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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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17.12.2009
 

DIN und Zwang
Wie die Reform doch noch durchgesetzt wird

Das Deutsche Institut für Normung ist längst aus den Reformgremien ausgeschieden (worden), ganz mit Recht, da es sich als bloßes Vollstreckungsorgan betrachtet. So überrascht es nicht, daß es nun einen Normentwurf für DIN 5008 vorlegt, der die Übergangsschreibung von 2006 verbindlich machen wird.

"Der Norm-Entwurf DIN 5008 'Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung' ist am 14.12.2009 erschienen. Er wurde vom Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA), Arbeitsausschuss NA 043-03-01 AA 'Textverarbeitung' erarbeitet und wird der Fachöffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 14.4.2010 vorgelegt."

Es heißt weiter:

"Für die Rechtschreibung und Zeichensetzung gilt 'Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung' in der Fassung mit Gültigkeit ab 2006-07-01."

Damit sind Schriftstücke, die nicht in Reformschreibung gehalten sind, nicht mehr normgerecht. Von dieser Norm wird nochmals ein gewaltiger Zwang ausgehen, sich der Reformschreibung zu unterwerfen. Welches Unternehmen, welches Büro wird sich nachsagen lassen, seine Texte entsprächen nicht der DIN-Norm?

Das steht nun in klarem Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.7.1998. Es wird aber vermutlich keine Einsprüche geben. Immerhin, wer sich dazu äußern möchte, hat die Möglichkeit dazu:

"Das neue Online-Portal für Norm-Entwürfe des DIN (www.entwuerfe.din.de) bietet einen kostenfreien Online-Zugang zu aktuellen Norm-Entwürfen und die Möglichkeit, online Stellungnahmen zu den Norm-Entwürfen abzugeben. Für alle Experten, die Inhalte einer Norm mit gestalten möchten, ist dies ein neuer Weg, ihre Kommentare und Änderungsvorschläge einzubringen."


Kurios ist demgegenüber, was Thorsten Roelcke in seiner kleinen "Geschichte der deutschen Sprache" (München 2009) als Ergebnis der Rechtschreibreform festhält:

"Die amtliche Regelung ist nunmehr nur für einen begrenzten Bereich der Schriftsprache gültig; im Übrigen ist jedem freigestellt, nach welchen Regeln er schreiben möchte." (S. 35)

Ebd. heißt es weiter:

"In dieser Reform von 2006 bleiben nun die Regelungen der 96er Reform im Prinzip bestehen; doch werden zahlreiche Schreibvarianten zugelassen, die dieser ihre Spitzen nehmen sollen (so zum Beispiel bei weitem neben bei Weitem, zuhause neben zu Hause, Phantasie neben Fantasie, Coupé neben Kupee und viele andere mehr).“ (35)



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Kommentare zu »DIN und Zwang«
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 17.12.2009 um 18.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15429

Für die DIN-Ausschüsse ist es selbstverständlich, bei Norm-Entwürfen die Einwände von Anwendern anzuhören, bevor eine endgültige Norm festgelegt wird. Bei einem "Lebewesen" wie der Sprache ist es sehr fraglich, ob eine Normung überhaupt sinnvoll ist, weil DIN-Normen von ihrem Wesen her für eine lange Gültigkeitsdauer gedacht sind. Es ist durchaus zweifelhaft, ob die Rechtschreibungs-Fassung von 2006 dafür geeignet ist. Norm-Änderungen waren bisher immer sehr zeitaufwendig. Es ist zu befürchten, daß die Korrekturprogramm-Hersteller sich dann gegen jede Änderung wehren werden. Trotzdem sollten begründete Einwände unbedingt eingereicht werden.
 
 

Kommentar von Bernfried Janas, verfaßt am 17.12.2009 um 20.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15430

Frei nach Montesquieu gilt hier: Wo es nicht nötig ist, eine DIN-Norm zu machen, da ist es nötig, keine DIN-Norm zu machen.
 
 

Kommentar von rjb, verfaßt am 18.12.2009 um 02.00 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15433

"im Übrigen ist jedem freigestellt, nach welchen Regeln er schreiben möchte" In einem Land, in dem man sich so etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte, laufend neu bestätigen muß, kann es um die Freiheit nicht sonderlich gut bestellt sein.
 
 

Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 18.12.2009 um 03.46 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15434

Daß jemand überhaupt nicht "nach Regeln" schreibt, das ist doch wenigstens verboten, oder?
 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 18.12.2009 um 08.48 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15436

Das Dokument kann man für 119 Euro beziehen (egal ob per Download oder Versand). Bei so einem stolzen Preis werden es sich die Verfasser nicht ausreden lassen, die Neuregelung Stand 2006 als Norm-Rechtschreibung auszugeben. Alles andere (Stillschweigen oder Liberalität angesichts unklarer Verhältnisse) wäre mit dem Selbstverständnis des Deutschen Instituts für Normung schlecht vereinbar.

Man kann sich mit der Lächerlichkeit des Vorgangs trösten. Nachdem sich die Kultusminister mit der Rechtschreibreform blamiert haben, wird es dem DIN nicht besser ergehen. Es wird dann permanent Verstöße gegen diese DIN-Norm geben, vermutlich mehr als bei jeder anderen DIN-Norm. Man könnte die DIN-Leute mit unzähligen Beispielen konfrontieren, die zeigen, daß sie ihre eigene DIN 5008 mißachten bzw. nicht beherrschen.

Was soll's? Das DIN ist nun mal für Normung zuständig. Die Kultusminister sind dagegen nun wirklich nicht für die Normung der Sprache zuständig und schon gar nicht für die gezielte Veränderung der Schriftsprache, sie maßen es sich nur neuerdings an. Das war der Skandal, das wird der Skandal bleiben.

Interessant ist: Wann werden die Kultusminister ihre Zuständigkeit für Rechtschreibung wieder aufgeben? Endlos lange kann dieser widernatürliche Zustand ja nicht anhalten. Und: Mit welchen Tricks wird es ihnen gelingen, sich davonzustehlen?

Ich persönlich rechne noch mit einer Schamfrist von 10 bis 20 Jahren. Hilfreich könnte sein, daß die meisten Ur-Täter dann verstorben oder im Ruhestand sind.
 
 

Kommentar von Karsten Bolz, verfaßt am 19.12.2009 um 19.12 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15444

Diese DIN-Norm wird vermutlich dasselbe Schicksal ereilen, wie diejenige zur Schreibung des Datums im Schriftverkehr – ja, gibt es wirklich –, an die sich kein Mensch hält. Es gibt ja auch eine DIN-Norm, daß alle über den Handel vertriebenen Geräte über eine verständliche deutsche Betriebsanleitung verfügen müssen. Man schaue sich die Wirklichkeit mal an.

Zur Rechtschreibung zurück: Der typische Schreiber, so er denn Wert auf Rechtschreibung legt, ist zufrieden, wenn die Rechtschreibprüfung kein Wort rot unterschlängelt.
 
 

Kommentar von Rüdiger Zielke, verfaßt am 19.12.2009 um 23.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15445

DIN-Normen sind nicht verbindlich. Sie sind Gesetzen nicht gleichgestellt. Viele deutsche Industrieunternehmen haben eigene, sogenannte Werkstandards (BASF, ThyssenKrupp, Salzgitter AG). Wenn schon diese Unternehmen sich z.B. nicht über die Handgreiflichkeit eines Treppengeländers einigen können, wie soll dann eine Norm über ein so komplexes Gebiet wie die Sprache verbindlich werden können?
Halten sich die deutschen Verlage etwa an die DIN 1460 – Umschrift kyrillischer Alphabete? Der Diogenes Verlag als schweizer Verlag muß es nicht und er schreibt auch "Čechov" und nicht "Tschechow". Die Friedenauer Presse jedoch müßte, aber sie schreibt nicht etwa "Puschkin", sondern "Puškin". Sie vertraut schon heute mehr der leseunfreundlichen wissenschaftlichen Transliteration als der DIN.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 20.12.2009 um 09.02 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15446

Die DIN-Norm wird, soweit ich informiert bin, als Standardformat des Schriftverkehrs von Schreibkräften benutzt und als automatische Vorlage programmiert. Die Software-Firmen werden ermuntert, nur noch die Reformschreibung anzubieten, weil die herkömmliche ja nun nicht mehr normgerecht ist und nicht nachgefragt wird.
Von der Bürokommunikation bekommen wir im Alltag wenig mit, sie ist aber ein sehr bedeutender Bereich.
 
 

Kommentar von Karsten Bolz, verfaßt am 20.12.2009 um 15.29 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15447

In Staroffice Version 9 vermisse ich schon seit längerem die Möglichkeit, die klassische Rechtschreibung zu aktivieren, obwohl die Hilfefunktion das Vorgehen noch beschreibt. Meines Wissens gibt es die klassische Rechtschreibung unter Winword immer noch.
 
 

Kommentar von Pt, verfaßt am 21.12.2009 um 16.19 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15448

In Deutschland muß eben alles genormt sein, selbst Blamage und Unterwürfigkeit!
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 21.12.2009 um 17.35 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15449

Nachdem der Begriff "Reform" nicht mehr für "Verbesserung" steht, soll der unpopulär gewordene Begriff "Reform-Rechtschreibung" durch "DIN-Rechtschreibung" ersetzt werden. Dieser Neusprech scheint mir der eigentliche Grund zu sein.

Rechtschreib-Normung hat nur einen Sinn, wenn durch sie absichtliche und unabsichtliche Mißverständnisse in Verträgen und Bau- und Bedienungsanleitungen vermieden werden. Ob sie in diesem Fall wirklich zur besseren Verständlichkeit beiträgt? Immerhin gibt es deutsche Gerichtsunteile, daß Waren ohne verständliche deutsche Bedienungsanleitung einen schweren Sachmangel aufweisen, der zum Rücktritt vom Kauf berechtigt. Aber da fehlt es meist an den deutschen Begriffen und nicht an deren Schreibweise.

Technische DIN-Normen und die VDE-Vorschriften sind nötig bei Ausschreibungen, statischen Berechnungen und Prüfungen, Abnahmen und in Gerichtsverfahren nach Schadensfällen. Wenn sie nicht beachtet werden, können Eissporthallen wie in Bad Reichenhall einstürzen.
 
 

Kommentar von jueboe, verfaßt am 21.12.2009 um 19.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15450

Ich hatte in der Vergangenheit in diesem Forum gelegentlich Beiträge unter meinem Pseudonym jueboe eingetragen.
Der Grund, auf den Klarnamen zu verzichten, besteht darin, daß ich Unternehmer und Geschäftsführer meiner eigenen Firma bin und Mitbewerber, und insbesondere Kunden, meinen Klarnamen nicht unbedingt finden müssen, wenn sie nach mir googeln sollten.

Vor zwei Jahren hatte ich mein Unternehmen nach DIN EN ISO 9001 zertifizieren lassen. Das war ein Schritt, der zwingend notwendig wurde, weil viele Auftraggeber (insbesondere öffentliche) dies zur Voraussetzung zur Auftragsvergabe machen.

Zur Erläuterung für den Laien: Die DIN EN ISO 9001 ist eine Norm, die sich mit der Qualitätssicherung befaßt. Sie beschreibt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem und die zugehörigen Unternehmensprozesse, die notwendig sind, um ein Unternehmen zertifizierungsfähig zu machen.

Für die Vorbereitung der Zertifizierung hatten wir uns einen Berater ins Haus geholt, mit dem wir zusammen eine sogenannte Prozeßlandkarte erstellten, in der wiederum alle unternehmensinternen Prozesse grafisch dargestellt wurden.
Eines Tages kam das Thema Einheitlichkeit der Rechtschreibung auf den Tisch. Der Berater machte den Vorschlag, auf allen Rechnern die Duden-Software zu installieren. Ein solcher Vorschlag wirkt bei mir, zumal wenn er unvorbereitet kommt, wie ein Griff in die Steckdose. Als ich meine Fassung wiedergefunden hatte, antwortete ich, daß mir ein solcher Schund und Müll nicht auf meinen Rechner kommt. Außerdem erklärte ich ihm, daß der Duden nicht die amtliche Rechtschreibung abbilde (der Hinweis auf mangelnde Linientreue zieht bei Untertanen immer) und außerdem habe die Reformrechtschreibung ein massives Qualitätsproblem.
Schließlich fragte ich ihn, wie etwas, das selber ein Qualitätsproblem hat, Bestandteil eines Qualitätsmanagementsystems sein könne. Der Berater wurde sehr einsilbig. Der Punkt ging an mich.

Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Hätte dieser Berater nach der Verabschiedung der DIN 5008 auf deren Einhaltung gepocht, wäre mir die Gegenrede sicher nicht so leichtgefallen. Wenn man in Unternehmensprozessen von Normen abweicht, muß man schon gute Gründe vorweisen können.
Vermutlich werden viele zertifizierte Unternehmen schön artig die DIN 5008 befolgen, weil sie Angst haben, ihre Zertifizierung zu verlieren. Der Verlust der Zertifizierung kann existenzgefährdend sein, das darf man nicht vergessen.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 24.12.2009 um 12.33 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15451

DIN-Normen sind Mindestanforderungen, die selbstverständlich durch bessere Werte ersetzt werden dürfen, um höhere Qualität, Lebensdauer, Zuverlässigkeit (Qualität über die Lebensdauer), Überlastbarkeit, geringere Wartungs- oder Betriebskosten usw. als Vorsprung gegenüber der Konkurrenz zu erreichen.
Es tritt in der Geschichte der DIN-Normen zum erstenmal der Fall ein, daß durch die Normung der Rechtschreibung eine Qualitätsverschlechterung erzwungen und eine Abweichung zum Besseren verboten werden soll. Das ist eine Pervertierung des Normungsgedankens.
Durch eine Normung das Schreiben erleichtern zu wollen ist völlig unsinnig, weil Normen für Firmen gedacht sind, und diese haben selbstverständlich ausgebildete Schreiber oder lassen von Profis schreiben. (Das trifft nicht immer auf ausländische Hersteller zu, aber müssen wir denen so weit entgegenkommen?) Bei Firmen steht ganz eindeutig die gute Lesbarkeit ihrer Schriftsätze im Vordergrund, die ja von den Rechtschreibreformern ausdrücklich als weniger wichtig gegenüber der Schreiberleichterung eingestuft wurde. Die Rechtschreibreform ist ausdrücklich für "Wenigschreiber" und nicht für Profischreiber gemacht worden, was durch das Verbot der Schöpfung leseverständlicherer Schreibweisen eindeutig ausgedrückt wird.
 
 

Kommentar von jueboe, verfaßt am 28.12.2009 um 14.12 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15457

Die Normierung der Schlechtschreibung hat noch einen Nebeneffekt, den man nicht übersehen sollte.
Der sog. Rat für Rechtschreibung kann jetzt in den finalen Dämmerschlaf sinken und sich auf das reine Abfackeln von Spesen und Steuergeldern beschränken.
Die neue Norm ist die perfekte Ausrede für das Einstellen der Arbeit, denn schließlich kann man nicht etwas ändern, das gerade eben erst zur Norm erhoben worden ist. Wenn wir uns erinnern, war doch Verläßlichkeit immer das Totschlagargument der Reformer.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 28.12.2009 um 17.08 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15458

Bei einer DIN-Normung der Reformschreibung muß darauf bestanden werden, daß hier genauso, wie es bei den technischen DIN-Normen selbstverständlich ist, Abweichungen zu besserer Qualität, das heißt hier zu besserer Lesbarkeit und Verständlichkeit, erlaubt werden. Die schlechte Qualität der jetzigen Reformschreibung darf nicht als für alle Zeiten unveränderbar und für alle verpflichtend festgeschrieben werden. Die Reformschreibung wurde ja ausdrücklich für die Wenigschreiber erfunden.
 
 

Kommentar von Karsten Bolz, verfaßt am 30.12.2009 um 12.33 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15462

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen (mein Beitrag #15446): Diese DIN wird keine Auswirkung haben, genau so wenig wie die bisherige DIN 5008 zur Gestaltung von Geschäftsbriefen und das in dieser Norm vorgeschriebene (und inzwischen weitgehend revidierte) Format des Datums. Wenn ich Herrn Icklers Notiz richtig lese, verstößt das Institut selbst gegen die eigene präferierte Schreibung des Datums: "ist am 14.12.2009 erschienen" statt "ist 2009-12-14 erschienen".

"Keine Sau" (man verzeihe mir den Ausdruck) wird sich wirklich dafür interessieren, was sich hinter dem Verweis auf "'Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung' in der Fassung mit Gültigkeit ab 2006-07-01" tatsächlich verbirgt, noch werden Duden oder Wahrig auf den Buchdeckel "entspricht DIN 5008" drucken. Daß unter einem Geschäftsbrief der Text "verfaßt entsprechend DIN 5008" stehen wird, halte ich ebenfalls für illusorisch.

Herrn Icklers Einschätzung (aus #15446: "Die DIN-Norm wird, soweit ich informiert bin, als Standardformat des Schriftverkehrs von Schreibkräften benutzt und als automatische Vorlage programmiert.") teile ich auch nicht. Das Standardformat des Schriftverkehrs wird nach meiner Einschätzung von der automatischen Rechtschreibkorrektur (MS Word, StarOffice, Duden Korrektor etc.) bestimmt. Diesen liegen im wesentlichen die mehr oder weniger aktuellen Versionen der Interpretation der Reform durch Duden oder Wahrig oder Mischformen zugrunde.

Mein persönliches Fazit: Diese Norm ist das Papier nicht wert, auf dem der Beuth-Verlag es drucken will, und erst recht nicht über 100 Euronen. Ansonsten teile ich Herrn Wrases Einschätzung aus #15436.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 30.12.2009 um 18.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15463

Wetten, daß wieder Geschäftemacher auftreten werden, die "Kurse über die neue DIN-Norm" anbieten?
 
 

Kommentar von Karsten Bolz, verfaßt am 30.12.2009 um 19.30 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15464

Lieber Germanist,

ich wäre wohl mit dem Klammerbeutel gepudert, wollte ich auf Ihre Wette eingehen. (Sie müßten mir ja nur zwei Leute nennen, die es tun, und Sie hätten Ihre Wette gewonnen.) Klar, es wird Geschäftemacher geben, die es versuchen. Es wird aber ein Strohfeuer bleiben, ohne Bestand eben. Denn die DIN-Norm wird beispielsweise das Problem "Dienstagabend" (vor ein paar Tagen von Herrn Ickler im Tagebuch angesprochen) und andere nicht lösen. Es bleibt bei dem Verweis auf das Regelwerk. Unlernbares wird aber auch dadurch nicht einfacher vermittelbar, daß in einer DIN ein Verweis auf den Unfug steht. Ich glaube nicht, daß auch nur ein Mensch sich wirklich mit dem "amtlichen Regelwerk 2006" befaßt, weil eine DIN 5008 existiert. (Vielleicht wäre es wünschenswert, daß solche Geschäftemacher es einmal täten; das Ergebnis könnte heilsam sein.)

Eine Randbemerkung sei mir noch erlaubt, bevor ich zu diesem Thema schweige: Im technischen Bereich erachte ich DIN- und andere Normen (z. B. EN oder ISO) für sehr sinnvoll. Allerdings gibt es andere Bereiche, wo des Guten zu weit gedacht wurde, z. B. DIN/ISO 9000 et al. Ebenso sollte Rechtschreibung nicht Gegenstand einer DIN sein.

Lieber Germanist, ich wette, daß in einem halben Jahr keiner mehr von dieser DIN öffentlich redet. Ich setze eine Kiste Bier (oder etwas gleichwertiges) und liefere es persönlich bei Ihnen ab.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 01.01.2010 um 10.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15465

Zur Strategie der Durchsetzer und Nutznießer gehört bekanntlich, die Reformschreibung ohne Einschränkung als die "geltende" oder "gültige" zu bezeichnen.

Ein „Verein für Informationsverarbeitung" bietet Kurse für 49 Euro an und wirbt so:

»Die neue Rechtschreibung ist zwar schon seit 2006 in der heute gültigen Fassung verbindlich eingeführt, aber gerade die Erwachsenen stolpern gern über Zweifelsfälle.
Unsere Kinder lernen seit Jahren die neuen Regeln und streichen uns „daß“ als falsch an. Briefe und Schriftsätze nach bisheriger Schreibweise fallen inzwischen unangenehm auf. Aber: Wer will schon als „rückständig“ gelten?«

Unzählige Autoren schreiben in diesem Ton:
„Schreiber halten sich vielfach nicht an die geltende Orthografie.“ (Vilmos Agel [Hg.]: Dependenz und Valenz II. Berlin 2006:342)

Gemeint ist immer die Schulschreibung – warum sollte sich jemand außerhalb der Schule daran halten?
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 19.01.2010 um 20.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15584

Jetzt zeigt sich, was wir falsch gemacht haben: Statt Argumenten hätten wir Geld sammeln müssen für eine Millionen-Parteispende an die CDU/CSU, dann hätte der Bundestag die Reform gekippt. So einfach wäre es gewesen.
 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 20.01.2010 um 03.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15585

Wir hätten aber noch einen Milliardär auftreiben müssen, der die Millionenspende anbietet, nebst der höflichen Nahelegung, das ärgerliche Reförmchen abzuwenden. Normale Bürger (= das Volk) sind für die Parteien uninteressant.
 
 

Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 20.01.2010 um 11.43 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15587

Mit einer einmaligen Spende wäre es vermutlich nicht getan gewesen, da hat Herr Wrase recht. Spenden motivieren nur insoweit zu einer Gegenleistung, als sie (bzw. die Folgezahlungen) auch wieder entzogen werden können. Anders sieht es in einer entwickelten Korruptionskultur aus. Dort ist es ein Gebot des Anstands, auch einmalige Zuwendungen zu honorieren, denn Verstöße gegen den Komment würden das Vertrauen in das System insgesamt erschüttern. Außerdem erleichtert es die Geschäfte ungemein, wenn sie nicht Zug um Zug abgewickelt werden müssen.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 20.01.2010 um 15.48 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15591

Ich sehe keine Bestechung nach § 332, 334 StGB darin, wenn die weit überwiegende Mehrheit des Volkes ihre Interessen nur dadurch durchsetzen kann, daß sie sich eine Regierungspartei kauft, weil die Regierung andernfalls nur die Interessen einer kleinen Minderheit berücksichtigt, von der sie möglicherweise Zuwendungen erhält. Die "Bestechung" durch das Volk soll ja entgegen § 332 bewirken, daß die Regierung ihre Dienstpflichten wahrnimmt, nämlich die Interessen der Mehrheit zu berücksichtigen. Für die annehmende Partei ist es auch keine Bestechlichkeit, weil sie ja entgegen § 334 danach ihren Dienstpflichten nachkommt. Wenn die politischen Verhältnisse eben so sind, darf man auch entsprechend handeln, und wenn es nicht anders geht, muß man sogar so handeln. Politik ist oft das Gegenteil von Moral.
 
 

Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 20.01.2010 um 17.03 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15593

Lieber Germanist, Bestechungsgelder werden in den allermeisten Fällen nicht gezahlt, um jemanden von seinen Dienstpflichten abzuhalten, sondern, im Gegenteil, um ihn zu ihrer Erfüllung zu veranlassen. Es heißt nicht umsonst "Schmiergeld". Der Einwand gegen Ihren Vorschlag ist nicht moralischer Art. Vielmehr wäre es bedenklich, jemandem Geld zu geben, ohne die Gewähr zu haben, daß er die erwartete Gegenleistung erbringt. Warum sollte er das, wenn er nicht weitere Zuwendungen zu erwarten (oder zu verlieren) hat? Es fehlt eben auf beiden Seiten die in der Politik so wichtige "Verläßlichkeit".
 
 

Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 08.04.2010 um 18.38 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#15951

"Deutscher Drucker" Nr. 47-48 vom 20.12.2001, Seite 6

Nachgefragt: Satzherstellung nach Schriftsatzrichtlinien oder DIN-Norm 5008?

DIN-Normen sind nur Empfehlungen!

Ein Leser unseres Fachmagazins Deutscher Drucker bat um Hilfestellung bei einer Auseinandersetzung mit seinem Kunden. Als Schriftsetzermeister und Inhaber einer Druckerei hat er einen Auftrag wie üblich nach satztechnischen Richtlinien korrekt verarbeiten lassen - zum Beispiel wurden daher die Telefonnummern nach typografischen Regeln (also mit Klammern und Trennung in Zweiergruppen) gesetzt - während nun sein Kunde mit Bezug auf die Norm DIN 5008 eine andere Schreibweise verlangt. Es ist zu klären, wer nun im Recht ist: Gelten die Regeln der Satzherstellung, nach denen immerhin noch ausgebildet wird, nicht mehr - sind sie durch die DIN 5008 oder etwa einer anderen Norm hinfällig geworden?

[...]

Bifab Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Dr. Werner Scholze- Stubenrecht:

DIN-Normen sind Empfehlungen, nach denen man sich im Grunde nur dann richten muss, wenn das ausdrücklich festgelegt ist - zum Beispiel in einer Firma oder Behörde, die es so beschlossen hat, oder in einer Geschäftsbeziehung, für die es vertraglich oder in anderer Weise vereinbart wurde. DIN-Normen haben also keine Gesetzeskraft, aber sie werden doch vielfach freiwillig in den verschiedensten Bereichen angewandt und sicher auch häufig stillschweigend vorausgesetzt. Ob und wann die erst in diesem Jahr in ihrer neuesten Fassung erschienene DIN 5008 in der Ausbildung des grafischen Gewerbes berücksichtigt wird, kann ich nicht sagen, aber ich halte es für durchaus denkbar, dass man sie auch dort früher oder später zugrunde legen wird. In jedem Fall ist es sinnvoll, die Frage der Normen oder Grundsätze für die Gestaltung von Texten mit den Kunden im Voraus zu klären. Wurde das versäumt, kann es zu Konfliktfällen kommen, für die es im Nachhinein keine Patentlösung gibt.


(www.wiso-net.de)
 
 

Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 29.04.2010 um 18.43 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1261#16163

1987 hieß die DIN 5008 bemerkenswerterweise „Regeln für Maschinenschreiben“, im Vorwort dazu steht: »Für die Rechtschreibung und Zeichensetzung wird der Duden, Rechtschreibung (neueste Auflage), zugrunde gelegt. In einzelnen Fällen weichen die „Regeln für Maschinenschreiben“ von Druck- und Schreibweisen im Duden ab. Das ist bedingt durch die bei Büromaschinen mit alphanumerischer Tastatur festliegenden Schriftzeichen und deren Anwendung; der Duden aber folgt den „Vorschriften für den Schriftsatz“.«

1996 erschien dann (vermutlich im Mai) die erste Auflage der „Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung“, wie die DIN 5008 von da an hieß. Im Vorwort findet man: »Für die Rechtschreibung und Zeichensetzung gilt der Duden „Rechtschreibung der deutschen Sprache“. In einzelnen Fällen ...« (usw. wie zuvor) Der Text folgte aber nicht den reformierten Regeln.

2001 erschien deren zweite Auflage – in reformierter Schreibung. Im Vorwort nun: »Für die Rechtschreibung und Zeichensetzung gilt „Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung“. In einzelnen Fällen weichen die „Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung“ von den Festlegungen für den Schriftsatz ab. Das ist bedingt durch die bei Büromaschinen mit alphanumerischer Tastatur festliegenden Schriftzeichen und deren Anwendung.« Unter der Rubrik „Normative Verweisungen“ wird präzisiert: Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der im Bundesanzeiger vom 31. Oktober 1996 Nr. 205 a veröffentlichten Fassung.

In allen drei Fassungen findet sich im Vorwort zudem übereinstimmend: »Diese Norm legt nicht fest, „was“ zu schreiben ist, sondern „wie“ ein vorgegebener Inhalt dargestellt werden soll.« (Soweit ich weiß, ändert sich daran auch in der neuesten Entwurfsfassung nichts.)

Es gibt auch noch mindestens eine weitere Auflage (2005), aber diese liegt mir leider nicht vor.
 
 

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