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24.06.2007
Groß und klein
Die Wörterbücher drücken sich – zum Schaden der Benutzer
Nach Auffassung der Neuschreiber muß es heißen "jeder einzelne der Leser", aber "jeder Einzelne von uns". Ist die Bezugsmenge im Vordersatz benannt, so kann bzw. muß man je nachdem fortfahren: "die Benutzer. Jeder einzelne ..." oder "...wir. Jeder Einzelne ..." Das ist intuitiv unplausibel.
Daß es sich eher um ein komplexes Pronomen handelt als um ein Adjektiv, merkt man auch daran: "jeder einzelne von uns" (= jeder von uns), aber *"jeder Dicke von uns".
Im Wörterbuch (DUW) steht (zusammengefaßt): "weiße und rote Rosen ... die ersteren/letzteren". Man soll hier also versuchsweise das Substantiv wiederholen, um zur Einsicht in die Ellipse und damit die notwendige Kleinschreibung zu gelangen. Aber er sagt schon "die ersteren Rosen"? Es ist nicht unmöglich, aber doch äußerst selten. Auch bei "ersterer/letzterer" ist der pronominale Charakter deutlich.
Das Ganze ist, wie ja auch Munske schon gezeigt hat, undurchdacht und soll auf Wunsch Zehetmairs und seiner Auftraggeber auch nicht mehr durchdacht werden.
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Kommentar von stst, verfaßt am 24.06.2007 um 13.22 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#9177
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Undurchdacht wäre die Sache zweifellos, wäre Intuitivität ein Reformziel gewesen.
Ich kann mich aber dunkel erinnern, daß der verstärkte Nachschlagebedarf in Wörterbüchern auch als angepeiltes Ziel genannt wurde, und so gesehen ist die Sache dann doch wieder stimmig im Reformsinn ...
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Kommentar von Fruchtzwerg, verfaßt am 25.06.2007 um 08.35 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#9184
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Je mehr sich die Reformer weiterem Durchdenken verweigern, desto näher liegt das Verfallsdatum der Reformschreibung in ihrer Gänze.
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Kommentar von Karsten Bolz, verfaßt am 25.06.2007 um 14.11 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#9202
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@stst .... daß der verstärkte Nachschlagebedarf in Wörterbüchern auch als angepeiltes Ziel genannt wurde...
Ganz am Anfang der Reform stand dieses Ziel nicht so da. Da hieß es noch, daß man, sozusagen durch Inkorporation der neuen Regeln, zukünftig auf Wörterbücher weitgehend würde verzichten können. Das änderte sich erst mit der späteren Einführung des Schlamassels.
Aber wir dürfen noch hoffen. Gestern las ich im Laufband eines TV-Nachrichtenkanals von einem "56jährigen". Na ja, in kleinen Schritten geht es wieder in die richtige Richtung...
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 29.07.2008 um 10.14 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#12755
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Wenn heute noch jemand die Reform verteidigt und von Erleichterung spricht, sollte man ihn fragen, nach welcher Regel "für Jung und Alt", aber "durch dick und dünn" geschrieben werden muß. Und wenn er wider Erwarten die Regel noch weiß (oder K 57 im Duden, ein Prunkstück!), dann sollte man ihn fragen, warum diese Regel so besonders sinnvoll sein soll.
Das ist mir beim Zeitunglesen eingefallen, wo man ständig auf "falsche" Schreibweisen stößt.
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Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 30.09.2014 um 07.47 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#26889
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Der Fall einzeln eignet sich hervorragend, um das Zustandekommen der "amtlichen Regelung" nachzuvollziehen.
Schlägt man das Lemma in im unreformierten Rechtschreib-Duden nach, so findet man den Sachverhalt einleuchtend (und in Übereinstimmung mit meiner Lese- und Schreiberfahrung) erläutert. Folgt man aber den Richtlinienverweisen (R 65 und R 66) und liest dort nach, schwirrt einem schnell der Kopf, aber immerhin findet man die gewünschte Information wesentlich noch schneller als in der AR, wobei stets betont werden muß, daß man selbst bei genauester Kenntnis des Regelwerkes nur Nachschlagen in demselben hilft, weil es sich nicht memorieren läßt.
Bei einem genauen Vergleich fällt auch auf, daß tatsächlich Regeln gestrichen, andere aber nur verschoben wurden, teilweise sogar in die Beispiele. Die Streichung einer Regel bringt aber keine Erleichterung, weil sie erstens bei den meisten Schreibenden (inklusive Philologen) kaum zu erwartende Grammatikkenntnisse voraussetzt bzw. Einsichten in das von den Verfassern jeweils zugrundegelegte Grammatikmodell verlangt und die Verfasser zweitens von Fall zu Fall darüber entschieden haben, welche Regel sie auf welchen Fall anwenden.
Um den Tagebucheintrag aufzugreifen: Die AR schlägt einzelne(r/s) dem unübersichtlichen § 57(1) zu, was die Interpretation als Pronomen und damit Kleinschreibung ausschließt. Letztere ist nur nach § 58(1) erlaubt, und zwar unter der Voraussetzung, daß es sich um ein Adjektiv handelt. Kleinschreibung nach dem dümmlich formulierten § 58(4) ist laut Wörterverzeichnis nicht mehr erlaubt. Nur: woher sollen Schreibende jedwedes Bildungsstandes das wissen (können)? Es hilft nur das Nachschlagen!
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 02.12.2014 um 23.36 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#27478
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Wie schreibt man eigentlich zusammengesetzte Adjektive, deren erster Bestandteil ein Substantiv und mit Bindestrich abgetrennt ist? Groß oder klein? Im Duden und im Ickler finde ich dazu leider nichts. Es gibt Beipiele, wie US-amerikanisch. Wenn der erste Teil der Zusammensetzung eine Abkürzung in Großbuchstaben ist, bleibt sie natürlich so. Für einen mit Bindestrich verbundenen Eigennamen gilt wohl das gleiche. Schwierig wird es bei ganz allgemeinen Substantiven. Leider habe ich die Fundstellen nicht gesammelt, aber ich sehe oft, daß das Substantiv dann auch groß bleibt. Ist das irgendwo geregelt?
Seltsam kam mir heute diese Stelle in der FAZ vor (2.12.14, S. 18):
Der Mensch, bzw. sein Affen-
ähnlicher Vorfahr, ...
Normalerweise würde ich affenähnlich schreiben, man könnte aber vielleicht den Trennstrich als Bindestrich deuten. Dürfte man in dem Fall das Adjektiv groß schreiben?
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 03.12.2014 um 05.22 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#27481
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Lieber Herr Riemer, ich sollte doch meinen, daß § 13 in meiner "Kurzen Anleitung" alles Notwendige zu dieser Frage enthält.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 03.12.2014 um 23.02 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#27490
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Ja, das stimmt. Ich hab's zu schnell überlesen, wohl weil ich eine Anmerkung dazu eher im Kapitel Groß- und Kleinschreibung als beim Bindestrich vermutet hatte. Mir gefällt die kurze, klare Formulierung:
»Zusammensetzungen mit Eigennamen ([Bindestrich] fakultativ); bei Adjektiven kann die Großschreibung des Eigennamens beibehalten werden:
..., napoleon-freundlich / Napoleon-freundlich / napoleonfreundlich«
Kürzer kann man es kaum sagen. Damit ist auch klar, daß das Zitat aus der FAZ, da kein Eigenname, nicht dem Üblichen entspricht.
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Kommentar von R. M., verfaßt am 03.12.2014 um 23.14 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#27491
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napoleon-freundlich ist die Lösung für Unentschlossene.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 04.12.2014 um 04.31 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#27493
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Alle drei Schreibweisen haben ihre "Logik". Aber die Hauptsache ist wie stets, daß der tatsächliche Schreibbrauch festgehalten wird. Bloß keine Verbote und Gebote einführen, wenn sie nicht nötig – und schwer einzuhalten – sind!
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Kommentar von Erich Virch, verfaßt am 04.12.2014 um 09.17 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#27494
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Keine Verbote und Gebote, die schwer einzuhalten sind – gut! Mich drängt es mächtig, auch Unübliches wie Armee-eigen zu schreiben.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 15.04.2020 um 04.40 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#43415
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Aus aktuellem Anlaß: China-freundlich, China-spezifisch, China-hörig ...
(§ 51: Richelieu-freundlich; die Großschreibung wird allerdings nicht erwähnt und nicht begründet)
Wörterverzeichnis: "napoleonfreundlich, Napoleon-freundlich § 51, aber nur Fidel-Castro-freundlich § 50"
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 16.04.2020 um 05.44 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#43418
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Zum vorigen: Warum der Bindestrich die Großschreibung zur Folge hat, wird, wie gesagt, nicht begründet, und das erinnert an Ohm’sch usw., wo ja ebenfalls aus nichtgenannten Gründen der Apostroph die Großschreibung zur Folge hat. Die Logik dahinter erschließt sich nicht, und mir fällt keine Stelle in der Reformliteratur ein, an der das behandelt ist. Was die Geschäftsführerin des Rates unter "Fragen und Antworten" zum Bindestrich sagt, ist nicht einschlägig, obwohl dort eine gute Gelegenheit gewesen wäre. Aber diese Fragen und Antworten sollte der Rat ganz streichen, weil die Kümmerlichkeit von ganzen drei Nummern (früher fünf) das ganze Elend des gelähmten Rates und seine Flucht ins Design in peinlicher Weise offenlegt.
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Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 15.05.2024 um 16.54 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#53226
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Nach § 58 Abs. 1 des amtlichen Regelwerks schreibt man Adjektive, die sich auf ein vorhergehendes oder nachstehendes Substantiv beziehen, klein, obwohl sie »formale Merkmale der Substantivierung« aufweisen. Drei der Beispiele:
Sie war die aufmerksamste und klügste meiner Zuhörerinnen.
Alte Schuhe sind meist bequemer als neue.
Der Verkäufer zeigte mir seine Auswahl an Krawatten. Die gestreiften und gepunkteten gefielen mir am besten.
Eine solche Bezugnahme kann meines Erachtens auch dann gegeben sein, wenn das Substantiv nicht explizit genannt wird, aber dennoch dem Schreiber und Leser als Redegegenstand bekannt ist. Ein Freund schickt mir ein Foto, auf dem zwei ältere Bücher zu sehen sind. Ich schreibe ihm: Sehen schon etwas abgenutzt aus, vor allem das linke.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 15.05.2024 um 22.02 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#53227
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Ich frage mich, welches "formale Merkmal der Substantivierung" die Adjektive in Ihrem ersten Beispielsatz angeblich aufweisen. Ist es der Artikel in "die aufmerksamste"?
Dann hätte das Adjektiv in "die aufmerksamste Zuhörerin" ja das gleiche formale Substantivierungsmerkmal, denn es kann doch nicht sein, daß das bloße Weglassen des Substantivs wegen Wiederholung ("Sie ist die aufmerksamste Zuhörerin meiner Zuhörerinnen") gleich formal aus dem Adjektiv ein Substantiv macht.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 16.05.2024 um 05.08 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=859#53228
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Sehr richtig. Die Regel hätte zur Folge:
der älteste unter uns Kameraden
der Älteste unter uns
(In meinem Wörterbuch soll § 15 (6) das verhindern, könnte aber besser formuliert sein.)
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