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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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28.01.2006
 

Lug und Trug
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein Instrument zur Täuschung der Öffentlichkeit

Das war die Zwischenstaatliche Kommission auch schon. Man vergleiche:


"Künftige Pflege der deutschen Rechtschreibung

Das Institut für Deutsche Sprache teilt mit, dass in Kürze die Kommission gebildet wird, die sich im staatlichen Auftrag um die wissenschaftliche Beobachtung und Weiterentwicklung der Rechtschreibung zu kümmern hat, wie dies zwischen den deutschsprachigen Staaten am 1. Juli 1996 vereinbart wurde. Anders als in gerade verbreiteten irreführenden Meldungen behauptet wird, hat diese Kommission nicht den Auftrag das beschlossene Reformwerk zu korrigieren. Ihre Aufgabe ist es vielmehr, auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum hinzuwirken. Sie wird die Einführung der Neuregelung begleiten und die künftige Sprachentwicklung beobachten. Falls erforderlich, wird sie, gestützt auf diese Beobachtungen, dem Staat Vorschläge zur Weiterentwicklung des Regelwerks machen. Zu der von Reformgegnern erzeugten Sorge, die beschlossene Rechtschreibrefom werde schon vor ihrer endgültigen Umsetzung repariert oder korrigiert, besteht also kein Anlass." (IDS: Presse-Information, 22.1.1997)


Aus dem Statut des Rats für deutsche Rechtschreibung:

"Aufgaben des Rats und Geltungsbereich der Regelung

Zur Beobachtung und Weiterentwicklung der deutschen Rechtschreibung wird ein Rat für deutsche Rechtschreibung eingerichtet. Er soll die wichtigsten wissenschaftlich und praktisch an der Sprachentwicklung beteiligten Gruppen repräsentieren. Seine Vorschläge erhalten durch Beschluss der zuständigen staatlichen Stellen Bindung für Schule und Verwaltung. Dieser Rat hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis von 1996 in der Fassung von 2004) im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln.

Hierzu gehören insbesondere

- die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung,
- die Klärung von Zweifelsfällen (der Rechtschreibung)
- die Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Vorschlägen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache."


Weder die Kommission noch der Rat haben die Sprachentwicklung oder den Sprachwandel beobachtet, beide waren vom ersten Augenblick an mit nichts anderem als der Reparatur des mißratenen Regelwerks beschäftigt. Man beachte die Verschwommenheit der Bezeichnung "die wichtigsten wissenschaftlich und praktisch an der Sprachentwicklung beteiligten Gruppen". Dann müßten ja die Kinder und ihre Mütter im Rat vertreten sein, denn in der Kinderstube findet Sprachwandel am ehesten statt. Und wie kann man "wissenschaftlich an der Sprachentwicklung beteiligt" sein?



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Kommentare zu »Lug und Trug«
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Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 28.01.2006 um 08.41 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=374#2333

Propaganda, wie man sie eigentlich von Diktaturen kennt, sind diese beiden Formulierungen:

Ihre Aufgabe ist es vielmehr, auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum hinzuwirken.

Beziehungsweise:

Dieser Rat hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren ...

Denn "eine einheitliche Rechtschreibung zu wahren" oder darauf "hinzuwirken" oder "die Einheitlichkeit zu bewahren", dieser angeblich zentrale Auftrag hätte - falls er ernst genommen werden sollte - nichts anderes bedeutet, als die Rechtschreibreform vollständig oder so weit wie irgend möglich zu widerrufen. Oder, wenn das irgendwie möglich wäre, in eine ganz neue Formulierung zu bringen, die den tatsächlich einheitlichen Schreibgebrauch vor der Reform, das heißt ohne die Reform, in Regeln faßt. Dann allerdings wären der Begriff "Reform" und ihre ganze Umsetzung vollkommen widersinnig gewesen. Es hilft nichts: Reform kann nichts anderes heißen als Veränderung auf breiter Front. Weil sich diese Veränderungen aber gegen die Intuition, die Bedürfnisse, die Gewohnheit, die etablierten Normen und die Freiheit der Gemeinschaft nur mit ganz unterschiedlichem Erfolg und sehr begrenzt durchsetzen lassen, entsteht zwangsläufig eine gewaltige Unordnung, wie wir sie nun bekommen und unbestritten vor uns haben.

Es ist, wie wenn ein Eroberungskrieg zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern mit dem Auftrag begründet wird, "auf die Wahrung des Friedens im geeinten Europa hinzuwirken" oder, nachdem der Krieg fünf, sechs Jahre geführt wurde, "die einvernehmlichen Beziehungen zwischen den Ländern im europäischen Raum zu bewahren".
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 28.01.2006 um 11.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=374#2335

"Die Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache" muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Das ist reinster Orwellscher Neusprech. Schon die Kommission hat als Gegensteuerung zur behaupteten Fehlentwicklung in Form der "Tendenz zur Zusammenschreibung" die "Getrenntschreibung als Normalfall" erfunden. Für die Tendenz zur Übernahme englischer Fremdwörter in der Originalschreibweise gilt ähnliches. In Wirklichkeit ist die Sprachgemeinschaft entmündigt worden.
 
 

Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 28.01.2006 um 18.35 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=374#2340

"Anders als in gerade verbreiteten irreführenden Meldungen behauptet wird, hat diese Kommission nicht den Auftrag das beschlossene Reformwerk zu korrigieren."

Übersetzung: Korrigiert hätten die Reformer ihre Fehler schon gerne, aber sie durften nicht.


"Ihre Aufgabe ist es vielmehr, auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum hinzuwirken."

Übersetzung von "Wahrung": Durchsetzung, Übersetzung von "einheitlich": reformiert.


"Sie wird die Einführung der Neuregelung begleiten und die künftige Sprachentwicklung beobachten."

Übersetzung: Sie wird die Reform gegen jede Kritik verteidigen und Verweigerer auf Linie zu bringen versuchen.


Auch diesen Satz aus der Aufgabenbeschreibung des Rates muß man sich auf der Zunge zergehen lassen:

"Dieser Rat hat die Aufgabe, [...] die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks [...] im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln."

Was soll hier "unerläßlicher Umfang" bedeuten, und was hat man unter "weiterentwickeln" zu verstehen?

Das wirkt alles irgendwie unfreiwillig komisch.

 
 

Kommentar von rbttth, verfaßt am 30.01.2006 um 15.29 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=374#2357

Und wie kann man "wissenschaftlich an der Sprachentwicklung beteiligt" sein?

Das zeigt DeGruyter bei jeder Neuerscheinung in Neuschrieb, wobei ich nur wissenschaftlich in Anführungszeichen setzen würde, nicht den Rest.

 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 30.01.2006 um 15.46 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=374#2359

In einer der Stellungnahmen (zur Vorlage GZS usw.) von staatlicher Seite heißt es tatsächlich:
"Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Aufgabe, Korrekturvorschläge an der Neuregelung zu erarbeiten."
In Wirklichkeit tut er das zwar, aber seine Aufgabe ist es nicht - wenn man einmal einen Blick in das Statut zu werfen geruht.
Der Vorsitzende hat selbst irgendwo erklärt, daß der Rat erst in Zukunft zu seiner eigentlichen Aufgabe finden werde. Die ist freilich unerfüllbar, im Gegensatz zu den Korrekturen, an denen sich nun schon das dritte Gremium abarbeitet.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 27.11.2019 um 19.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=374#42489

Die Schule ist einer der beiden Bereiche, für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung ausübt. (https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_2017-11-10_Beschluss_AG_Schule.pdf)

(„für die“ oder „in denen“?)

Der andere Bereich ist offenbar die Verwaltung (soweit staatlich) – aber wo steht das geschrieben? Nicht im Urteil des BVerfG. Weiß jemand, ob es irgendwann einmal ein Urteil zur Ermächtigung des Staats bzgl. Orthographie der Behörden gegeben hat?

Daß der Rat nie das Karlsruher Urteil zitiert, ist verständlich; es gehört zur umfassenden Täuschung der Öffentlichkeit.

Ich sammele für mein nächstes Buch gerade Fälle von Lug und Trug und bin für Hinweise dankbar.
 
 

Kommentar von Chr. Schaefer, verfaßt am 28.11.2019 um 01.36 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=374#42490

Von der höchstrichterlichen Sicht aus gewiß nicht. Im Jahr 2006 wurde eine Klage vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen, und in der Begründung (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060502_1bvr069806.html) heißt es:

"Der Beschwerdeführer greift mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz eine Entscheidung an, die keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen hat, sondern der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern bedarf. Diese Umsetzungsakte betreffen unmittelbar Schüler und gegebenenfalls Bedienstete staatlicher Behörden, denn diese sollen dadurch zur Beachtung der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rechtschreibregeln verpflichtet werden. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die reformierte Schreibung zu verwenden; sie sind rechtlich vielmehr frei, wie bisher zu schreiben (vgl. BVerfGE 98, 218 <261 f.>). Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Beschluss der Kultusministerkonferenz einen Appell an alle Verlage und Publikationsorgane enthält, sich an die veränderten Rechtschreiberegeln zu halten." (Hervorhebung von mir)

Angesichts des Modifikators "gegebenenfalls" kann von einer generellen Verpflichtung der Behörden zur Übernahme der Schulorthographie wohl nicht gesprochen werden.

Aus zahlreichen Diskussionen mit Verwaltungsbeamten weiß ich aber, daß die Reformregelung, wie sie im Rechtschreibduden präsentiert wird, als nur eine von vielen Verwaltungsvorschriften angesehen wird, genau wie vor der Reform. Daß es sich in Wirklichkeit um eine putative Vorschrift handelt, ist kaum jemandem bewußt. Außerdem hat man ja auch Wichtigeres zu tun, nicht zuletzt die Vermeidung von Auseinandersetzungen mit Vorgesetzten, die die eigene Karriere schädigen könnten. In Unternehmen sieht es nicht anders aus.

Besonders traurig ist die Situation im Printbereich. Der Chefredakteur einer Zeitschrift, für die ich einen Gastbeitrag in herkömmlicher Orthographie geschrieben hatte, mußte meine Bitte um den Abdruck wie im Original mit der Bemerkung ablehnen, er täte nichts lieber als das, aber dann hätte er am nächsten Tag die fristlose Kündigung auf dem Tisch. Aus anderen Redaktionen sind mir ähnliche Fälle bekannt.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 28.11.2019 um 03.52 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=374#42491

Vielen Dank für die Erinnerung!
(Vgl. http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=470#4085)

Weiteres zum "Rechtsirrtum" (dem die Reformer jederzeit mit Wohlgefallen zusahen, ohne je korrigierend einzugreifen):

http://www.sprachforschung.org/index.php?show=aufsaetze&id=34
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 20.01.2020 um 18.32 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=374#42792

Auf Täuschung ist auch die Formel „Regeln und Wörterverzeichnis von 1996 in der Fassung von 2004“ (im Statut des Rates und an hundert anderen Stellen) angelegt. Sie imitiert den Wortlaut von Gesetzen und ihrer Novellierung. Man tut so, als handele es sich immer noch um dieselbe Reform. Davon kann keine Rede sein, wie an wenigen Beispielen gezeigt werden soll. Im Sommer 2005 wurde festgelegt, welche Schreibweisen ausschließlich richtig sein sollten. Darunter folgende, im Sommer 2006 schon wieder überholte Einzelheiten:

zu Eigen machen (2006 wieder ausschließlich klein)
dein usw. in Briefen (2006 auch wieder groß)
jenseits von gut und böse (2006 wieder ausschließlich groß)
der letzte Wille, die erste Hilfe (2006 auch wieder groß)
Pleite gehen (2006 pleitegehen, ebenso bankrottgehen, das nicht angeführt ist)
Recht haben, Unrecht haben (2006 auch wieder klein)

Großschreibung ist keine andere „Fassung“ von Kleinschreibung, Zusammenschreibung keine „Fassung“ von Getrenntschreibung. 2006 wurde – nach zehn Jahren entsprechender Indoktrination der Schüler – verfügt, daß einzelne Vokalbuchstaben nicht mehr abgetrennt werden dürfen. Auch das ist keine andere „Fassung“ der gegenteiligen Bestimmung.
In Wirklichkeit handelt es sich um eine Reihe von Rechtschreibreformen in kurzen Abständen, erkennbar an immer neuen Wörterbüchern. In verstreuten Übersichten, darunter studentischen Qualifikationsarbeiten, sind die Änderungen von Reform zu Reform nachgezeichnet; für den betroffenen Bürger und auch für die Kultusministerien ist der Überblick längst verlorengegangen.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 21.01.2020 um 09.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=374#42797

Der österreichische Germanist Robert Saxer, ein besonders heftig argumentierender Reformunterstützer, erfand einige neue Bezeichnungen:

Bis 1998 gibt es eine Pilotphase – in Österreich geprägt durch intensive einschlägige Lehrerfortbildungsaktivitäten –, bis zum Jahr 2005 eine Simultanphase, in der alte und neue Schreibung nebeneinander existieren; ab 2005 gilt nur mehr die neue Schreibung. („Die Rechtschreibreform. Ihre Folgen – ihre Verfolger“. Informationen zur Deutschdidaktik 1/1997)

In Wirklichkeit wurde zum Beispiel an den bayerischen Schulen die Reform schon 1996 mit aller Macht eingeführt (von sehr unsicheren Lehrern), wie ich als Vater einer damals grundschulpflichtigen Tochter bezeugen kann.

Aber "Pilotphase" und "Simultanphase" sind wirklich hübsch.
 
 

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