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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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17.09.2006
 

Protokoll der fünften Sitzung Juli 2005
Fünf entschuldigte Mitglieder

In dieser Sitzung ging es sowohl um die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Getrennt- und Zusammenschreibung“ als auch um die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende“.


Protokoll
der fünften Sitzung des Rats für deutsche Rechtschreibung

Ort: Institut für Deutsche Sprache (IDS), Mannheim
Termin: 1. Juli 2005, 11.10 bis 15.05 Uhr
Anwesende:
Vorsitz: Staatsminister a. D. Dr. h. c. mult. Hans Zehetmair
Mitglieder aus Deutschland: Prof. Dr. Ludwig M. Eichinger, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Norbert R. Wolf, Prof. Dr. Peter Eisenberg, Dr. Matthias Wermke, Dr. Sabine Krome, Prof. Dr. Rudolf Hoberg, Prof. Dr. Werner Besch, Prof. Dr. Jakob Ossner, StD Fritz Tangermann, Dr. Edmund Jacoby, Michael Banse, Ulrike Kaiser, Jürgen Hein, Anja Pasquay, Prof. Dr. Theodor Ickler, Dr. Ludwig Eckinger
Mitglieder aus Österreich: Landesschulinspektor Dr. Karl Blüml, OStR Prof. Günter Lusser, Prof. Dr. Richard Schrodt, Mag. Ulrike Steiner, Obersenatsrat Dr. Kurt Scholz, Dr. Hans Haider, Dir. Georg Glöckler, Dr. Ludwig Laher
Mitglieder aus der Schweiz: Prof. Dr. Dr. h. c. Horst Sitta (bis 13.00 Uhr), Prof. Dr. Peter Gallmann, Prof. Dr. Thomas Lindauer, Dr. phil. Roman Looser, Dr. h. c. Werner Hauck, Peter Feller, Stephan Dové, Dr. Monique R. Siegel
Mitglied aus dem Fürstentum Liechtenstein: entschuldigt
Mitglied aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol: Dr. Rudolf Meraner
Gäste: Dr. Franz Guber, Regierungsdirektorin Maria Lüken, Ministerialrat Christoph Stillemunkes
Entschuldigt: Prof. Dr. Uwe Pörksen, Wolfgang Fürstner, Bundesminister a. D. Dr. Helmut Zilk, Max A. Müller, Renate Gebele Hirschlehner

Tagesordnung:
TOP 1:
Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2:
Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls
TOP 3:
Beschluss über die Ergebnisse zu den Paragraphen 33, 35-39 der Arbeitsgruppe "Getrennt- und Zusammenschreibung"
TOP 4:
Beratung über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende“
TOP 5:
Zeitplan der Umsetzung der beschlossenen Änderungen
TOP 5b:
Themen- und Terminplanung der weiteren Sitzungen des Rats 2005
TOP 6:
Bericht der Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“

Protokoll: Dr. Kerstin Güthert (IDS)

Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Er begrüßt Looser als neues Mitglied. Looser, der den Verein Schweizerischer Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer vertritt, ist seit Mai Mitglied des Rats, konnte aber aus terminlichen Gründen an der letzten Sitzung nicht teilnehmen.
Anschließend trägt der Vorsitzende die eingegangenen Entschuldigungen vor und setzt die Mitglieder von den Stimmrechtsübertragungen in Kenntnis: Das Stimmrecht übertragen hat Fürstner an Pasquay, Zilk an Scholz, Müller an Lindauer sowie Gebele Hirschlehner an Feller. Sitta, der nicht der gesamten Sitzung beiwohnen kann, überträgt für die restliche Sitzungszeit sein Stimmrecht an Gallmann.

Zu TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls
Zu der von Präsidium und Geschäftsstelle vorgeschlagenen Tagesordnung liegt ein Antrag von Krome vor, weitere Eingaben werden von Besch und Siegel gemacht.
Krome beantragt, TOP 5 um den Aspekt „Themen- und Terminplanung der weiteren Sitzungen des Rats 2005“ zu erweitern und diesen in Abhängigkeit vom Sitzungsverlauf ggf. im Anschluss an TOP 3 zu beraten. Siegel, die eine Behandlung von TOP 6 sicherstellen möchte, beantragt Nämliches für TOP 6.
Da bei der Diskussion zu den einzelnen orthographischen Bereichen, an deren Fortgang allen gelegen ist, Inhalt vor Zeit geht, aber gleichzeitig die Beratung der anderen TOPs für wichtig erachtet wird, wird der Vorschlag Heins, die Tagesordnung in der vorgesehenen Abfolge abzuarbeiten und für 14.30 Uhr ein Time-out anzusetzen, gern aufgegriffen. Man verständigt sich darauf, zumindest die Zeit nach 14.30 Uhr für TOP 5 und TOP 6 zu reservieren. Die von Krome beantragte Erweiterung von TOP 5 wird als TOP 5b in die Tagesordnung aufgenommen.
Besch wendet sich mit einem Statement an die Mitglieder. Er nimmt darin Stellung zu dem Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) vom 3. Juni. Nach seinem Dafür-halten hat die KMK mit diesem Beschluss den angestrebten Rechtschreibfrieden verschenkt, da Teile der zum 1. August für verbindlich erklärten Bestimmungen s. E. änderungsbedürftig sind (wie z. B. die Schreibung von verbläuen aus dem Bereich der Laut-Buchstaben-Zuordnungen). Da er ein Nachbessern dieser Bestimmungen nach dem Stichtag für illusorisch hält, stellt sich ihm die Frage, welche Funktion der Rat in den sechs Jahren seiner Tätigkeit habe.
Zehetmair verwendet sich dafür, Beschs Statement zur Kenntnis zu nehmen, ohne einen Beschluss dazu zu fassen. Er macht ein weiteres Mal deutlich, dass der Rat für die Gesamtheit der Anwender der deutschen Sprache und nicht allein für die Schulen verantwortlich zeichnet. So gehöre zwar z.B. der Komplex der Groß- und Kleinschreibung nicht zu den vordringlich zu behandelnden Bereichen, aber eine Befassung damit dürfe nicht tabuisiert werden. Wichtig sei es, Vertrauen herzustellen.
Der Protokoll-Entwurf wird gemäß dem Antrag von Hoberg an zwei Stellen geändert. Zum einen wird auf S. 2 der drittletzte Absatz, in dem Hoberg einen Vergleich zwischen der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung und dem Rat für deutsche Rechtschreibung zieht, durch die Formulierung von Hoberg ersetzt und zum anderen die Angabe „zu Recht“ im fünften Absatz auf S. 6 gestrichen.
Unter Einschluss der vorstehend benannten Änderungen werden Tagesordnung und Protokoll einstimmig angenommen.

Zu TOP 3: Beschluss über die Ergebnisse zu den Paragraphen 33, 35-39 der Arbeitsgruppe "Getrennt- und Zusammenschreibung"
Grundlage der Beratungen bildet die Vorlage der Arbeitsgruppe Getrennt- und Zusammenschreibung, die diese bereits zur letzten Sitzung fertig gestellt hatte. Die Vorlage wurde den Vorgaben des Rats entsprechend an wenigen Stellen redaktionell überarbeitet (in der Hauptsache wurde das Beispiel staubsaugen/Staub saugen in § 33 E umgestellt und in § 37 E4 das Beispiel New Age durch Electronic Banking ausgetauscht) und in einer Synopse der amtlichen Regelung in der Fassung von 2004 einander gegenübergestellt.
Die Vorlage wird absatzweise vom Leiter der Arbeitsgruppe vorgestellt und im Plenum beraten. Bereits im Vorfeld hat Ickler einen Kommentar zur Beschlussvorlage vorgelegt und in Entwurf ein Sondervotum zu § 34 eingelegt.
§ 33 behandelt die Schreibung von untrennbaren Zusammensetzungen. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe zielt dahingehend, § 33 E2 zu streichen und § 33 E1 um einige, bisher § 33 E2 zugeordnete Beispiele zu erweitern. Daraus resultieren neu als Variantenschreibungen z.B. Brust schwimmen und Marathon laufen, was seine Bewandtnis darin hat, dass Verbindungen dieser Art im Schreibgebrauch auch in Distanzstellung belegt sind (vgl. er schwimmt Brust, sie läuft Marathon).
Im Zentrum der Diskussion zu § 33 steht die Anregung Jacobys, Beispiele wie frohlocken, die nicht eindeutig sind, auszutauschen (frohlocken ist etymologisch gesehen keine Zusammen-setzung aus froh + locken). Dieser Problematik war sich die Arbeitsgruppe, wie Hein darlegt, bewusst, sie ist indes – um den Zeitrahmen nicht zu gefährden – pragmatisch vorgegangen und hat nur an den Stellen Änderungen vorgeschlagen, an denen eine Änderung in der Schreibung erfolgen sollte. Das Regelwerk ist auf seine Weise in sich konsistent und eine Änderung an einer Stelle würde Änderungen an vielen anderen Stellen nach sich ziehen.
Vor diesem Hintergrund wird der Vorschlag Lahers, einen erläuternden Beitext anzufertigen, positiv aufgenommen. Der Rat folgt daraufhin dem Vorschlag der Arbeitsgruppe und nimmt § 33 neu mit 34 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Über eine Revision des Regelwerks wird perspektivisch zu befinden sein.
§ 35, der die Schreibung von Verbindungen mit sein umfasst, soll nach Ansicht der AG keine Änderung erfahren. Zwar wird gesehen, dass insbesondere bei Vorkommen lexikalisierter Substantivierungen (wie z.B. Beisammensein) die Neigung besteht, auch die Verbverbindung zusammenzuschreiben. Doch sprechen einige Gründe auch für den Kompromiss. So ist zu bedenken, dass es sich um suppletive Verbparadigmen handelt (nicht: *daist) und eine andere Form der Regelung bei Verbindungen mit sein Probleme bei Verbindungen mit haben und werden aufwerfen würde. Für den Moment wird daher die regelhafte Getrenntschreibung vorgezogen, was nach Eisenberg ja nicht ausschließt, dass sich auf Dauer über den Usus wieder Einzelfälle einstellen.
Der Rat spricht sich mit 36 Ja-Stimmen (bei einer Gegenstimme) für die Empfehlung der AG zu § 35 aus.
§ 36 beinhaltet die Schreibung von Verbindungen mit einem adjektivischen oder adjektivisch gebrauchten zweiten Bestandteil. Gegenüber dem amtlichen Regelwerk in der Fassung von 2004 schlägt die AG neben inhaltlichen Änderungen auch eine Umstrukturierung vor. Diese sieht vor, von der Totalregelung des amtlichen Regelwerks abzugehen, das nicht nur Regeln für die Zusammenschreibung, sondern auch für die Getrenntschreibung bereithält. Neu soll demnach unter 36 (1) die Zusammenschreibung und unter 36 (2) die Zusammen- wie auch Getrenntschreibung geregelt werden. Die Regeln bei alleiniger Getrenntschreibung entfallen.
§ 36 (1) neu entspricht § 36 (1) bis § 36 (6) des 2004er Regelwerks. Die einzigen Änderungen hierzu, die von der AG eingebracht werden, betreffen zwei Erläuterungen zu § 36 (1.1) neu. In diesen wird der Unterschied zwischen Zusammensetzung und syntaktischer Wortgruppe expliziert (vgl. das Herz erquickend – herzerquickend) bzw. auf das Fugenelement als Indiz für die Zusammensetzung eigens hingewiesen (vgl. sonnenarm).
Beide Erläuterungen finden die Zustimmung der Mitglieder, wenngleich vereinzelt ihr Nutzen kritisch hinterfragt wird. So hält Ossner hält dafürhhhdafür, dass derartige didaktische Formulierungen nicht in die Textsorte Regelwerk gehören.
Aus der Diskussion zu § 36 (1) neu ergibt sich, dass unter (1.5) „bedeutungsmindernd“ durch „bedeutungsabschwächend“ ersetzt wird. Weiterhin wird die auf der letzten Sitzung um Schrodt formierte Gruppe damit beauftragt, (1.1) dahingehend zu überprüfen, ob es syntaktische Fügungen mit Konnektoren gibt, und den Status von ‹schwerst› zu überdenken. Die jetzige Zuordnung lässt die Getrenntschreibung von Verbindungen mit ‹schwerst› nicht zu. ‹schwerst› ist ein Randfall, da seine Einstufung als selbständig vorkommendes Wort in der Standardsprache umstritten ist (vgl. Beispiele wie Da das Heck schwerst schlingerte oder Sie ist eine der schwerst zu praktizierenden Medizindisziplinen).
Innerhalb von § 36 (2) neu werden zwei Änderungen von der AG vorgeschlagen: Zum einen ist in einer Erläuterung festgehalten, dass bei substantivischem erstem Bestandteil die Zusam-mensetzung in vielen Fällen eine von der Wortgruppe abweichende, meist fachsprachliche Bedeutung erhalten hat (= § 36 E4, vgl. fleischfressende Pflanze), und zum anderen wird Zusammen- wie auch Getrenntschreibung durchgängig bei Verbindungen mit einem einfachen unflektierten Adjektiv als graduierender Bestimmung zugelassen (= § 36 (2.2), vgl. schwer krank – schwerkrank).
Während sich die Diskussion zu § 36 (2.2) im Wesentlichen darauf beschränkt, ob von der angehängten E5 über das Beispiel höchstpersönlich – höchst persönlich hinaus Beispiele erfasst werden, wird § 36 E4 eingehend erörtert. Dabei werden in der Hauptsache zwei Positionen vertreten: die einen sprechen sich für die Annahme von E4 aus, die anderen für ihre Streichung.
Die Argumente, die für beide Positionen angeführt werden, sind in ähnlicher Weise bereits auf der letzten Sitzung vorgetragen worden, als es um die Erläuterung E5 zu § 34 ging (Schreibung von Verbindungen mit den reihenbildenden Bestandteilen ‹fest›, ‹tot› und ‹voll›). Damals habe man, wie Eisenberg in Erinnerung bringt, der Verschlankung des Regelwerks den Vorzug vor der Benutzerfreundlichkeit gegeben. Aus diesem Grunde befürworte er auch an dieser Stelle die Streichung. Damit schließt er sich Gallmann an, der die grundsätzliche Ermöglichung der Zusammenschreibung für ausreichend hält und alles Weitere der Sprachentwicklung anheim stellen möchte. Der Einwand Heins, dass der Benutzer nicht nur implizit die Zusammenschreibung von fleischfressend erlaubt wissen will, verfängt bei dieser Argumentation nicht. Verbindungen wie fleischfressende Pflanze tendieren zur Zusammenschreibung, was sich aus ihrem Terminologisierungsgrad erklärt.
Die ausführliche Diskussion zu E4 bedingt auch, dass der ihr übergeordnete Absatz (2.1) umfassend besprochen wird. § 36 (2.1) räumt Zusammen- wie auch Getrenntschreibung bei Verbindungen von Substantiven, Adjektiven, Adverbien oder Pronomen mit adjektivisch gebrauchten Partizipien in zumeist attributiver Verwendung ein. Neben der Angabe „in attributiver Verwendung“ wird namentlich von Ickler der Begriff „adjektivisch gebraucht“ thematisiert.
Auf Icklers Einschätzung, dass der Begriff „adjektivisch gebraucht“ zu Irritationen führe, da er nicht gelöst sei, erwidert Eisenberg, dass eine terminologische Klärung im Rahmen der momentanen Überarbeitung des Regelwerks nicht erfolgen könne. Beispiele wie Die Blume ist aufgeblüht – die aufgeblühte Blume zeugten von der Problematik. Schrodt pflichtet Eisenberg in der Analyse bei, verweist aber gleichzeitig auf den alltagssprachlichen Hinweis, demzufolge alle Partizipien im Grunde adjektivisch seien (z.B. bezeichne ratsuchend in ratsuchender Bürger die Eigenschaft des Bürgers).
Die einschränkende Formulierung „in zumeist attributiver Verwendung“ wird daraufhin gestrichen. Es wird allgemein für vollkommen ausreichend erachtet, dass in den betreffenden Fällen neben der Verbindung auch das Syntagma explizit zugelassen ist. Damit wird die notwendige Klarheit geschaffen, denn nach Ansicht von Eisenberg bestand diese Möglichkeit entgegen anderslautenden Behauptungen auch in der alten Rechtschreibung – Syntagmen würden nun einmal nicht im Wörterbuch angeführt. Überlegungen von Ickler, in Fällen wie Sie sah sich hilfesuchend um die Wahlmöglichkeit einzuschränken, werden nicht weiter verfolgt.
Neben mehr erörternden Beiträgen werden in anderen Beiträgen redaktionelle Klärungen herbeigeführt. So wird auf Anregung von Krome in E3 und E5 die Angabe „näher bestimmten oder ergänzten (Formen)“ bzw. „näher bestimmt“ durch die Angabe „gesteigert(en)“ ersetzt und darüber hinaus in E4 „Akzentsetzung“ durch „Akzentplatzierung“ ausgetauscht. Ferner wird die Gruppe um Schrodt damit betraut, wenn vorhanden ein Beispiel für eine Verbindung mit einem pronominalen Erstglied unter (2.1) zu ergänzen.
Unter Einschluss der vorstehend genannten redaktionellen Änderungen – und unter Streichung von E4 – werden die Paragraphen 36 (2.1), 36 E3 und 36 E5 einstimmig sowie § 36 (2.2) (eingeschlossen: E5) mit 32 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Der Beschluss zu § 36 (gesamt) wird mit 30 Ja-Stimmen bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung gefasst.
§ 37 hat die Zusammenschreibung von Komposita und Substantivierungen zum Inhalt. Abgesehen von einer Umstrukturierung – in dem Vorschlag der AG wird streng zwischen Komposita einerseits und Substantivierungen andererseits unterschieden, wodurch bedingt der Paragraph in zwei statt in vier Absätze unterteilt ist – wird nur an einer Stelle eine inhaltliche Änderung angeregt: bei der Schreibung von aus dem Englischen stammenden Bildungen aus Adjektiv und Substantiv. Bei diesen soll nur noch dann zusammengeschrieben werden können, wenn der Hauptakzent auf dem ersten Bestandteil liegt. Bezugspunkt bildet dabei die Akzentsetzung des Deutschen, auch wenn damit gewisse Schwankungen toleriert werden müssen. Schreibungen wie Highsociety wären nach dieser Regel künftig ausgeschlossen.
Die Redebeiträge beziehen sich weniger auf die Inhalte an sich als vielmehr auf einzelne For-mulierungen und Darstellungsformen. Folgende redaktionelle Änderungen werden vereinbart: der Begriff „Kompositum“ wird durch „Zusammensetzung“ und das Beispiel Joint Venture in E4 durch New Economy ersetzt. Weiterhin tritt an die Stelle der Formulierung „[…] wenn sie nur einen Hauptakzent tragen“ in E4 „[…] wenn der Hauptakzent auf dem ersten Bestandteil liegt“ und die Unterteilung in (2.1) und (2.2) wird aufgegeben.
Der Rat folgt dem Vorschlag der AG zu § 37. Er spricht sich für § 37 E4 mit 30 Ja-Stimmen (bei einer Enthaltung und keiner Gegenstimme) und für § 37 (2) und § 37 (gesamt) jeweils einstimmig (d.h. bei 31 Ja-Stimmen und keiner Enthaltung) aus.
Zu § 38 und § 39 schlägt die AG keine Änderungen vor. Zwar wurde, wie Eichinger betont, in Betracht gezogen, bei den Pronomen mit Erstglied die Schreibung zu differenzieren, doch habe die Gesamtkonstruktion von § 39 dagegen gesprochen, der aufgrund der Verschiedenheit der in ihm angeführten Fallgruppen unangetastet bleiben sollte.
Im Gesamt teilt der Rat diese Auffassung, Änderungsvorschläge werden nur punktuell vorgetragen. So macht Blüml den Vorschlag, bei der Variantenschreibung zuhause (bleiben, sein) in § 39 (2.1) die diatopische Markierung herauszunehmen, und Laher möchte die Schweizer und österreichische Besonderheit, nach der Ableitungen auf -er von geografischen Eigennamen mit dem folgenden Substantiv zusammengeschrieben werden (können), in § 38 berücksichtigt wissen (vgl. Wörthersee). Ickler schließlich fragt nach Schreibungen des Typus Hand voll und Mund voll.
Zehetmair überträgt der Gruppe um Schrodt die Aufgabe, bei der redaktionellen Überarbeitung des Wörterverzeichnisses diese Einzelfälle zu klären, und tendiert zu dem von Blüml vorgetragenen Anliegen, sich diese Änderung zu Eigen zu machen.
Im Hinblick auf § 38 wird beschlossen, die Angabe „in der Regel“ einzufügen. Diese Änderung vereinigt 36 Ja-Stimmen (bei einer Enthaltung und keiner Gegenstimme) auf sich. Für § 38 und § 39 stimmen sodann 36 Mitglieder (bei einer Gegenstimme und keiner Enthaltung).
Damit ist der Gesamtkomplex der Getrennt- und Zusammenschreibung im Plenum abgeschlossen. Die Mitglieder nutzen die Gelegenheit, um der AG Getrennt- und Zusammenschreibung ihren Dank auszusprechen. Die AG hat nach einhelliger Auffassung innerhalb kurzer Zeit hervorragende Arbeit geleistet. Ihr gehörten neben Eichinger als ihrem Leiter die Mitglieder Eisenberg, Gallmann, Hein, Lusser, Schrodt und Wermke an.

Zu TOP 4: Beratung über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende“
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende“ lagen bereits zur letzten Sitzung vor, konnten aber aus Zeitgründen nicht beraten werden. Von der Möglichkeit, bereits im Vorfeld dieser Sitzung Stellungnahmen zu den Beratungsvorlagen einzureichen, machten Gallmann und Lusser (jeweils zur Zeichensetzung) sowie Krome (zu beiden Bereichen) Gebrauch.
Die Beratungen beginnen mit dem Komplex der Worttrennung am Zeilenende, zu dem Eichinger in seiner Funktion als Leiter der AG das Papier vorstellt. Die AG schlägt darin neben inhaltlichen Änderungen einen anderen Aufbau der Regeln vor. Im Unterschied zum amtlichen Regelwerk, das ausgehend von der Zerlegung der geschriebenen Wörter in Silben zunächst die Trennung mehrsilbiger einfacher und suffigierter Wörter und dann die Trennung zusammengesetzter und präfigierter Wörter abhandelt, verzichtet der Vorschlag der AG auf den Hinweis der silbischen Gliederung und führt unter (1) die Regeln für die Trennung zusammengesetzter und präfigierter Wörter und unter (2) die Regeln für die Trennung mehrsilbiger einfacher und suffigierter Wörter an. Er unterscheidet sich vom amtlichen Regelwerk weiterhin darin, dass er die Trennung von in k-k vorsieht und die Abtrennung von einfachen Konsonantgraphemen im direkten und indirekten An- wie Auslaut (nicht: A-bend, Seeu-fer, Reu-e, Kore-akrieg) unterbindet. Zudem listet er in einer Erläuterung (E1) besonders häufige, in ihrer Bedeutung durchsichtige Präfixe in Fremdwörtern auf.
Die Diskussion zu dem Vorschlag wird dominiert von der grundsätzlichen Kontroverse, wie Silbentrennung funktioniert. Diese wird im Wesentlichen von Ossner und Eisenberg ausge-tragen. Ossner ist der Ansicht, dass die Trennung der Wörter einem algorithmischen Prinzip folgt und ein Heranziehen der Syllabierung dem Gegenstand abträglich ist, da diese falsche Trennstellen impliziere (wie z.B. *men-schlich, *nie-drig). Demgegenüber vertritt Eisenberg die Auffassung, dass die Syllabierung der Wörter immer mit der Morphologie im Hinterkopf passiert, also gleichsam eine morphologische Überformung der phonologisch indizierten Silbengrenze stattfindet (z.B. wird wirklich phonologisch wir-klich, morphologisch aber wirk-lich syllabiert).
Von den inhaltlichen Änderungsvorschlägen wird insbesondere die Auflistung der fremdsprachigen Präfixe in den Wortmeldungen thematisiert. Sie wird – im Verbund mit der generellen Umstrukturierung – von vielen Mitgliedern als Erschwernis empfunden. Neben anderen spricht sich Gallmann für ihre Streichung aus, um einen Ermessensspielraum zu erhalten. Die Argumentation, dass E1 rein als „Service“ gedacht war und nach Ickler helfen sollte, die Einordnung der Wörter in die vorhandenen Register zu erleichtern, wird allgemein nicht geteilt. Anklang zu einem gewissen Grad findet demgegenüber die Überlegung, Prioritäten bei den Trennungen anzugeben (wie z.B. bei Kon-t-rition).
Vor diesem Hintergrund spricht sich Krome für eine Konzeption aus, die die Standpunkte der überwiegenden Mehrheit der Ratsmitglieder stärker berücksichtigt, welche in den eingangs vorgelegten und von der Geschäftsstelle ausgewerteten Stellungnahmen niedergelegt sind. Dementsprechend sollte gemäß dem vorliegenden Entwurf der AG das Prinzip der Trennung nach Wortbestandteilen an erster Stelle stehen, dann sollten diesem Prinzip aber morphologische Kriterien, die Trennmöglichkeit nach Sprechsilben und die Trennung nach § 110 des aktuellen amtlichen Regelwerks ("konsonantische Trennung") gleichberechtigt untergeordnet sein. Nach der Entgegnung von Steiner, dass die Zustimmung zu dem vorliegenden Konzept der AG ohnehin nicht einstimmig erfolgte, sondern mit 1 Gegenstimme (Steiner), schlägt Banse vor, dem Rat einen grundlegend modifizierten Alternativentwurf vorzulegen.
Im Gesamt zeichnet sich in der Diskussion ab, dass § 107 der amtlichen Regelung als wichtiger Bestandteil einer Anweisung zur Trennung der Wörter gesehen wird und eine Wiedereinsetzung gewünscht ist. Vom Vorschlag der AG wird die Anführung von E2 (Vermeidung irreführender Trennungen) an exponierter Stelle begrüßt und das Verbot der Einzelbuch-stabenabtrennung in Erwägung gezogen.
Die Vorschläge des Rats gehen in die AG, die damit beauftragt wird, die Vorlage entsprechend zu überarbeiten.
Die Beratung zur Zeichensetzung musste verschoben werden. Um den weiteren Diskussions-prozess zu befördern, werden die Mitglieder dazu aufgefordert, binnen vier Wochen Stellung-nahmen zu der Vorlage der AG und zu dem Vorschlag von Gallmann einzureichen.

Zu TOP 5: Zeitplan der Umsetzung der beschlossenen Änderungen
Zehetmair skizziert den näheren Zeitplan, der stark von äußeren Faktoren bestimmt ist. Demzufolge werden – nach Abschluss der Beratungen zur Zeichensetzung und zur Worttrennung am Zeilenende – zu dem Gesamtpaket gemäß Absatz 3.4 des Statuts Stellungnahmen angefordert. Eine Aufstellung der anzuhörenden Verbände wird das Präsidium dem Rat am 28. Oktober vorlegen; neben Verbänden aus den Bereichen Schule und Verwaltung sollen auch Schriftstellerverbände Berücksichtigung finden. Für Österreich und die Schweiz bittet der Vorsitzende um Vorschläge aus den beiden Delegationen.
Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit den Beschlüssen der Ministerpräsidenten- und der Kultusministerkonferenz und erlaubt der Ministerpräsidentenkonferenz, sich bereits im März, wenn das Thema Rechtschreibung ohnehin auf der Tagesordnung steht, mit den Vorschlägen des Rats zu befassen.
Aus Bayern habe er, so Zehetmair weiter, bereits Signale erhalten, dass man sich die Kompetenz des Rates zu Eigen machen möchte.

Zu TOP 5b: Themen- und Terminplanung der weiteren Sitzungen des Rats 2005
Die nächsten Sitzungen des Rats finden am 28. Oktober und am 25. November statt. Für die Novembersitzung hat Scholz sich erboten, die Möglichkeit einer Tagung in Wien abzuklären. Themen werden dann die Zeichensetzung und die Worttrennung am Zeilenende sein. Sollte die „Beschlussreife“ bereits am 28. Oktober gegeben sein, kann ein Beschluss darüber herbeigeführt und die Groß- und Kleinschreibung angegangen werden.

Zu TOP 6: Bericht der Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“
In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit kann ein Bericht der AG Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr abgerufen werden. Befunden wird aber – um gewisse Weichen zu stellen – über den Vorschlag der AG, eine (hochprofessionelle) Website einzurichten. Ideen zu ihrer Ausgestaltung wurden in der Handreichung der AG unterbreitet, die auf der letzten Sitzung verteilt wurde. Diese werden von Siegel kurz vorgestellt. Die Website dient demnach einerseits der Information, andererseits aber auch der Kommunikation, die mithilfe eines Gästebuchs hergestellt werden soll.
Der Rat befürwortet bei einer Enthaltung die Einrichtung einer Website, die unter Beteiligung aller im Rat vertretenen Staaten finanziert werden sollte.

Zu TOP 7: Verschiedenes
Zehetmair informiert die Mitglieder über ein Schreiben des Generalsekretärs der Kultusminis-terkonferenz der Länder (KMK), Prof. Thies, das dieser in Beantwortung der Frage nach Übernahme der Reisekosten für die deutschen Mitglieder durch die KMK an den Vorsitzenden schickte. Thies teilt darin mit, dass vonseiten der KMK eine Übernahme von Reisekosten nicht vorgesehen ist, da die KMK von einem originären Interesse der im Rat vertretenen Einrichtungen ausgehe.



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