Nachrichten rund um die Rechtschreibreform
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10.12.2004
Akademien tasten sich vor
Rat für deutsche Rechtschreibung
Die Wissenschaftsakademien sind unter Bedingungen bereit, sich am geplanten Rat für deutsche Rechtschreibung zu beteiligen.
Als Delegierte vorgesehen sind die Germanisten Werner Besch, Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften, und Manfred Bierwisch, Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Was letzterer von der Rechtschreibreform hält, hat er wiederholt dargetan, unter anderem in einem Beitrag für die Berliner Zeitung.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.12.2004 um 14.57 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=161#114
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Gute Entscheidung
Weder Werner Besch noch Manfred Bierwisch werden zulassen, daß grammatisch Falsches in die Revision Eingang findet. Insofern können wir beruhigt sein.
Natürlich muß die Zusammensetzung des Rates geändert werden. Auch darf die Tagesordnung nicht in der bekannten Weise eingeschränkt werden. Die beiden hervorragenden Sprachwissenschaftler werden sich das aber auch nicht gefallen lassen. Außerdem werden sie nicht unter Zeitdruck arbeiten wollen, nur damit Frau Ahnen ihre Reform rechtzeitig unter Dach und Fach hat.
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Kommentar von Norbert Schäbler, verfaßt am 10.12.2004 um 15.41 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=161#115
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Berufszocker am Werk
Es ist anzunehmen, daß die Akademien, eine innere Berufung spüren, und daß sie deshalb am Rat für deutsche Rechtschreibung mitarbeiten wollen, um – wie es heißt – der Kritik Gehör zu verschaffen.
Es ist ebenfalls anzunehmen, daß auch die anderen Mitglieder des bezeichneten Rates Berufene sind, die möglicherweise mit einem größeren Anteil an Fremdbestimmung ausgestattet wurden, gleichwohl sehr autonome Persönlichkeiten sind; die sozusagen ihren Eigenwillen sehr dezidiert ausdrücken und zugleich ihr Mandat durchdrücken können.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Rolf Gröschner (einen, der ebenfalls den inneren Ruf äußerst deutlich wahrnahm), der seinerzeit am 14.Juli vor dem Bundesverfassungsgericht eine Erfahrung machen mußte, die er als überaus erfahrener Staatsrechtler zu keinem Zeitpunkt vorhergesehen hatte, obwohl ihm jederzeit der Spruch geläufig war (und ist), „daß man sich vor Gericht und auf hoher See ausschließlich in Gottes Hand befindet“.
Der Unterschied zwischen dem RfdR und dem Gericht besteht allerdings darin, daß man sich im erstgenannten Gremium in Menschen- sprich in Politikerhand befindet. Das ist noch eine Stufe schlimmer, denn "Gott" sagt man ein Mindestmaß an (nicht immer gleich einsichtiger) Gerechtigkeit nach.
Vergleichbar ist das Gremium der RfdR mit einem Spieltisch, an dem mit gezinkten Spielutensilien gezockt wird.
Und dabei darf sich niemand einbilden, daß er etwa das dort verwendete Kartenspiel durch sein eigenes ersetzen dürfte, oder daß er, wenn er denn ja einmal bessere Karten zugesteckt bekäme, zugleich die besten in der Runde hätte.
Ich bleibe dabei: Vor dieser politischen Zockerei sollte man sich hüten. Der Einsatz ist viel zu hoch!
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