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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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29.09.2005
 

Hundert Prozent gelogen

Im neuen „Weltbild“-Katalog (September 2005) wird der veraltete Duden beworben.
»Der neue Duden jetzt zum einmaligen Top-Preis! Neue Rechtschreibung – letzter Stand! (...)
Das lange und zähe Ringen um die neue deutsche Rechtschreibung hat endlich ein Ende. Im Juni wurden die letzten Änderungen beschlossen. Im neuen Duden sind die amtlichen Regeln zu 100 % umgesetzt. Der Duden - 23. Auflage: Das „neue“ Deutsch – so, wie wir es in den nächsten Jahrzehnten lesen und schreiben werden.«



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Kommentare zu »Hundert Prozent gelogen«
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 29.09.2005 um 16.22 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=236#1026

Auf solche Schritte würde ich mich nie einlassen, schon weil mich diese nachweisbaren Täuschungsversuche ja freuen. Ich kann sie gut verwenden.
 
 

Kommentar von Alexander Glück, verfaßt am 29.09.2005 um 10.58 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=236#1025

Folgendes steht nach wie vor auf der Duden-Internetseite:

Die 23. Auflage des Dudens entspricht dem aktuellen Stand der amtlichen Rechtschreibregelung, der laut jüngstem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Juni dieses Jahres ab 1. August 2005 Grundlage der Schreibpraxis in Schulen und Behörden sein wird. Alle neuen Schreibungen, Worttrennungen und Regeln sind rot hervorgehoben und so auf den ersten Blick erkennbar.

http://www.duden.de/presse/verlag/2005/0707_jubilaeumsausgabe.html
 
 

Kommentar von Stephan Fleischhauer, verfaßt am 29.09.2005 um 09.41 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=236#1024

Bringt wahrscheinlich mehr Schaden als Nutzen.
 
 

Kommentar von Tobias Bluhme, verfaßt am 29.09.2005 um 07.02 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=236#1023

Herr Ickler,

da Sie selbst ein Wörterbuch herausgeben, müßten Sie doch eigentlich berechtigt sein, solche Werbung abzumahnen und Unterlassung zu verlangen. Können Sie das prüfen lassen?
 
 

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