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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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03.04.2006
 

Verdüsterung
Seltsames kommt aus dem Hause Springer

Im Sommer 2005 vertraute die KMK-Präsidentin Johanna Wanka dem SPIEGEL an: „Die Kultusminister wissen längst, dass die Rechtschreibreform falsch war. Aus Gründen der Staatsräson ist sie nicht zurückgenommen worden.“
Dabei wählte sie offenbar einen falschen Begriff, denn der Staat wäre wohl kaum in Gefahr, wenn die Rechtschreibreform zurückgenommen würde. Andere Politiker haben deutlicher gesagt, daß es in Wirklichkeit um das Prestige der Kultusminister geht, die keinen Fehler eingestehen wollen.
Gleichwohl teilte der Chef des Axel Springer Verlags, Mathias Döpfner, im März 2006 in einem an viele Bürger versandten Brief mit: „Die mit Wirkung zum 1. August dieses Jahres von den Kultusministern beschlossene Verbindlichkeit der reformierten Rechtschreibung ist nach Aussagen der Politik der Staatsräson geschuldet. Damit steht die staatlich verordnete Reform unumkehrbar fest und die Axel Springer AG hat keine andere Möglichkeit, als dieser Reform zu folgen: Wir können langfristig nicht anders schreiben, als es Kinder in der Schule lernen.“
Aus der unvorsichtigen Bemerkung der Ministerin wird hier eine „Aussage der Politik“, und sie dient zur Begründung schicksalhafter Hinnahme der Reformschreibung – über deren Inhalt Anfang März noch sehr unklare Vorstellungen herrschten, denn die Wörterbücher, denen die letzte Revision einen weiten Spielraum eröffnet, lagen noch nicht vor, und die „Empfehlungen“ des Rates für deutsche Rechtschreibung, von den Politikern im Schnellverfahren unbesehen gebilligt, erschließen sich dem Verständnis nur sehr schwer.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Einführung der Reform an den Schulen nur unter der Bedingung für zulässig erklärt, daß sie in der Bevölkerung akzeptiert sei. Das ist sie auch 2006 nicht, aber die Zeitungsverlage stellen den Urteilsspruch geradezu auf den Kopf: Weil die Rechtschreibreform an den Schulen eingeführt ist, wollen sie ihrerseits nun wenigstens den äußeren Anschein der allgemeinen Akzeptanz schaffen. Die Geiselnahme an den Schülern funktioniert immer noch – zehn Jahre nach der vorfristigen Einführung der Reform an den Schulen.
Die Nachrichtenagenturen unter Führung der Deutschen Presse-Agentur wollen wieder ihre Kunden befragen, wie sie es vor acht Jahren mit tendenziöser Fragestellung und zweifelhaften Ergebnissen schon einmal getan haben. Nur die Leser fragt niemand.
So wird die Rechtschreibreform – oder was von ihr übrig ist – just zu dem Zeitpunkt durchgesetzt, da sie praktisch gar keine Verteidiger mehr hat, und als Begründung dient das kümmerlichste aller denkbaren Argumente: sie sei zwar ein Fehler, aber man wolle den Schulen die Unbequemlichkeit des nochmaligen Umlernens ersparen. Dabei werden gerade die neuen, zum drittenmal gründlich revidierten Wörterbücher vorbereitet, die Schul- und Kinderbücher werden folgen. Aber auch die revidierte Reform ist noch fehlerhaft genug, ein Ende der Debatte kann es daher vorläufig nicht geben.



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Kommentare zu »Verdüsterung«
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.04.2006 um 16.19 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=480#3697

Der vollständige Text des von Mathias Döpfner unterzeichneten, aber offensichtlich nicht von ihm verfaßten Briefes, den inzwischen Hunderte von Bürgern bekommen haben müssen, lautet so:

(Anrede)

Die Axel Springer AG hat am 7. März dieses Jahres angekündigt, eine reformkonforme Rechtschreibung in ihren Publikationen spätestens zum 1. August 2006 umzusetzen.

Dieser Entscheidung des Unternehmens ging eine intensive Debatte öffentlicher und institutioneller Meinungs- und Entscheidungsträger voraus, die die Axel Springer AG begleitet und mitgestaltet hat. Denn als Verlagshaus kann uns die Schreib- und Lesefähigkeit und damit die Sprachfähigkeit in unserem Land nicht gleichgültig sein. Immer wieder haben wir an die Vernunft der Politik und der Reformer appelliert, eine Korrektur der durch kultusbürokratische Überregulierung verursachten Fehlentwicklung vorzunehmen. Mit der Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung wurde nun mindestens der gröbste Reform-Unfug beseitigt.

Entscheidend ist jedoch, daß trotz allen Protestes eines nicht erreicht werden konnte, ein Bekenntnis der Politik zur Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung auf der Grundlage der bewährten klassischen Rechtschreibung. Die mit Wirkung zum 1. August dieses Jahres von den Kultusministern beschlossene Verbindlichkeit der reformierten Rechtschreibung ist nach Aussagen der Politik der Staatsräson geschuldet. Damit steht die staatlich verordnete Reform unumkehrbar fest und die Axel Springer AG hat keine andere Möglichkeit, als dieser Reform zu folgen: Wir können langfristig nicht anders schreiben, als es Kinder in der Schule lernen.

Die Axel Springer AG hat stets betont, daß sie sich Reformansätzen gegenüber nicht grundsätzlich verschließe, da eine am Sprachgebrauch orientierte Festlegung der Schreibweise auch in der Vergangenheit zu teilweise sehr grundlegenden Änderungen der Schreibung geführt hat. Bei der Gestaltung seiner zukünftig reformkonformen Schreibweise wird die Axel Springer AG nun berücksichtigen, welche Reformschreibungen sich aufgrund langjähriger Einwirkung der Reform bereits durchgesetzt haben. Wir werden uns dabei eng mit Institutionen abstimmen, die prägend für die Dokumentation und Verbreitung der geschriebenen deutschen Sprache sind.

Wie in der Vergangenheit werden alle unsere weiteren Schritte in Bezug auf die Rechtschreibung von der Einsicht gelenkt sein, daß es nur in einem von der Vernunft geprägten Konsens möglich ist, die Einheitlichkeit des Schriftgebrauchs der deutschen Sprache - auch mit der Reform - wiederherzustellen.


Mit freundlichen Grüßen

Mathias Döpfner
Vorstandsvorsitzender
Axel Springer AG


 
 

Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 04.04.2006 um 14.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=480#3683

Der springende Punkt ist, daß nur der klagen kann, der sich in seinem Recht verletzt glaubt. Das trifft für die vielen Juristen, die die Reform ablehnen, zunächst einmal nicht zu. Sie taten es meines Wissens im Hinblick auf die Beschädigung der Rechts- und Gesetzessprache. Betroffen sein könnten Eltern, Schüler, Lehrer, daneben alle, denen aus der Bewertung ihrer Rechtschreibung berufliche Nachteile entstehen können. - Sache der Juristen wäre es dann, eine erfolgversprechende Klageschrift zu verfassen.
 
 

Kommentar von W.L., verfaßt am 04.04.2006 um 13.05 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=480#3681

Es gab schon mehrere Appelle von einem Zusammenschluß führender Rechtsprofessoren, also der geballten juristischen Kompetenz, an die Politiker. Wenn alle diese Experten bisher von Klagen abgesehen haben, bis auf die bekannten Ausnahmen, dann sicherlich nicht aus Geiz, sondern weil die rechtliche Situation offensichtlich sehr problematisch ist. Gute Juristen überlegen sich sehr genau, wann ihre Schritte Erfolgsaussichten haben und wann sie riskant sind. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei paar Stiefel. Unterstellen wir einmal, daß die sorgfältig angespitzten Pfeile im Köcher sind und nur noch auf das richtige Büchsenlicht gewartet wird. (Büchsenlicht bei Pfeil und Bogen? Vielleicht eher Köcherlicht? Oder eine Bogenlampe? Wie soll ein Pazifist so etwas wissen?)
 
 

Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 04.04.2006 um 13.00 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=480#3680

Auch als Nichtjurist und einfacher Staatsbürger kann und muß man sich fragen, welche Rechtsvorschrift denn verletzt sein könnte. Da wäre erstens das Grundgesetz. Da es über Sprache und Sprachregelung nichts sagt, käme nur ein Artikel betr. allgemeine Menschen- und Freiheitsrechte in Frage. Zum Beispiel könnte ein Lehrer, der objektiv Falsches zu unterrichten gezwungen ist, darin eine Verletzung seiner Menschenwürde sehen. Hochschullehrer könnten die Freiheit von Forschung und Lehre ins Feld führen. (Ist inzwischen der Inhalt der neuen Verfassungsbeschwerde
bekannt?) - Aussichtreicher wäre wohl eine Klage wegen Verletzung von Länderschulgesetzen vor einem Verwaltungsgericht. Das OVG Lüneburg hat da ja Hoffnungen geweckt und einen Weg eröffnet. Die allgemeinen Erziehungsziele, die in diesen Gesetzen formuliert sind, könnten durchaus mit der z.Zt. im Unterricht vermittelten Glaubenslehre kollidieren.
 
 

Kommentar von Lukas Berlinger, verfaßt am 04.04.2006 um 11.42 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=480#3679

Wo bleibt denn der Jurist und Anwalt unter uns, der - ohne gleich die Hand aufzuhalten und eine dicke Rechnung zu schreiben - eine Klageschrift verfasst und einreicht? Das Problem sind doch nicht die Gerichtskosten, die würden wir zusammenlegen können; das Problem sind die Anwaltskosten, die sich niemand leisten möchte.

Ich bin kein Jurist, bin Journalist und bereit, meinen Teil beizutragen und für die erforderliche Öffentlichkeit zu sorgen. Wo ist der Paragraphenkundige, der mitkämpft?
 
 

Kommentar von Ruth Salber-Buchmüller, verfaßt am 04.04.2006 um 11.18 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=480#3678

"Getrennt marschieren" -- das haben wir hier jahrelang exerziert.
Jedoch "Vereint schlagen" -- das haben wir nicht geschafft!

Ich frage mich überdies schon seit langem, warum dieser politische Skandal nicht zumindest mal in Fernsehsendungen wie FRONTAL oder MITTWOCHS LIVE (Frank Plasberg) aufgegriffen und zur Sprache gebracht worden ist.

Warum hätte eine einschlägige Gruppe mit Hilfe interessierter Sponsoren nicht eine Verfassungsklage in die Wege leiten können? Oder ist das Phantasterei?
 
 

Kommentar von buchenstab, verfaßt am 04.04.2006 um 09.01 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=480#3676

Vor Gericht ziehen?
Hierzu muß gesagt werden, daß es in der deutschen Gerichtsbarkeit noch viele Juristen mit Rückgrat gibt, die einer übermütigen Exekutive schon mal gerne eins auf die Nuß geben. Wenn ich mich recht entsinne, hat vor einiger Zeit ein Gericht das Recht einer Schülerin, das zu lernen, was die Mehrheit schreibt, bejaht.

Etwas unternehmen?
Wie wäre es mit ein wenig Spaßguerilla?
Alle Aktivisten suchen einige Monate nach besonders schönen reformindutzierten Klöppsen und am 1.April 2007 erscheint - Hrsg. Prof. Ickler(?) - ein lustiges Büchlein. Gewürzt mit den peinlichsten Speichelleckereien und Machtanmaßungen der beteiligten Politiker.

Mein bescheidener Beitrag vorab:

"Alles was wir an Unterschieden auch zeigen - es gibt immer ein versöhnliches Aufeinander zu gehen." (Tagesspiegel vom 31.03.2006, S.31)

Und noch ein trauriges Beispiel aus dem Microsoft Nero-Express. Hier wird man aufgefordert: "Leere zu beschreibende Disk einlegen."
 
 

Kommentar von j.k., verfaßt am 04.04.2006 um 06.37 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=480#3670

Na ja, sooo schwierig mit umlernen zur Re-Re-Re-Reform wird's ja nicht, denn auf meiner Schule lernt man im Deutschunterricht noch Reformschreibungen, die nun längst wieder falsch sind, z. B. "Eis laufen" und "du wird immer klein|geschrieben".

Jedenfalls ärgert mich die Dummheit der Reformer, wohlwissend um die Falschheit ihres Vorgehens die Reform mit aller Kraft durchzudrücken.

Daher: Gibt es eigentlich irgendwen, der vielleicht einmal erwägt, noch mals vor Gericht zu ziehen? Jemand, der vielleicht etwas bewirken könnte? Oder wird es tatsächlich so bleiben, daß wir hier schön schimpfen, ohne irgend etwas zu unternehmen?
 
 

Kommentar von Lost, verfaßt am 03.04.2006 um 23.18 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=480#3666

Die Aussagen Döpfners kommen einer Bankrotterklärung gleich.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 03.04.2006 um 22.59 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=480#3664

Den jetzigen Schülern sollen Zeitungen in klassischer Schreibweise nicht zumutbar sein. Diese Aussage ist umkehrbar: Weil sich die Reformschreibung jedes Jahr wieder mehr der klassischen Schreibung annähert, ist mit der gleichen Begründung den Schulabsoventen der vergangenen 10 Jahre die jetzige Reformschreibung nicht zumutbar. Diese Schüler sind die wirklichen "Leid Tragenden" der Reform, denn sie sind als "Versuchskaninchen" mißbraucht worden.
 
 

Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 03.04.2006 um 19.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=480#3658

Wunderbar: Man will den Kindern ein erneutes Umlernen ersparen – und zwingt sie durch die Re-Reformen von 2004 und 2006 genau dazu. Noch Fragen?
 
 

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