ich sogar das günstige Leiturteil v. 17.6.1998 des Bundesverwaltungsgerichtes anführen konnte und während der Verhandlung in Kopie übergeben hatte, wurde meine Klage abgewiesen – vermutlich, weil das Urteil am gleichen Tage verkündet werden mußte und der Richter keine Zeit mehr zum Lesen hatte. Erst das Oberverwaltungsgericht gab mir recht. Was vorher angeblich nicht möglich war: jetzt können alle Schüler den „gleichwertigen“ Unterricht „Philosophie“ erhalten.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.06.2005 um 17.45 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=274#870

Das Urteil hat eine durchaus positive Seite. Die Zuspitzung des Konflikts ist wünschenswert. Nun erst können wir mit Bestimmtheit sagen, daß ab 1. August objektiv falsche Formen zur Pflicht und die grammatisch richtigen Schreibweisen zu "Fehlern" werden. Ein ähnliches Debakel hat die Schule seit Menschengedenken nicht mehr erlebt. Vielleicht besinnen sich nun einige Zeitungen auf ihre Pflicht.


Kommentar von R. M., verfaßt am 09.06.2005 um 20.40 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=274#872

Näheres dazu auch hier (Sprachwelt) und hier (Neue Presse).


Kommentar von Gabriele Ahrens, verfaßt am 09.06.2005 um 21.43 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=274#873

Zu Theodor Icklers Kommentar:
Danke. Es ist ungemein tröstlich - und das meine ich ganz ohne Ironie -, wie es mitfühlende Menschen verstehen, selbst einer derartigen Niederlage noch etwas Positives abzugewinnen und damit zu bewirken, daß der Unterlegenen sich nicht ganz so unterlegen fühlt.


Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.06.2005 um 06.40 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=274#875

Es ist doch wirklich so: Für Schüler wird es ab 1. August keine mildernden Umstände mehr geben, für die Kultusminister aber auch nicht. Deutschland wird das einzige Land der Welt sein, in dem grammatisch falscher Gebrauch der Muttersprache Pflicht ist, während die richtigen Schreibweisen als Fehler bestraft werden. Ob die Clique das bedacht hat?

Eine günstigere Rechtsprechung hätte das weitere Hinhalten erlaubt und den Politikern sowie ihren Zuarbeitern, der verschworenen Gruppe anonymer Ministerialräte, eine Verschnaufpause verschafft. Unsere Aufgabe ist es nun, diese einfachen Tatsachen in den Medien zu verbreiten.


Kommentar von FDS, verfaßt am 10.06.2005 um 16.35 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=274#878

Ein ausführlicher Bericht über den Prozeß ist in der heutigen Online-Ausgabe der Braunschweiger Zeitung zu lesen.


Kommentar von Sigmar Salzburg, verfaßt am 12.06.2005 um 13.43 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=274#897

Lt. F.A.Z. v. 13.5.98 hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich versichert, nicht „sprachwissenschaftlicher Obergutachter“ sein zu wollen. Vielmehr war es, jedenfalls nach den eigenen Darlegungen, nur für die Prüfung des verfassungsgemäßen Zustandekommens der Rechtschreiberlasse zuständig. Es nimmt also nicht für sich in Anspruch, die letzte linguistische Instanz zu sein. Dies sollte vielleicht bei den nächsten Prozessen stärker ausgenutzt werden.


Kommentar von Gabriele Ahrens, verfaßt am 13.06.2005 um 09.10 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=274#900

Das ist genau der Punkt, auf den Herr Gröschner während der Verhandlung mehrfach und in sehr anschaulicher Weise hingewiesen hat. Und daß unsere Klage sich gegen etwas ganz anderes richtet als die, die in Karlsruhe verhandelt wurde, und deshalb keine Bindungswirkung besteht. Es ist zu hoffen, daß die Richter am OVG Lüneburg ihre Ohren nicht auf Durchzug schalten, wenn es dort zu einer Verhandlung kommt.


Kommentar von Gabriele Ahrens, verfaßt am 07.07.2005 um 11.23 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=274#1136

Das Urteil vom 9.6.05 befindet sich seit heute auf dieser Seite.



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