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10.07.2008
Unter Nachbarinnen
Der bundesweite Einbürgerungstest ist fehlerhaft und fragwürdig
Zu Frage 164: läßt (!) alle Parteien verbieten
Frage 245: Wer darf in Deutschland nicht als Paar zusammen leben? (Gemeint ist offenbar zusammenleben.)
Frage 281: hinein gelassen
Der gesamte Katalog ist penetrant feministisch formuliert:
Zu Frage 136:
Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei ...
- Problemen mit den Nachbarn / den Nachbarinnen
Inhaltlich ist der Test auch schon von mehreren Seiten kritisiert worden. Ich möchte folgendes hinzufügen:
In Deutschland
- sind Staat und Religionsgemeinschaften voneinander getrennt.
- bilden die Religionsgemeinschaften den Staat.
- ist der Staat abhängig von den Religionsgemeinschaften.
- bilden Staat und Religionsgemeinschaften eine Einheit.
Das ist problematisch, da in Deutschland bekanntlich eine „hinkende Trennung“ von Staat und Religion existiert, zu der es eine umfangreiche staats(kirchen)rechtliche Literatur gibt. Gegen den verrufenen „Laizismus“ verwahren sich alle, die etwas werden oder bleiben wollen. Man will es ausdrücklich nicht so haben wie in Frankreich oder den USA. Vgl. Kruzifixstreit usw. (Religionsunterricht, Finanzierung der theologischen Fakultäten, staatliche Finanzierung der Militärseelsorge, staatliches Inkasso der kirchlichen Mitgliedsbeiträge ...) Die vierte Antwort wäre treffender als die gewünschte erste.
Bei der 40. Frage (Anfang der Nationalhymne) wird interessanterweise nicht „Deutschland, Deutschland über alles“ zur Wahl gestellt. Was, wenn jemand dies angekreuzt hätte? Übrigens kommt es mir wie der sinnvollere Anfang vor als der jetzige, der irgendwie unzusammenhängend wirkt. Es fehlt bloß am historischen Sinn. Was singen denn die Franzosen!
Frage 66 gilt dem Verfasser der Nationalhymne; man sollte hinzufügen, daß er sie anders verfaßt hat und sich wohl ein bißchen wundern würde, wenn er heute sehen müßte, was man daraus gemacht hat.
(Ich brauche nicht noch einmal zu sagen, daß ich kein Freund von Flaggen, Hymnen usw. bin.)
Von Brandts „Kniefall“ (181) zu sprechen hat für mich einen leicht abschätzigen Unterton.
Die Frage 184 Was nannten die Menschen in Deutschland sehr lange ‚Die Stunde Null‘? ist recht seltsam. Wer hat denn so geredet?
Den Feiertag hat man abgeschafft (zugunsten eines bürokratischen Datums als Triumph der Amtsträger anstelle des Volkes), aber an den 17. Juni erinnert man immerhin noch mit Frage 186 und Frage 210.
Die Frage 206 nach den „Montagsdemonstrationen“ ist sehr speziell.
211: Welcher Politiker steht für die ‚Ostverträge‘? – Das ist auch ziemlich seltsam ausgedrückt.
Mit Frage 239 könnte man wohl auch die meisten Deutschen in Verlegenheit bringen (Römische Verträge).
295: Welche Religion hat die deutsche und europäische Kultur geprägt?
- der Hinduismus
- das Christentum
- der Buddhismus
- der Islam
(Was soll diese Frage? Sie gibt den Abzuwehrenden zu verstehen: Ihr gehört eigentlich nicht hierher. Außerdem hat der Zentralrat der Juden mit Recht kritisiert, daß die Rolle des Judentums gar nicht erst erwogen wird.)
Frage 298 ist ziemlich sinnlos. Warum müssen Einbürgerungswillige heute wissen, aus welchen exotischen Ländern die meisten Migranten in der DDR kamen?
Mein Gesamteindruck:
Die 300 Fragen sind mühsam um die Abwehr muslimischer Zuwanderer herumkonstruiert. Viele Frage zielen offen oder versteckt auf deren entsprechende religiöse und rechtliche Vorstellungen. Es gibt viele Fragen zur Kenntnis des Christentums, aber keine einzige zum Verständnis anderer Religionen, vor allem des Judentums und des Islams, dem ja sehr viele Deutsche anhängen.
In den USA werden, soweit ich sehe, keine Multiple-choice-Fragen gestellt; daher gibt es auch keine mehr oder weniger absurden Distraktoren. Es gibt auch keine Anspielung auf die dominante Religion und keine Erwähnung von Religionen überhaupt. Dabei sind die Amerikaner das frömmste Volk der Erde ...
Man könnte es auch so ausdrücken: Statt wie die USA positives staatsbürgerliches Wissen abzufragen, stellt der deutsche Test lauter Fallen auf, in die ausschließlich Muslime tappen sollen, damit sie sich in einem unbedachten Augenblick als nicht integrationsfähig entlarven. Nun, es wird nicht an Ratgebern fehlen, um sie darauf bestens vorzubereiten, und das schafft ja auch wieder Arbeitsplätze.
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Kommentar von Erich Virch, verfaßt am 12.07.2014 um 08.54 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#26305
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Die Tests mögen schlecht begründet und auch sonst unzulänglich gewesen sein – angesichts all der hier geborenen kleinen Türken, die bei ihrer Einschulung kein Wort Deutsch können, weil ihre Mütter nur Türkisch sprechen, ist das Urteil mehr als ärgerlich. Und zwar besonders für die Kinder.
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Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 11.07.2014 um 22.02 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#26301
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Zunächst habe ich es nicht als ausländerfeindlich bezeichnet, jemanden ohne Deutschkenntnisse zu seinem deutschen Ehepartner einreisen zu lassen, sondern ich halte es für ausländerfeindlich, einem Ausländer nicht zuzutrauen, die wahrlich bescheidenen Anforderungen, die die Regelung vorgesehen hat, zu erfüllen. In dieser Weise äußert sich z. B. Hiltrud Stöcker-Zafari, die die FAZ als "Bundesgeschäftsführerin des Verbands binationaler Familien- und Partnerschaften" vorstellt. Sie sagt über den Test: "Er ist gerade für Ausländer aus ganz anderen Kulturkreisen schwierig, da auch Begriffe abgefragt werden, die in dem Heimatland fremd oder unbekannt sind.“ (faz.net vom 9.7.14) Sind sie deswegen nicht in der Lage, diese Begriffe zu lernen?
Es geht hier sehr wohl um Einwanderung; sie ist nicht mit dem zeitlich begrenzten Aufenthalt von Diplomaten oder Auslandsbeschäftigten zu vergleichen. Das Assoziierungsabkommen mit der Türkei war der juristische Hebel, die bestehende Regelung anzugreifen; die Regelung galt für alle Ausländer außerhalb der EU. In der öffentlichen Berichterstattung wurde, soweit ich es überblicke, nicht über Chilenen, Chinesen und Inder berichtet, sondern über Türken. Warum das?
Sicher war das Ziel der Sprachteste, Zwangsehen zu vermeiden. Unabhängig von der jetzigen Gerichtsentscheidung kann man sich aber fragen, ob so ein Test das Ziel erreicht.
Überdies gibt es natürlich Möglichkeiten, in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, ohne Sprachkenntnisse nachzuweisen, z. B. die Arbeitsmigration. Diese Möglichkeit steht auch Türkinnen offen. Und die Ausländer aus Ländern außerhalb der EU, mit denen kein Assoziierungsabkommen besteht, müssen ja ohnehin darauf zurückgreifen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.07.2014 um 17.43 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#26299
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Natürlich ist es wünschenswert, daß zugewanderte Ausländer Deutsch lernen. Hier geht es darum, ob das schon die Vorbedingung ihres Zusammenziehens sein kann.
Letzteres geht den deutschen Staat sehr wohl etwas an, weil er die Familie zu schützen hat.
Es geht übrigens um den Nachzug von Ehepartnern, noch nicht um die Einbürgerung (und "Auswanderung", wie Sie schreiben). Indem man ihnen das (Menschen-)Recht auf eheliches Zusammenleben auch ohne Kenntnis der Landessprache zubilligt, sollte man sich als besonders "ausländerfeindlich" zeigen? (Die Berichterstattung ist auch nicht meinungsbildend auf Türkinnen reduziert worden, sondern es ging tatsächlich um den Verstoß gegen das Assoziierungsabkommen mit der Türkei.)
"Unberührt davon ist die Frage..." Wirklich? Aber dieser Zusammenhang von Sprachtest und Zwangsehe usw. war doch gerade die Grundlage der nun gekippten Regelung! Daß ein deutscher Sprachtest die üble Sitte der Zwangsverheiratung verhindern könnte, ist eine ganz vage Spekulation, an die wohl nicht mal die deutschen Bürokraten glauben, die sich so etwas ausgedacht haben.
Ich kenne übrigens etliche Paare, die zusammengezogen sind, bevor sie die Landessprache gelernt haben. Bei Diplomaten und Siemensmitarbeitern z. B. wird man sich hüten, solche Forderungen zu erheben. Wenn ich an die Japaner, Finnen usw. denke, die schon hier gewohnt haben, obwohl einer der Partner kein Deutsch sprach...
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Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 11.07.2014 um 17.11 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#26298
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Die allermeisten Deutschen, die auswandern, lernen in der Tat die Landessprache, bevor sie auswandern. Gemeinhin liegt auch etwas Zeit zwischen Kennenlernen, Beschluß zusammenzuziehen bzw. zu heiraten und Wahl des Wohnortes. Wer als Deutscher in Deutschland einen Japaner kennenlernt, sich verliebt und ihm nach Japan folgen will, lernt in Deutschland die Sprache.
Warum können türkische Frauen, auf die die Regelung nur einer meinungsmachenden Berichterstattung wegen reduziert wird, nicht Deutsch lernen? Sind sie zu doof? Warum darf man Zuwanderern keine Deutschkenntnisse abverlangen, ob sie nun ihrem Ehepartner folgen oder nicht? (Wobei der Ehepartner sogar noch beim Lernen helfen kann)
Ich kann mir nicht helfen, aus all dem spricht für mich die Annahme, daß Deutsch zu schwierig für Ausländer sei und man ihnen das nicht zumuten könne. Den Gedanken finde ich viel ausländerfeindlicher als die Hürde der Sprachkenntnis, die jeder Mensch, woher er auch kommen mag, mit etwas Vorbereitung leichthin überspringt.
Unberührt davon ist die Frage, ob Sprachteste verhindern, daß in Deutschland lebende Türken und Araber nach kulturellen Gepflogenheiten ausgewählte Frauen, die sie zuvor nie gesehen haben, herkommen lassen und u. a. die fehlende Sprachkenntnis der Frauen ausnutzen, um sie in der Wohnung zu halten und über sie zu bestimmen. Unberührt ist natürlich auch die Frage, ob die deutsche Gesellschaft oder den deutschen Staat die familiären Verhältnisse von Zuwanderern etwas angehen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 11.07.2014 um 03.42 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#26292
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Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Regelung für rechtswidrig erklärt, wonach Türken (Türkinnen), die ihrem Ehepartner nach Deutschland folgen, einen deutschen Sprachtest ablegen müssen. Das ist in vieler Hinsicht richtig. Ich möchte zusätzlich auf ein Grundproblem deutscher Politik hinweisen:
„Deutschland hatte die Sprachtests 2007 mit dem Argument eingeführt, dass dadurch die Integration erleichtert und Zwangsehen verhindert werden könnten.“
Genau diese umwegige Begründung ist es, die immer wieder Schwierigkeiten schafft. Statt klipp und klar zu sagen, was man will, und danach zu handeln, konstruiert man fragwürdige Zusammenhänge und stellt Fallen (wie beim Einbürgerungstest). Sprachkurse zwecks Abschreckung türkischer Zuwanderer - das geht wirklich nicht.
Die vielen Mitmenschen, die jetzt in Leserdiskussionen so enthemmt hetzen, sollten sich auch einmal vorstellen, sie selbst seien betroffen und müßten, bevor sie ihrem Ehepartner in die Türkei folgten, Türkisch lernen.
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Kommentar von Treitschke, verfaßt am 03.05.2014 um 03.43 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#25754
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Wer Elsaß-Lothringen für einen Teil Deutschlands hält, hat sich das Deutschtum ehrenhalber redlich verdient.
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 02.05.2014 um 18.13 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#25752
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Zum Beispiel muß in allen slawischen Sprachen unbedingt auch das Verb verneint werden; doppelte Verneinung ist dann keine Bejahung.
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Kommentar von Bernhard Strowitzki, verfaßt am 02.05.2014 um 14.35 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#25749
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Möglicherweise ein kognitiver Kurzschluß. (Klingt das nicht schön?) Die meisten lesen wohl einfach "Was ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland?"
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 02.05.2014 um 05.18 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#25742
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Neulich habe ich mich noch mal durch ein paar Fragen und Antworten des Einbürgerungstests geklickt. Die Süddeutsche Zeitung brachte dazu Prozentzahlen richtiger und falscher Antworten.
"Was ist kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland?"
Darauf sollen 91,2 Prozent "Nordrhein-Westfalen" und nur 4,7 Prozent "Elsass-Lothringen" geantwortet haben. Da kann doch etwas nicht stimmen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 06.01.2014 um 05.48 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#24764
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Die läppischen folkloristischen Einzelheiten zum Themenbereich "Interkulturelles Zusammenleben" entsprechen dem Zustand der "interkulturellen" Studien in Deutschland: ein Fach ohne wirkliche Forschung, das aber gleichwohl gelehrt und abgeprüft wird.
In einem "Handbuch interkulturelle Germanistik", hg. von Alois Wierlacher und Andrea Bogner, Stuttgart 2003, spricht der Germanist Jörg Schönert vom „asiatischen Weltbild“ und vom „asiatischen Menschen“. Das ist so das Niveau der Interkulturellen. Herder war schon mal weiter. Allerdings ist das tägliche Gerede vom Abendland und seinen "Werten" kein bißchen besser.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 06.01.2014 um 04.50 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#24763
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Jenseits aller Kritik an den Einzelfragen, die großenteils gar nichts mit der Ertüchtigung zum deutschen Staatsbürger zu tun haben, stößt mich das Quiz-Format am meisten ab. Wahrscheinlich hat das Fernsehen mit seinen nun wohl täglichen Abfrage-Shows dazu beigetragen, die Multiple-Choice-Frage zusammen mit den läppischsten Inhalten aus dem Handbuch des unnützen Wissens als den Wissenstest schlechthin erscheinen zu lassen. Ich habe mein ganzes Berufsleben mit Unterrichten verbracht, aber es wäre mir nie in den Sinn gekommen, Multiple-Choice-Fragen zu stellen. (Nicht nur weil das Präsentieren des Falschen ein schwerer didaktischer Fehler ist und bleibt.)
Wenn man Einsicht in einen Sachzusammenhang gewonnen hat, erscheinen einem die Distraktoren nicht als grundsätzlich ebenso mögliche Antworten, sondern schlicht als sinnlos. Das ist bei den Naturwissenschaften natürlich leichter zu beweisen als in der Geschichte oder den Künsten, wo vieles "kontingent" ist oder zu sein scheint. Also etwa Jahreszahlen. Aber sobald man einen historischen Zusammenhang verstanden hat, sind die nichtzutreffenden Jahreszahlen zugleich absurd.
Bildung sollte immer darin bestehen, solche Zusammenhänge zu verstehen.
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Kommentar von Karl Hainbuch, verfaßt am 05.01.2014 um 20.48 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#24760
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"220: Der 27. Januar ist in Deutschland ein offizieller Gedenktag."
Google-Suche nach "offizieller Gedenktag". Laut Seite 1 scheint der 27.Januar der einzige "offizielle" Gedenktag neben den "staatlichen" Gedenktagen und den Feiertagen zu sein.
Offiziell vielleicht, weil er UNO-Gedenktag ist. Aber das ist er nicht nur in Deutschland.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.01.2014 um 16.08 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#24757
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Im vergangenen Jahr ist ja auch eine Neufassung des Einbürgerungstests erschienen. Sie ist nicht viel besser als die vorige. Den Verfassern ist einfach nichts Relevantes eingefallen. Was sie zum Themenbereich "Interkulturelles Zusammenleben" abfragen, ist ganz nebensächlich, z. B.
264: Zu welchem Fest tragen Menschen in Deutschland bunte Kostüme und Masken?
- An Rosenmontag
- Am Maifeiertag
- Beim Oktoberfest
- An Pfingsten
293: Was ist in Deutschland ein Brauch an Ostern?
- Kürbisse vor die Tür stellen
- Einen Tannenbaum schmücken
- Eier bemalen
- Raketen in die Luft schießen
Ich selbst wüßte auf Anhieb nicht zu antworten auf die Frage
220: Der 27. Januar ist in Deutschland ein offizieller
Gedenktag. An was [!] erinnert dieser
Tag?
- An das Ende des Zweiten Weltkrieges
- An die Verabschiedung des Grundgesetzes
- An die Wiedervereinigung Deutschlands
- An die Opfer des Nationalsozialismus
Höchstens durch Ausschluß würde ich auf die richtige Lösung kommen, fühle mich deshalb aber nicht als schlechterer Staatsbürger, zumal ich über den Nationalsozialismus Relevanteres weiß. Noch einmal zum "Kniefall":
181: Was wollte Willy Brandt mit seinem Kniefall 1970 im
ehemaligen jüdischen Ghetto in Warschau ausdrücken? (Foto)
- Er hat sich den ehemaligen Alliierten unterworfen.
- Er bat Polen und die polnischen Juden um Vergebung.
- Er zeigte seine Demut vor dem Warschauer Pakt.
- Er sprach ein Gebet am Grab des Unbekannten Soldaten.
Ich empfinde die Distraktoren als ziemlich tückisch, weil sie, wenn auch nur hypothetisch, disqualifizierende Äußerungen der extremen Rechten artikulieren. Außerdem wissen wir vielleicht gar nicht so genau, was Brandt "ausdrücken wollte"?
Zum früheren Test heißt es in einer Broschüre des hessischen Innenministeriums:
„Die Deutschen haben aus der Geschichte gelernt: Die Verfassung der Deutschen ist von der Erkenntnis geprägt, dass auch ein demokratischer Staat nur existieren kann, wenn ein Konsens über bestimmte Werte besteht. Der Kernbestand unseres Staatswesens ist deshalb jeder Disposition entzogen. Er ist ein Konsens, der einen
weiten Spielraum für unterschiedliche, gegensätzliche Standpunkte und Interessen bietet.“ (Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: Leitfaden Wissen & Werte in Deutschland und Europa)
Ein letzter Reflex der Böckenförde-Formel. Es geht immer darum, neben der Rechtsordnung noch eine Werteordnung zu etablieren und über die Gesetzestreue hinaus eine Gesinnungsgleichheit („Konsens“) zu verlangen.
„Wir wollen kein Nebeneinander, sondern ein Miteinander.“
Wer ist „wir“?
Der Wunsch, neben den Rechten auch Pflichten zu konstruieren, zeigt sich in folgendem Absatz:
„Die Zahl der besonderen, nur für Deutsche geltenden Pflichten ist sehr viel kleiner; dazu gehören:
- die Wehr- und Zivildienstpflicht für deutsche Männer, im Verteidigungsfall unter bestimmten Voraussetzungen auch für deutsche Frauen, und
- Pflichten zur Übernahme von Ehrenämtern, wie z. B. als Wahlhelfer oder Laienrichter.
Einen dem Grundrechtskatalog entsprechenden Katalog an Grundpflichten kennt unsere Verfassung nicht; dies entspricht auch nicht dem demokratischen Selbstverständnis: Der Bestand des demokratischen Rechtsstaates hängt von der Einsicht und Bereitschaft jedes Staatsbürgers ab, sich als ein Teil des Staatsvolkes zu verstehen und nach seinen Möglichkeiten dem Wohle des deutschen Volkes zu dienen.
Die selbstverständliche Verbindung von staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten ist Ausdruck des nicht reglementierbaren, aber unverzichtbaren Willens jedes Einzelnen, sich in wesentlicher Hinsicht als gleich und zum Gemeinwesen zugehörig zu begreifen.“
Die Wehrpflicht ist inzwischen praktisch weggefallen, gegen Ehrenämter wird kaum einer sich wehren, und mehr fällt den Verfassern offenbar nicht ein. Einsicht, Bereitschaft, Begreifen – das sind nur Worte, denen kein operationalisierbares Verhalten entspricht. Jeder Bürger kann, wenn er nicht gegen die Gesetze verstößt, verlangen, daß man ihn in Ruhe läßt.
Es will manchen Leuten einfach nicht in den Kopf, daß Verfassungen nach unserem Verständnis eben keine "selbstverständliche Verbindung von staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten" enthalten. Der letzte zitierte Satz ist ziemlicher Stuß.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 21.12.2013 um 07.40 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#24663
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Laut Freedom of Thought Report 2013 gibt es rund ein Dutzend Staaten, in denen Atheismus oder Glaubensabfall mit der Todesstrafe bedroht sind; alle islamisch.
Über Deutschland heißt es:
Germany
The constitution and other laws and policies protect freedom or thought, conscience and religion, as well as freedom of expression, assembly and association. These rights are respected in practice.
Freedom of expression is enshrined in the constitution, and the media are diverse and independent. There are also some constraints on freedom of expression and freedom of association specifically relating to Nazism.
In addition, the criminal code addresses the insulting of faiths, religious societies, and ideological groups. Article 166 of the German Criminal Code states, “Whoever publicly or through dissemination of writings insults the content of others' religious faith or faith related to a philosophy of life in a manner that is capable of disturbing the public peace, shall be punished with imprisonment for not more than three years or a fine.” This has been used in practice to stifle satirical and critical expression.
In 1974, the German state of Bavaria concluded a treaty with the Holy See (technically an addition to the concordat between Bavaria and Pope Pius XI of 1924) which gave Catholic bishops the right to veto the nomination of a professor of theology, philosophy, pedagogy and sociology/political science at state universities if the candidate does not entertain the standpoint of the Catholic Church. This stipulation concerned professors in the faculties of seven Bavarian universities. The Catholic Church had urged this privilege as a compensation for its loss of influence over children from Catholic families after the people of Bavaria had voted in a referendum in 1968 to abolish the separation of primary schools into separate Catholic and Protestant schools.
Status: Severe Discrimination
* ‘blasphemy’ is outlawed or criticism of religion is restricted and punishable with a prison sentence
* preferential treatment of religion
* religious groups control or have highly privileged access to some public or social services
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Das Fall des Religionspädagogen Kalisch wird auch referiert.
Auf die Konkordatslehrstühle wollen die bayerischen Bischöfe ja verzichten, der Erlanger Lehrstuhl für Philosophie (Nachfolge Forschner) ist wegen des Rechtsstreits seit 5 Jahren unbesetzt. Gegen die Umwandlung in eine reguläre Professur sprach sich im Landtag außer der CSU und ihrem Anhängsel Freie Wähler auch die FDP aus, die aber inzwischen (nicht nur deshalb) nahezu verschwunden ist.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 30.03.2011 um 13.00 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#18402
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Hier kann man eine Kurzfassung des Einbürgerungstests aus Hessen absolvieren.
(Die Fragen sind z. T. abwegig. Niemand muß wissen, welches Motiv auf einem bestimmten Bild von C. D. Friedrich zu sehen ist. Schillers Gedicht heißt nicht „Glocke“. Der Philosoph Günther Anders ist weitgehend vergessen – wie viele Deutsche kennen ihn denn noch oder wissen gar über die Staatsangehörigkeit des vertriebenen Hamburger Professorensohnes Näheres? Bei den angeblich prominenten Sportlern weiß ich auch die Antwort nicht. Die organisatorischen Feinheiten von Sozialversicherung und Verbänden sind irrelevant. Wozu muß man wissen, ob es einen bestimmten Verband gibt oder nicht? Wenn jemand 1989 als Jahr der Wiedervereinigung angibt, liegt er zwar falsch, aber hat er nicht in einem höheren Sinne recht?)
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.10.2010 um 18.19 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#16906
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Unsere alte Freundin Annette Schavan legt jetzt auch den Koran aus. Mit Hilfe der von deutscher Seite approbierten islamischen Theologen will sie den Islam modernisieren und mit einer Gesellschaft kompatibel machen, von der sie und andere behaupten, sie habe ein "christlich-jüdisches" Fundament. Ob das gutgeht? Der treffliche Joachim Güntner hat ihr in der NZZ den Satz entlockt: „Der Glaube muss vor dem Forum der Vernunft Bestand haben, muss sich in einer Wissensgesellschaft auch als Wissenschaft behaupten.“ (9.10.2010)
Der Glaube als Wissenschaft? Sie zitiert auch Kant, der mit der ganzen Sache bestimmt nicht einverstanden gewesen wäre.
Von Karin Wolff ist ja nichts mehr zu hören, aber Schavans Weg scheint noch lange nicht zu Ende zu sein. An die Rechtschreibreform und ihre eigenen Beiträge dazu wird sie sich gar nicht mehr erinnern.
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Kommentar von Karl Hainbuch, verfaßt am 17.07.2008 um 11.46 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12618
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Seit Jahren wird in diesem Forum bis in kleine Details seziert, daß der politischen Klasse zur Durchsetzung der Rechtschreibreform beinahe jedes Mittel recht ist: Da wird gelogen, daß sich die Balken biegen, da ist die gezielte Desinformation ein ganz normales Mittel im demokratisch genannten Diskurs, da schreckt man selbst vor "Geiselnahme" nicht zurück! Reduzierung der Regeln, Rechtschreibfrieden, Ersteinführung in der Schule.
Und dann wird so ein Propagandaklamauk wie der Einbürgerungstest für bare Münze genommen.
Was die RSR und die immerwährende Zuwanderung verbindet: Beide werden gegen den klar zu erkennenden Willen des Souveräns (?) durchgedrückt. Was denn auch zu ähnlichen Mitteln führt...
Mit dem Unterschied, daß zur Durchsetzung der RSR keine Gewalt eingesetzt wird.
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Kommentar von Lw, verfaßt am 15.07.2008 um 13.51 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12598
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An Marco Mahlmann: Es gibt jene Bundesstaaten in den USA, von denen Sie sprechen. Es gibt auch jene Bundesstaaten, in denen die Evolutionstheorie aktiv bekämpft wird. Ist dies mit Freiheit der Religion, Freiheit der Wissenschaften vereinbar. Würden die Gesetze eines dieser Bundesstaaten zu Bundesgesetzen, brächen die USA auseinander. Die Segregation, auf die Sie hinweisen, ist dort wie anderswo ein Zeichen heftigerer Auseinandersetzungen, stärker werdender Ängste, schwindender Freiheit. Auch das alte Europa kannte die Maxime cuius regio, eius religio und ertrank im Blut der Religionskriege.
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Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 15.07.2008 um 13.17 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12594
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In den USA breitet sich die Religionsfreiheit nicht deshalb so gedeihlich aus, weil Staat und Kirche so strikt getrennt sind.
Die einzelnen Religionsgemeinschaften gehen sich aus dem Weg. In ihren Hochburgen beeinflussen sie die Gesetzgebung - im demokratischen Prozeß mit ihrem Stimmenübergewicht.
Deshalb gibt es Bundesstaaten, deren Recht - besonders in sittlichen Fragen - viel stärker religiös geprägt ist als das deutsche.
Indem wir sagen, die deutsche Kultur sei wesentlich durch das Christentum gestaltet worden, verbieten wir nicht, daß sie in Gegenwart und Zukunft vom Islam beeinflußt wird.
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Kommentar von Lw, verfaßt am 15.07.2008 um 12.47 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12592
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Der Fragebogen hat auf mich auch wegen der Reaktion vieler Mitbürger eine beklemmende Wirkung. Vielleicht besteht die Aufgabe vornehmlich darin, daß sich die Verständigeren aller "Lager" intensiver um ein Verstehen "der anderen" bemühen und innerhalb ihrer Gemeinschaft für ein Handeln werben, das von der gemeinsamen Verantwortung getragen ist. Die feine Unterscheidung von Max Weber zwischen Gesinnungspolitik und Verantwortungspolitik scheint mir den Kern zu treffen. Welche Rolle hat dabei die Sprache? Solange das Soll, die Gesinnung, dasjenige, was dem einzelnen jeweils heilig ist, im Vordergrund steht, werden wir die trotz der Gegensätze vorhandenen Gemeinsamkeiten in den Interessen kaum herausschälen können. Hierfür ist eine differenzierende Sprache unentbehrlich. Nicht zuletzt vermittelt sich Demokratie wesentlich über Sprache und nicht über Gewehrläufe.
Der schleichende Übergang von Disziplin zu Zwang: Kontrolliert das Parlament oder nur die Opposition die Regierung?
Das GG stellt unmißverständlich jeden einzelnen Abgeordneten in die Pflicht der Kontrolle. Schritt 1 des schleichenden Übergangs: In der Praxis wird, mit der Begründung nur so die erforderliche Handlungsfähigkeit wahren zu können, immer wieder die Fraktionsdisziplin bemüht. Schritt 2: Der Kritik, dies stünde im Widerspruch zum GG, wird mit dem Hinweis auf die Freigabe des Abstimmungsverhaltens in Fragen des Gewissens abgewehrt. Wo aber liegt die Grenze zwischen Disziplin und Zwang, wann wird aus Fraktionsdisziplin ein Fraktionszwang? Kann der einzelne Abgeordnete frei entscheiden, ob eine Frage für ihn eine Gewissensfrage ist? Schritt 3: Über die Freigabe des Abstimmungsverhaltens entscheiden häufig die Fraktionen! Soweit dies geschieht, ist aus einer Fraktionsdisziplin ein Fraktionszwang geworden. Schritt 4: Die Autoren des Einbürgerungsfragebogens scheinen den Fraktionszwang derart internalisiert zu haben, daß ihnen die klare Regelung des GG gar nicht mehr in den Sinn kommt. Wenn aber der Fraktionszwang im Vordergrund steht, beschränkt sich die Kontrollfunktion auf die Opposition. Die Süddeutsche hat mit Datum 17.03.2008 einen lesenswerten Artikel über Fraktionsdisziplin, geschrieben von Hildegard Hamm-Brücher, veröffentlicht: http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/253/163793/
Zu SB: Geht es darum, weitere Anhänger des Islam "ins Land zu lassen"?
Am Einbürgerungstest nehmen nur Menschen teil, die seit vielen Jahren mit uns leben und den Willen haben, auch weiterhin dauerhaft mit uns zu leben. Sie müssen sich selbst sowie ihre Angehörigen aus eigenen Mitteln unterhalten können, dürfen weder vorbestraft sein noch dürfen Anzeichen für terroristische Betätigung vorliegen. Mit der Einbürgerung wird Deutschland zu ihrem Land.
Was geschieht, wenn ein Bewerber den Test nicht besteht? Er hat weiterhin das Recht mit uns zu leben, wir verweigern ihm aber wesentliche Rechte, die wir uns selber zugestehen. Liegt der Grund für das Nichtbestehen in mangelnder Kenntnis staatsbürgerlichen Wissens, so sagen wir ihm: bitte beschäftige dich etwas mehr mit dem Land, dessen Staatsbürger du werden willst. Daran wäre nichts auszusetzen.
Mit dem vorliegenden Fragebogen sagen wir aber selbst demjenigen, der den Test besteht: Denke immer daran, daß deine Religion dies Land nicht geprägt hat. Wir schaffen damit Staatsbürger erster und zweiter Klasse. Und dies wäre auch für uns Alt-Deutsche 'schlimm'. Mit der Staatsbürgerschaftsurkunde überreichten wir den Neu-Deutschen den Keim der Staatsverdrossenheit, bleiben sie doch fremd im eigenen Land. Und uns Alt-Deutschen berauben wir einer wesentlichen Bedingung dafür, das Zusammenleben aller Deutschen mit allen Deutschen, auch mit den Neu-Deutschen, aus der gemeinsamen Verantwortung für unser Gemeinwesen zu gestalten. Selbst eine große Mehrheit kann auf Dauer nicht frei sein, wenn sie Minderheiten die Freiheit verwehrt. Hinzu kommt, daß unsere Freiheit zunehmend davon abhängt, wie gut es weltweit den Besonnenen der unterschiedlichsten "Lager" gelingt, die gemeinsame Verantwortung für die rasant zusammenwachsende Welt zu übernehmen. Schätzungsweise 1,3 Milliarden Menschen bekennen sich auf dieser Welt zum Islam. Um dies zu betonen: Es geht um das verständige Zusammenleben und nicht darum, eigene Überzeugungen aufzugeben oder hintanzustellen.
Zu Phillip Köster: "Umgekehrt bauen wir auch keine Kirchen in Anatolien"? Wer sind 'wir'? Christen bauen überall auf der Welt Kirchen. Und dort, wo man versucht, sie daran zu hindern, ist es Aufgabe aller, auch der Nicht-Christen einschließlich der Agnostiker, die Behinderung als Verstoß gegen die Menschenrechte anzuprangern. Religionsfreiheit gehört wesentlich zu den Menschenrechten und zur Religionsfreiheit gehört selbstverständlich auch das Recht, Kirchen zu bauen.
Herr Ickler weist in seinem Tagebucheintrag darauf hin, daß in den USA die Trennung von Staat und Religion weitergeht als bei uns. Ich weiß nicht wieviele Menschen das alte Europa verließen und in die USA auswanderten, weil sie hier religiös verfolgt wurden. Die Vielfalt der Glaubensgemeinschaften in den USA ist auch heute noch erstaunlich groß. Ohne eine weitgehende Trennung von Staat und Religion wäre deren Zusammenleben kaum vorstellbar. Fazit: Eine Glaubensrichtung kann sich nur dann frei entfalten, wenn sie sich keine staatlichen Privilegien erkämpft. Umgekehrt befreit sich der Staat durch Neutralität in religiösen Fragen von den Bannstrahlen der Religionsgemeinschaften und kann so weit besser Verantwortung für die Gestaltung des Zusammenlebens in Form von Gesetzen und Rahmenbedingungen nach innen wahrnehmen und nach außen für das Zusammenwirken der Staaten. Trennung von Staat und Religion ist dabei, wie die USA beweisen, nicht gleichbedeutend mit der Aufgabe der Religiösität – im Gegenteil, religiöse Gemeinschaften können sich freier entfalten, wenn der Staat nicht Partei nimmt. (Parallel hierzu: Wissenschaften können sich nur dann voll entfalten, wenn der Staat wissenschaftliche Lehrfreiheit sicherstellt.)
Abschließend möchte ich an den KSZE-Prozeß erinnern. Vertrauensbildende Maßnahmen leiteten einen unerwartet tiefgreifenden, positiven, befreienden Prozeß ein. Mir fällt es schwer, in diesem Fragebogen eine vertrauensbildende Maßnahme zu erkennen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.07.2008 um 18.29 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12589
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Multiple-choice-Fragen (hier wohl eigentlich single choice) sind bequem für den Auswerter, der auch ein Automat sein kann, aber oft nicht valide. Die Distraktoren wollen gut überlegt sein (hier sind sie oft läppisch). Gerade bei solchen Einbürgerungstests sollte man vielleicht die Mühe der eigenen Formulierung fordern und sich bei der Auswertung ebenfalls entsprechend bemühen. Sonst wirkt das Ganze eben wie ein Quiz, da kann ich nur zustimmen. Im Fernsehen läuft so etwas ja täglich.
Man beachte auch das häufig "we" im amerikanischen Test, der insgesamt einen gewissermaßen patriotischen Schwung hat. Das vermittelt doch gleich ein ganz anderes Gefühl als die distanzierten, lustlos zusammengestoppelten deutschen Bürokratenfragen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.07.2008 um 18.23 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12588
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Es geht nicht an, die zynische Praxis (die zum Beispiel mit der Gewissensfreiheit der Abgeordneten im Widerspruch steht) gegen die Verfassung auszuspielen. Der Bundestag selbst sieht seine Kontrollaufgabe so (von seiner Homepage):
"Als direkt gewählter Vertretung des Volkes kommt dem Bundestag neben seiner Funktion als Gesetzgeber eine weitere sehr wichtige Aufgabe zu: die Kontrolle der Bundesregierung.
Um diese Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, müssen sich die Abgeordneten über die Arbeit und Vorhaben der Regierung informieren können. Dazu steht ihnen eine Reihe von Rechten und Instrumenten zur Verfügung – wie zum Beispiel Kleine und Große Anfragen oder die Aktuelle Stunde.
Der Bundestag bildet aber auch Gremien, zu deren Aufgabe die Kontrolle der Regierung gehört. Das sind zum einen die ständigen Ausschüsse, deren primäre Aufgabe die Mitwirkung bei der Gesetzgebung ist. Dazu gehören aber auch spezielle Gremien, wie beispielsweise die Untersuchungsausschüsse, die fast ausschließlich zur Kontrolle der Regierung eingesetzt werden."
Die Kontrolle der Regierung wird ausdrücklich als "zentrale Aufgabe" bezeichnet. Nur dies kann Gegenstand des Tests sein. Man kann doch vom Einbürgerungswilligen nicht verlangen, daß er die verderbte Praxis beschreibt.
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Kommentar von David Konietzko, verfaßt am 14.07.2008 um 16.27 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12587
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Rein rechtlich können auch Regierungsabgeordnete Kleine Anfragen u.ä. an die Regierung richten. Daß sie es in der Praxis seltener tun als Oppositionsabgeordnete, ist eine Angelegenheit der Politik, nicht des Verfassungsrechts. Theoretisch sind Abgeordnete ja auch nur ihrem Gewissen verpflichtet, nicht ihrer Partei.
Herr Scheuermann scheint mir also die verfassungsrechtliche Theorie im Auge zu haben, Herr Mahlmann die politische Praxis.
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Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 14.07.2008 um 16.19 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12586
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Das Parlament im ganzen kann die Regierung nicht kontrollieren. Die regierenden Gruppen sind im Bundestag vertreten. So würde sich die Regierung über ihre Parlamentsmehrheit ja selbst kontrollieren.
Mithin kann die Kontrolle nur durch die Opposition erfolgen. Wie wirkungsvoll das ist, ist eine andere Frage.
Daß Multiple-Choice-Fragen gestellt werden, dient der Eindeutigkeit der Bewertung. Dadurch wird sichergestellt, daß eine Frage rechtssicher als richtig oder falsch beantwortet beurteilt werden kann.
Freitexte müßten interpretiert und begutachtet werden. Wie wollen Sie da ein einheitliches Bewertungskriterium umsetzen?
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Kommentar von Wolfgang Scheuermann, verfaßt am 14.07.2008 um 15.24 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12585
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Auch ich habe die Fragen einmal durchgesehen und kann den Icklerschen Eindruck nur teilen: häufig irrelevant (was nützt heute z.B. die Kenntnis der Lokalisation der britischen Besatzungszone nach dem 2. Weltkrieg?), ungelenke Formulierungen (z.B. "Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland?"), Schieflastigkeit (besonders in Richtung Islam), Fehler: Zum Beispiel dachte ich immer, das Parlament kontrolliere die Regierung, mit Frage 88 wird aber insinuiert, dies sei Aufgabe nur der parlamentarischen Opposition.
Ebenfalls für unpassend halte ich hier Multiple-choice-Fragen: Raten Sie sich in die deutsche Staatsbürgerschaft! Ein Gewinnspiel à la Jauch u. dergl.: Wieviele Bundesländer (laut GG sind "Länder" gemeint) hätten Sie denn gern? 14, 15, 16, oder 17 (Frage 24)? (Ich mußte mir zur Lösung dieser Aufgabe die Länderkürzel hinschreiben und nachzählen - und ich werde das Ergebnis morgen wieder vergessen haben.)
Immerhin: Ich düfte Deutscher werden! (Ich bin's ja nun auch schon einige Zeit.)
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Kommentar von stefan strasser, verfaßt am 13.07.2008 um 17.13 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12584
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Veröffentlichungen geben die Denkweise der Verfasser preis. Das ist hier im Forum der Fall, bei der Formulierung des Einbürgerungstests ebenso und auch bei den Regeln der Rechtschreibreform.
Anders gesagt:
Zeig' mir, was du schreibst, und ich sage dir, wer du bist ...
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Kommentar von Kai Lindner, verfaßt am 13.07.2008 um 00.05 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12580
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Ich denke mal, daß unsere Führerscheinprüfungen (zu Land oder zu Wasser) deutlich schwieriger und zudem teurer sind... wahrscheinlich ist bei uns ein Führerschein aber auch wichtiger als eine Staatsbürgerschaft. ;-)
Und da man den Test so oft kostenlos wiederholen darf, wie man will, kann man ihn sich eigentlich gleich sparen. Bei jeweils vier Antwortmöglichkeiten und knapp über 50% notwendiger richtiger Antworten reichen schon etwas mehr als zwei Versuche für einen statistischen Erfolg.
Daß beim derzeitigen Stand der Rechtschreibung und der überbrodelnden politischen Korrektheit der ganze Fragenkatalog nur so vor Fehlern und Irrsinnigkeiten strotzen muß, ergibt sich von selbst.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.07.2008 um 18.07 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12575
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Aha! Dann sind die Fragen ja ganz in Ordnung ...
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Kommentar von Philip Köster, verfaßt am 12.07.2008 um 04.31 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12569
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Entschuldigung, nicht seit "zwei Jahren", sondern seit "zwei Jahrzehnten".
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Kommentar von Philip Köster, verfaßt am 12.07.2008 um 04.29 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12568
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Lieber SB,
ich gestehe, ich bin islamophob, und das aus gutem Grund. Ich wohne hier in Hamburg in "Klein-Istanbul", und das nicht aus Zufall, sondern aus Überzeugung, daß ein friedvolles, bereicherndes und respektvolles Miteinander mit den gemäßigten Moslems möglich ist, da ich auch ein gemäßigter Christ bin. Alle reden von Multikulti, in meinem Viertel ist es längst seit zwei Jahren Realität. Aber den Muezzin möchte ich nicht über Hamburg erschallen hören, das würde nicht meine religiösen, wohl aber meine kulturellen Gefühle zu sehr verletzen. Umgekehrt bauen wir ja auch keine Kirchen in Anatolien.
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Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 11.07.2008 um 11.32 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12561
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Das Innenministerium behauptet, es würden keine Gesinnungsfragen gestellt, und läßt zur Kennzeichnung des Dritten Reiches die Wahl zwischen "Diktatur", "Demokratie", "Monarchie" und "Räterepublik". Zur Charakterisierung eines totalitären Regimes, das sich über die Identifikation von Volk und Führer definiert, taugt keine der Antworten; sie sind alle falsch. Der immerhin diskutable Ausweg über eine Doppelantwort ("Diktatur" und "Demokratie") ist ebenfalls verwehrt; erwartet wird "Diktatur" (hier ließe sich einmal zu Recht von einer Verharmlosung sprechen). Das ist Staatsbürgerkunde auf Reeducation-Niveau. Die peinliche Fragestellung zeigt, wie weit die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit gediehen ist. Bei der Rede von der sogenannten Leitkultur habe ich im übrigen schon seit längerem den Verdacht, daß sie nicht nur unerwünschte Ausländer ausgrenzen soll, sondern auch Deutsche, die nicht vollumfänglich an dieser Kultur partizipieren.
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Kommentar von SB, verfaßt am 11.07.2008 um 09.57 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1027#12560
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Ist es eigentlich so schlimm, wenn wir keine weiteren Moslems mehr ins Land lassen?
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