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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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20.03.2006
 

Ganz zweifellos
Herr Stillemunkes schreibt einen Brief

»Ganz zweifellos liegt bei dem von Ihnen genannten Beispiel „Recht“ in der Verbindung „Recht haben“ ein substantivischer Gebrauch vor.
Die Konstruktion ist erkennbar die gleiche wie „Freude haben“, „Angst haben“ oder „Hoffnung haben“ etc. Deshalb ist die Großschreibung in diesem Fall die richtige Lösung.« (29.1.2004)

Der „große Konrad Duden“ (Lutz Götze) wußte es besser, aber das ist 130 Jahre her, und so etwas liest man im „Bildungsland Hessen“ nicht.



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Kommentare zu »Ganz zweifellos«
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Kommentar von Germanist, verfaßt am 20.03.2006 um 13.39 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3457

Wenn "Recht" in "rechthaben" ein Substantiv sein soll, muß jede Steigerung mittels Adverb (sehr, ganz, völlig usw.) verboten werden. Nur Adjektiv-Attribute dürfen erlaubt werden, was bei "Recht haben" sehr ungewohnt ist.

 
 

Kommentar von Jürgen Langhans, verfaßt am 20.03.2006 um 15.08 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3458

In der Schule habe ich mal gelernt, daß Substantive verblassen können, und das ist, meine ich, bei "ich habe recht" der Fall: Ich kann in diesem Kontext faktisch keinen Artikel vor "Recht" setzen. Jemand will mir lediglich mitteilen, daß ich "richtig liege", und dafür gibt es im Deutschen nun mal keinen anderen einfacheren Ausdruck als "ich habe recht".

Insofern ist der o. g. Vergleich mit "Freude haben" ("Eine Freude haben") nun genau das gegenteilig Falsche, da der Sinn nicht mehr stimmt. Man kann auch einen Erweiterungstest machen: "Ich habe recht (rechtens) gehandelt".

Wenn ich jemandem sagte, daß 2+2 vier sei und er gäbe mir "Recht", welches Recht hätte ich denn dann?

 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 20.03.2006 um 15.32 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3459

Die als Beispiele angeführten Substantive bei "haben" sind mit adjektivischen Attributen als Antwort auf die Frage "was für ein?" erweiterbar: Freude, Angst, Hoffnung, Erfolg usw., bei "er hat recht" ist das nicht möglich.

 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 20.03.2006 um 16.25 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3460

Weil immer wieder neue Besucher hinzukommen, hier noch einmal der locus classicus:

"Bei Ausdrücken wie leid tun, not tun, weh tun, schuld sein, gram sein; mir ist angst, wol, wehe, not ist von selbst klar, daß das zum einfachen Verbum hinzugetretene Element nicht als Substantivum fungiert; (man erkennt) die nicht substantivische Natur jenes Zusatzes am besten durch Hinzufügung einer nähern Bestimmung. Man sagt er (...) hat ganz recht, hat vollständig unrecht u. dgl. Die Anwendung von Adverbien, nicht von Adjektiven, zeigt, daß man einen verbalen Ausdruck, nicht ein Verb mit einem substantivischen Objekt vor sich hat." (Die Zukunftsorthographie. Leipzig 1876, S. 70, Originalschreibweise)

 
 

Kommentar von I. Hera, verfaßt am 20.03.2006 um 19.43 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3461

Zum Beitrag von Jürgen Langhans
Wenn ich jemandem sagte, daß 2+2 vier sei und er gäbe mir "Recht", welches Recht hätte ich denn dann?

Tja, In diesem Fall haben Sie recht [klein geschrieben!!], weil das, was Sie postulieren, richtig ist. Dafür haben Sie aber noch bei weitem nicht das Recht, an jemandem Kritik zu üben.

 
 

Kommentar von Horst Ludwig, verfaßt am 20.03.2006 um 22.53 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3462

"Dafür haben Sie aber noch bei weitem nicht das Recht, an jemandem Kritik zu üben." (I. Hera)

So unterscheiden wir eben auch in der Schreibung, ob wir recht haben oder ein/das/unser Recht haben wollen. Und das ist einfach gutes Recht. Auch: Wir mögen zwar nicht jedes Recht haben, an jemandem Kritik zu üben, aber wenn jemand negative Kritik verdient und wir ganz zweifellos recht haben, dann werden wir uns das Recht zur Kritik z. B. an Rechtschreibreformfreudigen, die nicht tief genug mitdenken können, nicht nehmen lassen, — was ja beinhaltet, daß wir es, das Recht, haben.

 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 21.03.2006 um 04.02 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3463

Im Bildungsland Deutschland gilt ja neuerdings folgendes (vorbehaltlich der Genehmigung durch 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer): Man kann sowohl recht haben als auch Recht haben schreiben (ebenso unrecht/Unrecht haben, recht/Recht behalten usw.). Siehe amtliches Regelwerk (Stand 2006), § 56 E2: eine separate Regel für diesen Fall, die nirgends mit der sonstigen Systematik (Herleitung aus der Wortart) verzahnt ist.

Die Groß- und Kleinschreibung wird überhaupt nicht mehr begründet. Von einem Substantiv ist nicht mehr die Rede. Von § 55 aus, wo es um die Großschreibung von Substantiven geht, wird unter (4) nur noch mit einem "vgl. aber ..." (als Anmerkung in Klammern) auf § 56 verwiesen. Der Fall soll also nicht mehr zu den Substantiven gerechnet werden!

§ 56 lautet: "Klein schreibt man Wörter, die formgleich als Substantive vorkommen, aber selbst keine substantivischen Merkmale aufweisen." Dazu gehört der Fall aber ebenso nicht, denn er taucht nicht in dieser Gruppe als Unternummer auf, sondern wird als "Erläuterung" E2, als "zusätzlicher Hinweis" eingefügt. Ebenso verweist das Wörterverzeichnis auf § 56 E2.

Somit handelt es sich im Moment bei recht/Recht (haben) usw. weder um ein Substantiv noch um ein Wort, das keine substantivischen Merkmale aufweist – sonst hätte man ja zumindest eine der beiden Schreibungen der jeweiligen Kategorie zuordnen können.

Dennoch läßt sich bereits eine leichte amtliche Tendenz zur Interpretation als Nichtsubstantiv feststellen: Erstens taucht diese E2 im Umfeld von § 56 auf ("keine substantivischen Merkmale") und nicht im Umfeld von § 55 (Substantive). Dem entspricht zweitens die Reihenfolge bei den genannten Beispielen: Zuerst kommt die Kleinschreibung. Nur der Textanfang von E2 sträubt sich noch dagegen. Im Wortlaut:

E2: Groß- wie kleingeschrieben werden können recht/Recht und unrecht/Unrecht in Verbindung mit Verben wie behalten, bekommen, geben, haben, tun, zum Beispiel:
Ich gebe ihm recht/Recht. Du tust ihm unrecht/Unrecht.

Ebenso im Wörterverzeichnis: zuerst die Kleinschreibung.

Als nächstes bekommen wir vermutlich die Anpassung des Textanfangs:
E2: Klein- wie großgeschrieben werden können ...

Und wenn es in diesem Tempo weitergeht, haben wir im Jahr 2016 die Verordnung, daß es sich um Adjektive handelt, so daß kleingeschrieben werden muß. Gut Ding will Weile haben.

 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 21.03.2006 um 06.08 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3464

Es gibt natürlich Übergangserscheinungen. So kann man jemandem "unrecht tun" oder auch "(großes) Unrecht tun". In meinem Wörterbuch kommt irgendwo "Unrecht tun" vor, leider ist das Stichwort selbst nicht deutlich genug, wird aber demnächst verbessert.

 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 21.03.2006 um 14.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3465

Recht/recht und Unrecht/unrecht können Substantiv oder Adjektiv oder Adverb sein; die jeweilige Wortart kann nur aus der jeweiligen Wortumgebung im Satz abgeleitet werden, sie ergibt sich erst aus den Beiwörtern: Substantiv wegen Artikel oder Adjektivattribut, Adjektiv wegen Steigerungspartikel oder Adverb wegen Verb. Dafür gilt es einfache Regeln zu finden.

 
 

Kommentar von borella, verfaßt am 21.03.2006 um 20.23 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3466

Fragen zu Recht/recht können mit Hilfe des Regelwerkes 2006 zumindest behandelt werden.

Wer aber wissen möchte wie die Mehrzahl oder der Genetiv von LKW lautet, der sucht vergebens nach Hinweisen.

Unter dem Titel "Deutsche Rechtschreibung" bzw. "amtliches Regelwerk" hätte ich mir einen Hinweis zur prinzipiellen Beantwortung solcher Fragen eigentlich schon erwartet.

Manche Quellen meinen übrigens LKW ist immer LKW, egal in welcher Flexion; andere sagen sowohl im Plural als auch im Genetiv (singular und plural) hieße es LKWs...

 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 21.03.2006 um 22.41 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3467

Wie wärs mit Genitiv Singular LKW's?

 
 

Kommentar von Horst Ludwig, verfaßt am 22.03.2006 um 08.08 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3468

"Manche Quellen meinen übrigens[,] LKW ist immer LKW, egal in welcher Flexion; andere sagen[,] sowohl im Plural als auch im Genetiv (singular und plural) hieße es LKWs... "

Hier müßte man genau hinhören. Was sagen die Leute? Und ich höre tatsächlich beide Pluralformen. Und beide sind leicht verständlich und stoßen einem nicht auf. Bei den Formen mit "s" stellt sich die Frage zur Schreibung. Und da wird das kleine "s" wie jedes Genitiv- und Plural-"s" einfach angehängt. Ein Apostroph hier führte nur zu Dieters Stuß.

 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 22.03.2006 um 19.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3469

Es gibt auch die Schreibungen Lkw und Pkw, die im Deutschen ziemlich singulär dastehen. Ob der Großgrammatiker Stillemunkes sie anerkennen würde?

 
 

Kommentar von borella, verfaßt am 22.03.2006 um 23.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=466#3472

Mein Beitrag zielte eigentlich auf folgende Frage ab:
Gehören zum Thema Rechtschreibung, neben jenen Teilen, die zufällig irgendwann einmal Reformversuchen unterlagen, nicht auch jene Bereiche, die, so wie sie früher waren, großteils unverändert übernommen wurden?
Also: Personen, Fälle, Zeiten, Zahl, Steigerung, usw.

Wenn ja, wieso fehlen sie dann im Regelwerk; wenn nein, wo gehören sie dann hin, und wieso?

 
 

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