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05.08.2006
Recht haben
Was man nicht versteht, soll man nicht verändern
Schon oft behandelt, kann dieses Thema im Lichte der neuesten Ereignisse noch einmal Interesse wecken.
Mit recht haben / unrecht haben sind die Reformer nie zurechtgekommen.
Aus dem 3. Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission:
»Die französische Entsprechung avoir raison legt es nahe, dass in dieser Verbindung das Substantiv (das) Recht und nicht das Adjektiv recht vorliegt. Dass die Wortart von Recht nicht ohne weiteres zu bestimmen ist, hängt damit zusammen, dass sich haben nicht nur mit Substantiven, sondern auch mit Adjektiven verbinden kann: einerseits Hunger haben, Angst haben, Zeit haben usw., anderseits freihaben, leicht haben (sie wird es nicht leicht haben).
Sowohl bei substantivischer als auch bei adjektivischer Auffassung von Recht ist auch die Zusammenschreibung als Option zu erwägen: rechthaben (ich habe recht), unrechthaben (ich habe unrecht). Die Fügungen werden so zu den semantisch verdunkelten Verbindungen des Typs teilnehmen, preisgeben, standhalten gestellt.
Vorschlag A: Die frühere Kleinschreibung soll als Variante wieder zugelassen werden: Recht haben oder recht haben (ich habe Recht oder ich habe recht).
Vorschlag B: Zusätzliche Einführung der Zusammenschreibung.
Pro
Die Rückkehr zur alten Schreibung berücksichtigt eine öfter vorgebrachte Kritik.
Kontra
Neuschreiber gewöhnen sich schnell an die Großschreibung, weil die substantivische Auffassung von Recht grammatisch plausibel ist und von den zahlreichen Verbindungen von haben plus Substantiv unterstützt wird: Angst haben, Durst haben, Zeit haben usw.; Verbindungen von haben und Adjektiv sind viel seltener. Das Nebeneinander dreier Varianten, wie es Vorschlag B anstrebt, führt in die falsche Richtung, ist doch öfter kritisiert worden, dass die Neuregelung zu viele Varianten zulässt. Hier hätte man es mit den folgenden Varianten zu tun: Recht haben, recht haben, rechthaben.«
Für die Kleinschreibung genügt es, daß kein zweifelsfreies Substantiv vorlegt, denn im Zweifel wird klein geschrieben. Der einleitende Verweis auf ein französisches Übersetzungsäquivalent ist nicht relevant, da er keinerlei Aussagekraft für die deutsche Grammatik beanspruchen kann. Es wird kein triftiger Grund gegen die Rückkehr zur bisherigen Schreibweise angeführt. Daß die Neuschreiber sich schnell an eine Schreibweise gewöhnen, die zum Teil nachweisbar grammatisch falsch ist, mag so sein oder auch nicht (es gibt ja keine Begleituntersuchungen zur Einführung der Rechtschreibreform), es ist ohne Bedeutung.
Aus dem Protokoll der Ratssitzung vom 3. 2. 2006:
»Anders verhält es sich beim Vorschlag, recht und unrecht in Verbindung mit Verben wie behalten, bekommen, geben, haben und tun ausschließlich kleinzuschreiben. Dieser Vorschlag findet im Rat ebensowenig die Mehrheit wie in der Arbeitsgruppe. Die Gründe hierfür liegen im skalaren Übergang zwischen den Wortarten, wie die Diskussion zeigt. So funktioniert in dem Satz "Wie recht du doch hast!" die Adjektivprobe, während sie in dem Satz *"Wie recht du doch bekommst!" versagt. Da auch die linguistischen Konzepte keine letzte Gewissheit bringen und alltagssprachlich zwar die Opposition du hast nicht recht – du hast recht aufgemacht, aber gleichzeitig bei Verbindungen mit haben ein Objekt erwar-tet wird (vgl. Angst haben, Pech haben), empfiehlt der Rat bei einer Enthaltung und keiner Gegenstimme, ohne weitere Markierung Groß- wie Kleinschreibung in den genannten Fällen zuzulassen.«
Die Argumentation ist nicht stichhaltig. Wie recht du doch bekommst! ist aus pragmatischen Gründen nicht plausibel, aber du wirst sehen, wie recht du bekommst geht ohne weiteres, noch häufiger kommt vor: wie recht ich dir gebe.
Oft zitiert ist die Stelle aus Konrad Duden:
»Bei Ausdrücken wie leid tun, not tun, weh tun, schuld sein, gram sein; mir ist angst, wol, wehe, not ist von selbst klar, daß das zum einfachen Verbum hinzugetretene Element nicht als Substantivum fungiert; (man erkennt) die nicht substantivische Natur jenes Zusatzes am besten durch Hinzufügung einer nähern Bestimmung. Man sagt er (...) hat ganz recht, hat vollständig unrecht u. dgl. Die Anwendung von Adverbien, nicht von Adjektiven, zeigt, daß man einen verbalen Ausdruck, nicht ein Verb mit einem substantivischen Objekt vor sich hat.« (Die Zukunftsorthographie (usw.). Leipzig 1876, S. 70)
Ein Mitbürger gab folgenden Erlebnisbericht (hier leicht bearbeitet):
Unlängst bin ich über die richtige Schreibung von "ich habe recht" in Streit geraten. Ich hatte als grammatische Begründung der Kleinschreibung die Erklärung von Konrad Duden aus "Zukunftsorthographie" verwende. Da ich damit aber auf blankes Unverständnis stieß, habe ich nun einen kleinen Feldversuch gestartet und die einschlägigen Sprachdienste, also die Profis, angerufen mit den zwei Fragen:
1. Um was für ein Wort handelt es sich bei "recht" im Ausdruck "ich habe r/Recht"?
2. Wie war die grammatische Begründung für die Kleinschreibung in der herkömmlichen Rechtschreibung?
Bei der Bertelsmann-Hotline erklärte mir eine sehr nette Dame spontan: "Ein Substantiv – wegen Großschreibung". Auf meine Entgegnung, daß ich doch mit "sehr" erweitern können und das ja wohl bei Substantiven nicht ginge ("ich habe sehr Geld") und es mir nicht um die Orthographie, sondern um die grammatische Begründung ginge, weil man es doch früher klein geschrieben habe, stutzte sie, schlug nach, entdeckte irgendwo "Adjektiv" und meinte, man könne es wohl auch als Adjektiv auffassen. Auf mein Nachhaken, daß es ja wohl nicht beides zugleich sein könne und wie das denn jeweils grammatisch begründet sei, bekannte sie vollständige Ahnungslosigkeit und versprach, sich kundig zu machen und mir das Ergebnis zu mailen. Hier die Antwort:
»Sehr geehrter Herr NN,
Sie riefen an, um eine grammatische Begründung für die Wortart von "Recht" in "Recht haben" zu erfragen.
"recht haben" - nach neuer Rechtschreibung "Recht haben" - stellt eine Redewendung dar, die ursprünglich "das Richtige/die Wahrheit sagen" hieß und ursprünglich "wâr haben" hieß. Das mittelhochdeutsche "wâr" ist ein Adjektiv. Wohl in Anlehnung an dessen Wortart und da "recht" ansonsten auch für 'richtig' u. Ä. als Adjektiv stehen kann, wurde hier die Wortart Adjektiv "angesetzt". Eine "grammatische Begründung" scheint es hierfür nicht zu geben.
Wie Sie schon feststellten, folgt aber auf "ich habe" üblicherweise ein Akkusativobjekt. Diese Begründung spricht für "Recht" als Substantiv, welches eine Substantivierung des älteren Adjektivs darstellt. Eine gewisse Unsicherheit, welcher Wortart "r/Recht" hier angehört, ist nicht neu: Schon in Grimms "Deutschem Wörterbuch" wird auf das "Schwanken" der Wortart hingewiesen.
Heute versteht man "Recht" in "Recht haben" als Substantiv - allerdings verzeichnen einige Wörterbücher die Wendung aber noch unter "recht haben", wo "recht" - wohl aus Platzgründen - im Adjektiveintrag behandelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
XY
WAHRIG-Sprachberatung«
Bei der Duden-Hotline meinte eine etwas ruppige Dame: "Das ist selbstverständlich ein Substantiv. Ich habe Recht. Akkusativ". Auf meine Frage, warum das denn dann früher klein geschrieben wurde, die Antwort: "In der alten Rechtschreibung gab es viele solche unlogische Schreibweisen".
Auf meine Entgegnung, daß ich doch aber zu "ich habe sehr recht" erweitern kann und es ein "sehr Recht" ja wohl nicht gäbe, Gradpartikel könnten doch wohl nicht zu einem Substantiv treten, kam keine Antwort. Auf meine Behauptung, daß es für die Kleinschreibung ja aber wohl doch einen Grund gegeben haben müsse, schließlich würde ja darüber im Zusammenhang mit der Reform heftig gestritten, meinte die Dame etwas knapp, daß sie sich da erkundigen werde und mich zurückrufen würde.
Eine halbe Stunde später rief sie tatsächlich zurück und empfahl mir (mit Telefonnummer), mich mit solchen Fragen doch gleich an das IDS zu wenden.
Dies tat ich auch und wurde dort mit "unserer Grammatikerin", einer Frau Dr. B., verbunden.
Diese versuchte erst, mir anhand von "die Flinte ins Korn werfen" zu erklären, daß es eben unveränderliche Phraseologismen gäbe – auf meine Erwiderung, daß ich diesen Phraseologismus durchaus mit "leergeschossene Flinte" ironisch verändern könne, brach sie das ab und erklärte mir durchaus ausführlich den Begriff "r/Recht" als grammatischen Grenzfall, den man so oder so sehen könne: Ein Substantiv im Wortwandel verliere manche Eigenschaften (aber nicht alle), nähme Eigenschaften der neuen Wortart an (aber auch nicht alle), so daß nicht absolut auszumachen sei, ob es nun noch dies oder schon mehr das sei, es sei letztlich Ermessenssache. Auf meinen Hinweis, daß man doch zumindest grammatisch ex negativo ausschließen könne, daß es sich um ein Substantiv handelt („ich habe nicht recht/ich habe kein Recht, wie recht ich habe“) erklärte sie nach kurzem Stocken, diese altbekannte Argumentation sei nicht ausreichend, weil diesen Eigenheiten wieder andere, nicht passende entgegenstünden. Der Streit sei nicht entscheidbar, aber wenn ich, wie ich gesagt hätte, einen Unterschied zwischen "recht haben" und "ein Recht auf od. zu" empfände, könne ich das selbstverständlich so schreiben, wenn ich wolle – Sprache sei eben nicht so einfach in Regeln zu gießen.
Sie war insgesamt freundlich, erkundigte sich ernsthaft interessiert noch, ob ich denn eine Schreibung "rechthaben" für möglich hielte, und war die einzige, die überhaupt die Konrad-Duden-Probe und das ex-negativo-Argument kannte.
Mein nächster Versuch war die Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden: Ein ausnehmend freundlicher Herr am Apparat, der die Neuregelung zumindest als ausschließliche Schreibweise ganz unsinnig und die Art ihrer Verordnung empörend fand, auch andeutete, daß ja noch nicht feststehe, ob diese Neuregelung bestehen bliebe – aber leider auch nicht wußte, wie sich die Kleinschreibung grammatisch begründet. Er bat um Bedenkzeit und rief tatsächlich eine Stunde später an – allerdings ohne neue Erkenntnisse, auch seine Kollegin wisse da nichts Genaueres, die auch gerade zu diesem Thema gefragt worden sei; es müsse mit Hinzufügbarkeit von Adverbien zu tun haben. Ich erzählte ihm daraufhin von der Konrad-Duden-Auffassung; er war begeistert und empfahl mir, mich doch mal im Ickler schlau zu machen, ob ich den kenne, der Ickler habe ja darüber gearbeitet, da müsse was zu finden sein, er habe den Ickler aber leider nicht da. (Herr Ickler ist da wohl sogar in gedruckter Form persona non grata.)
Ein sehr netter, engagierter Herr, der von der Konrad-Duden-Probe ganz begeistert war und mit dem sich dann sehr gut und konstruktiv debattieren ließ – aber die Begründung der Kleinschreibung in alter Rechtschreibung hatte er nun auch nicht gekannt.
Das Grammatische Telefon der Uni Aachen: Eine sehr unbedarfte junge Dame (Studentin?), die das auch alles nicht wußte, nur wußte, daß in Altschrieb klein, in Neuschrieb groß geschrieben wird; die dann nachschlug in Büchern von Prof. Stetter, dort angeblich darauf stieß, daß es wohl auch ein "Prädikat-Adjektiv" sein könne, aber andere, wie sie meinte, würden es eben als Substantiv auffassen; ansonsten war sie nicht recht in der Lage, meine Frage nach dem jeweiligen grammatischen Begründungszusammenhang zu verstehen – was ich denn eigentlich wissen wolle. Kein Ruhmesblatt für das Grammatische Telefon.
Mein letzter Versuch war die Sprachberatung der Uni Halle. Wiederum eine nette Dame, diesmal eine ältere, die – nachdem sie das Problem kapiert hatte - nach eigenem Eingeständnis keine blasse Ahnung hatte, warum das ehemals klein geschrieben wurde. Sie wolle sich aber kundig machen und würde mir das Ergebnis mailen, es könne aber mehrere Tage dauern. Die Antwort steht noch aus.
Ich bedaure meine Mogelei gegenüber den einzelnen, meist sehr freundlichen Damen und Herren, habe mich aber moralisch damit getröstet, daß auch die Stiftung Warentest gelegentlich Service-Diensten mit scheinheiligem Nichtwissen auf den Zahn fühlt – und immerhin hab ich ja die teuren Minutenpreise bezahlt.
Bei einer späteren Gelegenheit ein neuer Versuch beim Duden; es handelte sich um eine andere Beraterin. Die neue Antwort läßt mich vermuten, daß inzwischen eine Sprachregelung beim Duden eingeführt wurde – ich hörte die Dame heftig auf ihrem PC klappern, bevor sie zu einer Antwort bereit war. Meine Frage nach der Wortart von "recht" bei "er hat recht" wurde nun so beantwortet:
"Recht" ist hier ein Substantiv, denn: wen oder was hat er? Akkusativ, „er hat Recht“, und das ist aber vor allen Dingen auch eine feste Fügung.
Warum wurde dann in alter Rechtschreibung "recht" klein geschrieben?
Das war eine der unlogischen Regeln der alten Schreibung.
Aber wenn "Recht" ein Substantiv ist, müßte ich doch flektierte Adjektive erweiternd hinzufügen können, und wenn ich aber z.B. sage: "er hat ein verbrieftes Recht" – dann heißt das aber doch ganz was anderes.
Ja, ähm…
Und andererseits kann ich doch erweiternd sagen "er hat sehr recht, ganz recht, vollkommen recht" und das sind Adverbien, und die können doch nicht bei einem Substantiv stehen.
Ja, also, nein, das ist ja kein richtiges Deutsch, das kann man so eigentlich nicht sagen…
Was? Aber selbstverständlich kann ich sagen "er hat ganz recht"!
Ja, nun, das sind dann sehr subjektive Einschätzungen, ob das sprachlich noch möglich ist oder nicht…
Aber nun hören Sie mal, "er hat vollkommen recht" ist ein völlig normaler deutscher Satz, und damit setze ich ein Adverb hinzu, und ein Adverb kann nun mal nicht zu einem Substantiv treten, und wenn 's hier aber doch dazutreten kann, dann kann doch "recht" kein Substantiv sein…
Ja nein, also, Sie müssen das anders sehen. "Er hat Recht" ist eben eine feste Fügung. Das ist genau so wie bei "Rad fahren", das sind alles feste Fügungen, und da kann man mit solchen Operationen wie Adverbienhinzusetzung oder Adjektiverweiterungen nicht operieren.
Ja, aber ich tu's doch gerade, ganz praktisch, ich kann doch nun mal sagen: "er hat ganz recht", das ist ein grammatisch korrekter Satz, und der bedeutet semantisch doch was ganz anderes als "er hat ein lebenslängliches Recht auf Beihilfe"…
Ja schon, aber nein, da irren Sie sich, die Kommission hat das eben als feste Fügung aufgefaßt, "Recht" ist hier ein Teil des verbalen Ausdrucks, es gibt ja auch noch "Recht behalten", "Recht geben" und so weiter, genau wie bei "Rad fahren", und daher muß man das auch groß schreiben, weil, solche grammatischen Operationen sind hier nicht zulässig, wie Sie das da versuchen, so wenig wie bei "Rad fahren", da können Sie ja auch nichts dazusetzen…
Die Floskel, daß es sich hier um eine "feste Fügung wie Rad fahren" handelt, kam so oft, daß es mir als neue Duden-Sprachregelung erschien, mit der das Problem abgehakt werden soll.
Soweit dieser Bericht.
Das neuerdings nur noch klein zu schreibende rechtens (sein) wird unter § 56 (3) ausdrücklich zu den "Adverbien, Präpositionen, Konjunktionen" gerechnet, obwohl es im Gegensatz zum traditionell klein geschriebenen rechtens (geschehen) offensichtlich kein Adverb ist.
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Kommentare zu »Recht haben« |
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 13.01.2020 um 17.58 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#42745
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Betr. Th. Ickler vom 13.01.20: "Sprache wandelt sich."
Das kann nur ironisch gemeint sein. Die Deutsche Sprache wird gewandelt, und zwar ganz brutal.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.01.2020 um 16.37 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#42743
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Wir müssen noch mal kurz über Greta Thunberg und die Deutsche Bahn sprechen, denn zu dem ausufernden Wahnsinn, der die ganze Sache umgibt, haben ausgerechnet auch die Faktenchecker von dpa einen Beitrag geleistet. Sie sind Schuld daran, dass der Facebook-Eintrag der Klima-Aktivistin mit dem Foto, wie sie im überfüllten Zug auf dem Boden sitzt, in Deutschland eine Zeitlang fälschlich als „falsche Information“ gekennzeichnet wurde. (https://uebermedien.de/44779/wieso-gretas-bahn-foto-von-facebook-als-fake-markiert-wurde/)
Dieses Schuld sein ruft kaum noch Stirnrunzeln hervor. Es ist eben das neue Deutsch. Sprache wandelt sich – was wollt ihr eigentlich?
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 18.12.2019 um 07.34 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#42608
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Aber der Schreiber muß sich ja schon zwischen Groß- und Kleinschreibung, also zwischen Substantiv oder Nichtsubstantiv entscheiden. Ich denke, daß er dabei auch nicht in erster Linie die Wortart im Sinn hat, sondern eine Bedeutungsvariation, die sich in der Schreibung äußert. Ein wenig Grammatik braucht der Schreiber dann doch, um seine sprachliche Intention sinnvoll umzusetzen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 18.12.2019 um 05.11 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#42607
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Ich möchte nur noch einmal in Erinnerung rufen, daß der normale Sprecher (also der Nichtlinguist) im allgemeinen einen Inhalt und keine Wortart oder sonstige grammatische Sachverhalte im Sinn hat. In den Reformregeln (die ja, wie ich immer sage, die Theorie zur Wortschreibung und nicht deren Grundlage sind) ist das zum Teil verkannt. Man kann etwas nicht als Adjektiv oder als Substantiv meinen – der normale Sprecher weiß nichts von solchen theoretischen Begriffen.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 17.12.2019 um 17.20 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#42605
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Oder kann man doch auch Beispiele wie "so recht" oder "wie recht" im hellerschen Sinn deuten?
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 17.12.2019 um 17.08 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#42604
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Ja, solange ein Substantiv sinnvoll und grammatisch möglich ist, kann man es auch benutzen.
Im Haupteintrag weist der zitierte Mitbürger mehrfach immer wieder darauf hin, daß man "recht haben" erweitern könne zu "sehr recht haben", und daß deshalb "recht" nur ein Adjektiv sein könne.
Der Reformer Heller hat dazu einmal in einem MM-Interview (1.8.03, S. 3) gesagt:
» Man vergleiche auch Beispiele wie "Das hat mir sehr Spaß gemacht" oder "Du hast mir sehr Mut gemacht", wo auch nach "sehr" großgeschrieben wird. «
Es wundert mich, daß bei den vielen Anfragen des zitierten Mitbürgers und sogar Rückrufen von der gleichen Stelle niemand dieses Argument gebracht hat, denn ganz ungeschickt ist es ja nicht:
..., daß du mir sehr Mut gemacht hast
..., daß es sehr Spaß gemacht hat
..., daß er sehr Recht hat
In den hellerschen Beispielen bezieht sich das "sehr" eben nicht direkt nur auf das Substantiv (Mut/Spaß), sondern auf das ganze Prädikat (Mut/Spaß machen), und das ist ja grammatisch durchaus möglich.
Warum sollte man dann "Recht haben" nicht insgesamt genauso mit "sehr" erweitern können?
Dagegen hilft vielleicht nur der Einwand, daß "du hast ja so recht" nicht in gleicher Weise analysiert werden kann. Also muß es "recht haben" zumindest in dieser Form noch geben.
Das Problem bedarf wohl genaugenommen einer etwas ausführlicheren Begründung, trotzdem ist natürlich bemerkenswert, daß die "Berater" und Herr Heller allesamt schon mit "sehr recht haben" überfordert waren.
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Kommentar von Erich Virch, verfaßt am 17.12.2019 um 13.21 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#42602
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Warum nicht einfach die Großschreibung als Entscheidung des Autors zur Substantivierung auffassen?
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 16.12.2019 um 17.37 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#42597
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Die verbale Natur des Infinitivs kann duch zu vereindeutigt werden, vgl. das Englische. Der Infinitv ist ja von seiner Herkunft her ein Verbalsubstantiv und nur teilweise in das Konjugationsparadigma integriert. Diese Doppeldeutigkeit spürt man noch in der Frage nach der Großschreibung.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 16.12.2019 um 17.30 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#42596
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Substantivierte Infinitive werden natürlich immer groß geschrieben. Die Frage ist, wann sind Infinitive substantiviert?
Am Artikel das ist die Substantivierung eines Verbs leicht erkennbar. Aber nicht immer steht vor Substantiven ein Artikel, d.h. ohne Artikel könnte ein Verb oder ein Substantiv gemeint sein. Falls beides sinnvoll ist, kann man auch beides schreiben.
Meiner Ansicht nach können in den 2 Beispielsätzen mit klein geschriebenen Verben (schlafen, geben, nehmen) die Verben auch als Substantive aufgefaßt, also groß geschrieben werden.
Und in dem Satz mit Starten, Fliegen und Landen können m. E. diese 3 Substantive auch als Verben angesehen und klein geschrieben werden. Es hängt von der Sicht des Schreibers ab, ob er bei der Aufgabe von Piloten eher an (das) Starten oder an die Fähigkeit/Tätigkeit zu starten denkt.
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Kommentar von Klaus, verfaßt am 16.12.2019 um 14.09 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#42595
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Ich finde, dass schlafen gut für die Gesundheit ist.
Ich finde, dass das Schlafen gut für die Gesundheit ist.
Jeder weiß, dass geben seliger ist als nehmen.
Jeder weiß, dass das Geben seliger ist als das Nehmen.
Werden die substantivierten Infinitive aber als illustrierende Beispiele zu einem substantivischen Bezugswort verwendet, gilt nur die Großschreibung:
Zu den Aufgaben einer Pilotin gehören Starten, Fliegen und Landen.
Er hat recht.
Er hat das Recht.
Er gab mir bescheid.
Er gab mir den Bescheid.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 24.03.2019 um 05.34 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#41111
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Grossarths Verdienst ist es, denen zuzuhören, denen sonst keiner zuhört, erst Recht kein Wirtschaftsredakteur der FAZ. (SPON 30.5.11, auch bei Wikipedia über G. so zitiert)
So liest man es seit der Reform sehr oft, auch in der Wendung jetzt erst Recht. Erstaunlich, daß deutsche Muttersprachler das für möglich halten.
(Grossarth ist übrigens bei der FAZ ausgeschieden. Zum Monsanto-Deal sagt der Bayer-Chef Baumann: „Der Monsanto-Kauf war und ist eine gute Idee“. (FAS 24.3.19) Er selbst halte viele Aktien seines Unternehmens.)
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 23.10.2016 um 19.10 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#33622
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Die Überschrift von SZ online Sigmar Gabriel hat Recht, aber er ist trotzdem Schuld ist in zwei Schritten schnell korrigiert worden. Immerhin war kurz zu erblicken, wie Rechtschreibung heute funktioniert und welche Korrekturarbeit ständig anfällt.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 31.07.2016 um 05.35 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#32962
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Hier schreibt ein Mensch, der von der Einsicht, wie unglaublich recht er doch hat, getroffen wird wie von einer himmlischen Erscheinung. (FAS 31.7.16)
In der Schule lernen unsere Kinder, daß auch folgendes richtig ist:
Hier schreibt ein Mensch, der von der Einsicht, wie unglaublich Recht er doch hat, getroffen wird wie von einer himmlischen Erscheinung.
Deutsche Eltern nehmen es hin, seit 20 Jahren.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.07.2016 um 07.27 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#32770
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Julian Köck: „Die Geschichte hat immer Recht“. Campus 2016.
Aus welcher Zeit diese Großschreibung stammt, kann man hier sehen:
Die Revolution hat den Dualismus bestehen lassen; die geistige, wie die soziale, die deutsche, wie die französische Revolution hat wirklich Alles beim Alten gelassen, so scheint’s wenigstens, und es ist kein bloßer Schein, das fühlt Jeder. Es ist Alles wieder restaurirt worden, das ist geschichtlich, und die Geschichte hat immer Recht. (Moses Heß: Philosophie der That, 1843)
Aber ist die Großschreibung nur altmodisch? wie recht du hast spricht dagegen.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 14.02.2016 um 19.51 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#31665
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Eine etwas längere Diskussion darüber gab es schon hier:
http://www.sprachforschung.org/forum/show_comments.php?topic_id=245#5848 zwischen 7.1.2010 und 15.1.2010.
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Kommentar von R. M., verfaßt am 14.02.2016 um 17.17 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#31663
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Man wird auch früher schon gelegentlich zurecht und zu Recht verwechselt haben, aber neuerdings kommt erschwerend hinzu, daß zurecht natürlich nicht unterkringelt wird und so scheinbar immer richtig ist (ebenso wie die Getrenntschreibungen zurecht kommen usw.).
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.02.2016 um 17.06 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#31661
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zu recht (?)/ zurecht ist hier noch gar nicht diskutiert worden, aber das könnten wir uns auch mal vornehmen.
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Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 14.02.2016 um 15.39 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#31659
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Ich glaube auch zu den "denkenden Menschen" zu gehören – zumindest gelegentlich, wenn ich mal aus dem Koma erwacht bin. Dennoch sehe ich immer noch nicht ein, warum die Schreibungen zu recht oder zurecht so schrecklich falsch sein sollen.
Oder sind sie etwa schon erfolgreich ausgerottet? Habe jedenfalls schon lange nichts mehr von Herrn Ludwig dazu gehört.
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Kommentar von stefan strasser, verfaßt am 14.02.2016 um 10.58 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#31657
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So wie viele Menschen an einen Teufel glauben, wenn man es ihnen erzählt, glauben sie auch, daß man „Recht haben“ schreibt, wenn man es ihnen erzählt. Nicht alle Menschen sind gewillt, auch ihr eigenes Denkvermögen einzusetzen, um ihr Weltbild zu formen.
Orthographische Unsinnigkeiten bezüglich „Recht haben“ werden daher genauso abgetan und übergangen wie theologischer Unsinn im Zusammenhang mit dem Teufel. Reform und Bibel haben hier vergleichbaren praktischen Einfluß.
So ist die Welt eben.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.02.2016 um 10.04 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#31655
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Da Einstein wieder einmal recht hatte, nutzen die Zeitungen die Gelegenheit, ihre Rechtschreibkünste vorzuführen. Manche schreiben es klein, manche groß, mit leichtem Übergewicht bei der Großschreibung, wie mir scheint. Für jeden denkenden Menschen ist Recht haben nicht dasselbe wie recht haben. Die Stumpfheit der meisten Zeitungsmacher ist einer der Gründe, warum ich nie mehr mit einem orthographischen Thema an sie herantreten werde.
Übrigens befinden sich auch die Autoren in einer Klemme, weil sie einerseits die sensationelle Entdeckung der Gravitationswellen verbreiten müssen, andererseits aber nicht einmal annähernd erklären können, was da eigentlich vorliegt und worin Einsteins Kühnheit bestand.
Ob es die Völkerwanderung gab und welche Ursachen und Folgen sie gegebenenfalls hatte, versteht jeder halbwegs Lesekundige, aber Gravitationswellen? Dabei ist Physik in gewisser Weise einfacher als Geschichte. Aber schließlich ist Schach auch einfacher als Fußball.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.04.2015 um 07.30 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#28614
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Meinem Eindruck nach legen sich die Medien, je mehr Zeit vergeht, um so einheitlicher auf die Großschreibung Recht haben fest. Vielleicht gehen sie auch hier auf Nummer Sicher. Es stört sie nicht, daß das vermeintliche Objekt nicht erfragt werden kann (Er bekam Recht – *Was bekam er?) und nicht mit kein verneint wird, jedenfalls nicht in besserer Prosa: ?Er bekam kein Recht.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 21.11.2014 um 05.11 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#27403
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Das Verfassungsgericht hat der katholischen Kirche rechtgegeben: Sie darf Mitarbeiter entlassen, die ein zweites Mal heiraten. (ZEIT 20.11.14)
Die Schreibweise entspricht dem ursprünglichen Grundsatz der Reformer: Entweder klein und zusammen oder groß und getrennt. Dazu hat sich die revidierte Neuregelung nicht mehr durchgerungen.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 13.09.2012 um 22.45 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#21464
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Warum die Linke oft recht hat, es aber nur selten bekommt
... Ein Essay von Oskar Lafontaine
(FAZ, 11.9.12, S. 27, fett und kursiv wie im Original)
Was bekommt denn nun die Linke so selten?
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 16.04.2012 um 11.12 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#20443
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Lieber Herr Wrase,
eine Unterscheidungsschreibung rechtens/Rechtens mag ja überlegenswert sein, aber wie die Beispiele aus Duden und Ickler und auch dieser Tagebucheintrag zeigen, gibt es in der bewährten Rechtschreibung (wie in der reformierten) keine solche semantische Unterscheidung.
Man schreibt bewährt rechtens immer klein in adverbialer Verwendung (rechtens geschehen, rechtens verurteilt), es gibt jedoch keine prädikative Anwendung rechtens, sondern man soll dann groß schreiben (Rechtens sein, etwas für Rechtens halten). Verstehe ich etwas falsch?
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 16.04.2012 um 04.31 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#20437
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Vor der Reform gab es die Unterscheidungsschreibung, die es dem Schreiber ermöglichte, sich präzise auszudrücken. Es geht nicht darum, ob Juristen in jedem einzelnen Fall den Unterschied zwischen rechtens und Rechtens darstellen wollten. Sie hatten jedenfalls die Möglichkeit dazu. Jetzt haben sie sie nicht mehr.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 16.04.2012 um 00.50 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#20436
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Unterscheiden Juristen wirklich, ob etwas Rechtens oder rechtens ist? Wenn Juristen immer Rechtens und Laien immer rechtens meinen, dann muß man es nicht unterschiedlich schreiben. Laien glauben sowieso, was rechtens ist, müsse auch Rechtens sein, und Juristen würden wohl nie etwas als rechtens bezeichnen, was nicht Rechtens ist.
Bei Hermann Paul, Deutsches Wörterbuch, 2002 (bewährte RS) habe ich noch die Beispiele das ist rechtens, was rechtens ist, den Weg rechtens betreten, in aller Form rechtens gefunden, also adverbial und prädikativ, kein Rechtens.
Es gibt wohl doch einige Adverbien, die man auch prädikativ benutzen kann (anders; Lokaladverbien: hier, dort, ...), so weiß ich leider doch noch nicht, wieso es offensichtlich ist, daß (es ist) rechtens nicht dazugehört.
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 15.04.2012 um 21.09 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#20435
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Wahrig (1970) verzeichnet überhaupt nur Rechtens und gibt in Klammern an, daß es sich um einen erstarrten alten Genitiv zum Substantiv Recht handelt.
Der Übergang zum gewöhnlichen Adverb rechtens war naheliegend. Genauso naheliegend wäre aber die Beibehaltung der Unterscheidungsschreibung. Im juristischen Kontext, der meistens vorliegt, ist es ein Unterschied, ob etwas der Gesetzeslage oder einem Gerichtsurteil entspricht (Rechtens) oder ob jemand nur laienhaft sagen möchte, daß er etwas für berechtigt hält (rechtens = richtig, in Ordnung).
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Kommentar von Sigmar Salzburg, verfaßt am 15.04.2012 um 21.03 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#20434
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Adelung 1811: Die mittlere Oberdeutsche Mundart, welche noch jetzt in vielen Gegenden Oberdeutschlandes üblich ist, hänget diesem Worte in der Declination ein n an: des Rechtens, dem Rechten, u. s. f. Daher rühren denn auch die im Hochdeutschen aus dem Oberdeutschen beybehaltenen Formen … den Weg Rechtens ergreifen, das ist Rechtens, in den Gesetzen, in den Gebräuchen eines Gerichtes gegründet …
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 15.04.2012 um 20.23 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#20433
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Ich sehe ein, daß Adverbien nicht prädikativ gebraucht werden.
Aber müßte man dann nicht rechtens ähnlich wie richtig je nach Gebrauch als Adverb oder Adjektiv sehen? (Es gibt ja auch andere unveränderliche Adjektive.)
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 15.04.2012 um 20.06 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#20432
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Sieh an, die FAZ schreibt wieder einmal bewährt (13.4.12, S. 8):
Straßburg hält das deutsche Inzestverbot für Rechtens.
Allerdings muß ich zugeben, daß ich hier die bewährte Schreibung nicht verstehe:
Duden 1991: er wurde rechtens verurteilt, es ist Rechtens, etwas für Rechtens halten
Ickler: rechtens geschehen, Rechtens sein (jurist.)
Was für ein Substantiv ist Rechtens eigentlich? Der Genitiv von Recht ist des Rechts. Meint es also den Genitiv der Substantivierung des Verbs rechten?
Für mich ist es leider nicht offensichtlich, daß es kein Adverb ist.
Sollte es nicht längst wie abends usw. klein geschrieben werden?
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 29.03.2012 um 18.44 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#20316
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Die Liberalen haben völlig Recht mit ihrem Nein. (FTD 29.3.12)
Nämlich zu einer "Auffanggesellschaft" für Schlecker-Angestellte.
Übrigens werden wir im Fall Schlecker gerade von einer "Auffang"-Rhetorik überflutet, an die hoffentlich die Mitwirkenden selbst nicht glauben, sonst müßte man am Sachverstand unzähliger Politiker und Journalisten zweifeln. Alle hacken jetzt auf der FDP herum, als sei sie schuld daran, daß das Unternehmen pleite ist und sich die Bundesagentur für Arbeit um die Entlassenen kümmern muß wie um alle anderen Versicherten auch. Verlogener geht es kaum noch.
A propos: In der BILD hat Peter Hahne kürzlich das Theodizee-Problem gelöst, wenigstens orthographisch:
Gott hat nicht Schuld, er spendet Trost!
Der Beitrag ist lesenswert, schon weil er einen geistigen Tiefstand ohnegleichen dokumentiert:
www.bild.de/politik/kolumnen/peter-hahne/gott-hat-nicht-schuld-23200034.bild.html
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 10.01.2012 um 16.07 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#19855
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"Inhaltlich hat er völlig Recht."
So kommentiert heute der Mannheimer Morgen auf Seite 2, wie (Sigmar Gabriel) "der Parteichef höchstselbst Andrea Nahles öffentlich zurückpfeift".
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Kommentar von ppc, verfaßt am 10.01.2012 um 15.37 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#19854
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Laut meinen Information gilt "recht haben" als empfohlen, aber die Großschreibung (ich vermeide sie selbst als Zitat) als amtlich erlaubt. So kennt es auch duden.de:
===
Von Duden empfohlene Schreibung:
recht haben
Alternative Schreibung:
Recht haben
===
Und solange die euphemistisch als "alternativ" bezeichnete Blödschreibung erlaubt ist, ist sie nicht totzukriegen, weil sich jede/r auf diese Regelung zurückzieht, damit er/sie keine eigene Meinung zu haben braucht.
Außerdem paßt die Großschreibung zu dem anderen Unfug wie "von Neuem", "bei/von Weitem", "seit Längerem" und "fürs Erste", den ich täglich in der Zeitung ertragen muß und der den Schüler/inne/n so eingetrichtert wird (ja, bei einigen dieser Floskeln ist Kleinschreibung großzügigerweise noch amtlich erlaubt, unsere Zeitung vermeidet sie aber und schreibt alles groß).
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Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 09.01.2012 um 15.20 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#19838
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Liebe(r) ppc,
so ganz richtig ist das nicht, obwohl es am Ergebnis nichts ändert.
Seit August 2006 ist die Kleinschreibung "recht haben" auch laut amtlichem Regelwerk wieder vorgesehen. Das Problem ist nun freilich, daß die depperte Großschreibung aus dem 19. Jahrhundert im Jahr 1996 (an den Schulen sogar schon 1995!) mit so viel lärmendem Getöse eingeführt wurde, daß sie sich vor allem bei den Schulbuchverlagen (und bei vielen anderen auch) festgesetzt hat. Die zahlreichen Rücknahmen der Reform von 1996 geschahen eher still und gleichsam heimlich. Und das ist nur zu verständlich. Wie hätten die glorreichen Reformer auch lautstark und schon nach wenigen Jahren zugeben können, daß viele Umformungen, die sie 1996 vorgenommen hatten, Blödsinn waren und nun wieder zurückgenommen werden? Die Rücknahmen der vielen tollen Errungenschaften von 1996 geschahen tatsächlich so heimlich und leise, daß viele Schreiber einfach immer noch denken, es habe sich seitdem nichts geändert.
Aber das gehört ja auch mit zum Plan der Durchsetzung dieses großartigen Projekts.
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Kommentar von ppc, verfaßt am 09.01.2012 um 14.27 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#19837
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Solange die Falschschreibung als zulässig zu sein befohlen wird, wird sie schwerlich totzukriegen sein. Das Gleiche gilt für allen anderen Schwachsinn, der per Dekret verordnet wurde.
Ich habe vor einiger Zeit beim Schulbuchverlag, der die Großschreibung "Recht haben" im Schulwörterbuch als alleinige verkündete, nachgefragt, aber auch keine brauchbare (nur eine reichlich blödsinnige) Antwort erhalten. Fazit: Die Verlage brauchen keine Ahnung zu haben, solange die Kasse stimmt.
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Kommentar von B.Troffen, verfaßt am 07.01.2012 um 15.22 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#19828
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recht/Recht gehört zu den Dingen, die einem algorithmischen Check nicht zugänglich sind, denn die Schreibung ist kontextabhängig. Ohne ein Quentchen Intelligenz also nicht zuverlässig als falsch zu erkennen. Solcherlei Fehler, wozu besonders die falschen Getrenntscheibungen gehören wie auch ein inkorrektes ", dass", flutschen also durch und geraten folglich besonders oft ins Licht der Öffentlichkeit. Was wir wohl alles sähen, gäbe es keine Korrekturhilfssoftware?
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Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 07.01.2012 um 13.24 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#19826
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Auch die FAZ kommt etliche Jahre nach ihrem orthographischen Umfallen noch nicht mit den fünf Buchstaben klar. Heute hat die FAZ im Interview der Netzausgabe mit Volker Kauder wieder einmal "Recht":
[FAZ:] Aber wo es keine Kinder und Jugendlichen gibt, können auch keine Kindergärten und Schulen gebaut werden.
[Volker Kauder:] Da haben Sie Recht. Es kann in ländlichen Gebieten nicht die gleiche Versorgungsdichte wie in den Städten geben.
Vgl. hier: www.faz.net.
Entweder die für das Erstellen der Netzausgbe verantwortlichen Volontäre sind schlicht und einfach überfordert, oder die FAZ hatte doch nicht so recht, sich der Schulorthographie zu unterwerfen. Recht (Satzanfang!) tat sie daran in jedem Fall nicht, wie ihre Unfähigkeit zeigt.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 03.11.2011 um 10.16 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#19466
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In einem Kommentar zur Regensburger Rede des Papstes schrieb Clemens Knobloch:
Vielleicht ist es der katholischen Kirche gar nicht so Unrecht, wenn sie der politische Islam in sein Feindbild ausdrücklich einschließt.
Das ist grammatisch unhaltbar und eine Folge der (unverstandenen) Reform, der sich Knobloch aus Solidarität mit Augst als Propagandist zur Verfügung gestellt hat. Schade!
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 02.08.2010 um 17.50 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#16629
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Nachdem mir Herr Metz zugestimmt hat, stimme ich ihm gerne ebenso zu :-)
Ja, ich habe den Verdacht, daß der Schreiber (der sein erster Leser ist) sein eigenes Auge täuschte und deshalb eine Präzisierung formulierte, die grammatisch nicht möglich ist. Der Schlußredakteur hat dann die bessere Schreibweise gewählt. Warum formulierte er dann nicht gleich um? Entweder wollte er seinem Kollegen nicht in die Formulierung pfuschen, oder er hat die Schwachstelle nicht bemerkt, oder er sagte sich: "Irgendwie doof, aber es soll mir schnuppe sein, stammt ja nicht aus meiner Feder."
Zur Not kann man den Satz als "nicht falsch" bewerten, nämlich als Verkürzung:
Sie und ihr Mann Klaus-Peter haben recht – und sie haben das Recht auf eine Antwort
Sie und ihr Mann Klaus-Peter haben recht – und das Recht auf eine Antwort
Sie und ihr Mann Klaus-Peter haben recht – das Recht auf eine Antwort
Die letzte Kürzung ist jedoch unter aller Kanone. Der Leser dürfte kaum in der Lage sein, das weggelassene und noch zu erspüren. Vielmehr geht er von einer Präzisierung aus, wie sie Herr Metz beschrieben hat.
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Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 01.08.2010 um 19.18 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#16626
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Die Grenzen zwischen Wortspiel und Kalauer sind eben fließend. Der von mir konstruierte Satz ist (und sollte sein) ein Kalauer, er ergibt aber immerhin einen Sinn. Der Zusatz mit Links (mit Hilfe von Links) tritt zu der Aussage mit links (mit Leichtigkeit) ergänzend hinzu. Insofern ist der Satz logisch nicht zu beanstanden, und man erkennt natürlich das Wortspiel, aber es ist eben ein besonders albernes.
Anders in dem von Herrn Wrase aufgespießten Satz. Die Konstruktion das Recht auf … in Verbindung mit dem Gedankenstrich täuscht eine Präzisierung vor, die nicht möglich ist, weil das zu Präzisierende noch gar nicht genannt worden ist. Man kann nichts aufgreifen, was nicht da ist. Denn das Wort recht in haben recht im ersten Teil des Satzes bezeichnet ja kein Recht im Sinne eines Anspruchs, sondern der Autor stellt lediglich fest, daß er dem Elternpaar zustimmt. Das Wortspiel wird hier also mit dem Verlust des Sinns erkauft.
Zusätzlich hat Herr Wrase, wenn ich ihn richtig verstanden habe, den Verdacht geäußert, daß dem Autor dieses Manko gar nicht klar gewesen ist, daß er es also nicht bewußt in Kauf genommen hat, um sein Wortspiel zu retten, sondern daß ihn die von ihm gewählte Großschreibung (haben Recht), die dann später von einem Redakteur kassiert wurde, dazu verführt haben könnte, zwei ungleiche Dinge gleichzusetzen. Diesen Verdacht teile ich.
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Kommentar von Karsten Bolz, verfaßt am 01.08.2010 um 16.53 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#16625
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@ Herrn Wrase (#16623)
Ich schriebe den Satz genau so, wie er im Spiegel zu lesen stand. Ich kann nichts Beanstandenswertes in ihm erkennen. Damit eine Großschreibung gerechtfertigt wäre, müßte der Satz lauten: Sie und ihr Mann Klaus-Peter haben ein Recht – das Recht auf eine Antwort: Wie konnte so etwas passieren? ()
zu #16624: An diesem Satz finde ich erst recht nichts zu beanstanden.
Für mich ist das Wortspiel in beiden Fällen erkennbar.
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Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 01.08.2010 um 11.00 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#16624
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Oder so: Das machen die Webdesigner mit links – mit Links zu anderen Netzauftritten.
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 01.08.2010 um 10.35 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#16623
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Im neuen "Spiegel" steht in einem Bericht über die Love Parade (die Rede ist von einem Elternpaar, das seinen Sohn verloren hat):
Sie und ihr Mann Klaus-Peter haben recht – das Recht auf eine Antwort: Wie konnte so etwas passieren?
Man kann fast sicher sein, daß ursprünglich im Manuskript stand:
Sie und ihr Mann Klaus-Peter haben Recht – das Recht auf eine Antwort: Wie konnte so etwas passieren?
Das Wortspiel funktioniert nur dann halbwegs, wenn man beide Recht groß schreibt, so daß dem Auge des Lesers vorgetäuscht wird, es handle sich zweimal um dasselbe Substantiv. Nur so kam der Schreiber auf die Idee, nach einem Gedankenstrich auszuführen, welches Recht die Eltern haben.
Die Konstruktion ist fast ein Kalauer. Man kann ja auch nicht sagen:
Er hatte Unrecht – ein Unrecht, das auch andere schon erleiden mußten.
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Kommentar von Noch ein Nachtrag, verfaßt am 30.08.2006 um 08.57 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5413
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Texte, die bei der zunehmenden Umstellung auf die lateinische Schrift im Anfang des 20. Jahrhunderts gedruckt wurden, zeigen häufig durchgängig "ss" und "Ae", "Oe" und "Ue" - wie auf Schweizer Schreibmaschinen (wo natürlich für "ç", "é", "è" und "à" Platz benötigt wird. Friedrich Gundolfs "Shakespeare und der deutsche Geist" (Berlin: Bondi, 1914) kennt "ß" nur im Vorwort; der eigentliche Text hat in allen Fällen "ss". Die ersten aus Amerika importierten Schreibmaschinen besaßen ohnehin kein "ß". Noch in den dreißiger Jahren waren etliche in Gebrauch. "Bei Benutzung von Schreibmaschinen, die noch kein ß enthalten, gebrauche man als Notbehelf in der Kleinschrift ss", so der Duden von 1937, der im übrigen eine Anleitung enthält, wie man "ß" handschriftlich ausführt. Maschinenschriftliche Texte aus jener Zeit weisen häufig auf Unsicherheiten hin. Das Typoskript der "Verordnung des Reichspräsidenten über die Auflösung des Reichstags vom 18. Juli 1930" zeigt "dass" und "ausser" neben "Deckungsmaßnahmen". Heyses Regel hätte sich 1941 bei der Abkehr von den deutschen Schreib- und Druckschriften leicht einführen lassen – heute nicht mehr.
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Kommentar von Tobias Bluhme, verfaßt am 30.08.2006 um 07.54 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5411
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Herr Ludwig,
Norstedts Tyska Fickordbok (das schwedische Taschenwörterbuch des Norstedt-Verlags) ist in Heysescher s-Schreibung gesetzt.
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Kommentar von Karin Pfeiffer-Stolz, verfaßt am 30.08.2006 um 05.39 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5410
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Man kann sicher sein, daß sich die feindliche Haltung gegenüber klassischer Schreibung geben wird, ganz einfach deshalb, weil klassisches Material nicht aus Schule und Umwelt zu verbannen ist. (Und weil die Lehrer auch der neuen nicht mehr soviel abgewinnen können.) Die Schulen werden sich darauf einrichten müssen, zweigleisig zu fahren. Weil kein Mensch der Welt sich ewig über die "Zustände" aufregen kann und Saubermänner die vielen "daß" in Schriftstücken mit noch soviel Getöse nicht haben entfernen können, wird der Tag kommen, an dem man es lockerer nimmt und sich damit abfindet, daß auch Lektüren in "alter Rechtschreibung" in den Unterricht Eingang finden. Man wird dies als "pädagogisch wertvoll" und wünschenswert darstellen – geht es doch auch da nur um das Geschäft (siehe hier bzw. http://www.verlagruhr.de/ → Service, zweiter Unterpunkt).
Einen Rechtschreibunterricht, der seinen Namen verdient, wird es auf absehbare Zeit nicht mehr geben.
Und immer wieder hoffe ich auf die nachwachsende Generation, die allein in der Lage sein wird zuzugeben, daß die sog. Rechtschreibreform nichts war als ein großer Blöff. Die heute darin verwickelten Personen können nicht mehr zurück. Anders deren Opfer. Die Geschichte zeigt, daß erst aufgeräumt werden kann, wenn ein Machtwechsel vollzogen ist.
Auch die Schweizer Rechtschreibung ohne ß funktioniert nur aufgrund des im Hintergrund still mitlaufenden Adelungschen Programms, das auch in der Schweiz überall präsent ist. Mögen Schüler in der Schweiz nur ss lernen, so begegnen ihnen doch seit jeher überall klassische Texte. Man könnte sagen: die Schweizer ss-Schreibung schmarotzt bei der klassischen Deutschen Rechtschreibung, sie ist eine "Tochterfirma", die ohne "Mutterfirma" rasch in die Roten käme. Ebenso verhält es sich mit der Reform-s-Schreibung. Auch sie kann bei uns nur solange dahinvegetieren, als auch die klassische Rechtschreibung in den Köpfen der meisten noch habituell lebendig ist.
Warten wir es gelassen ab. Es dauert. Aber es bleibt nicht so.
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Kommentar von Christof Schardt, verfaßt am 30.08.2006 um 00.16 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5409
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Liebe Frau Pfeiffer-Stolz, Sie schreiben "daß sich zunehmend die Einsicht durchsetzt, auch das „Alte“ wieder an Schulen zuzulassen – erste Signale gibt es bereits."
Können Sie dazu mehr sagen? Meine Erfahrung ist gegenteilig: man versucht das alles möglichst schnell abzuhaken. Selbst gestandene Pädagogen und Deutschlehrer ergeben sich der Resignation oder machen sich die Slogans der Reformer zu eigen ("nur 2% der Wörter betroffen", "die Schüler haben da keine Schwierigkeiten", "Variationen sind gut, da muß ich weniger anstreichen", ...). Der Name 'Munske' ist nahezu unbekannt – und das unter Deutschlehrern!.
Haben Sie da andere Erfahrungen sammeln können?
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Kommentar von Horst Ludwig, verfaßt am 29.08.2006 um 20.35 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5408
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Zu Frau Ruth Salber-Buchmüllers und Nachtrags Anfrage (#5404):
Ja, ganz auf die schnelle und leider ohne lange nachzuforschen: Aus Schweden habe ich einige negative Reaktionen zur deutschen "Rechtschreibreform" gelesen. In Schweden wurde allerdings die "ss"-Schreibung Schweizer Art schon seit langem gelehrt (also nirgends "ß").
In den USA erscheinen Lehrbücher mit dem Hinweis, daß die Schreibung den Regeln des Duden von 2004 folge, und das heißt wohl, daß die Texte mit dem Duden-Rechtschreibprogramm durchgesehen worden sind. Die Herausgeber verstecken sich also hinter einem Computer-Programm, wobei sie allerdings keine Stellung dazu nehmen, ob sie das alles gut finden; sie finden sich halt mit etwas ab. Andere Lehrbücher versuchen etwas System in die Wirrnis zu bringen, indem sie "Hauptregeln" der Reform wiederholen; aber sie fallen dabei doch sehr oft in alte Gewohnheiten zurück, sogar wenn's darum geht, "ß" durch "ss" zu ersetzen. Im persönlichen Gespräch begrüßen einige die Reform ("Endlich einfacher!"), aber das Gespräch zeigt auch sehr schnell, daß sie von den Details zu dieser Reform keine Ahnung haben; und wenn sie schreiben, sieht man das auch sehr schnell. Andere sind sehr böse ("Ich habe mich noch nicht umgestellt!"). Im Unterricht sehe ich, daß die Studenten aus den *high schools* von der reformierten Schreibung viel "ss" nach kurzen Vokalen mitbringen und einige Großschreibungen, daß sie aber auch da nicht durchgängig reformkonform sind; aber Studenten sind halt Studenten, und bei der Zahl der anderen Fehler fallen die Reformfehler nicht mal so ins Auge, — und "das/daß/dass" versteht man sowieso nur, wenn man eine gehörige Portion Intelligenz mitbringt (cf. mein langes Zitat unten). Und an den Colleges und Universitäten lesen sie halt doch (hoffentlich) mehr als nur ein Lehrbuch, und das meiste seriöse Material in der Bibliothek ist nun mal vernünftig gedruckt (*Der Spiegel* und *Die Zeit* liegen da allerdings auch aus, sind aber nicht unbedingt Pflichtlektüre). Für das Deutsch der ausländischen Studenten ist die Reform jedenfalls noch schlimmer als für die Schüler im deutschen Sprachraum.
Zu Nachtrags Versöhnung (#5393) und Michael Blums Anfrage (#5391) am Ende des unten folgenden längeren Diskussionsbeitrags eine ganz interessante Stimme zur Situation in der Schweiz.
Zu "Die ss-Regelung ist u.a. ausländischen Schülern wohl kaum mehr zu vermitteln": Wie in meinem Beitrag unten angegeben, ist es eigentlich gleich schwer, die normale wie die reformierte Schreibung des stimmlosen s-Lautes zu unterrichten. Beide setzen eine normierte Aussprache voraus (die wir aber gerade bei den Muttersprachlern nicht haben, deren genauer Kenntnis aber gerade viele Vorschreiber auch hier vorschreibend sich brüsten). Der Leser jedoch begrüßt das "ß" ("... wahrnehmungspsychologisch ist das ß die bestmögliche Lösung, um im Deutschen den scharfen s-Laut in Wortfugen und am Wortende wiederzugeben." [Blum]); "wesensfremde Formen" (eine großartige Bezeichnung, liebe Frau Pfeiffer-Stolz!) stören nur. Und wie!
(Original siehe hier)
>>>>>>
Kinder-Orthografie, Könner-Orthographie und die Schweizer "ss"-Schreibung
Horst Ludwig
In dem Diskussionsstrang "Kinder-Orthografie — Könner-Orthographie" des SZ-Forums zur Rechtschreibreform habe ich (unter anderem) folgenden Beitrag abgegeben (#25925 - 17.09.2004 00:35 ):
>>>
[W]eil ich in der *Welt* davon gelesen hatte, daß Eisenberg einen Kompromißvorschlag in dieser Misere gemacht habe, den er selbst nicht für den besten hält (denn er weiß als guter Linguist, daß die Rücknahme der Rechtschreibreform und die Rückkehr zur bewährten Rechtschreibung [1991er Duden] das vernünftigste wäre), habe ich der *Welt* einen Offenen Brief zu Eisenbergs Kompromiß mit meinem Kompromißvorschlag in dieser Misere geschickt, den ich auch nicht für den besten halte (denn auch ich weiß, daß nur eine Rückkehr zu der Rechtschreibung, die wir bis zur Reform hatten, auf lange Sicht zu verantworten ist). Interessanterweise hat mir [ein Teilnehmer in der SZ-Diskussion hierzu] nachträglich den Titel zu meinem Brief geliefert: "Kinder-Orthografie — Könner-Orthographie". Aber ich habe auf Eisenbergs pessimistischer Einschätzung der politischen Situation aufbauend schon [die] Fragen [dieses Teilnehmers] am Ende seines Beitrags kühl beantwortet, indem ich das, was die Reform vermeiden wollte (Klassenkennzeichnung), eben akzeptiere, aber doch soweit wie möglich deren Einfluß abmildere:
Re: Kompromißvorschlag zur Rechtschreibreform
Sehr geehrter Herr Professor Eisenberg,
der *Welt* (31.8.04) entnehme ich, Sie hielten "eine totale Umkehr [zur vorreformierten Rechtschreibung] für 'politisch unrealistisch und sachlich auch äußerst schwer zu verwirklichen'". Ich stimme da mit Ihnen nicht überein, aber halt nur, weil ich hier puristisch eingestellt bin und gerade die Politik aus dieser Kulturfrage vollständig herausgehalten wissen möchte. Sie selbst halten dem Bericht zufolge eine völlige Rückkehr zum 1991er Duden für vernünftiger als Ihren eigenen Kompromißvorschlag; jedoch "die Ersetzung des ß nach Kurzvokalbuchstaben durch ss sei [wenigstens] sprachlich verantwortbar."
Ich bin auch hier nicht ganz Ihrer Meinung, und zwar, weil Schreiben eben nicht nur eine Sache des Schreibers ist, sondern halt auch auf den Leser ausgerichtet sein muß. Und da ließe diese neue ss-Schreibung nach allen kurzen Vokalen doch viel zu wünschen übrig!
Ich hätte einen anderen Kompromiß zur ss/ß-Schreibung: Da von den Reformern so viel die armen Lernenden bedauert werden — und gemeint sind eigentlich die Wenig-Schreiber (und wohl nicht nur die der letzten Schuljahrgänge)! — plädierte ich in der Grundschulung für die Schweizer Schreibung, d. h., das ß wird im Lernprozeß ganz durch ss ersetzt. (Im schwedischen Deutschunterricht, weiß ich [jedenfalls aus meiner Jugendzeit], ist das ebenfalls der Fall.) Niemand brauchte zur privaten Mitteilung also das ß zu benutzen. In allen Veröffentlichungen jedoch sollte das ß wie bis zur Rechtschreibreform verwendet werden (wie das Schweizer Verlage bei ihren Veröffentlichungen für den internationalen Markt früher ja auch taten), so daß hier die Kontinuität fürs Lesen erhalten bleibt. Denen, die viel schreiben oder einmal viel schreiben wollen, oder Kindern, die aus Spaß an der Freud das ß "wie gedruckt" schreiben wollen, sollte die Möglichkeit geboten werden, dessen Gebrauch zu erlernen, welcher übrigens dann sehr einfach ist:
|| Immer ß,
|| es sei denn, der stimmlose /s/-Laut ist
|| a. intervokalisch
|| u n d
|| b. der vorausgehende Vokal ist kurz. (Zwei Bedingungen müssen also zur Ersetzung des ß durch ss erfüllt sein!)
|| (Komposita werden natürlich ihren Bestandteilen entsprechend geschrieben [Schlußansprache], und das nicht-neutrale "daß" schreibt man mit ß.)*
Mit dieser Regelung würde sowohl denen Genüge getan, die viel lesen und bei denen die Interferenz durch das in der Vergangenheit und in der Gegenwart veröffentlichte Material am meisten schaden würde, als auch denen, die nicht viel lesen und schreiben.
Zusätzlich zu vielem "Sachlichen" in dieser Frage haben die Reformer (die Zwischenstaatliche Rechtschreibkommission und die Kultusministerkonferenz) die Macht der "historischen Schreibung" völlig übersehen. (Lediglich Zehetmair scheint da was geahnt zu haben!) Historische Schreibung ist, das wissen Sie ja als Linguist, die Schreibung, die einem früheren Lautstand entspricht, der aber nicht mehr gegeben ist (weil die Aussprache sich geändert hat), die aber beibehalten wird, weil man sich die Schreibung des Wortes "wie gehabt" eben angewöhnt hat. Und mit so etwas leben die, deren Muttersprache Englisch oder Französisch ist, sehr gut. Sie ist die vernünftigste Schreibung, die wir unter den gegebenen Umständen haben; — und zu diesen gegebenen Umständen gehören die Bestände der Bibliotheken ebenso wie die Schreibgewohnheit der lieben Großmutter, die nicht irgendeiner Schnapsidee wegen als "ewig gestrige" angesehen werden möchte.
Daß mit meinem Vorschlag in den Schulen zu ss und ß zwei Systeme nebeneinander bestünden — wenn sie auch nacheinander gelehrt würden (!) —, stört mich in dieser Misere nicht weiter: Ich habe die nämlich nicht geschaffen oder auch nur irgendwie gewollt. Aber mein Vorschlag wäre ein politischer Kompromiß: Die weitere Auseinandersetzung würde "nicht auf dem Rücken der Schüler" ausgetragen werden, sondern sie bekämen jede nötige Hilfe. Bei allen anderen Fragen, die diese Rechtschreibreform aufgeworfen hat, kann man "die Entwicklung abwarten". Der alte Duden war in dieser Hinsicht jedenfalls ein guter Ratgeber.
Noch etwas. Da Sie früher Mitglied der Zwischenstaatlichen Rechtschreibkommission waren**: Wie v e r s t a n d e n Sie und Ihre Kollegen da Ihren Auftrag damals? Die Vormachtstellung des *Dudens* zu brechen? Die deutsche Rechtschreibung zu vereinfachen? Was war es letztlich, was die Leute zusammenbrachte, die dann die unmögliche Rechtschreibreform in Gang brachten? Hätte man damals nicht auch schon dem Auftraggeber den Bescheid geben können, daß zu einer Reform in dieser Sache eigentlich kein Anlaß bestehe?
Mit besten Wünschen
Ihr Horst Ludwig
Und jetzt lese ich gerade, daß *Bild* fordert: "STOPPT DIE SCHLECHTSCHREIBREFORM". Ich hoffe, *Bild* meint, diese g a n z e Reform. Der Rheinische Merkur schrieb mir gerade, daß sich jetzt die aufmuckenden Verlage und Zeitungen wohl "einigen sinnvollen Regeln [der Reformschreibung] (etwa der ss-Schreibung) nicht widersetzen werden"... Witzig wär's schon, daß, wo die offenbar nur parteipolitisch versierten KultusministerInnen über die Schulen ihren den unschuldigen Kindern verordneten Unsinn der gesamten deutschsprechenden Öffentlichkeit nach und nach beibringen wollten, die nicht gerade als Kulturinstitution bekannte *Bild*-Zeitung entscheidend mithilft, ein Kulturgut zu retten. Wieviel kostet die 10-Pfennig-Bildzeitung (an deren Babs-Zeichnungen ich mich immer noch gern erinnere) jetzt in Euros? Ich will einen von diesen Aufklebern!
<<<
*Hier ist zu beachten, daß diese Erklärung sich nur auf das Problem "'ß' oder 'ss'" bezieht! Die Schreibung von [s] mit einem "s" (las, des Mannes) folgt anderem System.
**Eisenberg ist unter Protest aus dieser Kommission ausgetreten.
Ein anderer Diskussionsbeiträger hat aber "zur Schweizer Lösung" folgendes zu sagen (#26272 - 22.09.2004 18:42):
>>>
In Antwort an Herrn Ludwig und seinem Vorschlag, die schweizerische Regelung für das "ß" anzuwenden.
Was mir passierte: eine gebührenpflichtige Verwarnung heißt auf schwyzer-dütsch "Buss"-Geld, was nach unserer alten und auch neuen Schreibweise nach wie vor unserem "Buß"-Geld entspricht. Das Geld für den Omnibus ist das "Bus"-Geld (Ticket) und jetzt gibt es in der Schweiz den unlogischen Salat, daß das Bußgeld - langes "u" - mit zwei "ss" und der Omnibus - kurzes "u" - mit einem "s" geschrieben wird. Was sagte ein älterer Schweizer zu mir: "Das ist zwar unlogisch, aber wir haben uns an das gewöhnt".
Ein junger Schweizer, der in der Schule das "ß" nicht mehr gelernt hat sondern nur statt dessen das "ss", meinte hierzu, daß das mit der Gewöhnung so nicht stimmt: "Buss-Geld" mit ss aber langem "u" versteht nur, wer weiß, daß das früher mal mit "ß" geschrieben wurde. Der junge Schweizer dagegen muß verweifeln: er weiß bei den lang gesprochenen Vokalen vor einem s/ss nie, wie es nach Schweizer-Rechtschreibung richtig bzw. falsch geschrieben wird. Wann schreibt man Busgeld, wann Bussgeld und nach welchen Regeln?
Auf das "ß" ganz zu verzichten, haben unsere Reformer Gott sei Dank unterlassen.
Und wenn das "ß" unverzichtbar ist, warum nicht alles beim alten lassen?
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 29.08.2006 um 18.42 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5405
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Von den Reformverteidigern werden immer Beispiele mit fff, mmm, ppp, ttt, aber fast nie mit sss aufgeführt. Aber die sss sind sehr viel häufiger als die anderen Dreifachkonsonannten, und deswegen stören sie auch beim Lesen sehr viel mehr.
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Kommentar von Ruth Salber-Buchmüller, verfaßt am 29.08.2006 um 17.53 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5404
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Sehr geehrte Frau Pfeiffer-Stolz,
ich bin immer wieder erstaunt, daß
bislang von keiner Seite her die
wichtige Frage aufgeworfen wird, wie
das Ausland mit der irren Reform umgeht.
Was machen ausländische Wörterbuchverlage
aus dem Schmarren des Duden?
Wie lehren französische, englische Lehrer
den verworrenen Unsinn? (Die ss-Regelung ist u.a. ausländischen Schüler wohl kaum mehr zu vermitteln.)
Gibt es bis jetzt keine Reaktionen der
ausländischen Zeitungen?
Es muß doch möglich sein, entsprechende
Beiträge z.B. im Figaro, in der Le Monde
unterzubringen?
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Kommentar von Nachtrag, verfaßt am 29.08.2006 um 09.32 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5393
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Und weiter: Vor 1996 fuhr bei uns "das Floß auf dem Fluß, der floß" (Schweizerisch: "das Floss auf dem Fluss, der floss"), jetzt fährt "das Floß auf dem Fluss, der floss". Wie kommen ungeübte Leser und Kinder damit zurecht?
Heute zitiert die Magdeburger Volksstimme den dortigen Kultusminister Olbertz: »Die meisten Lehrer sind über das Ende der mühsamen Diskussionen froh und erleichtert, dass viele Dinge plausibler geworden sind. Ein Beispiel sind die Dreifachkonsonanten, etwa bei "Schifffahrt". Da es sich um ein Kompositum, also zwei unabhängige Wörter, handelt, die aneinandergereiht sind, ist diese Schreibweise viel logischer. Alles in allem bin ich versöhnt mit der neuen Rechtschreibung, obwohl ich ursprünglich ein Gegner der Reform war.«
Nach freundlichen Butlern hat die Volksstimme leider nicht gefragt. Schade.
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Kommentar von Michael Blum, verfaßt am 29.08.2006 um 09.21 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5391
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Sehr geehrte Frau Pfeiffer-Stolz, das ss-Problem haben Sie sehr amüsant und einleuchtend beschrieben. Sie haben recht, wahrnehmungspsychologisch ist das ß die bestmögliche Lösung, um im Deutschen den scharfen s-Laut in Wortfugen und am Wortende wiederzugeben. Als Vielleser nervt mich das häufige ss genauso, vor allem, wenn sich bei Zusammensetzungen noch ein drittes s dazugesellt wie in "Schlussszene".
Ich bin diesem Außenseiter unserer Buchstabengesellschaft also sehr dankbar, daß er meinen über die Zeilen rasenden Blicken so nützliche Dienste leistet. Außerdem bin ich der Ansicht, daß man das ß unter besonderen Schutz stellen sollte, da extremistische Rechtschreibreformer es am liebsten ganz wegbomben würden.
Aber auf eine kritische Selbstbefragung habe ich noch keine befriedigende Antwort gefunden: In der Schweiz gibt's überhaupt kein ß, ist der arme Kerl schon längst von der Textfläche verschwunden. Trotzdem finden sich die Schweizer offenbar in ihren Texten gut zurecht. Klagen hat man jedenfalls nie vernommen.
Exisitiert das Problem vielleicht nur für uns, die wir mit dem ß groß geworden sind? Reagieren wir ß-Liebhaber ein bißchen zu emotional? Ist alles nur Gewöhnungssache?
Vielleicht kann mal jemand aus der Schweiz etwas dazu berichten.
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Kommentar von Karin Pfeiffer-Stolz, verfaßt am 29.08.2006 um 08.11 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5390
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Vor den „Jährigen“ fürchte ich mich nicht. Auch nicht vor den lustige Stängeln und dem Schnäuzen meiner ständig tropfenden Schnauze. Die Kuriositäten werden sich verflüchtigen, die Trümmer wieder zusammengehen.
Mich interessiert: was wird aus dem ss?
Theoretisch ist oft genug abgehandelt worden, was nun in der Praxis deutlich wird. Das ß ist zweckentfremdet worden. Es war wie ein freundlicher Butler am Silbenschluß, ein hochgewachsener Bursche, der die „Lesegäste“ kurz anhielt und darauf aufmerksam machte, daß hier eine Türschwelle sei. Zur Zufriedenheit aller hat dieser Schwellensteher seine Aufgabe über Jahrhunderte hinweg erfüllt. Man konnte sich auf ihn verlassen, denn seine hochgewachsene Gestalt war Anlaufstelle für das Auge. Nun hat man ihm diese vornehme Aufgabe entrissen und ersatzweise zwei pummelige Aufpasser vor die Schwelle gestellt. Diese aber übersieht man. Sie sind zu klein, sie haben keine Würde, sie wuseln selbst durchs Gelände, denn sie haben ja noch andere Aufgaben. Und schon stolpern die Lesegäste reihenweise über die Türschwellen. Es knackt nicht mehr im Lesehirn, es knackt nicht mehr beim Sprechen: biß-chen, Schluß-einlauf, Paß-amt. Vor dem Auge verschwimmt der Brei, die Zunge zischelt und nödelt und findet kein Ende: bisschen, Schlusseinlauf, Passamt …
Kommen ungeübte Leser damit zurecht? Und die Kinder? Diese werden viele dieser ss-Wörter nur noch stammelnd lesen können, weil sich die optische Gliederung nicht auf Anhieb erschließt, vor dem Silbenende steht kein freundlicher Butler mehr, der auf die Schwelle aufmerksam macht. Einen Bärendienst hat diese Rechtschreibreform vor allem den schwachen Schülern erwiesen. Natürlich können wir uns vorübergehend an das Schlechtere gewöhnen, auch an die vielen Fehler, die nicht den Schreibenden, sondern den Lesenden stören. Alles strebt langfristig auf eine Lösung hin. Wie wird sie aussehen?
Eindeutige optische Signale sind für eine gut lesbare Schrift wichtiger als ein lückenloses und widerspruchsfreies Regelsystem. Sprache läßt sich ohnehin niemals in feste Regeln gießen. Das versuchen nur zwangsneurotische Buchhalter mit der Neigung zur Weltverbesserung.
Alles menschliche Lernen und Verhalten wird weniger vom Verstand geregelt als von Gewohnheiten und Instinkten bestimmt. Aristoteles wußte bereits: allein das Wissen des Guten (und Richtigen) befähigt noch nicht zum Tun des Guten und Richtigen. Eine Rechtschreibung, die den Schreibenden fortwährend vor Entscheidungen stellt, die nur rational zu lösen sind, muß scheitern.
Aufgrund meiner Tätigkeit muß ich sehr viel lesen und versenke mich dabei in den Inhalt. Regelmäßig werde ich aus meinen Gedanken gerissen, weil ich über wesensfremde Formen stolpere. Viele Wortformen im Text wirken wie Krebsgeschwüre. Metastasen wuchern. Das Lesen macht keine Freude mehr. Man mag hoffen, daß sich zunehmend die Einsicht durchsetzt, auch das „Alte“ wieder an Schulen zuzulassen – erste Signale gibt es bereits.
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Kommentar von Horst Ludwig, verfaßt am 28.08.2006 um 22.12 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5388
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Klarheit bei der Mitteilung von Nachrichten:
"Die sicher gestellten Beweismittel, darunter Notizen, Bücher und Videobänder, würden ausgewertet." (dpa-Newsticker, 28. 8. 06, 15:29)
Über die "Jährigen" braucht man sich da schon gar nicht mehr aufzuregen ("Doch der 44-Jährige, der sich nach der Flucht der 18-Jährigen am vergangenen Mittwoch das Leben genommen hatte, habe sich 'mit der Falschen angelegt'." [Daselbst.]) Wenn schreibende Journalisten nicht wissen, daß im Deutschen zusammengesetzte Hauptwörter zusammen geschrieben werden (Haustür), wobei der geringste Grad der Zusammenschreibung die mit Bindestrich ist (das Oben-ohne-Mädchen, Deutschland-Nachrichten, also bei nicht unbedingt allgemein gebräuchlichen Zusammensetzungen), ja, dann steht's eben mit deren journalistischer Schreiberei schlecht. "Jährige" gibt's nun mal nicht. Überhaupt sollte Verschriftung so kurz wie möglich sein. "44jährige" braucht keinen Bindestrich; diese "Zusammensetzung" ist nämlich ganz bestimmt schon sehr allgemein gebräuchlich. — Ebenfalls auf einmal dieses Komma nach direkt zitierten Fragen und Ausrufen ("Was soll das?" fragte sie / "Bravo!" schrie er.), wo die Sprechpause und alles Nötige zur Intonation schon hinreichend angezeigt sind, — das ist alles Mumpitz und zeigt, daß sich deren Benutzer zu vernünftiger Verschriftung nie Gedanken gemacht haben. Aber an anderen Stellen nutzen sie dann die Freiheit, Kommas wegzulassen, wo sie dem Leser sehr nützlich sind. — Dies wäre ein Thema, dem sich Arbeitsgemeinschaften an Oberschulen widmen sollten; die Schüler würden dabei eine Menge fürs Leben lernen.
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Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 28.08.2006 um 20.56 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5387
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Lehrstück
In der Tat wäre die Rechtschreibreform samt allen ihren Begleitumständen ein außerordentlich interessantes und lehrreiches Thema für die verschiedensten Unterrichtsfächer: Deutsch, Politik, Gesellschaftskunde... Es bedürfte dazu nur mutiger, sachkundiger Lehrkräfte. Wer wollte ihnen eine kritische Auseinandersetzung mit diesem "Jahrhundertwerk" verbieten? – Aber wahrscheinlich müssen wir noch warten, bis der Rückfall in die Barbarei historisch geworden ist.
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Kommentar von Marconi Emz, verfaßt am 28.08.2006 um 19.49 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5386
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Den intelligenteren Schülern dürfte, wenn sie nach der Lektüre der kanonisierten Klassiker wieder mit der ihnen aufgezwungenen, "mithilfe der Kultus-Minister und selbst ernannter Experten vor Längerem eingeführten so genannten nicht traditionellen Reform-Orthografie" konfrontiert werden, weit eher bewußt werden, was ihnen eigentlich von der Obrigkeit angetan wurde, "sodass sie zweifeln werden, ob die hier zu Lande durchgeführten Reformen im Allgemeinen wohl wohl gelungen sind" und die Politiker wirklich etwas taugen.
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Kommentar von NN, verfaßt am 28.08.2006 um 11.26 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5385
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Die Recht haben, haben immer und überall recht:
Was teilt ein fortschrittlicher Verlag 2006 den Kunden auf seiner Homepage über die "alte" Rechtschreibung mit? Das Dokument ist unten angefügt.
Das ist ein Lehrstück, wie man immer obenauf bleibt und selbst Nachteile und vormals angefeindete Umstände als Fortschritt und Vorteil verkauft.
Hier also der Text:
Lektüren in alter Rechtschreibung
Immer mehr Werke deutschsprachiger Autoren, unter ihnen kanonisierte Klassiker der Schullektüre wie z. B. Günter Grass, Friedrich Dürrenmatt, Bertolt Brecht, Max Frisch, Patrick Süskind, Hermann Hesse oder Siegfried Lenz dürfen trotz aller Reformen ausschließlich in der alten Rechtschreibung erscheinen, da die Autoren (bzw. ihre Erben) das so entschieden haben.
Der Verlag an der Ruhr hat in Bezug auf die in jüngster Zeit aufkommenden Versuche, die Rechtschreibreform rückgängig zu machen, sehr kritisch Position bezogen.
Diese deutliche Stellungnahme für die Beibehaltung der neuen Regeln verläuft jedoch strikt getrennt von unserem grundsätzlichen Respekt vor der individuellen, zu Recht subjektiven und nur durch den Autor selbst veränderbaren Sprache, die einen literarischen Text erst ausmacht.
Schülern nur noch Werke in der neuen Rechtschreibung zu präsentieren, würde zurzeit bedeuten, auf die Literatur einiger der bedeutendsten Autoren dieses Jahrhunderts ganz zu verzichten. Und dieser Verlust übersteigt in seinen negativen Folgen bei weitem die mögliche kurze Irritation, wenn ein Schüler noch einmal mit Texten in alter Rechtschreibung konfrontiert wird. (Zumal diese Konfrontation ja noch allerorten stattfindet.)
Dort, wo Sprache keinen dogmatischen Regeln unterliegt – und davon gehen wir bei literarischen Texten aus – sollte man diese Regeln auch nicht zu beweisen suchen. Literatur ist kein Spielfeld für grammatische Fragestellungen oder orthographische Spitzfindigkeiten, sondern besteht darauf, sich über alle sprachlichen Gesetzmäßigkeiten immer wieder und mit voller Absicht hinwegzusetzen. In der Erkenntnis dieser regellosen Sprachfreiheit, die unsere literarische Vielfalt erst ermöglicht, liegt sogar die Chance für Schüler begründet, die – trotz und gerade wegen der Konfrontation mit der alten Rechtschreibung – begreifen, was das Besondere am literarischen Text eigentlich sein kann.
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 07.08.2006 um 12.12 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5251
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"Recht tun" steht nur Richtern und Rechtspflegern zu, also denen, die Recht sprechen und die es durchführen. Für alle anderen gilt "tue recht und scheue niemand", im Sinne von "rechtschaffen" und nicht von "Recht schaffen".
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Kommentar von Ballistol, verfaßt am 07.08.2006 um 09.26 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5249
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Die Passage über die Duden-Sprachberatung erinnert sehr stark an den Argumentationsstil eines Ortsgruppenleiters der SED. Sehr erhellend.
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Kommentar von Marconi Emz, verfaßt am 06.08.2006 um 21.06 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5244
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Bei "recht/unrecht haben" könnte eine Art Zusammenziehung bzw. Verkürzung vorliegen; "recht/unrecht" hat hier, wie bereits öfters von anderen Teilnehmern der Diskussion erwähnt, die Bedeutung "richtig/unrichtig" (wie zum Beispiel im Ausdruck "recht so!"; die "Rechtschreibung" ist ja auch nichts anderes als die "Richtigschreibung").
Unter "Zusammenziehung" verstehe ich beim Ausdruck "recht/unrecht haben", daß das eigentlich auf recht = richtig folgende und darauf bezogene Verb zwar mitgemeint ist, aber der Einfachheit halber weggelassen wird, weil sich der Zusammenhang mit richtig/unrichtig logisch von selbst aus der vorausgehenden Aussage ergibt.
"Du das recht/unrecht" kann also ausdrücken: Du hast richtig/unrichtig ... entschieden, gedacht, gehandelt, geurteilt, gemeint, gesprochen usw.
Vielleicht läßt sich meine Vermutung zur Entstehung des heute grammatisch so schwer einzuordnenden Ausdrucks "recht haben" anhand der Sprachgeschichte (Alt- und Mittelhochdeutsch) belegen.
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Kommentar von miseresco, verfaßt am 06.08.2006 um 18.18 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5236
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Leid können sie einem tun, die armen Mitarbeiter der diversen Sprachberatungen!
Sie stehen vor der schweren Aufgabe, Dinge, die eigentlich nicht erklärbar sind, doch erklären zu müssen, wenn so ein "Testanrufer" nicht locker läßt.
Solche Fragen muß man den Erfindern dieser Theorien stellen!
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Kommentar von Theo Grunden, verfaßt am 06.08.2006 um 14.38 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5229
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Welche Überlegungen/Uminterpretationen haben eigentlich dazu geführt, daß zusätzlich zu "Recht haben, behalten, bekommen, geben (jmdm.)" nun auch "Recht tun" zugelassen wurde? Bis vor kurzem galt nur "du hast recht daran getan"; war "du hast Recht daran getan" bisher nie in der Diskussion?
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 06.08.2006 um 05.07 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5215
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Das sehe ich etwas anders. In "sehr recht haben" usw. bezieht sich die Graduierung auf den ganzen Verbkomplex und nicht auf den Zusatz allein, den ich daher in keinem Fall als Adjektiv bezeichnen würde. Manche Verben lassen sich steigern, andere nicht. Man kann z. B. sehr schnarchen, aber nicht sehr schlafen. Man kann sehr schreiben oder auftrumpfen, aber nicht sehr sprechen usw. Bei Verbzusatzkonstruktionen scheint es so, als beziehe sich die Intensivierung auf den Zusatz allein, aber das gibt keinen Sinn.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.08.2006 um 18.56 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5213
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Verbzusatzkonstruktionen entstehen auf verschiedenen Wegen, z. B. durch Inkorporation von Objekten oder durch Rückbildung ("Rad fahren" wahrscheinlich aus "Radfahrer"). Der Zusatz läßt sich dann immer weniger einer bestimmten Wortart zuordnen, das hat (die mir wohlbekannte) Frau B. vom IDS völlig richtig dargestellt. Die Orthographie folgt - oder auch nicht. Daß der alte Duden hier zu haarspalterisch und auch willkürlich normierte, haben viele bemerkt.
Kinder hört man oft sagen: "Wollen wir Sand spielen? Komm, wir spielen Sand." Das bildet sein Perfekt natürlich weiterhin mit "haben", trotzdem handelt es sich nicht um ein Objekt.
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Kommentar von borella ;-), verfaßt am 05.08.2006 um 18.54 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5212
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Die feste Fügung "Er hat Recht" wird durch eine adverbiale Erweiterung der Form "Er hat vollkommen recht" auseinandergerissen, wodurch sich gleichzeitig die Wortart von "Recht" ändert, also ein Substantiv zu einem Adjektiv wird. Aus diesem Grund sind jetzt auch beide Schreibweisen in Wörterbüchern verzeichnet: "Recht/recht haben".
Natürlich ist der Fall "Es tut mir Leid" ganz anders zu sehen. Man kann zwar "Es tut mir außerordentlich leid" sagen, weil aber die Grundform in diesem Fall "leidtun" ist, kann es niemals: "Leid/leid tun" heißen.
Wie man hier sofort sieht: "leidtun", aber niemals "rechthaben" .
Zur richtigen Anwendung der neuen Regeln muß man also lediglich den "dynamischen Wortartwechsel" an sich kennen, und natürlich in welchen Fällen er tatsächlich anzuwenden ist.
Diese einfache Regel löst Gott sei Dank die früheren widersprüchlichen Bestimmungen ab, die die herkömmliche Rechtschreibung so unlogisch und schwierig machten.
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Kommentar von Florian Bödecker, verfaßt am 05.08.2006 um 18.40 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=591#5211
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Die Konrad-Duden-Argumentation überzeugt mich. Allerdings verstehe ich dann nicht die Großschreibung bei den "festen Wendungen" wie "Rad fahren" usw., die es ja auch schon in der alten Rechtschreibung gab.
Negiert wird doch dort auch mit "nicht" - ich bin nicht Rad gefahren - und nicht mit "kein".
Außerdem lese ich im "Handbuch der deutschen Grammatik", daß es sich bei "Rad fahren" um eine Wortbildung handele. Dies zeige die Perfektbildung mit "sein": Ich bin Rad gefahren. Eine Interpretation von "Rad" als Objekt sei damit ausgeschlossen, da bei transitiven Verben, also Verben mit direktem Objekt, "haben" stehen müsse.
Es wäre für mich eine große Erleichterung, wenn die Grammatiker hier Aufklärung leisten könnten. Warum schrieb man "Auto fahren" bisher groß und nicht klein?
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