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08.11.2005
Apostroph
Das Ohm’sche Gesetz ist hinnehmbar
Schon vor der Reform gab es eine deutliche Tendenz, dieses -sch, das sich spürbar vom herkömmlichen -isch entfernt hatte und dem Genitiv-s nahegerückt war, mit einem Apostroph abzusetzen, um die Gestalt des Eigennamens, der daher weiterhin groß geschrieben wurde, abzusetzen.
Nicht aufgeben sollte man aber die Unterschiedung des qualifizierenden klein geschriebenen ohmsch vom kontiguitätsanzeigenden groß und nach Wunsch mit Apostroph geschriebenen. Also etwa in der Mathematik: "Dieser Raum ist steinsch" usw.
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Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 06.10.2024 um 12.00 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#54019
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Ich habe den Eindruck, daß es sich bei § 80 E1 des Regelwerks von 2024 – aus Sicht der Reformer – nicht um eine allgemeine Neuregelung handelt, sondern daß man die mit dem Beispiel Carlo’s Taverne schon 1996 in das Regelwerk (§ 97) hineingemogelte Toleranzregel speziell für Firmennamen u. dgl. verselbständigen (und zugleich ein wenig erweitern) wollte, um zu verdeutlichen, daß diese Toleranz eben nur für solche Namen gilt. Das allerdings geht nicht aus dem Regeltext, sondern nur aus den Beispielen hervor. Ich komme darauf noch einmal zurück.
Gegen die Schreibung Carlo’s Taverne zur angeblichen »Verdeutlichung« der Grundform des Personennamens konnte man einwenden, daß der Apostroph nicht benötigt wird, weil sich die Grundform aus den Regeln zur Verwendung des Apostrophs ergibt. Demnach gehört Carlos Taverne Carlo und Carlos’ Taverne Carlos. Die Reformer haben aber wohl aus dem massenhaften Vorkommen des Apostrophs in solchen Ladenbezeichnungen geschlossen, daß die Inhaber diese Regeln nicht beherrschen, jedenfalls das Bedürfnis haben, den Personennamen optisch hervorzuheben, und das sollte nun eben nicht mehr als »ganz und gar falsch abgetan« werden. Zwar trifft man den Apostroph auch jenseits von Firmennamen zur Abgrenzung des Genitiv-s teilweise dort an, wo er nach den Regeln nicht hingehört, aber am augenfälligsten war diese Verwendung doch immer auf den Ladenschildern, und nach meiner Wahrnehmung (aber vielleicht täusche ich mich) fiel das Schlagwort vom »Deppen-Apostroph« in der öffentlichen Diskussion vor allem dann, wenn von solchen Schildern die Rede war. Man könnte auch annehmen, daß sich die Praxis bei der Prägung von Firmennamen der hier besprochenen Art vom allgemeinen Sprachgebrauch gelöst hat und so eine eigene bereichsspezifische Konvention entstanden ist. Gut möglich, daß Eva, die ihren Laden Eva’s Blumenladen genannt und das auch aufs Schild hat drucken lassen, in Mails und Chatnachrichten Omas Geburtstag und Hannas Blumenladen schreibt (wenn ihre Freundin Hanna auch einen Blumenladen hat, der beispielsweise Blütenglück, aber ebensogut Hanna’s Blumenladen oder Hannas Blumenladen heißen könnte).
Das eigentlich Neue an § 80 E1 ist, daß man die Begründung »Verdeutlichung der Grundform des Personennamens« fallengelassen hat. War schon bei Carlo’s der Apostroph damit nur schwer zu rechtfertigen, würde dieses Argument bei Werner’s wohl gar nicht mehr akzeptiert werden. Deshalb hat man jetzt auf eine Begründung gleich ganz verzichtet und damit auch Schreibungen wie Werner’s Kneipe abgesegnet. Warum im Text der Erläuterung nicht klargestellt wird, daß sie sich nur auf Firmennamen u. dgl. bezieht, sondern man dies allenfalls aus den Beispielen ableiten kann, ist mir nicht klar. Vielleicht fürchteten die Reformer, irgendwelche Fälle zu übersehen, die mit Begriffen wie »Firmenname« oder »Ladenschild« wieder nicht abgedeckt sind. Ich habe den Verdacht, daß mit »Eigennamen« hier im engeren Sinne Eigenbezeichnungen gemeint sind.
Hier noch einmal der Wortlaut von § 80 E1:
»Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen ist möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist: Eva’s Blumenladen oder Evas Blumenladen, Peter’s Taverne oder Peters Taverne; aber Evas Mutter, Peters Brille«
Tatsächlich sind »möglich« und »oder« in der Formulierung des Regeltextes nicht eindeutig. Bei Berücksichtigung der Vorgeschichte dieser Bestimmung (siehe oben) erscheint mir aber die folgende Interpretation naheliegend. In Evas Mutter ist Eva der Eigenname, hier gilt die Grundregel, daß kein Apostroph steht. Daher etwa: Evas Mutter wird morgen achtzig oder auch: Evas Blumenladen [egal, ob der so heißt oder nicht, hier rein beschreibend] hat sich ganz schön gemacht. Dagegen ist in Evas Blumenladen (im Sinne des Namens, den Eva ihrem Laden gegeben hat) Eva nur Teil eines mehrteiligen Eigennamens, der aus der »Gesamtkonstruktion« Evas Blumenladen besteht. In diesem Fall kann man nach der Grundregel verfahren und keinen Apostroph setzen oder abweichend davon einen Apostroph setzen. Das Wörtchen »oder« in »Eva’s Blumenladen oder Evas Blumenladen« ist nach dieser Lesart im Sinne von »neben (gemäß der Grundregel)« zu verstehen. Der deskriptive Gehalt der Bezeichnung Eva(’)s Blumenladen spricht meines Erachtens nicht gegen die Annahme eines Eigennamens. Vielleicht ist der Name ja so im Handelsregister eingetragen, steht auf dem Ladenschild, taucht als Logo im Briefpapier auf. Der Firmeninhaber ist bei der Wahl des Firmennamens doch (fast) völlig frei.
Daß die Verwendung des Apostrophs »möglich« sein soll, legt die Vermutung nahe, daß die Reformer eine klarere Formulierung wie »zulässig« vermeiden wollten. (Es kann ja nicht gemeint sein, daß man solchen Schreibungen möglicherweise in der Praxis begegnet, denn das darf als bekannt vorausgesetzt werden.) Sie möchten ein bißchen tolerant sein, aber auch nicht zu sehr. Jedenfalls verwischen sie mit der ganzen Erläuterung die Grenzen des Geltungsbereichs der amtlichen Regelung. Daß der Staat keine Regelungskompetenz für die Schreibung von Eigennamen im Sinne von Selbstbezeichnungen hat, ist ihnen entweder nicht klar, oder sie setzen sich bewußt darüber hinweg. Das gilt nicht nur für den Apostroph, sondern auch beispielsweise für die Groß- und Kleinschreibung und die Schreibung mit oder ohne Bindestrich. Die Vorgeschichte des § 80 E1 spricht dafür, daß die Reformer nur solche Selbstbezeichnungen im Sinn hatten, wenn sie von »Eigennamen« sprechen. Aber vielleicht stellt sich das Problem jenseits der Selbstbezeichnungen auch nicht. Gibt es zum Beispiel geographische Eigennamen, bei denen die Frage des Apostrophs eine Rolle spielen könnte?
Welchen Adressatenkreis die Reformer mit ihrer Erläuterung vor Augen hatten, ist unklar. Möglicherweise glauben sie, daß Eva, wenn sie sich nach langer Überlegung einen Namen für ihren Laden ausgedacht hat, im amtlichen Regelwerk nachsieht, wie sie den korrekt zu schreiben hat. Jetzt weiß sie: Ich kann auf das Schild, wie schon immer, Evas Blumenladen schreiben, Eva’s Blumenladen wäre aber auch okay. Diese Vorstellung erscheint mir verfehlt. Viel wahrscheinlicher ist, daß Eva sich an dem orientiert, was sie um sich herum so alles wahrnimmt, und da wird sie bei derartigen Ladennamen fast ausschließlich dem Apostroph begegnen. Außerdem: Sind nach den Vorstellungen der Reformer Dritte gehalten, die Schreibweise der Eigenbezeichnung zu übernehmen? Man weiß es nicht.
Solange man daran festhält, daß das Genitiv-s nicht durch einen Apostroph vom Eigennamen abzutrennen ist, täte man gut daran, die ganze Erläuterung ersatzlos zu streichen. Verstöße gegen die Regeln gibt es in allen Bereichen. Einige davon herauszugreifen und mit schwammigen Formulierungen zu signalisieren, daß man diese Abweichungen – zumal in Kontexten, für die das Regelwerk gar keine Gültigkeit hat – nicht mehr ganz so schlimm findet wie früher, halte ich nicht für hilfreich, weil dadurch der normative Charakter des Regelwerks aufgeweicht wird. Und sollte man der Meinung sein, daß sich diese Verwendung des Apostrophs im allgemeinen Sprachgebrauch so weit verbreitet hat, daß die alten Regeln nicht mehr zu halten sind, müßte eine grundsätzliche Neuregelung her, die man nicht in einer Erläuterung verstecken kann.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 06.10.2024 um 04.56 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#54016
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Wie ich schon vor Jahren angemerkt habe, ist in einem normativen Text der Ausdruck „gelegentlich“ regeltechnisch verfehlt. Er drückt eine statistische Beobachtung aus wie „manchmal“ und gehört in eine Beschreibung des Sprachgebrauchs. Im amtlichen Regelwerk kommt er immer noch mehrmals vor, nicht aber im Abschnitt über den Apostroph. Dort steht jetzt einleitend:
§ 80
„Apostroph
Der Apostroph tritt in Fällen ein, in denen für die Kennzeichnung bestimmter Merkmale von Wortformen (z. B. grammatische Funktion (Genitiv), Morphemgrenze) keine Buchstaben zur Verfügung stehen oder in denen die verfügbaren Buchstaben (z. B. aus metrischen Gründen) nicht genutzt werden.“
[Kasten:]
„Der Apostroph zeigt Strukturen in einem Wort an, die nicht durch Buchstaben ausgedrückt werden sollen oder können.“
Die Reformer haben hier etwas untergebracht, was einzelne Theoretiker herausgefunden haben, was aber der normale Benutzer kaum verstehen dürfte. Die Formulierung im Kasten ist als Regel auch vollkommen unnütz. Zu unserer Frage heißt es weiter:
„E1: Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen ist möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist: Eva’s Blumenladen oder Evas Blumenladen, Peter’s Taverne oder Peters Taverne; aber Evas Mutter, Peters Brille.“
Ob der gewöhnliche Benutzer all das richtig versteht? Die Probleme mit Eigennamen bleiben ja bestehen. Ist „Eva’s Blumenladen“ überhaupt ein Eigenname? Dann wäre es möglich, ein Papiergeschäft „Eva’s Blumenladen“ zu nennen, ebenso wie Herr Schuhmacher kein Schuhmacher sein muß. In Wirklichkeit ist Eva’s Blumenladen wohl immer ein Blumenladen, d. h. der deskriptive Gehalt der Bezeichnung ist durchaus erhalten.
Aus E1 könnte man schließen, daß Evas Blumenladen ebenso ausgeschlossen ist wie Eva’s Brille, es sei denn, ein Brillengeschäft hieße so. Kurz: Sowohl „ist möglich“ als auch „oder“ sind zweideutig.
Aus der Rezeption in den Medien (s. a. Hinweis von Herrn Metz) geht jedenfalls hervor, daß die Journalisten die Neuregelung nicht verstanden haben.
(Der stellenweise esoterische Charakter der Neufassung ist auch im Gebrauch des technischen Begriffs „Divis“ erkennbar, den kein Absolvent des Gymnasiums je gehört haben dürfte. Vgl. Wikipedia "Viertelgeviertstrich"!)
Man muß immer bedenken, daß im Rechtschreibrat Personen sitzen, die von der Sache nicht viel verstehen – was man ihnen nicht vorwerfen kann, weil ihre Verdienste anderswo liegen. Dazu gehört auch der Vorsitzende. Sie hören sich an, was die Spezialisten ihnen vortragen, und nicken dazu. In typographischen Angelegenheiten (im weitesten Sinn) dürfte Peter Gallmann das Wort führen, der aus dem Druckgewerbe stammt.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.10.2024 um 10.35 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#54015
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Sehr richtig! Aus meinem „Kritischen Kommentar“ 1998 (kürzer schon im Schildbürger-Büchlein 1997) zu § 97:
Diese neu eingeführten Verwendungsweisen des Apostrophs bilden in der Tat keine Unterabteilung der „Markierung von Auslassungen“ und gehören daher nicht unter diese nunmehr irreführende Überschrift. Anstelle einer „Erläuterung“ hätte eine neue Rubrik eingerichtet werden müssen. – Die beiden neuen Verwendungsweisen des Apostrophs spielen in der Werbung für die Neuregelung eine verhältnismäßig große Rolle. So schreiben die Schweizer Reformer: „Die häufig anzutreffenden Firmen- und Ladenbezeichnungen wie Uschi’s Blumenladen sollen nicht mehr als ganz und gar falsch abgetan werden.“ (Gallmann/Sitta 1996a, S. 243)
Allerdings gilt die amtliche Rechtschreibung ohnehin nicht für die Bezeichnung, die jemand seinem Laden geben mag. Der Staat hat hier keine „Regelungskompetenz“. Es ist auch weder aus der Bemerkung der beiden Reformer noch aus dem Regelwerk selbst ersichtlich, ob der Apostroph vor dem Genitiv-s nur in den selbstgewählten Namen von Geschäften usw. oder auch in der appellativischen Bezeichnung durch Dritte zulässig sein soll: Ich muß noch mal schnell zu Karl’s Eltern. Hast du schon Manfred’s neues Auto gesehen? – Und was heißt „gelegentlich“? Jeder Schüler darf sich, wie es scheint, auf diese Erläuterung berufen, wenn der Lehrer ihm Manfred’s neues Auto als falsch anstreicht. Nach Gallmann und Sitta ist nicht einmal die Möglichkeit eines Mißverständnisses zur Bedingung gemacht, denn niemand heißt Uschis. Andererseits war die Grundform des Namens bisher immer eindeutig: Carlos gegenüber Carlos’. Der Apostroph zur Abtrennung des Genitiv-s bei Eigennamen ist schon länger üblich, galt aber bisher nicht als korrekt, so daß ihm der Duden sogar eine besondere Regel (R 24) entgegenstellen zu müssen glaubte. – Bei der großen Häufigkeit dieses Falles muß die Frage unbedingt geklärt werden. Gerade die außerordentliche Relevanz scheint aber alle bisherigen Kommentare und Didaktisierungen davon abgehalten zu haben, den durchschlagenden Folgen dieser Neuregelung ins Auge zu sehen.
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Inzwischen sind fast 30 Jahre vergangen, und die Reformer haben in dieser langen Zeit nicht versucht, der naheliegenden Forderung nachzukommen. Die Sache hat sich irgendwie festgetreten.
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Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 05.10.2024 um 10.15 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#54014
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Auch der »Stern« berichtet (https://www.stern.de/kultur/apostroph–rechtschreibrat-erlaubt-ihn-in-eigennamen-35118722.html):
»Sprachliebhaber (!) und Feuilletonisten dürften sich wahrscheinlich auch zukünftig noch die Nackenhaare bei der jetzt erlaubten Schreibweise aufstellen. Die Diskussionen über die Weiterentwicklung der deutschen Rechtschreibung dürfte (!) weitergehen – um ein (!) "Deppen-Apostroph" handelt es sich aber bei "Rita’s Backstube" oder "Peter’s Schlüsseldienst" nicht mehr. Das ist jetzt amtlich.«
Was amtlich ist, kann also nicht deppenhaft sein, interessanter Gedanke. Wenn ich eine bestimmte Schreibweise für unsinnig halte, ändert sich meine Einstellung doch nicht, bloß weil diese Schreibweise »es nun in die amtlichen Regeln geschafft« hat, wie es im selben Artikel heißt. Hier zeigt sich wieder eine obrigkeitsgläubige Haltung zur Orthographie, die vergessen macht, daß die »amtlichen« Rechtschreibregeln noch nie für Würstchenbuden und Nagelstudios gegolten haben. Ein Rechtschreibwörterbuch oder auch ein »Regelwerk« kann die Schreibpraxis bei Eigennamen zwar beschreiben, es kann aber nicht die Schreibung von Eigennamen normieren. »Werner’s Kneipe« und »Freddy MehrCurry« sind weder richtig noch falsch, sondern Produkte der Phantasie von Unternehmern, denen die Vorgaben für die Schul- und Behördenorthographie egal sein können. Hier wird scheinbar etwas geregelt, was keiner Regelung bedarf. Der Rechtschreibrat sollte sich lieber um die wahren Baustellen kümmern, denn davon gibt es noch genug.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.10.2024 um 06.34 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#54012
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Der „Kurier“ verkündet: Eine neue Rechtschreibregel erhitzt die Gemüter. Das ist natürlich Unsinn, niemand interessiert sich dafür, was der Rat in der vorgezogenen Sitzung am 2. Oktober beschlossen hat. Weiter geht es:
Rita’s Rösterei" oder "Murat’s Metzgerei" nun korrekt
Bisher war das nur die Regel in der englischen Sprache, jedoch im Deutschen ausgeschlossen.
Schreibweisen wie "Rita’s Rösterei", "Murat’s Metzgerei" oder "Ilse’s Imbiss" sind damit nun genauso korrekt wie zum Beispiel "Dianas Buchhandlung".
In Wirklichkeit konnte man das schon 1996 aus § 97 mit seiner unklaren Formulierung herauslesen.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 22.05.2019 um 16.19 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#41534
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Duden online ist doch wirklich das letzte.
Gerade las ich dort unter dem Stichwort "tun":
- tus doch! (mach deine Drohung doch wahr!)
- was tuts? (umgangssprachlich: na und?; was solls?)
das Auto tuts noch einigermaßen, tuts nicht mehr so recht
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Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 25.04.2017 um 08.47 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#34951
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Eine Frage an diejenigen, die mit dem Neuhebräischen und dessen Transkription im Deutschen vertraut sind:
In der FAZ Online ist unter http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/netanjahus-ultimatum-an-gabriel-14986537.html von „B‘Tselem“ die Rede.
Meiner Ansicht nach ist der englische Apostroph falsch und von der Software verursacht, aber womöglich gibt es mir unbekannte Transkriptionsregeln.
Weiß jemand Näheres?
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.04.2017 um 09.02 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#34857
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Nicht zum Apostroph, sondern zu Matisse, der hier erwähnt wurde:
Vom 17. Oktober bis zum 3. Dezember hing Henri Matisses Gemälde "Le bateau" verkehrt herum im New Yorker Museum of Modern Art. Weder das Museum noch die ca. 116.000 Besucher in dieser Zeit bemerkten den Fauxpas – erst Matisses Sohn selber fiel der Fehler auf.
Diese Geschichte kursiert in all den Variationen, die bei solchen Legenden üblich sind: die Dauer, das "Gemälde" (anderswo "Scherenschnitt"), die Zahl der Besucher, der Entdecker des Fehlers – alles in mehreren Versionen. In Walter Jungs Grammatik ist sie aus der "Jungen Welt" vom 24.6.75 als Textbeispiel angeführt; dort hat auch der Sohn den Fehler nicht bemerkt, sondern erst ein Blinder (!), der sich das Bild erklären ließ.
Man sieht, daß die Unstabilität von Geschichten, wie man sie in der mündlichen Überlieferung zu erkennen glaubt, im Zeitalter der Schriftlichkeit nicht geringer geworden ist.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.01.2017 um 08.26 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#34285
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Bis zum Umbau weisen in allen drei Richtungen schwarze "Mensch paß' doch auf"-Schilder mit Kreuz auf die Gefahrenstelle hin. Sie stammen aus einer in den 1990er-Jahren landesweit gestarteten Aktion zur Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten. Deshalb sollten sich Autofahrer nicht wundern, wenn sie das seit der Rechtschreibreform richtige "pass" vermissen.
(Hamburger Abendblatt 10.1.17 mit Foto)
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 27.07.2016 um 16.10 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#32919
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Aus meinem Kritischen Kommentar zu § 97 E:
E: Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix
-sch:
Carlo's Taverne, Einstein'sche Relativitätstheorie
Kommentar:
Diese neu eingeführten Verwendungsweisen des Apostrophs bilden in der Tat keine Unterabteilung der „Markierung von Auslassungen“ und gehören daher nicht unter diese nunmehr irreführende Überschrift. Anstelle einer „Erläuterung“ hätte eine neue Rubrik eingerichtet werden müssen. – Die beiden neuen Verwendungsweisen des Apostrophs spielen in der Werbung für die Neuregelung eine verhältnismäßig große Rolle. So schreiben die Schweizer Reformer:
„Die häufig anzutreffenden Firmen- und Ladenbezeichnungen wie Uschi's Blumenladen sollen nicht mehr als ganz und gar falsch abgetan werden.“ (Gallmann/Sitta 1996a, S. 243)
Allerdings gilt die amtliche Rechtschreibung ohnehin nicht für die Bezeichnung, die jemand seinem Laden geben mag. Der Staat hat hier keine „Regelungskompetenz“. Es ist auch weder aus der Bemerkung der beiden Reformer noch aus dem Regelwerk selbst ersichtlich, ob der Apostroph vor dem Genitiv-s nur in den selbstgewählten Namen von Geschäften usw. oder auch in der appellativischen Bezeichnung durch Dritte zulässig sein soll: Ich muß noch mal schnell zu Karl's Eltern. Hast du schon Manfred's neues Auto gesehen? – Und was heißt „gelegentlich“? Jeder Schüler darf sich, wie es scheint, auf diese Erläuterung berufen, wenn der Lehrer ihm Manfred's neues Auto als falsch anstreicht. Nach Gallmann und Sitta ist nicht einmal die Möglichkeit eines Mißverständnisses zur Bedingung gemacht, denn niemand heißt Uschis. Andererseits war die Grundform des Namens bisher immer eindeutig: Carlos gegenüber Carlos'. Der Apostroph zur Abtrennung des Genitiv-s bei Eigennamen ist als Anglizismus schon länger üblich, galt aber bisher nicht als korrekt, so daß ihm der Duden sogar eine besondere Regel (R 24) entgegenstellen zu müssen glaubte. – Bei der großen Häufigkeit dieses Falles muß die Frage unbedingt geklärt werden. Gerade die außerordentliche Relevanz scheint aber alle bisherigen Kommentare und Didaktisierungen davon abgehalten zu haben, den durchschlagenden Folgen dieser Neuregelung ins Auge zu sehen.1
Nicht zu verstehen ist die Ausdehnung dieses Apostrophgebrauchs auf die Endung -sch, denn hier kommt es ja gar nicht zu dem Bedürfnis, die Grundform des Personennamens zu verdeutlichen. Bisher ist der Apostroph hier ausgeschlossen (R 20, Unterregel). Allenfalls die Verwechslung von -sch und -isch könnte in extrem seltenen Fällen erwogen werden: Bernoullische Gleichungen könnten nach Bernoulli (+ sch) oder nach Bernoull (+ isch) benannt sein.
Anm.: Ein Anruf beim IDS über die eigens zur Beeinflussung des schleswig-holsteinischen Volksentscheids eingerichtete „Hotline“ ergab am 14.9.1998 die spontane Antwort, die Regierungszeit Adenauer's sei eindeutig falsch. Mit § 97 E konfrontiert, mußte der Sprachberater zugeben, daß es dem Wortlaut nach richtig sein könnte, doch hätten die Reformer das keinesfalls intendiert. Die Episode bestätigt den Klärungsbedarf.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 27.07.2016 um 15.40 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#32918
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Von einem Mann namens Andreas Blumenecke könnte wohl leicht die Rede sein, aber im gleichen Zusammenhang wie mit einer Blumenecke würde es schon viel schwieriger: Er stellte die Gießkanne in Andreas Blumenecke, wie sollte man das trotz fehlenden Apostrophs mit Herrn Blumenecke verwechseln?
Das Beispiel Blumenecke ist für diesen Fall natürlich völlig unpassend. Wenn schon, dann sollte man etwa Ich komme gerade von Andreas Bäcker anführen.
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Kommentar von R. M., verfaßt am 27.07.2016 um 08.57 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#32917
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Daß der Apostroph in Einstein’sche Relativitätstheorie zu stehen hat, bekräftigt ja § 62 in Abgrenzung zur Kleinschreibung des Eigennamens. Damit ist dann dem Schreiber nicht mehr freigestellt, ob er die Grundform des Namens »gelegentlich« verdeutlichen will oder nicht, anders als in § 97 suggeriert.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 27.07.2016 um 06.47 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#32915
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„Die (Rechtschreibreform) lässt den Apostroph vor dem Genitiv-s nämlich allenfalls dann zu, wenn damit eine Namensverwechslung vermieden wird (§ 97): Andrea's Blumenecke könnte ohne Apostroph als ein Mann namens Andreas Blumenecke verstanden werden.“ (Hermann Unterstöger in SZ 23.2.12, auch in: Da platzt dir die Hutschnur. München 2012)
Das ist nicht richtig. Das Regelwerk 1996 und 2006 spricht nicht von Verwechslung:
„Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch:
Carlo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie“
Es ist auch nicht einzusehen, warum der Apostroph vor dem Suffix -sch stehen soll – muß er das überhaupt (wie jeder meint), oder erstreckt sich das regeltechnisch ohnehin verfehlte „gelegentlich“ gar nicht darauf?
(Unterstöger hätte natürlich auch mal fragen können, ob in einem bestimmten Textzusammenhang wirklich von einem Mann namens Andreas Blumenecke die Rede sein könnte. Und von dort hätte er weiter fragen können, warum die SZ sich auch an die unsinnigsten Regeln halten zu müssen glaubt. Und warum er trotzdem weiterhin im allgemeinen drucken läßt.)
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 08.01.2014 um 05.49 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#24788
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In der FAZ vom 8.1.14 berichtet Wolf Peter Klein über einen Aufsatz, der den vermeintlichen Mißbrauch des Apostrophs in gewisser Weise rechtfertigt. Wenn ich es recht verstehe, wird auf ältere Gebrauchsweisen verwiesen, die eben nicht nur der Markierung von Auslassungen dienten. Das ist uns längst bekannt, auch in dieser Spalte ist es erörtert worden. Zweierlei fällt auf. Klein erwähnt die Rechtschreibreform mit keinem Wort, und doch hat gerade sie, besonders durch § 97, für große Unsicherheit gesorgt. Und zweitens kann man das Geschimpfe über den "Deppen-Apostroph" nicht allein als deutsche Borniertheit beklagen, wenn man weiß, daß z. B. Lynne Trusse eine vergleichbare Breitseite im Englischen geschossen hat, offenbar mit großem Erfolg.
(Und in eigener Sache: Nicht jede Sprachkritik hat Sick'sches Niveau.)
Die Neigung, den Apostroph allgemein zur Kennzeichnung morphologischer Bestandteile einzusetzen, wird als leserfreundlich bezeichnet. Das erinnert an jenen Herrn Bernabei, der den Gebrauch des Bindestrichs ausweiten wollte, um zusammengesetzte Wörter in ihre Bestandteile zu gliedern. In beiden Fällen wird der Rückgriff auf frühere (barocke) Schreibbräuche als fortschrittlich gedeutet.
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 04.06.2013 um 23.49 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#23352
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Ich kannte den Namen Euklidischer Algorithmus bisher nur mit -isch, meist groß geschrieben.
In Higgins, Das kleine Buch der Zahlen, Springer 2013, das ich schon im Diskussionsforum erwähnt habe, findet man:
- euklidische Hilfsmittel (S. 122), euklidische Zahlen (349), euklidischer Algorithmus (234, 235, 349),
- Euklid'sches Lemma (334, 335, 349), Euklid'scher Algorithmus (339),
- wohl nur versehentlich Euklidische Zahlen (122, 354).
Man meint da offenbar, das Wort euklidisch könne laut "Reform" nicht mehr als Namensbestandteil verwendet werden, sondern man müsse den Buchstaben i dann auslassen: euklidisch -> Euklid'sch.
Es geht also bei der "Reform" nicht nur um die Schreibweise, die Reformgläubigen lassen sich sogar von ihr den Mund verbieten bzw. führen.
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Kommentar von Horst Ludwig, verfaßt am 26.05.2013 um 21.01 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#23267
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Zu #23265: »“If we just had some time to learn the new writing of shell or hell, without the apostrophe, there’d be no problem,” he says.« — Why should we spend *any* "time to learn the new writing of shell or hell," when we have a well-established historical spelling that works just fine? For those "people [who without apostrophes] would be able to type a little bit faster" and need it, — practice typing a n d hire a proofreader; you'll need one anyway.
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Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 26.05.2013 um 09.29 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#23265
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Auch bei den Angelsachsen wird die Rolle des Apostrophs weiterhin diskutiert: www.slate.com/.../apostrophes_and_when_to_use_them_punctuation_necessary_at_all_not_really.html (man beachte besonders die Kommentare).
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Kommentar von Kätzer, verfaßt am 11.01.2013 um 08.41 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#22317
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Die von Herrn Küsel (#16454) als Link eingestellte Korrespondenz und die in der Kommentierung durch den/die Empfänger zum Ausdruck kommende Verzweiflung angesichts der Antwort von Frau Güthert entspricht beinahe meinen Erfahrungen. Beinahe, weil die Antworten noch wesentlich schlimmer ausfallen können.
Mit den Wikipedia-Administratoren teile ich die Verärgerung über die unverständlichen Sätze der Geschäftsführerin, die entweder nicht weiß, wovon sie spricht, oder sich einen Spaß daraus macht, die Empfänger ihrer kryptischen Aussagen im unklaren zu lassen. Noch ärgerlicher ist aber, daß die Geschäftsführerin offenbar größte Schwierigkeiten damit hat, grammatisch korrektes Deutsch zu schreiben. Der Bericht des Jahres 2010 ist dabei keineswegs ein Tiefpunkt, denn der dürfte ja wenigstens einmal gegengelesen worden sein, und sei es nur flüchtig. Wie ist es denn möglich, daß jemand beim IDS arbeitet, der die deutsche Sprache so unzureichend beherrscht und ein derart frivoles Verhältnis zur wissenschaftlichen Arbeitsweise hat?
Inhaltlich ist eine Auseinandersetzung mit der Dame hoffnungslos. Sobald sie argumentativ in die Ecke gedrängt wird, antwortet sie entweder gar nicht oder saugt sich etwas aus den Fingern. Kritische Fragen zum Regelwerk oder den Fehlern im Wörterverzeichnis werden ignoriert. Statt dessen zieht sie sich bei solchen Fällen auf den "Schreibgebrauch" o.ä. zurück oder macht dumme Witzchen. Es ist jedenfalls einfacher, einen Pudding an die Wand zu nageln, als von der Geschäftsführerin eine klare Antwort zu erhalten. Da wünschte man sich beinahe die rüden Manieren des Herrn Heller zurück, denn dem konnte man wenigstens noch richtig böse sein. Bei Frau Güthert ist man einfach nur sprach- und fassungslos, was sie aus Sicht der KMK wohl zur Idealbesetzung macht (vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Chewbacca-Verteidigung).
Meine gehabte Korrespondenz liegt schon einige Zeit zurück, fand allerdings nach der Wikipedia-Anfrage und nach dem 2010er Bericht statt. Vielleicht hat es sich mittlerweile gebessert, aber wo sollten die Deutschkenntnisse und eine seriöse philologische Einstellung in der Zwischenzeit hergekommen sein?
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Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 15.07.2011 um 09.42 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#19013
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Einen interessanten Genitiv bietet der Mannheimer Morgen heute an (S. 3):
Potsdams Trainer Schröder fordert "detaillierte Aufarbeitung" des WM-Aus'
Ich hätte das Aus für unveränderlich gehalten. Oder kann man das doch so sehen wie bei Andreas' Jacke?
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Kommentar von Peter Küsel, verfaßt am 04.07.2010 um 12.20 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#16454
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Eine recht interessante Anfrage haben in diesem Zusammenhang einmal Wikipedia-Autoren an den Rechtschreibrat gerichtet. Ihr Brief und die Antwort, die sie vom IDS erhielten, finden sich hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Anfrage_an_den_Rat_f%C3%BCr_deutsche_Rechtschreibung_im_Juli_2009
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Kommentar von R. M., verfaßt am 19.01.2010 um 15.48 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#15582
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Aber (veraltend) Marxens Werke – als Genitiv erkennbar auch ohne Artikel. Daß auch, in Analogie zur Herkunftssprache, Joyces oder Merediths Werke geschrieben wird, wird sich nicht verhindern lassen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 19.01.2010 um 09.54 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#15581
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Unterstöger bespricht im Feuilleton der SZ vom 19.1.10 den Apostroph in Matisse’ Gemälde und erklärt ihn für falsch, weil die amtliche Regelung ihn nicht vorsehe. In der Tat lautet der entsprechende Abschnitt:
»(1) Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet, bekommen im Genitiv den Apostroph, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben:
Aristoteles’ Schriften, Carlos’ Schwester, Ines’ gute Ideen, Felix’ Vorschlag, Heinz’ Geburtstag, Alice’ neue Wohnung
E1: Aber ohne Apostroph: die Schriften des Aristoteles, die Schwester des Carlos, der Geburtstag unseres kleinen Heinz
E2: Der Apostroph steht auch, wenn -s, -z, -x usw. in der Grundform stumm sind: Cannes’ Filmfestspiele, Boulez’ bedeutender Beitrag, Giraudoux’ Werke«
In meinem Regelwerk dagegen heißt es:
„Der Apostroph steht als grammatisches Zeichen zur Kennzeichnung des Genitivs von Eigennamen, die auf s, ss, ß, tz, z oder x enden und nicht durch den Artikel als genitivisch erkennbar sind:
Aristoteles’ Logik, Günter Grass’ Werke, Törleß’ Verwirrungen (aber die Verwirrungen des jungen Törleß, des jungen Törleß Verwirrungen), Katz’ Briefe, Giraudoux’ Stücke
Anm. 1: Bei fremden Namen, die nur in der Aussprache auf einen s-Laut enden, wird ebenfalls der Apostroph gesetzt: Anatol France’ Romane, Joyce’ Werk; sogar Meredith’ Romane“
Folglich auch nach Matisse. Man muß annehmen, daß die Liste im amtlichen Regelwerk unvollständig ist. Sie enthält nicht alle möglichen Schreibweisen für den s-Laut, auf den korrekterweise Bezug genommen ist. Geschlossene Listen sind immer gefährlich, das habe ich schon in meinem allerersten Kommentar bemerkt. Das Regelwerk enthielt jederzeit zu viele davon. Ich habe sie nach Möglichkeit vermieden zugunsten von Regeln.
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Kommentar von B Janas, verfaßt am 11.01.2010 um 17.43 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#15542
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Über den Apostroph (und andere Zeichen) im Englischen gibt es eine unnachahmlich humorige, eminent lesenswerte Darstellung in dem Buch "Eats, shoots and leaves : the zero tolerance approach to punctuation" von Lynne Truss.
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Kommentar von Heinz Erich Stiene, verfaßt am 11.01.2010 um 17.07 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#15541
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Die Unsicherheit beim Apostroph hat eine lange Tradition. So findet man beim (orthographisch bereits befummelten) Theodor Storm, Briefe in die Heimat, hg. v. Gertrud Storm, Berlin 1907:
S. 69: „Es ist 8 Uhr morgen’s.“
S. 108: „Von Schnee’s hatten wir neulich durch Louise Brief.“
S. 110: „So ist es denn geschehen, daß wir zuerst bei Landrat’s zu einer solennen Abendgesellschaft gewesen sind.“
S. 191: „nicht’s“.
S. 191 (und öfter): „Wussow’s“.
Dazu kommen häufiges „in’s“ und Genitive wie etwa „Constanzen’s“.
Thomas Mann schreibt am 3. Januar 1934 an Hermann Hesse vom „Verlust auch seines Altaussee’er Heims“ (Hermann Hesse – Thomas Mann, Briefwechsel, Frankfurt am Main 1968, S. 43).
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Kommentar von stefan strasser, verfaßt am 10.01.2010 um 17.37 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#15540
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Relativ häufig sieht man mittlerweile auch bei Mehrzahlbildung von Abkürzungen Apostrophschreibungen: AGB's, LED's, usw.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.01.2010 um 13.10 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#15538
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Aus unserem Institut stammt folgende Untersuchung zum Apostroph: Mann_Der_Apostroph_in_der_Diskussion.pdf.
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Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 11.11.2005 um 09.54 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1538
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Ein physikalisches Gesetz ist eine Meßvorschrift und beschreibt den quantitativen Zusammenhang bestimmter, definierter Größen. So auch das Ohmsche Gesetz, das zumindest innerhalb der klassischen Physik immer und an jedem Ort gilt. Gleichzeitig gibt die Beziehung zwischen U, I, und R nach Ohm die Definition der Größe "Widerstand" an. Diese ist im SI folgerichtig auch über U und I definiert.
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Kommentar von borella, verfaßt am 10.11.2005 um 23.54 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1536
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Stammt die -esk Endung etwa in "dantesk" oder "kafkaesk" eigentlich von einer Kombination mit grotesk?
Wäre ein "kafkaesker Roman" einer, der ein "kafkasches Stimmungsbild" erzeut, auch wenn er nicht von Kafka geschrieben wurde?
Zu Ohm: Unter #1490 wird jener Zusammenhang, welcher als Ohmsches Gesetz verstanden wird, sehr schön dargelegt, finde ich.
Die Definition in #1480: "Das ohmsche Gesetz besagt aber, daß der Widerstand R eines Bauteils eine Konstante sei", kenne ich nicht. Wie ist der vollständige Originalwortlaut dieser Definition?
Die Aussagen einiger Zitate in #1509 sind meiner Meinung nach entweder unglücklich formuliert oder unvollständig wiedergegeben. Etwa: "R=konst." sei das Ohmsche Gesetz ...
Ein schöner Versuch, das Ohmsche Gesetz vorzuführen, ist folgender: Ein justierbarer Widerstand (Potentiometer) wird an eine Spannungsquelle geschaltet, und der Strom durch den Widerstand wird gemessen. Verstellt man nun entweder die Spannung oder den Widerstandswert, kann man sehr schön die jeweils proportionale Veränderung des Stroms ablesen.
In der Definition: Das Ohmsche Gesetz besagt, daß der Quotient aus abfallender Spannung U und durchfließendem Strom I konstant ist und den Wert R hat, sagt m. E. nicht aus, daß R konstant sein muß, sondern nur, daß bei konstantem R der Quotient konstant bleibt, wenn Strom oder Spannung variiert werden. Zu einem anderen Zeitpunkt und mit anderen Eingangswerten ergeben sich andere Ergebnisse, die aber in jeder Millisekunde am Widerstand der Bedingung I=U/R gehorchen.
Etwas anderes ist das Adjektiv "ohmsch". Ein ohmscher Widerstand hat eine lineare I/U-Kennlinie (im Nutzungsbereich). Eine Glühlampe als Kaltleiter ist daher kein ohmscher Widerstand. Auch eine Diode mit der typischen Halbleiterkennlinie ist daher natürlich kein ohmscher Widerstand.
Zuletzt bleibt noch das Ohm als Einheit für den elektrischen Widerstand. Der Ohm-Wert kann für ohmsche und nicht-ohmsche Widerstände angegeben werden. Eine Glühlampe hat daher im Arbeitspunkt einen exakt feststellbaren Ohm-Wert, kalt aber einen geringeren.
Der Innenwiderstand (zu #1494) ist jener Widerstand, welcher den Strom im Kurzschlußfall auf einen endlichen Wert begrenzt (z.B. kurzgeschlossene Monozelle). Er ist kein Bauelement, sondern eine Eigenschaft einer Spannungsquelle.
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 10.11.2005 um 19.43 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1535
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Noch eine Spitzfindigkeit: Was passiert eigentlich bei einer Trennung genau hinter dem Apostroph? Genau genommen müßte es zwei Möglichkeiten geben: Wenn der Apostroph nur dazu dient, den Eigennamen optisch abzuheben, sollte er bei der Trennung wegfallen (Bsp.: das Ickler- sche Rechtschreibtagebuch), steht er dagegen wirklich für einen ausgelassenen Buchstaben, sollte er stehenbleiben (Bsp.: In diesen heil'- gen Hallen ...). Soweit ich es überblicke, wird dieser Fall vom amtlichen Regelwerk nicht behandelt.
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Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 10.11.2005 um 18.46 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1532
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Es hat sich ja in den letzten Tagen etwas viel Physik hier breitgemacht, für manche Leser gewiß längst zum Gähnen. Aber es ist nun einmal so: Wenn es um Termini technici geht, bzw. um deren Schreibung, kann man vom sachlich-begrifflichen Hintergrund nicht ganz absehen.
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 10.11.2005 um 17.42 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1531
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Ch. Kukulies: Auch ohmisch und ohmig (hoch-, niederohmig) gibt es übrigens, nur am Rande bemerkt.
Wie die Beispiele hoch-, niederohmig zeigen, geht diese Bildung darauf zurück, daß die Einheit des Widerstands ein Ohm (Zeichen: Ω) ist.
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Kommentar von Christoph Kukulies, verfaßt am 10.11.2005 um 16.28 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1530
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Auch ohmisch und ohmig (hoch-, niederohmig) gibt es übrigens, nur am Rande bemerkt.
Der Wirkwiderstand eines Lautsprechers, also der ohmsche Widerstand ist immer geringer, als die (Nenn-)Impedanz. Bei einem 8ohmigen Lautsprecher würde man etwa 6 bis 7 Ohm Wirkwiderstand messen.
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Kommentar von R. M., verfaßt am 10.11.2005 um 15.49 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1528
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Ob verfehlt, unwichtig oder nicht: Der Hinweis auf solche Formen ist gleichwohl nötig, denn es zeigt sich, daß die Hervorhebung oder Abgrenzung des Eigennamens nicht das einzige Motiv für die Einschaltung des Apostrophs sein kann. Schließlich begegnet einem ja auch nicht Köln'isch Wasser.
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Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 10.11.2005 um 15.48 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1527
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Meine Einschätzung zu "ciceronianisch" muß ich widerrufen. Gefallen tut mir das Wort trotzdem nicht.
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Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 10.11.2005 um 14.55 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1525
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Die spinnen, die 'öme'.
Das Wort ciceronianisch halte ich für völlig verfehlt, vermutlich falsch aus dem Englischen übersetzt. Die von mir erwähnten mathematischen Fachbegriffe werden übrigens im Mutterland des Genitiv-Apostroph ohne einen solchen geschrieben: hermitian, noetherian, riemannian.
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Kommentar von Kai Lindner, verfaßt am 10.11.2005 um 14.46 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1524
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Zwei gleichbedeutende Varianten?!
Homer'isches Gelächter klingt mehr nach Schluckauf, als nach grollendem Lachen...
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Kommentar von Kai Lindner, verfaßt am 10.11.2005 um 14.41 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1523
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Für alle, die es interessiert (Duden 20. Auflage):
ci|ce|ro|nia|nisch (R 180), ci|ce|ro|nisch (nach der Art des Cicero; mustergültig, stilistisch vollkommen); ciceronianische Beredsamkeit, aber (R 134): Ciceronianische bzw. Ciceronische Schriften
Das ist auch so ein Begriff, der mir noch nie untergekommen ist. Und mit kaum 500 (ciceronianisch/e) bzw.200 (ciceronisch/e) Googletreffern, sind dieses Worte wohl auch nicht so wichtig.
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Kommentar von Michael Mann, verfaßt am 10.11.2005 um 14.37 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1521
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Zwar fällt bei ciceronianisch kein i weg - doch ist das nach dem Wortlaut der neuen Regeln auch nicht nötig:
Kleingeschrieben werden adjektivische Ableitungen von Eigennamen
auf -(i)sch, außer wenn die Grundform eines Personennamens
durch einen Apostroph verdeutlicht wird, ferner alle adjektivischen
Ableitungen mit anderen Suffixen.
In den offiziellen Beispielen kommt ein solcher Fall zwar nicht vor, aber dieser Regel zufolge könnte man "zur Verdeutlichung der Grundform des Personennamens" auch ein Homer'isches Epos schreiben.
Es geht mir dabei primär darum, daß -ianisch oder besonders -nisch "nach meinem Gefühl" näher bei -(i)sch stehen als andere Suffixe (etwa -esk: *Kafka'esk) und daß mir deshalb besonders auffällt, daß man für Ohm'sch/ohmsch oder Homer'isch/homerisch nun zwei (gleichbedeutende) Varianten zur Auswahl hat, während für ciceronisch nur eine Variante zugelassen ist (man könnte ja meinen, es wäre von einem "Ciceron" die Rede).
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Kommentar von R. M., verfaßt am 10.11.2005 um 13.19 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1519
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Zum Glück! Bei Cicero'nische Schriften fällt ja nichts weg, im Gegenteil.
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Kommentar von Michael Mann, verfaßt am 10.11.2005 um 10.20 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1517
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Ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mir dem Apostroph und bin von einer absoluten Gegnerschaft zu einer relativen Toleranz gegenüber diesem Zeichen gelangt. Die hier wieder aufgeflammte Diskussion will ich zum Anlaß nehmen, einen Aufsatz, den ich zum Apostroph vorbereite, zur Diskussion zu stellen.
http://mmmann.de/Sprache/Apostroph/Apostroph.pdf
Der letzte Schliff fehlt noch, aber trotz weniger leerer Stellen freue ich mich über Kommentare an dieser Stelle oder an die oben angegebene E-Mail-Adresse.
Außerdem möchte ich auf eine frühere kleine Untersuchung hinweisen, die methodisch zwar absolut verbesserungswürdig ist, dennoch aber vielleicht eine Tendenz des Apostrophgebrauchs auf privaten deutschsprachigen Internetauftritten erkennen läßt:
http://mmmann.de/Sprache/Apostroph/Apostroph-s_private_Internet.doc
Zum Ohm'schen Gesetz noch einen Punkt, der auch im Aufsatz angesprochen wird.
Vor der Reform: Ciceronianische Schriften, ciceronianische Beredsamkeit.
Nach der Reform: ciceronianische Schriften und ciceronianische Beredsamkeit, aber keine Cicero'nianische Beredsamkeit, keine Cicero'nischen Schriften, da diese Allomorphe nicht von der Regel umfaßt werden. Die Ungleichbehandlung dieser Ableitungen in Bezug auf GKS und Apostroph scheint mir fraglich.
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Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 10.11.2005 um 09.14 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1515
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Natürlich ist ein Lautsprecher kein Heizöfchen, aber seine Aufgabe ist es, Wirkleistung umzusetzen, nämlich elektrische in akustische. Der Blindwiderstand ist dabei genauso störend wie beim Heizöfchen.
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Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 10.11.2005 um 09.09 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1514
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Impedanz ist der Wechselstromwiderstand z.B. eines Lautsprechers. Er besteht aus ohmschen und induktiven Anteilen, evtl. auch kapazitiven (z.B. Antennenkabel). Da der Wirkwiderstand i.d.R. zu vernachlässigen ist, wird häufig allein der Scheinwiderstand, beim elektrodynamischen Lautspecher also der frequenzabhängige induktive, als Impedanz angegeben, und zwar in Ohm. (Es ist natürlich beim Lautsprecher minichten der Wirkwiderstand, ein Lautsprecher ist ja kein Heizöfchen.)
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Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 10.11.2005 um 08.54 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1513
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Bei einem 8-Ohm-Lautsprecher ist es der Wirkwiderstand, der gemeint ist, nicht die Impedanz. Natürlich wird der Designer des Lautsprechers versuchen, seine Lautsprecherchassis und Frequenzweichen so abzustimmen, daß der Widerstand möglichst reell und frequenzunabhängig wird (oder zumindest einen linearen Frequenzgang hat).
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Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 10.11.2005 um 08.31 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1512
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Noch einmal zum Widerstand: Die Impedanz wird auch Scheinwiderstand genannt und als fiktiver Ohmscher Widerstand in Ohm angegeben, wie jeder HiFi-Freund weiß.
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Kommentar von Dr. Konrad Schultz, verfaßt am 10.11.2005 um 00.09 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1511
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Etwas amüsiert verfolgte ich die Frage eines Apostrophs zwischen Eigennamen und ihren Ableitungen. Vor einigen Zeiten stand eine solche Frage in deutschen mathematischen Texten nicht, inzwischen sind aber die Gepflogenheiten andere, selbst dann, wenn Deutsch geschrieben werden sollte.
Es war nämlich üblich, Eigennamen von Wissenschaftlern mit Kapitälchen auszuzeichnen. Also \sc{Riemann}sche Vermutung, aber nicht etwa \sc{Euklid}ischer Raum oder \sc{Hilbert}raum. Durch die Auszeichnung des Eigennamens ist kein Apostroph zu dessen Abtrennung vom Rest des Wortes mehr notwendig. Allerdings war diese Art der Auszeichnung vom Duden, dem Leipziger jedenfalls, nicht anerkannt: Nach Duden wäre zu schreiben \sc{Fermats} kleiner Satz, nicht \sc{Fermat}s kleiner Satz. Sonderfall \sc{Gauß}' Beweis.
(\sc TeX-Bezeichnung für small capitals)
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Kommentar von Jens Stock, verfaßt am 09.11.2005 um 23.11 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1509
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Erst einmal vielen Dank an Horst Ludwig, der uns zu Recht darauf hingewiesen hat, daß der Begriff Apostroph ein Maskulinum ist. Eigentlich war mir das bekannt, und doch hatte ich meinen Fehler selbst nicht bemerkt.
Was die Physik angeht, darf ich noch einmal bekräftigen, daß das Ohmsche Gesetz sehr wohl von der Definition des elektrischen Widerstands zu unterscheiden ist. Man liest z.B. im Schulbuch Physik, Dorn/Bader, 1992, Isbn: 3-507-86250-6:
Seite 167: "Der elektrische Widerstand R eines Leiters ist definiert als Quotient aus der Spannung U zwischen den Leiterenden und der Stromstärke I: R = U/I."
Seite 166: "Die Proportionalität zwischen I und U [...] gilt z.B. bei Konstantandrähten:
Ohmsches Gesetz: Die Stromstärke I ist der Spannung U proportional."
Seite 168: "Wenn sich bei (Glüh-)Lampen die Temperatur ändert, gilt das Ohmsche Gesetz nicht mehr." (Anm.: Sehr wohl ist aber definitionsgemäß R = U/I und damit R in diesem Falle nicht konstant, sondern stromstärke- bzw. temperaturabhängig.)
Inhaltlich entsprechend entnehme ich das z.B. auch dem Schulbuch Physik, Metzler, 1998, Isbn: 3-507-107007, auf Seite 202: "Ist die U-I-Kennlinie U = R*I linear, also der Widerstand R konstant, so gilt für das Bauelement das Ohm'sche Gesetz, man spricht von einem ohmschen Widerstand."
In meinem Physikstudium wurde auf die Unterscheidung zwischen Ohmschem Gesetz und Definition des Widerstands großen Wert gelegt. Ich weiß aber wohl, daß viele Bücher, nicht zuletzt Hochschulbücher, es mit diesem Unterschied nicht sehr genau nehmen. Häufig wird R = U/I in einem Atemzug mit dem Ohm-Gesetz behandelt. Leider!
Der Unterschied zwischen Widerstand R = U/I und Ohmschem Gesetz (d.h. R = konst) ist übrigens analog zu dem zwischen Geschwindigkeit v = s/t und gleichförmiger Bewegung (d.h. v = konst).
Etwas kompliziert wird es, wenn man sogar die komplexen Wechselstromwiderstände (Impedanzen) betrachtet, wie bereits erwähnt wurde. Hier versteht man unter dem Begriff "ohmscher Widerstand" zunächst einmal einen reellen Widerstand, also einen solchen, der bei Stromfluß dem Stromkreis Energie entzieht, jedoch keinen Blindanteil besitzt. Daß dieser reelle Widerstand im Sinne des Ohmschen Gesetzes dann auch noch einen konstanten Wert haben sollte (s.o.), wird in den Büchern oft gar nicht gesondert betont.
Hm, das führt jetzt doch ein bißchen weit weg von unserem ursprünglichen Thema ...
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 09.11.2005 um 20.10 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1507
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Wer hat die Neuregelung beim Halleyschen Kometen verstanden? Mit welcher Begründung soll dort kein Apostroph stehen dürfen?
(Nun ja, "verstanden" ist hier ebenfalls relativ zu verstehen. Verstandener Unsinn bleibt Unsinn; als Verstehen bezeichnet man normalerweise, einen Sinn zu begreifen.)
§ 62 will, daß man etwa ohmsches Gesetz klein schreibt, "außer wenn die Grundform eines Personennamens durch einen Apostroph verdeutlicht wird", dann also Ohm'sches Gesetz. So weit, so klar. Im Widerspruch dazu führt § 60 (3.1) als Beispiel für die Großschreibung von Himmelskörpern an: Halleyscher Komet (auch: Halley'scher Komet; § 62). Der Verweis auf § 62, zu dem die Schreibung Halleyscher Komet offensichtlich im Widerspruch steht, läßt den Schluß zu, daß dies folgendermaßen gedacht war: Die Anweisung von § 62, solche Ausdrücke (Ableitungen von Namen auf -sch-) grundsätzlich klein zu schreiben (außer wenn man einen Apostroph setzen will), funktioniert hier nicht, da aus anderen Gründen (hier: Eigenname eines Himmelskörpers) von vornherein nur Großschreibung in Betracht kommt. Wir (die Reformer) können den Leuten nicht verbieten, diese Ableitungen auch ohne Apostroph zu schreiben, folglich heißt also das Paar hier nicht halleyscher Komet, Halley'scher Komet, sondern Halleyscher Komet, Halley'scher Komet.
Daraus ergeben sich zwei Probleme. Erstens widerspricht dies wie gesagt dem Wortlaut von § 62. Entweder müßte dieser geändert werden, indem als Ausnahmen jene Fälle einbezogen werden, in denen nur Großschreibung in Frage kommt. Oder in § 60 müßte Halleyscher Komet entfallen, es bliebe nur die Schreibung Halley'scher Komet übrig, die mit § 62 konform ist.
Zweitens ist ja nicht nur dieser eine Begriff betroffen, sondern analog andere Fälle, in denen Kleinschreibung nicht in Frage kommt: Eigennamen oder Stereotype. Falls der Eintrag Halleyscher Komet (auch: Halley'scher Komet) in § 60 gültig bleiben soll, wäre zum Beispiel der Eintrag der Wörterbücher von 1996 bis heute ohmsches Gesetz, auch Ohm'sches Gesetz eigentlich falsch. Er müßte analog lauten: Ohmsches Gesetz, auch Ohm'sches Gesetz.
Dabei gehe ich allerdings davon aus, daß Ohmsches Gesetz ein Eigenname ist – dem Wortlaut der Neuregelung nach ist dies jedoch nicht der Fall. "Namen" (Bezeichnungen) von Naturgesetzen sind dort in keiner Kategorie der Großschreibung repräsentiert, oder sieht das jemand anders? Fällt jemandem ein besseres Beispiel ein, bei dem auch im Sinn der Neuregelung nur Großschreibung in Frage kommt?
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Kommentar von borella, verfaßt am 09.11.2005 um 19.34 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1506
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Obwohl ich wie man unten nachlesen kann im ohmschen Fall problemlos der icklerschen Meinung folge, widerstrebt es mir, dieses Muster in anderen Schreibsituationen ebenfalls anzuwenden.
Ein Gedicht von Marianne von Willemer sei "goethesch", so eine Formulierung käme sicher nie aus meiner Feder.
Ohmsch hat offenbar zumindest in Fachkreisen bereits den Satus zur adjektivischen Verwendung erreicht. Die Metabedeutung von ohmsch beim Fachschreiber ist schlicht Wirkwiderstand. Simon Ohm scheint nicht mehr durch.
In jenen Fällen, wo eine adjektivische Verwendung so eine vergemeinschaftete Metabedeutung (noch) nicht erreicht hat, besteht vermutlich eine Schreibhemmung dem Analogieschluß zu folgen.
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Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 09.11.2005 um 14.08 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1503
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Die Ligaturen von TeX sind, natürlich, die im angelsächsischen Bereich üblichen. Sowohl Ligaturen wie auch Unterschneidungen werden automatisch für bestimmte Zeichenkombinationen ersetzt bzw. eingefügt und sind keine Eigenschaft des Textes, sondern seiner Darstellung in einem bestimmten Font. Es scheint mir evident, daß die Ligaturen von ffl und ffi praktisch immer über Wort- oder Zusammensetzungsfugen gehen. Um solche Ligaturen als im Deutschen ungebräuchlich zu vermeiden, ist die adäquate Methode die Wahl eines anderen Fonts als "Computer Modern".
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Kommentar von borella, verfaßt am 09.11.2005 um 13.57 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1502
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Zu Ligaturen:
Ich vermute, daß Textprogramme die Anwendung von Ligaturen rein formal entscheiden; also unabhängig davon, ob eine Worfuge vorliegt oder nicht.
Wenn im verwendeten Font für eine gewisse Buchstabenkombination eine Ligatur vorgesehen ist, wird sie verwendet. In vielen Fonts ist übrigens auch die Kombination Buchstabe–Apostroph eine Ligatur (heutige Bezeichnung: Kerning).
Mir erscheint die früher angeblich vorhandene Buchdruckerregel, Ligaturen in Wortfugen nicht zu verwenden, fragwürdig. Die Ligatur sollte ja in erster Linie fragile Einzelkegel bei Überschneidungsbuchstaben verhindern. Wäre aber interessant, wie das heute gesehen wird.
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 09.11.2005 um 12.36 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1499
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Ein paar Kleinigkeiten am Rande, zuletzt aber noch eine Frage in die Runde: In der Tat habe ich mich beim Schreiben meiner Diplomarbeit noch nicht mit der Rechtschreibregelung beschäftigt; ich habe sie in LaTeX und ohne Rechtschreibkorrektur erstellt. Aus heutiger Sicht fallen mir mit als erstes die vielen f-Ligaturen auf, die TeX überall einbaut, wo eine passende Buchstabenkombination auftritt, und die ich aber an einigen Stellen hätte unterbinden müssen: Auf|lage, hochauf|lösend; Farbstoff|laser; Umlauf|frequenz. — Während meiner Dotorandenzeit habe ich sogar einmal einen Rechenzeitantrag in reformierter Schreibweise eingereicht, vermutlich aus Neugier und Experimentierfreude, mal die neuen Regeln auszuprobieren. Das muß kurz vor der Lektüre des „Schildbürgerstreichs“ gewesen sein, es ist bei diesem einen Neuschriebtext geblieben. — Es ist zwar „Impedanz“ als Stichwort noch nicht explizit genannt worden, letztlich ist es aber ein komplexer Widerstand mit einem induktiven Anteil, und das wurde bereits genannt (siehe #1465 und #1483). — Zu Ohmscher vs. ohmscher Widerstand: ohmsch tritt als eigenständiges Adjektiv nicht nur vor Widerstand auf, man spricht auch von ohmschen Kontakten, ohmschen Verlusten, ohmscher Last. Ohmsche Heizung tritt häufig in Großschreibung auf. Die Vorzugsvarienten sollten m. E. ohmscher Widerstand und Ohmsches Gesetz sein, und wenn schon, dann besser Ohmscher Widerstand als ohmsches Gesetz. — Zur Freudschen Fehlleistung: Das scheint mir ein Übergangbereich zu sein, bei dem man zwar sagen kann, daß aus systematischen Gründen freudsche Fehlleistung vorzuziehen sei, andererseit hat Herr Ickler gerade darauf hingewiesen (in #1492), daß es die Tendenz gibt, Eigennamen eigen zu behandeln und sie in irgend einer Form abzusetzen. Daher: egal; abwarten, Gebrauch beobachten. — Wer hat die Neuregelung beim Halleyschen Kometen verstanden? Mit welcher Begründung soll dort kein Apostroph stehen dürfen?
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 09.11.2005 um 10.44 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1497
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Die Wortart von Schrödersche ist ganz klar: Subjektiv. Weil das aber den Trugschluß nahelegt, es habe mit dem Subjekt zu tun, sprechen manche auch vom Adstantiv. Das steht so in meiner privaten Hausgrammatik.
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Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 09.11.2005 um 10.22 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1495
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Was halten sie zum Beispiel von der Aussage, eine Matrix sei hermitesch? Das Wort kommt klar von Hermite, aber es ist doch wie im Fall des ohmschen Widerstands ein Adjektiv und nichts als ein Adjektiv. Schief-Hermitesch wäre sogar völlig unmöglich. Mehr Beispiele: In der Mathematik kann man von einem Ring sagen, er sei noethersch, oder auch nicht. Ein noetherscher Ring ist einer, der die Noethersche Kettenbedingung erfüllt.
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Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 09.11.2005 um 10.03 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1494
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Citius, altius, fortius! Oder: Prophete rechts, Prophete links...
Der edle Wettsteit, der in Sachen "Widerstand" hier ausgetragen wurde, hat zumindest die Erkenntnis befördert, daß immer noch viele Menschen ein Physikbuch im Schrank haben und es sogar zu nutzen verstehen. (Dabei wurden der innere W. sowie die Impedanz noch gar nicht angesprochen). - Nur über die Schreibung von "Ohmscher/ohmscher Widerstand" bin ich mir noch immer nicht im klaren - oder vielmehr: ich schreibe groß. Aber wie begründe ich das z.B. gegenüber einem Schüler? - Wie steht es denn mit der "Freudschen Fehlleistung", wem ist die "eigen"? Zum Abschluß möchte ich sagen, daß ich nur Ableitungen wie freudianisch, kantianisch, faustisch als echte Adjektive betrachte und demzufolge klein schreibe.
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 09.11.2005 um 09.39 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1493
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Ich kam gerade auf die Idee, im Ickler nachzuschlagen, was er aus der Regel gemacht hat.
Bei Ableitungen von Eigennamen auf sch steht kein Apostroph, außer gelegentlich zur Verdeutlichung der Grenze zwischen Name und Suffix: ... Bernoullische oder Bernoulli'sche Gleichungen.
Da habe ich also den Ickler gegen Herrn Ickler verteidigt. Die Erwägung, daß die (grundsätzliche) Anerkennung des Apostrophs keinen Schaden bedeutet, weil sich der Gebrauch sowieso entwickelt und dem Angemesseneren zugeneigt bleiben wird, ist natürlich sehr trickreich. So gesehen, kann man sich die präziseren Angaben ("gewöhnlich"; "außer ... gelegentlich") tatsächlich sparen. Sie sind im Regeltext jedoch nützlich für denjenigen, der sich orientieren möchte, anstatt einfach mit der Qual der Wahl beschieden zu werden.
Interessant, daß der Ickler nicht nicht wie Herr Ickler von Adjektiven spricht, sondern von Ableitungen. Ganz so lupenrein kommen mir diese Adjektive nicht vor. Vielleicht so lupenrein, wie das längere in des längeren eine eindeutige Substantivierung ist: Sie hat einen ordentlichen Artikel, was braucht es da noch, fragt der Grammatiker, der Fall sei klar. Dennoch würde ich sie aufgrund ihrer semantischen Qualität als Pseudosubstantivierung einstufen: Das adjektivische bzw. adverbiale Wort plustert sich mit einem Artikel auf und behauptet frech, es sei eine Substantivierung, aber wer wach bleibt, erkennt die Amtsanmaßung und verweist per Kleinschreibung dieses freche Ding in die Ecke, in die es gehört.
Nun, warum schreiben die Leute die Schrödersche Politik mit der größten Selbstverständlichkeit groß? Wenn Schrödersche ein lupenreines Adjektiv wäre, täten sie doch das Gegenteil, vgl. etwa kafkaesk oder mozartische Anmutung. Aber ich gebe zu, ein Substantiv ist Schrödersche auch nicht, eher schon ein Adjektiv, das allerdings Merkmale des Substantivs aufweist. Ich meine, die Wortart sei stark von Substantiven im Genitiv infiziert worden.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.11.2005 um 06.18 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1492
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Im großen und ganzen scheint mir Herr Wrase am meisten für sich zu haben, auch wenn es sich bei den Ableitungen von Eigennamen tatsächlich um lupenreine Adjektive handelt, die ja auch ordentlich flektiert werden (des Ohmschen Gesetzes). Sie fungieren semantisch wie Genitivattribute.
Man muß aber folgendes bedenken: Die Ansicht, der Apostroph sei ein Auslassungszeichen und weiter nichts, darf nicht zur Petitio principii ausarten. Es ist ja kein Widerspruch, daß er neben dieser Funktion (die ihm ja auch erst zugewachsen ist) noch andere ausübt. Das war auch bisher schon anerkannt.
Zweitens sind Eigennamen in vieler Hinsicht was Besonderes, und wir beobachten, daß die Schreibenden eine Neigung haben, die Eigennamen irgendwie abzusetzen, d. h. möglichst in ihrer ursprünglichen Gestalt, groß geschrieben, unflektiert, schließlich auch mit Bindestrich (Durchkuppelung) und eben auch Apostroph zu verdeutlichen.
Drittens darf eine Neufassung nicht zu kompliziert werden. Mit einer schlichten Anerkennung der längst genutzten Möglichkeit, diese Hervorhebung (aber nur zusammen mit Großschreibung, sonst greift das Argument nicht, und das ist intuitiv schon so gemacht worden: schiller'sch wird man eher selten antreffen) einfach gelten zu lassen. Aufhalten können wir sie sowieso nicht, ganz unabhängig von der Reform. Während ich also gegen die Reform die Unterscheidung von qualifizierendem und zugehörigkeitsanzeigendem Adjektiv für sinnvoll halte, scheint mir durch Anerkennung des Apostrophs nichts verlorenzugehen.
Übrigens ergibt die Suche, daß schillerisch meist auf "nach Art Schillers" hinausläuft. Das nur nebenbei.
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 09.11.2005 um 01.45 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1491
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Vorschlag zur Güte (= Qualität der Regelung)
Die Formulierung im Duden lautete (R 20):
Kein Apostroph steht aber in Adjektiven auf -sch, die von Eigennamen abgeleitet sind. (Beispiele)
Zur Grammatik:
Die Ableitung von Eigennamen mit -sch, dieses Element ist produktiv - und niemand denkt noch daran, daß es ursprünglich mal ein normales Adjektiv auf -isch war. Deshalb trifft Herrn Markners Beurteilung, die Wiedereinführung des Apostrophs (für das i) sei archaisierend, die Sache richtig; wobei man einräumen muß, daß die Leute den Apostroph häufig schreiben wollen - aber nicht weil sie ausdrücken wollen, daß hier eigentlich ein Buchstabe (ein i) fehlt. Insofern halte ich die Dudensche (und nicht Dudenische) Einordnung als "Adjektiv" ebenfalls für archaisierend. Die reale Verwendung würde eher eine Einordnung als Variante der Genitivkonstruktion nahelegen, mein Vorschlag ist: "Ableitungen von Personennamen auf -sch".
Ausgehend von diesen Ableitungen, die ganz selbstverständlich groß geschrieben werden (was überhaupt nicht zu einem "Adjektiv" paßt), würde ich die Anwendung als echtes Adjektiv (ohmscher Widerstand) als grammatische Weiterentwicklung betrachten. Es wird also (heute) nicht zuerst das Adjektiv gebildet (das wäre klein und hätte "eigentlich" noch das i), von dem aus es dann eine sekundäre Verwendung als Alternative zum Genitiv gibt, mit Großschreibung und Auslassung des i (Ohmsches Gesetz). Das war vielleicht einmal so. Heute ist -sch produktiv, es wird jederzeit zuerst an irgendwelche Namen angehängt (der Lafontainesche Abgang), lange bevor daraus vielleicht ein Adjektiv rückgebildet wird (ein geradezu lafontainescher Abgang).
Nun habe ich den Eindruck, die meisten Argumente (Beiträge) sprechen dafür, den Apostroph als höchst überflüssig anzusehen, ähnlich wie denjenigen beim Genitiv-s. Beides zusammen kann man auch als Anglizismus einordnen. Nur muß man auch zur Kenntnis nehmen, daß selbst in Qualitätsprosa der Apostroph bei den Ableitungen auf -sch vorkommt. Oder bei einem Crack wie Herrn Wagner, solange er sich nicht explizit mit der Regelung beschäftigt hat.
Außerdem gibt es wohl Fälle, bei denen der Apostroph eine gewisse Plausibilität im Sinne der verbesserten Lesbarkeit hat:
a) (letztes Beispiel aus dem Duden): Heuss'sche Schriften. Das kann man als naheliegend einordnen, vgl. im Duden: Heusssche Schriften.
b) (Beispiel Herr Wagner): Lambert-Beer'sches Absorptionsgesetz. Also bei Verwendung für mehrere, gekoppelte Namen.
c) Heinrich Mann'sche Romane. Also wenn der Vorname dabeisteht.
(Jeweils gemeint: Apostroph als Option. Vielleicht gibt es weitere Fälle, die für die Zulassung des Apostrophs sprechen.)
Vorschlag (Regel):
Kein Apostroph steht gewöhnlich in Ableitungen von Personennamen auf -sch. (Beispiele)
Oder:
In der Regel steht kein Apostroph in Ableitungen von Personennamen auf -sch. (Beispiele)
Die Formulierung "gewöhnlich" oder "in der Regel" trägt einerseits dem Usus im Sinne der Liberalität Rechnung, andererseits den Fällen, in denen ausnahmsweise der Apostroph eine gewisse Lesehilfe sein könnte. Gleichzeitig wird klargestellt, was die Hauptvariante ist und was normalerweise zu bevorzugen ist. In diesem Sinne ist der Apostroph "hinnehmbar" ... aber eher nicht bei einem Standardbegriff wie: Ohmsches Gesetz. Das gibt sonst nur Variantensalat.
Hinzu käme nämlich noch folgende Komplikation: Manchmal läßt sich der Fall "normales Adjektiv" (ohmscher Widerstand) nicht sauber von der genitivwertigen Konstruktion "Ohmsches Gesetz" (englisch: Ohm's law) unterscheiden, die Groß- und Kleinschreibung ist dann unklar. Selbst dann, wenn es sich einigermaßen eindeutig um ein Adjektiv zu handeln scheint, käme ja Großschreibung in Frage, besonders deutlich bei Namen ("Ohmsches Gesetz" ist der Name des Naturgesetzes, also käme Kleinschreibung schon deshalb nicht in Frage). Der Apostroph hätte aber die Tendenz, nur die Abgrenzung bei Ableitungen von Namen zu markieren, nicht beim verallgemeinerten Adjektiv, siehe den Tagebucheintrag von Professor Ickler, der ebenfalls zu dieser Ansicht gekommen ist. Der Apostroph gehört also (eher) nicht zum Fall (echtes) Adjektiv, aber wenn man nun motiviert ist, das Adjektiv doch groß zu schreiben, sollte die Regel immer noch lauten, den Apostroph zu vermeiden, oder wie? (Das Problem haben wir in der Neuregelung bei dieser kuriosen, kaum zu verstehenden Regelung beim Halleyschen Kometen.) Der Apostroph wäre nur bei Großschreibung und deutlicher Ableitung von einem Personennamen angezeigt. Oder sollte zugleich mit einer denkbaren Großschreibung des Ajektivs der Apostroph wieder eine Option sein? ... Also auch aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit komme ich zu obigem Vorschlag. Vorrangig aber aufgrund von Zweckmäßigkeit und empirischem Befund (Grundlage: Qualitätsprosa).
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 08.11.2005 um 23.19 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1490
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Man kann die Physik durchaus unterschiedlich aufziehen. Aus meiner Schulzeit ist mir die Gliederung Gesetz – Definition – Bestimmungsgleichung noch gut in Erinnerung, und ich halte das für ein sehr sinnvolles, weil breit anwendbares Konzept. Man geht dabei von einem allgemeinen Befund (physikalisches Phänomen) aus, meistens eine Proportionalität. Zu dieser Proportionalität gehört eine Proportionalitätskonstante, die geeignet zu definieren ist. In der Praxis findet sich dann aber meist noch ein anderer Weg, diese Proportionalitätskonstante zu bestimmen, als die Definitionsgleichung anzuwenden.
In diesem Sinne nun das folgende: Das Ohmsche Gesetz besagt, daß der einen gegebenen Leiter durchfließende Strom I proportional der angelegten Spannung U ist. Das führt wegen dieser Reihenfolge von Ursache und Wirkung zunächst zu der Definition des Leitwertes G über die Beziehung I = G U. Der Widerstand ist der Kehrwert (bzw. das Inverse) des Leitwertes: R = 1/G, so daß die Proportionaliät auch I = (1/R) U geschrieben werden kann. (Ich habe jetzt absichtlich nicht I = U/R geschrieben, damit man die Proportionalität des Ohmschen Gesetzes besser erkennt.) Der Widerstand eines Drahtes hängt von seiner Länge L und seiner (als konstant vorausgesetzten) Querschnittsfläche A ab, wobei jedes Material einen spezifischen Widerstand ρ besitzt. Daraus bestimmt sich der Widerstand eines gegebenen Drahtes zu R = ρ L/A.
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 08.11.2005 um 22.45 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1488
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Nachtrag: Weil der Apostroph bei Ohm'sches Gesetz usw. das Weglassen eines Buchstabens anzeigt, der dort schon gar nicht mehr gebräuchlich ist, bedeutet das eine Rückkehr in die Zeit, da dieser Buchstabe dort üblich war. Folgerichtig hat Reinhard Markner die entsprechende Regel als „archaisierend“ bezeichnet (http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=220#464).
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 08.11.2005 um 22.42 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1487
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Der Apostroph bei 'sch steht für ein weggelassenes i – welches aber an dieser Stelle mittlerweile vollkommen ungebräuchlich geworden ist. An anderen Stellen kommt so ein i weiterhin vor, ich bin mir aber nicht sicher, inwiefern es etwas mit dem hier betrachteten Apostroph zu tun hat: Schwedisch, Finnisch; herzogisch; martinisch („... o du martinischer Esel ...“).
Ich habe mal in meiner Diplomarbeit nachgeschaut, wie ich es damals mehr oder weniger intuitiv gemacht habe. Fast immer habe ich derartige Ausdrücke mit Apostroph geschrieben: Plack'sches Wirkungsquantum, Bohr'scher Radius, Lambert-Beer'sches Absorptionsgesetz – aber nicht durchgängig, der Bohrsche Radius kommt auch vor. In meinen Quantenmechanik- und Elektrodynamiklehrbüchern wird dagegen kein Apostroph verwendet, und ich weiß nicht mehr, warum ich es anders gemacht habe.
Beim Nachschlagen habe ich gemerkt, daß sich der Apostroph günstig auswirkt, wenn ich die Seite schnell überfliege und gezielt nach einem solchen Ausdruck suche. Im normalen Textlesefluß stört der Apostroph ganz wenig, also ist es insgesamt Ansichtssache, ob man ihn dort verwenden sollte oder nicht. Mein Fazit ist deshalb: hinnehmbar, es sollte aber nicht die alleinige Möglichkeit sein.
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Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 08.11.2005 um 22.20 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1486
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Horst Ludwig: Was bewegt uns (mich also eingeschlossen), dieses Wort als Neutrum zu verwenden?
Dazu habe ich seit langem eine (wenn auch recht schlichte) Theorie. Ich glaube, man ordnet einem Wort, wenn man es zum ersten Mal wahrnimmt, automatisch ein Genus zu. Dabei spielt Analogiebildung vermutlich eine zentrale Rolle. Da man Neutra und Maskulina, anders als Feminina, vergleichsweise selten in einer das Genus eindeutig herleitbaren Form liest oder hört, ist die Fehlerquote hier relativ hoch. Wenn man diese Zuordnung einmal vorgenommen hat, ist die Wahrscheinlich groß, dass der Fehler lange unentdeckt bleibt. Wer zum Beispiel vor der Lektüre des obigen Tagebucheintrags der Meinung war, Apostroph sei ein Neutrum, ist durch den Ickler’schen ;-) Text, in dem das Wort dreimal vorkommt, keines Besseren belehrt worden. Sollte der Irrende dann irgendwann einmal auf einen Text stoßen, in dem das Wort eindeutig mit männlichem Geschlecht verwendet wird, hängt es von seiner sprachlichen Sensibilität – oder einfach vom Zufall – ab, ob er der Sache auf den Grund geht oder die konstatierte Verwendung kurzerhand als falsch wahrnimmt und unbeeindruckt weiterliest.
Fragen Sie mich aber nicht, warum manche (immer mehr?) Zeitgenossen *das Klientel sagen.
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Kommentar von Kai Lindner, verfaßt am 08.11.2005 um 21.58 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1485
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Es heißt in der Tat "der Apostroph"... das werde ich in Zukunft also immer richtig schreiben.
Und wozu braucht man ein Auslassungszeichen? Dazu zitiere/kopiere ich aus dem Duden "Wie geht's? Er macht sich's gemütlich. Wenn's möglich ist. Um's kurz zu machen." oder "Behüt' dich Gott! Könnt' ich das nur erreichen! Hol's der Teufel!
" und so weiter und so fort... diese Duden-Regel ist sehr lang.
Und auch bei der Genitiv-Endung ersetzt es ein "s".
Also: Die einzige Aufgabe des Apostrophs ist die Kennzeichnung eines fehlenden Buchstabens.
ABER:
Das ist bei Ohm'sches Gesetz nicht der Fall (es sei denn, es gäbe tatsächlich ein Ohmisches Gesetz... das ist mir aber noch nicht untergekommen und erinnert doch sehr an die Augsburger Puppenkiste ;-)
Folglich ist die "neue" Verwendung des Apostrophs eine zusätzliche Fehlerquelle, die wieder einmal sehr schön zeigt, daß die NRS nichts einfacher gemacht hat.
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Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 08.11.2005 um 21.42 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1484
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Falls irgend jemanden die physikalischen Hintergründe wirklich interessieren sollten:
Der ohmsche Widerstand ist ein Widerstand, der bei Gleich- und Wechselstrom in gleicher Weise auftritt. In vielen Fällen kann er als konstant angesehen werden. Das ist, streng genommen, natürlich eine Idealisierung, denn er hängt u. a. auch von der Temperatur ab, die ihrerseits wiederum von der Stromstärke beeinflußt wird.
Kapazitative und induktive Widerstände treten nur bei Wechselströmen auf (es sei denn, man wollte sagen, daß bei Gleichstrom der kapazitative Widerstand unendlich und der induktive null ist). Diese Widerstände sind - im Gegensatz zum ohmschen Widerstand - abhängig von der Wechselstromfrequenz. Sie beruhen auf ganz anderen Gesetzmäßigkeiten als der ohmsche Widerstand. Nur wenn man komplexe Zahlen für die Stromgrößen verwendet, können sie formal ganz ähnlich wie ohmsche Widerstände behandelt werden. Dann gilt -in einem gewissen Sinn - das Ohmsche Gesetz auch für kapazitative und induktive Widerstände.
Alles klar?
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Kommentar von borella, verfaßt am 08.11.2005 um 21.37 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1483
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Sehr geehrter Hr. Stock,
Sie bringen hier einige Sachen durcheinander. Konstantan (daher der Name) hat einen von der Materialtemperatur nahezu unabhängigen elektrischen Widerstand. Das hat aber mit dem Ohmschen Gesetz garnichts zu tun!
Das Ohmsche Gesetz sagt lediglich aus, daß der Widerstand (R) = Spannung (U) gebrochen durch Stromstärke (I) ist. Diese Beziehung gilt übrigens allgemein und nicht nur für den reellen Fall. Der komplexe Widerstand hat im allgemeinen einen reellen, einen kapazitiven und einen induktiven Anteil. Der reelle, also ohmsche Anteil zeichnet sich dadurch aus, daß nur in ihm Wirkleistung entsteht (Element erwärmt sich). In komplexen Widerstandsanteilen entsteht aufgrund der Phasenverschiebung von Strom und Spannung keine Wirkleistung sondern nur Blindleistung.
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Kommentar von Horst Ludwig, verfaßt am 08.11.2005 um 21.36 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1482
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Zum Apostroph (aber nicht dem, das hier in Frage steht) ebenfalls eine vielleicht dumme Frage: Für die beiden letzten Beiträger ist "Apostroph" ein Neutrum, während es doch maskulin ist. Aber das habe ich auch erst hingenommen, nachdem ich mehrmals — und zu meiner Überraschung — eben "der/den/einen Apostroph" gelesen hatte (und wohl nie vorher gehört hatte). Was bewegt uns (mich also eingeschlossen), dieses Wort als Neutrum zu verwenden? Irgendwie akzeptiere ich doch hier eine Genusänderung. Was also verursacht hier die Genusänderung? (Jens Stock benutzt "Apostroph" interessanterweise sogar zweigeschlechtlich: "... also brauche ich *kein* Apostroph. Ich selbst verwende *es* daher auch nie. Und wenn ich *den* Apostroph vor dem Genitiv-s nicht will ..." [Meine Hervorhebungen.] Ich interessiere mich für Fehlertheorie und nehme daher an, daß hier "den Apostroph" eine nachträgliche Korrektur ist. Deshalb bleibt meine Frage bestehen.)
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Kommentar von Jens Stock, verfaßt am 08.11.2005 um 20.46 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1480
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In den Reform-Physikbüchern, die ich habe, wird weiterhin zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden: Sie schreiben einerseits Ohm'sches Gesetz (Genitiv) wie Gesetz von Ohm. Andererseits gibt es neben den kapazitiven und induktiven Widerständen auch die ohmschen Widerstände; hier werden die Begriffe klassenbildend gebraucht. Eine solche Unterscheidung erscheint mir durchaus sinnvoll, auch wenn ich weiß, daß sie nicht in allen Fällen so leicht bzw. in so eindeutiger Weise möglich ist wie im genannten Beispiel. Beim Hertz'schen/hertzschen Dipol wird das schon komplizierter.
Wozu man allerdings ein Auslassungszeichen benötigt, ist mir völlig schleierhaft. Ich sehe das so: Es wird nichts ausgelassen, also brauche ich kein Apostroph. Ich selbst verwende es daher auch nie. Und wenn ich den Apostroph vor dem Genitiv-s nicht will, dann auch nicht vor dem Genitiv-sche.
An kratzbaum und alle Physikinteressierten: Das Ohmsche Gesetz ist sehr wohl von der Definition des elektrischen Widerstands zu unterscheiden. Der elektrische Widerstand wird definiert als Quotient aus Spannung und Stromstärke, also R=U/I. Dabei hängt der Widerstand R eines Bauteils im allgemeinen von diversen Einflußfaktoren ab, z.B. von der Temperatur und von der Stromstärke. Das ohmsche Gesetz besagt aber, daß der Widerstand R eines Bauteils eine Konstante sei. Dies stellt eine Idealisierung dar und gilt mit großer Genauigkeit bei sog. Konstantandraht, ansonsten allenfalls näherungsweise bei realen Widerständen. Ganz und gar nicht gilt das Gesetz z.B. bei Dioden, Kondensatoren und Spulen (die durchaus auch als Widerstände betrachten werden).
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Kommentar von Kai Lindner, verfaßt am 08.11.2005 um 20.11 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1479
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Eine vielleicht dumme Frage: Sollte das Apostroph nicht eigentlich nur die Auslassung von Buchstaben kennzeichnen?
Und führt nicht jegliche weitere Verwendungsmöglichkeit zu neuen Fehlern, die ohne eine neue Apostrophregel gar nicht vorkommen würden?
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Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 08.11.2005 um 18.20 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1474
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Basta!
Mich stört in jedem Falle die Kleinschreibung der hier in Rede stehenden Wörter, und ich würde immer groß schreiben, wenn sich auch nur vage eine Art Urheberschaft herstellen ließe. Also: Riemannsche Fläche usw. (So hält es z.B.auch H. Tietze in seinem bekannten Buch "Gelöste und ungelöste mathematishe Probleme aus alter und neuer Zeit"). Ich verstehe zwar, was mit "goetheschen Gedichten " gemeint ist, würde aber auch in diesem Falle lieber eine Umschreibung wählen. Die Frage ist auch, wieviele Leser das überhaupt im beabsichtigten Sinne verstehen.
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Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 08.11.2005 um 17.55 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1473
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Also als Bauteil, das Herr Ohm erfunden und irgendwo aufbewahrt hat, würde ich den Ohmschen Widerstand nun nicht auffassen. Sie als Physiker, Herr Wagner, werden mir wohl darin zustimmen, daß hier nur die physikalische definitorische Größe gemeint sein kann. Es ist R aus dem Ohmschen Gesetz. Ich stimme Ihnen aber bezüglich der Schreibweise (oder darf man jetzt nur noch Schreibung sagen...?), daß man von ohmschen Anteilen im Gesamtwiderstand sprechen kann. Also: Der Ohmsche Widerstand ist ein terminus technicus, ohmsche Anteile sind durch ihr Verhalten als Ohmscher Widerstand charakterisiert, z.B. dadurch, daß Verluste als Wärme auftreten.
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Kommentar von Matthias Künzer, verfaßt am 08.11.2005 um 17.51 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1472
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Und eine abelsche Gruppe. Und eine Erweiterung ist galoisch, nicht Galoisch (und auch
nicht Galoissch). Man sieht immer häufiger Abelsche Gruppen, weniger, weil man diese
im Besitz von Nils Abel wähnt, eher, weil man dem großen Mann kein Unrecht tun
will. Randgruppenprobleme, ich weiß.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 08.11.2005 um 16.52 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1471
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In der Textsorte, die ich für maßgeblich halte (Sachprosa), geistert "Maria's Nähstube" nicht herum! Reklametafeln sind nicht maßgebend.
Ein "ohmsches Gesetz" wäre für mich ein Gesetz nach Art von Ohm, so, wie es viele einsteinsche Revolutionen der Physik gehen kann. Das "Ohmsche" Gesetz steht mit Simon Ohm dagegen in der Beziehung der Kontiguität (Herkunft ist ein Sonderfall davon). Kurz erläutert: Ich sehe ein Gesetz und stelle fest, daß es ohmsch ist, d. h. eine gewisse Beschaffenheit hat. Beim Ohmschen Gesetz habe ich ein Gesetz und einen Herrn Ohm, und ich muß wissen, daß diese beiden Gegenstände eine reale Beziehung zueinander haben. Die Goetheschen Gedichte sind die Gedichte Goethes (das ist fast dasselbe), goethesche Gedichte müssen nicht von Goethe sein, manche sind z. B. von Marianne von Willemer.
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 08.11.2005 um 16.43 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1470
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Auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Ohmsches_Gesetz geht es um diese Schreibungen, sowohl bezüglich groß/klein als auch mit/ohne Apostroph. Bemerkenswert: »Die Anfrage ist weitergeleitet worden an die Geschäftsführerin des Rats für deutsche Rechtschreibung, die eine sachkundige Antwort geben kann. Sie ist allerdings erst am 18.5. wieder im Haus. Es wird also noch etwas dauern. --Hutschi 07:53, 13. Mai 2005 (CEST)« Eine Antwort scheint aber noch nicht eingetoffen zu sein.
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Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 08.11.2005 um 16.07 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1467
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Auch wenn's vom Thema, dem Apostroph ablenkt: die Riemannsche Vermutung, aber die riemannsche Fläche.
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Kommentar von Matthias Künzer, verfaßt am 08.11.2005 um 15.52 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1466
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Für das Gesetz, welches besagt, daß die Größe U/I unabhängig von der angelegten Spannung U ist, wird meines Wissens zu Recht Ohm als Urheber angesehen.
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Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 08.11.2005 um 15.47 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1465
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Ein „Ohmscher Widerstand“ (Großschreibung) würde m.E. direkt auf Herrn Ohm zurückgehen (etwa derart, daß er ihn in seiner Sammlung technischer Geräte aufbewahrte), wie ein Goethesches Gedicht unmittelbar von Goethe stammt. Ein „ohmscher Widerstand“ (Kleinschreibung) ist dagegen ein elektrisches bzw. elektronisches Bauelement, das dem Ohmschen Gesetz folgt – im Unterschied zu einem kapazitiven oder induktiven Widerstand. (Ein Widerstand kann ganz allgemein kapazitiv, induktiv oder ohmsch [!] sein bzw. entsprechende Anteile haben.)
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Kommentar von Tobias Bluhme, verfaßt am 08.11.2005 um 15.36 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1463
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Die Kleinschreibung rührt wohl daher, daß einem Widerstand, der sich nach dem Ohmschen Gesetz verhält, die Eigenschaft zugesprochen wird, ohmsch zu sein (d.h. sich gemäß des Ohmschen Gesetzes zu verhalten).
Herr Ohm hat ja nicht die Widerstände erfunden, die sich so verhalten. Er hat nur die Regelmäßigkeit des Verhaltens festgestellt, die daher seinen Namen trägt.
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Kommentar von kratzbaum, verfaßt am 08.11.2005 um 15.29 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1462
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Der Ohmsche Widerstand ist meiner Ansicht nach Herrn Ohm genauso "eigen" wie das nach ihm benannte Gesetz. Dieses "Gesetz" stellt genaugenommen nur die Definition der physikalischen Größe Widerstand dar. Und der O.W. ist gerade diese so definierte Größe (R).
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Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 08.11.2005 um 11.16 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1459
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Auf Dauer wird man der Apostrophierung des Genitivs bei Eigennamen vermutlich wirklich nicht widerstehen können.
Im Fall des Ohm'schen Gesetzes wird damit aber auf kürzestem Wege eine erhebliche neue Schwierigkeit entstehen, denn der ohm'sche Widerstand wäre keinesfalls akzeptabel, auch nicht und erst recht nicht in Großschreibung, denn der ist, im Gegensatz zum Ohmschen Gesetz, keineswegs dem Herrn Ohm eigen.
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 08.11.2005 um 11.01 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=282#1458
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Alles ist relativ.
Was heißt "hinnehmbar"? Zunächst ist die beschriebene Unterscheidung wichtig. Bleibt die Frage, wie sinnvoll oder gar geboten eine "Hinnahme" des Apostrophs beim Ohmschen/Ohm'schen Gesetz ist.
Wenn man ein beschreibendes Wörterbuch macht, ist es je nach Variantenfreundlichkeit sogar geboten, die Schreibung Ohm'sches als Nebenvariante zu verzeichnen. Allerdings läßt sich ähnliches auch über das Genitiv-s sagen: Nicht nur Maria's Nähstube (Name für ein einzelnes Objekt, also ein Eigenname) ist außerordentlich stark frequentiert, sondern auch Maria's Freund (allgemeingültige Genitiv-Konstruktion zur Kennzeichnung der Zugehörigkeit) geistert überall herum. Soll man das im Sinne der Neuregelung nun anerkennen, hinnehmen, sich offiziell durchsetzen lassen?
Je elementarer ein Element der Rechschreibung ist (hier: Genitiv-s), desto störender sind Varianten, nicht nur im Sinne einer präsentablen Regelung, also für denjenigen, der eine Regel lernt oder nachschlägt, sondern ganz konkret und alltäglich für den Schreiber und den Leser. Was haben wir davon, wenn wir die Genitive abwechselnd mit und ohne Apostroph zu lesen bekommen? Wenn wir ständig zweifeln, ob wir als Schreiber nicht doch die andere Variante nehmen sollten? Hier wäre eine vernünftige Rechtschreibung identisch mit Bereinigung von störenden Varianten. Sprich, wir sollten lieber den Apostroph beim Genitiv-s nicht anerkennen (Eigennamen etwa von Geschäften sind davon nicht berührt) - nur in einem beschreibenden Wörterbuch, als Nebenvariante. Und ebenso würde ich mit dem Apostroph beim Ohmschen/Ohm'schen Gesetz verfahren, zumal das eigentlich eine Variante der Genitivkonstruktion ist: Kennzeichnung einer Zuordnung zu einer Person. Die vermehrte Abwechslung zwischen Schreibungen mit und ohne Apostroph wäre einfach lästig, die Zulassung bringt nichts.
Manchmal sollte man zwischen der beschreibenden Orthographie und dem zweiten Schritt, einer Auswahl bei allzu vielen oder ganz überflüssigen Varianten, unterscheiden.
Hier spielt eine Rolle, daß es einfach nur Schreibvarianten sind, die mit keinerlei Bedeutungsdifferenzierung einhergehen: funktionslose Varianten. Erst wenn sich in solchen Fällen die ursprüngliche Nebenvariante (das ist gegenwärtig die Schreibung Ohm'sches Gesetz) deutlich durchsetzt und eine Gleichberechtigung anstrebt, sollte eine Wörterbuchredaktion kapitulieren und die Wahlmöglichkeit auch in der präskriptiven Fassung der Orthographie zulassen.
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