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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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20.07.2005
 

Verläßlichkeit II

„Dich will ich loben, Häßliches, du hast so was Verläßliches.“

Das Pochen auf „Verläßlichkeit“ kommt heraus, wenn das Interesse der Schulbuchverleger an „Planungssicherheit“, d. h. an ungestörten Geschäften, in die Sprache der Politik übersetzt wird. Das Wohl der Unternehmen verkleidet sich als Wohl der Schüler.
Solange die Sprachrichtigkeit hinter einer so verstandenen „Verläßlichkeit“ zurückstehen muß, wird es keinen „Rechtschreibfrieden“ geben.



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Kommentare zu »Verläßlichkeit II«
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Kommentar von rrbth, verfaßt am 22.07.2005 um 10.41 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=189#756

Theodor Ickler am 21.07.2005 um 10:19 Uhr:
Interessant ist die Frage, ob Deutschlehrer in Bayern ihren Schülern wenigstens sagen dürfen, daß "wie Recht du hast" grammatisch falsch ist.

Wer sollte denn so etwas untersagen [u]dürfen[/u]? Natürlich dürfen Deutschlehrer sagen, was falsch ist – ein schöner Doppelsinn übrigens, merke ich grade. I
ch füge hinzu, wenn sie ihren Beruf ernst nehmen, müssen sie sogar auf grammatisch Falsches hinweisen, auch wenn das (die KMK) als richtig und unstrittig definiert.
Ich würde das nicht in der 1. Klasse Grundschule tun, aber später schon, und dabei auch auf Unsinn, z.B. ss/ß – und nicht nur auf Falsches – hinweisen.

Allerdings wundert es mich schon, wie (Deutsch-)Lehrer diese Reform übererfüllend auch dort umsetzen, wo es gar nicht vorgeschrieben ist. Ich verstehe das nicht.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 21.07.2005 um 10.19 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=189#754

Wie Ministerin Wolff schon feststellte, ist die amtliche Revision von 2004 praktisch überhaupt nicht bekannt geworden, und dies trägt - Herr Achenbach hat es bereits gesagt - wesentlich zu dem Eindruck bei, das Ausscheren der beiden großen Bundesländer führe zu noch mehr Verwirrung. In Wirklichkeit ist es natürlich umgekehrt. Nach dem 1. August wird niemand mehr wissen, was amtliche Rechtschreibung eigentlich bedeutet.

Bedauerlich bleibt, daß die falsche Neuschreibung auch in den beiden Bundesländern weiterhin gelehrt wird, die sie nicht verpflichtend vorschreiben. Interessant ist die Frage, ob Deutschlehrer in Bayern ihren Schülern wenigstens sagen dürfen, daß "wie Recht du hast" grammatisch falsch ist. In Niedersachsen gewiß nicht, oder?
 
 

Kommentar von Bernhard Eversberg, verfaßt am 21.07.2005 um 07.47 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=189#753

Kann nicht jemand einen Muster-Diktattext zusammenstellen, mit nicht zu herbeigesuchten Beispielen, aus dem klar zu ersehen ist, was ab 1.8. in Bayern und NRW noch durchgeht, in BW und Berlin aber nicht mehr. UND was vom letzteren dann in einigen Monaten doch wieder durchgehen wird.
Damit jeder erkennen kann, wo denn die "weitere Verwirrung" angerichtet wird.

Aus der niedersächsischen Verlautbarung:

"Der Beschluß der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 2. Juni 2005 habe eine neue Situation geschaffen. „Eine weitere Verwirrung wollen wir den Menschen im Land und unseren Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden ersparen.”
 
 

Kommentar von Horst Ludwig, verfaßt am 21.07.2005 um 07.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=189#752

Den Zweifel setzt die staatliche Willkür der KMK, die hier etwas vorschreibt, was in sich nicht schlüssig ist, weil es wohlverstandener Sprach- und Schreibrichtigkeit nicht entspricht. Und Pädagogen, die also nur vom Staat Vorgeschriebenes weitergeben, ohne selbst das System hinter diesem Vorgeschriebenen zu verstehen, die aber sich dabei durchaus wohlbefinden, denn schließlich komme ja das Vorgeschriebene von oben, die wollen wir doch eigentlich auch nicht für unsere Kinder — oder überhaupt im Staat, — oder etwa doch?

 
 

Kommentar von Norbert Schäbler, verfaßt am 21.07.2005 um 03.53 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=189#751

Prinzipien der Verläßlichkeit

Das Wohl der Schüler entspringt zuvorderst aus dem Wohlbefinden der Lehrer. Und es kann nicht angehen, daß sich der Pädagoge im Zweifel befindet, denn jegliche Unsicherheit führt zum Aufruhr. Den Zweifel jedoch setzt die Willkür.
 
 

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