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24.10.2006
Ohne Kontrolle
Keine Überprüfung der Wörterbücher
Eine Überprüfung der Wörterbücher durch die Kultusministerien ist nicht vorgesehen; die bloße Versicherung der Verlage reicht aus. Das hat Herr Stillemunkes brieflich noch einmal bestätigt.
Er weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, daß auch vor 1996 keine ministerielle Kontrolle des Dudens stattfand. Die damalige Situation ist allerdings nicht vergleichbar, denn der Duden war ja die Rechtschreibung. Jetzt gibt es die amtliche Neuregelung, und die Wörterbücher sind selbstverständlich daraufhin zu prüfen, ob sie sie korrekt umsetzen. Das ist stellenweise nicht der Fall. So hat der Duden Regeln erfunden, die keine Entsprechung im amtlichen Regeltext haben (zu Farbbezeichnungen, zu intransitiven und reflexiven Verben).
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Kommentar von Betrugsopfer, verfaßt am 27.10.2006 um 18.00 Uhr
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Mannheim kann keinen "Guten Glauben" geltend machen, man saß mit im Rat und weiß genau, was da beschlossen wurde. Die abweichende Umsetzung kann daher nur vorsätzlich geschehen sein.
Es wird ferner mit falschen Behauptungen geworben und es werden Fakten verschwiegen, die den Wert des Produkts mindern.
Hinweise zum Stellen von Strafanzeigen kann man leicht finden, z.B. hier: www.polizei-beratung.de
oder hier: www.bsi-fuer-buerger.de
Von da kommt man auch zu den Gesetzestexten, insbes. StGB 263: bundesrecht.juris.de
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Kommentar von Ballistol, verfaßt am 27.10.2006 um 09.22 Uhr
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Die Anzeigenlawine wäre auch dann ein Erfolg, wenn sich der Betrugsverdacht nicht halten ließe. Probieren wir es doch! Mit Defaitismus wird eine vielleicht aussichtsreiche Chance vereitelt.
Wer parallel dazu klagen will, der klage doch. Ich würde das damit verbundene Kostenrisiko nicht tragen wollen.
Der Duden-Verlag wird sich zu einer Anzeige gegen jemanden von uns in der jetzigen Situation nicht hinreißen lassen. Das bedeutet, daß wir die Wahrheit noch offensiver verbreiten können – es wird nichts geschehen.
Aber wie wäre es, wenn eine exponierte Person Selbstanzeige erstatten würde? Wenn man in diesem Land für sprachrichtige Rechtschreibung in U-Haft kommt, dann ist die Reform mit einem Schlag erledigt! Herr Denk, wie wäre das?
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Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 26.10.2006 um 22.13 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6544
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Wie schon angedeutet, halte ich es für aussichtslos, über das Delikt "Betrug" an einen Wörterbuchverlag heranzukommen. Dieser wird immer geltend machen können, im guten Glauben gehandelt zu haben, z.B. was die dauerhafte Gültigkeit der neuen Rechtschreibung angeht. Nicht zuletzt aufgrund der Verlautbarungen des Rechtschreibratsvorsitzenden. Jemand hat schon bemerkt, daß der springende Punkt der Nachweis der Betrugsabsicht ist. – "Irreführende Werbung" nach § 5 UWG könnte schon eher vorliegen.
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Kommentar von jms, verfaßt am 26.10.2006 um 22.07 Uhr
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Bitte um Nachsicht, aber die Überlegungen bezüglich juristischer Auseinandersetzungen hier sind doch etwas weltfremd. Der Aufwand ist einfach zu groß ist, außerdem zieht sich so etwas unendlich lange hin und zehrt vor allem an den eigenen Nerven. Auch das Interesse der Öffentlichkeit dürfte wohl begrenzt sein, zumal die meisten Medien sich selbst eine Nachrichtensperre über das Thema Rechtschreibreform verhängt haben.
Unwahrscheinlich ist auch, daß der Duden-Verlag sich provozieren ließe. Dort hält man sich an die bewährte Regel: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's völlig ungeniert. Was ja der letzte Duden beweist.
Etwas mehr leidet man dort vielleicht darunter, daß namhafte und seriöse Autoren nach wie vor in klassischer Orthographie publizieren. Diese Haltung gllt es zu bestärken und auf sie hinzuweisen – dies könnte auf Dauer mehr bringen. Habe heute die druckfrische und in klassischer Orthographie verfaßte Biographie über Stefan Zweig von Oliver Matischek (Jg. 1971!) erworben, erschienen bei S. Fischer.
Wie wäre es, eine Liste von wichtigen Neuveröffentlichungen 2006 zusammenzustellen, in denen die angeblich endgültige Reformorthographie ignoriert wird? Diese mit einer entsprechend kommentierten Presseinformation an die Medien zu leiten, würde vielleicht manchen Redakteur darauf aufmerksam machen, daß die Reform nach wie vor nicht in trockenen Tüchern ist und der Duden lügt.
Übrigens: Gestern hat sich die Deutsche Nationalstiftung mit dem Thema Sprache beschäftigt. Weiß jemand, ob dort auch das leidige Thema erwähnt wurde?
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 26.10.2006 um 20.44 Uhr
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Es wäre auch ein Erfolg, wenn der Duden-Verlag provoziert werden könnte, die fds wegen angeblicher geschäftsschädiger falscher Behauptungen zu verklagen, und es vor Gericht zu einer Schlacht der Sachverständigen über den neuen Duden käme. Das Presseecho würde die Friedhofsruhe nachhaltig zerstören und die Kultusminister sehr ärgern.
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Kommentar von Ballistol, verfaßt am 26.10.2006 um 18.45 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6541
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Danke für die Einwände. Hier meine Ansichten dazu:
1. "Ickler als Schulbuch ist besser"
a. Das eine schließt das andere nicht aus.
b. Welche Schule wird dann Klassensätze bestellen? Ich glaube nicht, daß das klappt, aber man sollte es versuchen. Herr Dräger, Ihre Meinung?
2. "Betrugsabsicht und Vermögensschädigung müssen nachgewiesen werden"
Ja, das stimmt. Die Vermögensschädigung weist man durch den Kaufbeleg nach. Die Betrugsabsicht wird nahegelegt durch die aggressive Werbung, wonach der aktuelle D**** "endgültig" sein soll. Früher hielt ein D**** ja locker dreißig Jahre. Jetzt braucht man ihn jährlich, und bei Erscheinen ist er schon wieder überholt (also wertlos, uns wird wertloses Papier verkauft!). Daß er überhaupt angeboten wird, könnte man schon als Betrugsversuch ansehen. "Die deutsche Rechtschreibung" wird in diesem Buch bekanntlich nicht korrekt dargestellt. Die deutsche Rechtschreibung ist das, was 100 Mio. Leute täglich schreiben, und dies korrekt darzustellen, kommt ohne deskriptiven Ansatz nicht hin.
Zusammengefaßt: Ein Verlag verkauft Bücher offensiv und ausdrücklich als Remedium gegen das Rechtschreibchaos, obwohl sie genau das definitiv und nachweislich nicht sind. Der Verlag erzielt damit einen Gewinn. Der Verlag schädigt damit jeden einzelnen Käufer. Als was bezeichnet man sowas wohl in einem Rechtsstaat?
3. "Gleichlautende Anzeigen bringen nichts"
Nein, das stimmt nicht. Denn diese Anzeigen gehen ja bei verschiedensten Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften ein. Es braucht eine Weile, bis ihre Kongruenz sichtbar wird. Dann aber hat die Kampagne bereits gewonnen, weil sie drei Ziele verfolgt, von denen zwei dann bereits erreicht sein werden. Diese Ziele sind:
-- Zermürbung des Gegners
-- Mediale Aufmerksamkeit mit Auswirkungen auf das Image des Gegners
-- idealerweise auch die Verurteilung des Gegners (nicht zwingend nötig).
4. "Überraschungsmoment nutzen"
Dies könnte ich mir eher bei anderen denkbaren Konstruktionen vorstellen. Hier ist es umgekehrt, da das zermürbende Moment bereits durch ein Bekanntwerden im Vorbereitungsstadium angestrebt wird. Der Gegner kann jetzt natürlich zur Rechtsberatung gehen, aber das macht ihn noch nervöser, weil er dort nichts anderes erfährt als hier. Gleichzeitig werden seine Kräfte gebunden. Daher können wir mit dem Plan schon jetzt ganz offen umgehen.
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Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 26.10.2006 um 17.28 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6540
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Mit Betrugsanzeigen wird man nicht weit kommen. Eher verspricht die Schiene "Unlauterer Wettbewerb" Erfolg. Man sollte eine Abmahnungsstelle hierfür gewinnen.
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Kommentar von Tobias Bluhme, verfaßt am 26.10.2006 um 14.34 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6539
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Auch der versuchte Betrug ist bereits strafbar.
Als wirklich schwierig erweist sich beim Betrug oder versuchten Betrug der Nachweis der Absicht, den Betrug zu begehen. Daran scheitert es zumeist.
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Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 26.10.2006 um 13.41 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6538
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Das größere Problem dürfte darin bestehen, daß offensichtlich keine Straftat vorliegt. Nachlesen, was den Straftatbestand des Betrugs ausmacht, hilft (wikipedia.de/Betrug). Z.B. müßten die "Geschädigten" ihre Vermögensschädigung nachweisen.
Die Idee, den Ickler für schultauglich zu erklären, ist viel besser. Leider ist er aber auch teurer als der Duden-Ramsch.
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Kommentar von Tobias Bluhme, verfaßt am 26.10.2006 um 12.39 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6537
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Ich möchte wegen der Anzeigenaktion folgendes zu bedenken geben: Größere Mengen gleichlautender oder fast gleichlautender Anzeigen kommen bei Staatsanwälten und Gerichten nicht gut an, da sie den Eindruck einer Kampage erwecken. Es ist also wichtig, individuelle Anzeigen zu verfassen, die möglicherweise die gleichen Gesichtspunkte - aber mit unterschiedlichen Formulierungen - herausstellen.
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Kommentar von Ballistol, verfaßt am 25.10.2006 um 16.47 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6536
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Es haben sich schon mehrere Personen gemeldet, die bei der Vorbereitung einer Strafanzeigenlawine mithelfen wollen.
Weitere Helfer sind sehr wichtig!
Danach brauchen wir nur noch "unaufgeregt" zu beobachten, wie ein Verlag in Mannheim zu einer diffusen gelben, etwas blubberig-breiigen Masse fermentiert wird.
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 25.10.2006 um 15.29 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6535
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Ballistol: »Wieso muß "mit" eigentlich nicht mit -tt- geschrieben werden? Ist das eine Ausnahme oder wurde es einfach vergessen?«
Siehe dazu § 4 der amtlichen Rechtschreibregelung (seit 1996 unverändert):
»In acht Fallgruppen verdoppelt man den Buchstaben für den einzelnen Konsonanten nicht, obwohl dieser einem betonten kurzen Vokal folgt.
Dies betrifft
(...)
(6) eine Reihe einsilbiger Wörter mit grammatischer Funktion, zum Beispiel:
ab, an, dran, bis, das (Artikel, Pronomen), des (aber dessen), in, drin (aber innen, drinnen), man, mit, ob, plus, um, was, wes (aber wessen)
E2: Aber entsprechend § 2:
dann, denn, wann, wenn; dass (Konjunktion)
(...)«
(Leider gibt es keine HTML-Version des geänderten Regelwerks, die man fix [dt., nicht österr.] aufrufen könnte, um das nachzuschlagen, sondern man muß immer die PDF-Datei bemühen. Das Regelwerk in der Fassung von 1996 gab es offiziell in dieser Form online; wo man es jetzt noch finden kann, ist hier beschrieben.)
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Kommentar von Karsten Bolz, verfaßt am 25.10.2006 um 15.26 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6534
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Ich mache mal einen ganz anderen Vorschlag: Da es ja nur darum geht, daß ein Verlag bekundet, er richte sich nach "den neuesten amtlichen Regeln", rege ich an, den letzten Ickler auf das Notwendigste reduziert - sozusagen als Schul-Ickler - mit folgender Banderole in den Handel zu bringen: "Folgt den neuesten Erkenntnissen aus dem Amtlichen Regelwerk in der Fassung von 2006, daher für die Benutzung in der Schule bestens geeignet" Das wäre noch nicht einmal gelogen oder zumindest näher an der Wahrheit als der Aufdruck auf dem Duden.
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Kommentar von Ballistol, verfaßt am 25.10.2006 um 13.37 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6530
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Bei der Überlegung, wie man betrügerisch arbeitende Wörterbuchverlage rechtlich in die Bredouille bringen könnte, ohne selbst ein Prozeßrisiko zu tragen, fiel mir ein, daß Betrug eine Straftat ist und ihre Ahndung im öffentlichen Interesse liegt. Selbst ohne Verurteilung, selbst sogar bei Niederschlagung des Verfahrens wäre die Meldung "Duden-Verlag von Käufern angezeigt" ein großer Erfolg. Der Anzeigende trägt dabei selbst keinerlei Risiko. Schlimmstenfalls passiert gar nichts. Je mehr Käufer diesen Schritt gehen, umso schneller wird die Substanz des Gegners erodiert.
Ideal wäre eine Anzeigenlawine, die wir folgendermaßen auslösen könnten:
1. Einbindung von Multiplikatoren (WIR, DKZ, DSW, FDS usw.)
2. Bereitstellen spezieller Musterstrafanzeigen, die man wie einen Coupon einfach an die nächste Polizeidienststelle zu schicken braucht. Diese würden direkt schon Verlag und Buch enthalten, es würden also die Absenderangaben, Unterschrift und Kaufbeleg ausreichen.
Aus der Anzeige müßte klar hervorgehen, daß und warum der Verlag mit Gewinnabsicht täuscht und den Kunden dadurch schädigt.
Jede Anzeige sollte als Zweitschrift zur Dokumentation an eine Sammelstelle gehen.
3. Mediale Ausnutzung dieser Dokumentation.
Das ganze liefe also wie die übliche Unterschriftensammlung ab, nur mit jeweils einem Amtsprozeß hintendran. Idealerweise würde jeweils die Wörterbuch-Redaktion und -Verlagsleitung zur Einvernahme in verschiedene Polizeistuben vorgeladen, im Falle eröffneter Prozesse sogar in die Amtsgerichte.
Für die Vorbereitung müßte sich jemand mit juristischer Bildung zusammen mit einem Kenner der Materie auf einen wasserdichten Text einigen.
Bitte äußern Sie, was Sie von diesem Vorschlag halten und ob Sie bei der Umsetzung mithelfen wollen. Dieser Weg ist gangbar und kann etwas bringen.
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Kommentar von Ballistol, verfaßt am 25.10.2006 um 10.35 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6529
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Wieso muß "mit" eigentlich nicht mit -tt- geschrieben werden? Ist das eine Ausnahme oder wurde es einfach vergessen?
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Kommentar von Ballistol, verfaßt am 25.10.2006 um 10.33 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6528
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Betrug ist ein Offizialdelikt, und ein guter Bürger eines Rechtsstaats zeigt sowas an. Formulieren Sie eine Musteranzeige gegen den Klett-Verlag und verteilen Sie diese großzügig und mit ermunternden Worten. Mit einer Briefmarke zu 55 Cent geht die Sache ihren Weg. Ein Prozeßrisiko hat man auch nicht.
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Kommentar von Josef Hohenembs, verfaßt am 25.10.2006 um 10.11 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6526
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Die neuen französischen Rechtschreibungsempfehlungen? Mit Bestürzung vernimmt man so eine Bezeichnung.
Was sagt die Académie française zu "charriot" anstelle "chariot"?
Machen es denn da die Briten nicht besser, die ein Wort unabhängig von seiner Aussprachewandlung immer gleich schreiben, sobald es literarisch gefestigt ist?
Das Entscheidende ist doch der Wortschatz und nicht die Wiedergabe des Gesprochenen in einer Lautschrift. Wer das Wort Kuhle nicht kennt, dem hülfe es wohl auch nicht, wenn er es als "Kuule" läse, weil alle Dehnungen nur durch Doppelvokale geschrieben würden. Und als Schreiber sollte man ohnehin nur einem bekannte Wörter festzuhalten versucht sein.
Ebensowenig kann jemand davon profitieren, "daß" plötzlich "dass" schreiben zu können, dürfen, müssen.
Warum sucht man immer verkrampfter nach Regeln, die nicht existieren?
Die Entwicklung in Richtung einer Lautschrift ist nicht zielführend. Einen in Mundart geschriebenen Text kann man nur durch lautes Lesen verstehen. Solches ist im Einzelfalle vielleicht lustig, aber kann doch nicht allgemein verbindlich gemacht werden. A niadaboarisches gschreipsl faschteest daun im nuadn nimma. Mit Norden (nuadn) ist aber nicht Hamburg, sondern Oberbayern gemeint.
Es wäre sogar eindeutig von Vorteil, wenn Bedeutungsunterschieden auch verschiedene Schreibweisen folgten. "Thor" für die Maueröffnung und "Tor" für den Narren, "Tau" für den Niederschlag und "Thau" für das Seil, oder jeweils umgekehrt. Das wäre eine Bereicherung der Schrift bei ihrer Aufgabe, den Leser zu unterstützen.
Im übrigen ist es immer derselbe akademische Irrtum, wenn versucht wird, Regeln für etwas zu finden, was einem Wildwuchs entspringt. Beim Erlernen jedweder Sprache ist die Schreibung eines Wortes genauso im Gedächtnis zu behalten wie die (Standard-)Aussprache.
Orientiert sich der heute Lernende an den Regeln und nicht am Wort selbst, wird, wie schon oft bemerkt wurde, das Wort "Spass" im Norden eben so, im Süden hingegen "Spaß" geschrieben. Die Schreibung kann niemals die Aussprache in ihrer Vielfalt wiedergeben. Das einzig Bleibende ist die einmal festgelegte Schreibung, die den Wiedererkennungswert für den Leser trägt.
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 25.10.2006 um 00.37 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=688#6525
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Auch für die Französisch-Deutsch-Wörterbücher für den Schulgebrauch findet keine Überprüfung durch die Kultusministerien statt. Laut Auskunft der Kultusministerien sind die Französischlehrer angewiesen worden, die neue französische Rechtschreibung gemäß www.orthographe-recommandee.info zu unterrichten. Anhand der dort aufgelisteten Beispiele habe ich eine alphabetische Wörter-Prüfliste zusammengestellt und mit dieser die Neuauflagen der Französisch-Deutsch-Wörterbücher von Pons (Klett-Verlag) und Langenscheidt durchgesehen: Die neuen Schreibweisen sind nur ganz unvollständig aufgenommen worden. Man hat den Eindruck, daß die Verlage die neue Französische Rechtschreibung boykottieren, aber auf den Einband drucken: "Neue Rechtschreibung", weil sie wissen, daß die Kultusministerien das nicht nachprüfen. In den Französisch-Lehrbüchern und -Grammatiken wird es ähnlich sein. Eigentlich ist es Betrug. Die Frage ist, was man tun kann.
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